Beißvorfall trage ich Mitschuld?

Trixie88

Profi Knochen
Es ist vorhin folgendes passiert.
Ich hatte meinen Hund festgebunden (1m Leine) und er kaut gerade an einem Kauknochen.
Da kommt ein Bekannter von meinem Vater und will an dem Hund vorbei.
Er läuft zügigen Schrittes auf meinen Hund zu, der fletscht die Zähne und springt dann nur eine Zentelsekunde später den Bekannten an und schnappt zu.
Ich stand etwa 5m entfernt und konnte nicht mehr so schnell eingreifen wie es passiert war.
Denke er sich bedroht gefühlt, das ging so schnell.

Was erwartet mich und meinen Hund?
Er war ja angeleint und das die Idee zu einem fressenden Hund zu gehen, schlecht ist weiß ja jeder.
Der Bekannte hat zwei Zahnabdrücke am Arm.
 
Hey

Meinen eltern ist sowas ähnliches passiert mit ihren pinscher-mix.
Ich denke wenn er ein bekannter ist lässt er auch mit sich reden, also meine eltern haben sich damals bei dem betroffenen entschuldigt und das wars.

lg alles liebe
 
Das ist ein Bekannter von meinem Vater, der ist völlig ausgerastet und wollte auch gleich zum Arzt rennen.
Falls der zum Arzt geht, wird doch aber automatisch ne Meldung gemacht oder?

Hab tierisch Angst das mein Hund und ich jetzt deswegen Probleme bekommt.
 
also wenn er zum arzt geht wird - glaube ich - automatisch eine anzeige gemacht. Dann wird mal geschaut ob der hund alle impfungen hat. Wenn der bekannte nicht "blöd" wird wirst auch keine weiteren probs haben. Ich glaub vom TA braucht man dann so einen Attest wg. gefährlichkeit des hundes bzw. bekomm ich die immer auf der arbeit wenn ein hund beisst u eine anzeige gemacht wird.
 
War bzw. bin grad auf Arbeit (der Markt gehört meinem Vater) und hatte den Hund kurz hinten im Lager festgebunden (wollte ihn später wie immer ins Büro schaffen).
Meine Kollegin die Blacky abgöttisch liebt, hatte ihm dann den Knochen gegeben.
Der Bekannte der angegriffen wurde, ist ein Kollege und weil der sich 10min vorher schon von mir verabschiedet (dachte der ist in den Feierabend gegangen) hatte, hab ich niemals dran gedacht das der nochmal zurückkommt.
Dann ging das alles so schnell.
Wollte ihm gerade zurufen das er warten soll, bis ich meinen Hund ins Büro geschafft habe, aber da war es schon passiert.
Der hat den Hund schon immer nicht besonders leiden können, deswegen kennen sich die beiden auch leider nicht.

Hab auch Angst das mein Vater mir verbietet den Hund jetzt mit auf Arbeit zu nehmen.
 
Der "gebissene" war vorhin nochmal, er hatte sich beruhigt und ich hoffe das klärt sich alles auch so.

Muss das nachher nur noch meinem Vater schonend beibringen, hat jemand ne Idee wie ich das am besten machen kann?
 
Wir hatten dies auch schon mal, mit dem Hund meiner Tante - dieser hat den Sohn ihres Bruders (also meinen Onkel und folgedessen meinen Cousin) in die Fingern gezwickt, weil dieser schreiend und Hände in die Höh reissend vor ihm davon gelaufen is...

Das Kind wurde - trotz dem nix war, man sah nicht mal Abdrücke - zum Arzt gebracht, dieser MUSS Anzeige erstatten. Und dann hat mei Onkel seine eigne Schwester gleich noch mal angezeigt, weil's ja so lustig is... :mad:

Meine Tante musste mit Hund zum ATA, ihn untersuchen lassen und sowas wie nen Wesenstest absolvieren, "passieren" kann dir nix, aber umscheißen hast halt und sauteuer war's noch dazu!

Edit: Das ganze war im Gasthaus (welches meiner Mutter gehört) und der Hund war wie in deinem Fall an der Leine... das Ganze is ca. 4 Jahre her, aber ich denk nicht, dass sich hier viel geändert hat
 
Muss das nachher nur noch meinem Vater schonend beibringen, hat jemand ne Idee wie ich das am besten machen kann?

Am besten mit Riechsalz falls er Ohnmächtig wird. Prinzipiell mußt Du den Hund so verwahren, daß er keine anderen Personen oder Sachen verletzen bzw. beschädigen kann. Im Falle einer Anzeige hast Du mit Sicherheit ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Wie das allerdings ausgeht hängt von mehreren Faktoren ab, denn auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand.

Trotzdem würde ich mir den Kopf nicht unnötig darüber zerbrechen. Wenn der Bekannte nur Zahnabdrücke hat wir es sich kaum um eine schwere Körperverletzung handeln können. Desweiteren muß der Bekannte ja nicht unbedingt auf einen angeleinten Hund zulaufen. Das müßte ihm auch klar sein daß das ein Problem geben könnte.

Also nicht den Kopf hängen lassen !!!!

lg,

Martin
 
Der "gebissene" war vorhin nochmal, er hatte sich beruhigt und ich hoffe das klärt sich alles auch so.

Muss das nachher nur noch meinem Vater schonend beibringen, hat jemand ne Idee wie ich das am besten machen kann?

:) Bei einem Zahnabdruck kann man ja wahrlich nicht von "gebissen" sprechen..

Vielleicht kannst Du erklären, dass Dein Hund "erschrocken ist und reflexartig gehandelt hat" und betonen, hätte Dein Hund beißen wollen, dann hätte er gebissen und nicht nur einen Zahnabdruck hinterlassen.
 
Mein Vater war ganz cool und meinte das ich das ich einfach etwas besser aufpassen sollte.

Mit dem Kollegen/Bekannten hab ich mich versöhnt und alles ist wieder ok.

Hoffe nur das nichts mehr kommt, weil die ja beim Arzt waren.


Mein Hund war nachher auch erschrocken, denke auch das er Angst hatte und sich bedroht fühlte.
 
die Frage ist, was er dem Arzt gesagt hat. Mich hat der Hund einer Freundin mal in die Handfläche/rücken gebissen (3 Wochen Krankenstand). k.A warum lag auf der anderen Seite vom Tisch und als ich meine Tasche vom Boden nehmen wollte- wars auch schon passiert...na egal, es hat ziemlich schlimm ausgesehen, also bin ich zum Arzt, der wollte natürlich auch alles wissen...ich hab ihm halt gesagt, dass es der Hund einer Freundin war und ich selber Schuld war und der Hund ein ganz lieber ist und auch alle Impfungen unw hat...er hat in dann in den Unterlagen als "eigenen Hund" angegeben und weder die Freundin noch ich haben je wieder etwas gehört....
 
Falls du deinen HUnd noch öfters mitnimmst und so "halbbeaufsichtige" Situationen vorkommen, wäre vielleicht eine Flugbox oder ähnliches zur Unterbringung vernünftig, nochmal muss ja nicht was passieren


ich finde das dies auch dem HUnd mehr Sicherheitsgefühl gibt, denn auf einem Makrtlager ist ja immer was los oder ?

Miriam
 
Also es ist ein Getränkemarkt und wenn man durch das Lager geht (dürfen nur Mitarbeiter rein) kommt man ins Büro. Normalerweise ist er immer im Büro (da dürfen nur mein Vater und ich hin), oder halt im Lager festgebunden (da aber nur wenn ich alleine oder mit meiner Kollegin, die lieben sich beide, bin).
Ich tue eigentlich schon alles. das nichts passieren kann.
 
Blödsinn. Ein Tier kann keine Straftat begehen. Und Trixie hat ja nicht gebissen (zumindest hat sie's hier nicht zugegeben ;)).


:D:D Das Tier hat ja auch kein Verfahren am Hals, sondern der HH. Und wenn ein Hund einen Menschen wirklich verletzt oder tötet, hat selbstverständlich der HH ein Anzeige und ein Ermittlungsverfahren am Hals.
 
:D:D Das Tier hat ja auch kein Verfahren am Hals, sondern der HH. Und wenn ein Hund einen Menschen wirklich verletzt oder tötet, hat selbstverständlich der HH ein Anzeige und ein Ermittlungsverfahren am Hals.

Bitte entschuldige, dass ich mich hier auf Dich beziehe, dabei richtet sich meine Antwort eher an den größeren Kreis jener, die - sicher mit den besten Absichten - immer wieder den Dauerbrenner von der "Körperverletzung" verbreiten:

Es gibt in Österreich - wie in D und vielen anderen europäischen Staaten auch - grundsätzlich zwei verschiedene Rechtsmaterien, die verschiedene Zielrichtungen haben.

1. das Strafrecht: Wer hier geschützt wird, ist nicht der einzelne Mensch, bzw. das Opfer, sondern der Rechtsfrieden des Staates. Deshalb spricht man auch vom "Staatsanwalt" als dem Anwalt, der die Interessen des Staates vertritt. Der Staat will, dass Ruhe und Ordnung herrschen, und wer diese gefährdet, hat sich nach den Vorschriften des Strafrechts zu verantworten. So kommt es auch immer wieder zu Unmut, wenn der Staatsanwalt ein Verfahren einstellt, ohne Rücksicht auf das Opfer/den Geschädigten zu nehmen. Dieser Entscheidung liegt eben nur die Erkenntnis zugrunde, dass der Staat keine aureichend gravierende Gefährdung des Rechtsfriedens sieht. Deshalb wird in solchen Fällen der/die Geschädigte dann auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

2. das Zivilrecht: Hier hält sich der Staat weitgehend raus, das sollen die Menschen untereinander klären. Der Staat als Gesetzgeber gibt nur die Spielregeln in Form von Gesetzen, und stellt den Schiedsrichter, die Gerichte. Hier sind die Rgeln ganz anders als im Strafrecht, weil das Motiv ein anderes ist: Es geht darum, (Vermögens-)Schaden zu ersetzen, wenn ein anderer auf irgend eine Weise dafür verantwortlich ist.
Ein Beispiel: Von meinem Haus fallen Dachziegel auf das neue Auto des Nachbarn. Werde ich jetzt wegen Sachbeschädigung angezeigt? Nein, dem Staatsanwalt ist das egal. Er fragt: "Hat der Kerl die Ziegel auf Ihr Auto geworfen?", was der Nachbar wahrheitsgemäß verneint. Dann der Staatsanwalt: "Ziegel können keine Straftat begehen." Das Ziel des Strafrechts ist die Wahrung des Rechtsfriedens, und würde gestört, wenn ich austicke und mit Ziegeln um mich zu werfen beginne - das wäre dann Sachbeschädigung, oder gar Körperverletzung, wenn ich jemanden mit dem Wurfgeschoß treffe.

Fallen die Ziegel aber einfach so vom Dach, weil ein stärkeres Lüfterl weht, oder auch nur die Dachlatten morsch sind, dann tangiert das den Staat nicht. Der sagt: "Mann, du wohnst in einem Haus, hast Vorteile davon, dann musst Du auch den Schaden ersetzen, wenn mal ein Teil davon runterfällt." Das ist dann Schadenersatz. Die Zahlung, die leiste, soll dem Nachbarn den Schaden ersetzen, und mich nicht bestrafen.

Was beim Dachziegel einfach erscheint, ist beim Hund nicht anders, denn auch hier gelten analoge Regeln. Der Hund kann keine Straftat begehen, das kann nur ein Mensch. Das heißt aber nicht automatisch, dass der Hundehalter niemals vom Staatsanwalt verantwortlich gemacht würde, wenn der Hund jemanden verletzt. Da gebe ich Dir recht. Wo Du - und viele andere, die zu diesem Thema in anderen Fäden Stellung genommen haben - aber falsch liegst, das ist - erlaube mir, Dich zu zitieren, das soll nur stellvertretend sein - dies:

"Und wenn ein Hund einen Menschen wirklich verletzt oder tötet, hat selbstverständlich der HH ein Anzeige und ein Ermittlungsverfahren am Hals"(Hervorhebung von mir)

Der Automatismus ist falsch. Damit die oft genannte "Fahrlässige Körperverletzung" nach § 88 Strafgesetzbuch zur Anwendung kommen kann, gehört noch viel mehr dazu als nur ein Hundebiss. Dazu muss ein Mensch schuldhaft handeln und die objektiv notwendige Sorgfaltspflicht verletzen, und zwar fahrlässig. Da kommen also noch zahlreiche andere Bedingungen dazu, bis der Staatsanwalt sagt: "Ja, da hat sich ein Mensch derart fahrlässig verhalten und damit eine Verletzung ermöglicht, dass der Staat so etwas nicht dulden kann."

Die erwähnte Sorgfaltspflicht, die man verletzt haben muss, kann man nicht aus dem Kaffeesatz lesen, sondern die muss mittels einer Rechtsvorschrift schon vorher erlassen worden sein. Ein angetrunkener Autofahrer, der jemanden anfährt und verletzt, könnte nur schwer wegen Körperverletzung verurteilt werden, wenn es noch gar keine Vorschrift gegen Alkohol am Steuer gäbe. Wenn es nun eine allgemeine Beißkorbpflicht für Hunde auch in geschlossenen Gebäuden gäbe, dann könnte man einen Sorgfaltsverstoß eher annehmen, was aber noch nicht automatisch zu einer Anklage wegen Körperverletzung führt, denn dann müssen noch andere Faktoren erfüllt sein.

Mir ist keine Gemeinde bekannt, die bestimmt, dass Hunde in einem nicht öffentlich zugänglichen, geschlossenen Gebäude angeleint oder gar mit Maulkorb versehen sein müssen. Deshalb kann ein Halter, der dort seinen Hund frei laufen lässt, auch keinen Sorgfaltsverstoß begehen. Sonderfall wäre: es handelt sich um ein "gefährliches Tier", für dessen Haltung ganz besondere Bedinungen erfüllt werden müssen. Es kann die Behörde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften einem Halter auftragen, sein Tier auch im geschlossenen Haus besonders zu sichern. Das gilt weniger für Hunde, als vielmehr giftige tiere, Raubkatzen o.ä., sofern sie überhaupt privat gehalten werden dürfen.

Wenn - um auf den Anlassfall dieses Fadens zurück zu kommen - ein Hund, der vorher diesbezüglich unauffällig war, in einem nicht öffentlich zugänglichen Gebäude an einer kurzen Leine fixiert ist, und trotzdem schnappt, dann ... ja dann, shit happens. Mangels Verletzung einer noch weiter gehenden Sorgfaltspflicht ist der Rechtsfrieden nicht gefährdet, und der Staat sagt: "macht das untereinander aus." Es ist in diesem konkreten Fall noch nicht mal zwingend notwendig, dass der Hundehalter zivilrechtlich den Schaden ersetzen muss, denn eine ein Meter kurze Leine kann durchaus als "ausreichende Verwahrung" im Sinne des Zivilrechts gelten.

Und die Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung? Aber natürlich kann die Anzeige kommen! Jeder Mensch kann jeden anzeigen, wegen unzüchtigen Verhaltens, Gefährdung, und was weiß ich noch. Wieviele Anzeigen wegen Tierquälerei hat es alleine aus dem Kreise diese Forum gegen verschiedene Personen gegeben, ohne dass irgendetwas daraus geworden ist? Solche "Anzeigen" (ich meine jene wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Hundebiss wie im eingangs geschilderten Fall) wandern in der Regel in die Rundablage.

Bitte erlaubt mir die Zusammenfassung: Wenn ein Hund einen Menschen verletzt, so ist niemals AUTOMATISCH der Halter deshalb wegen Körperverletzung strafbar!! In anderen Fäden musste ich sogar schon von drohenden Vorstrafen lesen, weil ein vor dem Supermarkt angebundener Hund jemanden verletzt hatte. Das ist einfach falsch. Natürlich kann in Einzelfällen eine Straftat vorliegen, aber das ist die Ausnahme, nicht die Regel. Und auch strafrechtliche Ermittlungsverfahren werden nicht eingeleitet, wenn keine weiteren Sachverhalte außer dem Hundebiss erfüllt werden.

Liebe Grüße,
Marcus
 
Oben