Attackiert! - Polizeinotruf verweigert Hilfeleistung

also, mir ist so eine situation auch schon mal passiert, allerdings in der prater-hundezone in wien.
ich habe ebenfalls die polizei gerufen (obwohl ich sowas sonst nicht mache) nur im gegensatz zu dir hat mich sowohl der hund als auch der BESITZER bedroht.
in meinem fall haben sich die beamten (die bereits im streifenwagen unterwegs waren) sofort auf den weg in meine richtung gemacht.

mag sein, dass es daran gelegen ist, dass so eine situation in dieser gegend öfters vorkommt, oder weil es extra einen streifenwagen im prater gibt, der solche aufaben übernimmt.

ich denke aber eher, dass ein NOTRUF immer einen einsatz nachsich zieht. ich denke nicht, dass sich beamten das aussuchen können. sie können lediglich einen einsatz nach dringlichkeit einstufen und gegebenenfalls das schicken eines einsatzfahrzeuges hinauszögern.

und bei allem respekt, die sache mit dem band abhören finde ich ein bisschen dick aufgetragen. das kann man im normalfall erst, wenn es gerichtlich beschlossen wurde, dass man "akteneinsicht" hat. man kann nicht einfach in die polizeinotrufzentrale hineinspazieren und sich bänder anhören.

ich finde es auch nicht in ordnung was dir passiert ist, ich kenne dieses gefühl nur zu gut und es ist mit sicherheit nicht angenehm. es ist wirklich schade, dass sowas meist ohne konsequenzen für den schuldigen passiert, aber mich macht ein wenig stutzig, das so viel zeit vergangen ist, und "nichts" passiert ist. wenn der dobermann wirklich soo aggressiv war, warum habt ihr dann keinen schaden davon getragen ???

zumindest hast du von keinem geschrieben :confused:
 
hätte ja schon gereicht wenn ein streifenwagen ausgerückt wäre, dann sehe die sache heute vielleicht anders aus.
vielleicht wären die verletzungen ja auch so passiert, ich denke mal schon.
aber vor gericht sehe die sache anderes aus. der strafrechtliche prozess wegen fahrlässiger körperverletzung wurde zurückgelegt wegen geringfügigkeit.
schade, auch den verdienstentgang bzw. die übernahme der behandlungskosten ( 6wochen krankenstand) kann ich jetzt wahrscheinlich vergessen.
juhu, wegen eines alkoholikers, der seine hund nicht unter kontrolle hat hab ich jetzt jede menge probleme an der hand.
 
violettmedia schrieb:
hätte ja schon gereicht wenn ein streifenwagen ausgerückt wäre, dann sehe die sache heute vielleicht anders aus.
vielleicht wären die verletzungen ja auch so passiert, ich denke mal schon.
aber vor gericht sehe die sache anderes aus. der strafrechtliche prozess wegen fahrlässiger körperverletzung wurde zurückgelegt wegen geringfügigkeit.
schade, auch den verdienstentgang bzw. die übernahme der behandlungskosten ( 6wochen krankenstand) kann ich jetzt wahrscheinlich vergessen.
juhu, wegen eines alkoholikers, der seine hund nicht unter kontrolle hat hab ich jetzt jede menge probleme an der hand.

kann nur sagen typisch linzer!!
mehr fällt mir da echt nimma ein :mad:
 
naja, auch wenn das ganze strafrechtlich nicht ausreichend relevant zu sein scheint kannst du immer noch zivilrechtlich deine Kosten etc. einkagen (wobei bei Alkoholikern erfahrungsgemäß nicht viel zu holen ist)
 
anja kies. schrieb:
naja, auch wenn das ganze strafrechtlich nicht ausreichend relevant zu sein scheint kannst du immer noch zivilrechtlich deine Kosten etc. einkagen (wobei bei Alkoholikern erfahrungsgemäß nicht viel zu holen ist)

Das ist korrekt. Ein strafrechtlicher Freispruch ist kein Hindernis, auf zivilrechtlichem Weg den Ersatz eventueller Schäden einzuklagen.
 
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