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violettmedia schrieb:hätte ja schon gereicht wenn ein streifenwagen ausgerückt wäre, dann sehe die sache heute vielleicht anders aus.
vielleicht wären die verletzungen ja auch so passiert, ich denke mal schon.
aber vor gericht sehe die sache anderes aus. der strafrechtliche prozess wegen fahrlässiger körperverletzung wurde zurückgelegt wegen geringfügigkeit.
schade, auch den verdienstentgang bzw. die übernahme der behandlungskosten ( 6wochen krankenstand) kann ich jetzt wahrscheinlich vergessen.
juhu, wegen eines alkoholikers, der seine hund nicht unter kontrolle hat hab ich jetzt jede menge probleme an der hand.
darf ich fragen warum typisch linzer?vanessababy schrieb:kann nur sagen typisch linzer!!
mehr fällt mir da echt nimma ein![]()
anja kies. schrieb:naja, auch wenn das ganze strafrechtlich nicht ausreichend relevant zu sein scheint kannst du immer noch zivilrechtlich deine Kosten etc. einkagen (wobei bei Alkoholikern erfahrungsgemäß nicht viel zu holen ist)