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Anfänger Knochen
Linz-Urfahr, ein herbstlicher Nachtspaziergang, es ist etwa gegen 22 Uhr 30. Stille, einfach guten Mutes mit dem Hund spazieren gehen, bis zu dem Zeitpunkt als dieser kleine nächtliche Ausflug in heilloses Fiasko mit Unfallfolgen wandelt.
So geht nun die geneigte Hundebesitzerin mit ihrer Hündin streng nach Vorschrift mit Leine die Urfahraner Hauptstraße entlang, nichts ahnend das es binnen wenige Sekunden zu einem folgenschweren Zwischenfall kommen würde. Man trifft sodann einen weiteren Hundebesitzer mit, geschätzter Leser Sie mögen verzeihen einem Dobermann, der nicht an der Leine geführt wurde. Der Dobermann stürmt nun in einem Tempo auf mich, springt uns an, kläfft, bellt und tatzt mit wenig beherzter Pfote nach meiner Hündin. Anfangs noch in ruhig freundlichem Ton bitte ich den Besitzer des Dobermanns seine Hund doch an die Leine zu nehmen und mich sowie meine Hündin passieren zu lassen. Keine Reaktion, zumindest vorerst. Nun das vermeintlich nette Spielchen nimmt seinen Lauf, mehrmals fordert man den Hundebesitzer auf seinen Dobermann, der nun immer aggressiver agiert an die Leine zu nehmen. Abermals keine Reaktion. Ein beherzter, dennoch sinnloser Versuch dem nunmehr aggressiven Hund zu entkommen, der Besitzer in seiner Volltrunkenheit stürtzt mehrfach, darappelt sich wieder und das Spielchen geht von neuem los.
Mittelweile verfolgt mich und meinen Hund nun ein komplett aggressiver Dobermann den Straßenverlauf entlang, die Aufforderung an den gegnerischen Hundebesitzer sein Tier an die Leine zu nehmen sinnlos.
Um nun der Gefahr des Gebissenwerdens zu entgehen ruft man als Staatsbürgerin die Polizei. Erster Anruf - erstes unfreuliches Ergebnis: Zitat: " Wenn´s eh söba an Hund ham, werns ja wissen wia ma einfangt. Legens ihn halt söba an die Leine. Wir san da net zuständig." Mittleweile tobt der Dobermann, die Gefahr gebissen zu werden wird nun massiv. Ein zweiter Anruf bei Polizeinotruf eines beherzten Augenzeugen bringt ein wiederum ähnliches Ergebins: " Laufens halt weg. Oder lassen sa se beissen. Dann kumm ma. Einfangen von de Viecher is Sache vom Magistrat oder da Feuerwehr. Zeitgleich ein weiter Anruf mit ähnlich unschönem Ergebnis.
In etwa vergingen 30 Minuten des Straßenkampfes mit Dobermann und Schnapsdrossel, nun schon in sehr agressivem Wortlaut und der Gefahr dass zwei Mitbürger sowie ein Hund gebissen werden. Reaktion seitens Exekutive null, nichts, nada.
Fazit des nächtlichen Ausflugs: schweres Schleudertrauma der Hundebesitzerin und sechs Wochen Krankenstand sowie ungewissen Spätfolgen der Halswirbelsäule. Verehrte Exekutive, so weit hätts nicht kommen müssen!
Wenige Tage darauf: Dienstaufsichtbeschwerde gegen den diensthabenden Beamten in der Bundespolizeidirektion Linz. Kommentar seitens des Exekutivapparates: "Der diensthabende Beamte hätte die Situation als nicht bedrohlich eingestuft, es werde eine Schulung zu diesem Vorfall geben. In diesem Fall, auch in der Situation einer akuten Bedrohung durch einen aggressiven Hund sowie schwerst alkoholisiertem Hundebesitzer wäre das Magistrat zuständig, man könne hier oder wolle hier auch nicht eingreifen."
Geschätzter Leser, bitte denken Sie jetzt nicht ich würde den Dobermann als Hunderasse nicht schätzten. Keinesfalls! Leider kommt durch so einen Vorfall wieder die Rasse zum unfreiwilligen Handkuss. Vielmehr sind es Personen, die ihre Hunde egal welcher Rasse auch immer nicht unter Kontrolle haben.
So geht nun die geneigte Hundebesitzerin mit ihrer Hündin streng nach Vorschrift mit Leine die Urfahraner Hauptstraße entlang, nichts ahnend das es binnen wenige Sekunden zu einem folgenschweren Zwischenfall kommen würde. Man trifft sodann einen weiteren Hundebesitzer mit, geschätzter Leser Sie mögen verzeihen einem Dobermann, der nicht an der Leine geführt wurde. Der Dobermann stürmt nun in einem Tempo auf mich, springt uns an, kläfft, bellt und tatzt mit wenig beherzter Pfote nach meiner Hündin. Anfangs noch in ruhig freundlichem Ton bitte ich den Besitzer des Dobermanns seine Hund doch an die Leine zu nehmen und mich sowie meine Hündin passieren zu lassen. Keine Reaktion, zumindest vorerst. Nun das vermeintlich nette Spielchen nimmt seinen Lauf, mehrmals fordert man den Hundebesitzer auf seinen Dobermann, der nun immer aggressiver agiert an die Leine zu nehmen. Abermals keine Reaktion. Ein beherzter, dennoch sinnloser Versuch dem nunmehr aggressiven Hund zu entkommen, der Besitzer in seiner Volltrunkenheit stürtzt mehrfach, darappelt sich wieder und das Spielchen geht von neuem los.
Mittelweile verfolgt mich und meinen Hund nun ein komplett aggressiver Dobermann den Straßenverlauf entlang, die Aufforderung an den gegnerischen Hundebesitzer sein Tier an die Leine zu nehmen sinnlos.
Um nun der Gefahr des Gebissenwerdens zu entgehen ruft man als Staatsbürgerin die Polizei. Erster Anruf - erstes unfreuliches Ergebnis: Zitat: " Wenn´s eh söba an Hund ham, werns ja wissen wia ma einfangt. Legens ihn halt söba an die Leine. Wir san da net zuständig." Mittleweile tobt der Dobermann, die Gefahr gebissen zu werden wird nun massiv. Ein zweiter Anruf bei Polizeinotruf eines beherzten Augenzeugen bringt ein wiederum ähnliches Ergebins: " Laufens halt weg. Oder lassen sa se beissen. Dann kumm ma. Einfangen von de Viecher is Sache vom Magistrat oder da Feuerwehr. Zeitgleich ein weiter Anruf mit ähnlich unschönem Ergebnis.
In etwa vergingen 30 Minuten des Straßenkampfes mit Dobermann und Schnapsdrossel, nun schon in sehr agressivem Wortlaut und der Gefahr dass zwei Mitbürger sowie ein Hund gebissen werden. Reaktion seitens Exekutive null, nichts, nada.
Fazit des nächtlichen Ausflugs: schweres Schleudertrauma der Hundebesitzerin und sechs Wochen Krankenstand sowie ungewissen Spätfolgen der Halswirbelsäule. Verehrte Exekutive, so weit hätts nicht kommen müssen!
Wenige Tage darauf: Dienstaufsichtbeschwerde gegen den diensthabenden Beamten in der Bundespolizeidirektion Linz. Kommentar seitens des Exekutivapparates: "Der diensthabende Beamte hätte die Situation als nicht bedrohlich eingestuft, es werde eine Schulung zu diesem Vorfall geben. In diesem Fall, auch in der Situation einer akuten Bedrohung durch einen aggressiven Hund sowie schwerst alkoholisiertem Hundebesitzer wäre das Magistrat zuständig, man könne hier oder wolle hier auch nicht eingreifen."
Geschätzter Leser, bitte denken Sie jetzt nicht ich würde den Dobermann als Hunderasse nicht schätzten. Keinesfalls! Leider kommt durch so einen Vorfall wieder die Rasse zum unfreiwilligen Handkuss. Vielmehr sind es Personen, die ihre Hunde egal welcher Rasse auch immer nicht unter Kontrolle haben.