Attackiert! - Polizeinotruf verweigert Hilfeleistung

violettmedia

Anfänger Knochen
Linz-Urfahr, ein herbstlicher Nachtspaziergang, es ist etwa gegen 22 Uhr 30. Stille, einfach guten Mutes mit dem Hund spazieren gehen, bis zu dem Zeitpunkt als dieser kleine nächtliche Ausflug in heilloses Fiasko mit Unfallfolgen wandelt.

So geht nun die geneigte Hundebesitzerin mit ihrer Hündin streng nach Vorschrift mit Leine die Urfahraner Hauptstraße entlang, nichts ahnend das es binnen wenige Sekunden zu einem folgenschweren Zwischenfall kommen würde. Man trifft sodann einen weiteren Hundebesitzer mit, geschätzter Leser Sie mögen verzeihen einem Dobermann, der nicht an der Leine geführt wurde. Der Dobermann stürmt nun in einem Tempo auf mich, springt uns an, kläfft, bellt und tatzt mit wenig beherzter Pfote nach meiner Hündin. Anfangs noch in ruhig freundlichem Ton bitte ich den Besitzer des Dobermanns seine Hund doch an die Leine zu nehmen und mich sowie meine Hündin passieren zu lassen. Keine Reaktion, zumindest vorerst. Nun das vermeintlich nette Spielchen nimmt seinen Lauf, mehrmals fordert man den Hundebesitzer auf seinen Dobermann, der nun immer aggressiver agiert an die Leine zu nehmen. Abermals keine Reaktion. Ein beherzter, dennoch sinnloser Versuch dem nunmehr aggressiven Hund zu entkommen, der Besitzer in seiner Volltrunkenheit stürtzt mehrfach, darappelt sich wieder und das Spielchen geht von neuem los.
Mittelweile verfolgt mich und meinen Hund nun ein komplett aggressiver Dobermann den Straßenverlauf entlang, die Aufforderung an den gegnerischen Hundebesitzer sein Tier an die Leine zu nehmen sinnlos.
Um nun der Gefahr des Gebissenwerdens zu entgehen ruft man als Staatsbürgerin die Polizei. Erster Anruf - erstes unfreuliches Ergebnis: Zitat: " Wenn´s eh söba an Hund ham, werns ja wissen wia ma einfangt. Legens ihn halt söba an die Leine. Wir san da net zuständig." Mittleweile tobt der Dobermann, die Gefahr gebissen zu werden wird nun massiv. Ein zweiter Anruf bei Polizeinotruf eines beherzten Augenzeugen bringt ein wiederum ähnliches Ergebins: " Laufens halt weg. Oder lassen sa se beissen. Dann kumm ma. Einfangen von de Viecher is Sache vom Magistrat oder da Feuerwehr. Zeitgleich ein weiter Anruf mit ähnlich unschönem Ergebnis.
In etwa vergingen 30 Minuten des Straßenkampfes mit Dobermann und Schnapsdrossel, nun schon in sehr agressivem Wortlaut und der Gefahr dass zwei Mitbürger sowie ein Hund gebissen werden. Reaktion seitens Exekutive null, nichts, nada.
Fazit des nächtlichen Ausflugs: schweres Schleudertrauma der Hundebesitzerin und sechs Wochen Krankenstand sowie ungewissen Spätfolgen der Halswirbelsäule. Verehrte Exekutive, so weit hätts nicht kommen müssen!

Wenige Tage darauf: Dienstaufsichtbeschwerde gegen den diensthabenden Beamten in der Bundespolizeidirektion Linz. Kommentar seitens des Exekutivapparates: "Der diensthabende Beamte hätte die Situation als nicht bedrohlich eingestuft, es werde eine Schulung zu diesem Vorfall geben. In diesem Fall, auch in der Situation einer akuten Bedrohung durch einen aggressiven Hund sowie schwerst alkoholisiertem Hundebesitzer wäre das Magistrat zuständig, man könne hier oder wolle hier auch nicht eingreifen."

Geschätzter Leser, bitte denken Sie jetzt nicht ich würde den Dobermann als Hunderasse nicht schätzten. Keinesfalls! Leider kommt durch so einen Vorfall wieder die Rasse zum unfreiwilligen Handkuss. Vielmehr sind es Personen, die ihre Hunde egal welcher Rasse auch immer nicht unter Kontrolle haben.
 
violettmedia schrieb:
Geschätzter Leser, bitte denken Sie jetzt nicht ich würde den Dobermann als Hunderasse nicht schätzten. Keinesfalls! Leider kommt durch so einen Vorfall wieder die Rasse zum unfreiwilligen Handkuss. Vielmehr sind es Personen, die ihre Hunde egal welcher Rasse auch immer nicht unter Kontrolle haben.

Schlimme Geschichte! :mad:

Genau das ist ja das Problem, die Hundehalter!!! Es kommt immer drauf an wie das Tier gehalten und erzogen wird, solchen Leuten gehört ZUMINDEST ein Hundehalteverbot! Und das die Polizei so reagiert ist eine Frechheit, das gehört auf jeden Fall weiterverfolgt! :mad:
 
weiterverfolgen schön und gut!

nur leider bringt eine anzeige gegen einen derartigen hundebesitzer gar nix.
seitens des landesgerichts linz wurde der strafrechtliche prozess wegen geringfügigkeit zurückgelegt.
der nette mensch argumentierte er wäre alkoholiker und naja ...

tja, leider ist mir dieser mensch schon des öfteren wieder begegnet und selbigem alkoholisierten zustand und wieder mit hund ohne leine.



WhiteDiamonds schrieb:
Schlimme Geschichte! :mad:

Genau das ist ja das Problem, die Hundehalter!!! Es kommt immer drauf an wie das Tier gehalten und erzogen wird, solchen Leuten gehört ZUMINDEST ein Hundehalteverbot! Und das die Polizei so reagiert ist eine Frechheit, das gehört auf jeden Fall weiterverfolgt! :mad:
 
ja aber die beamten ghören ja auch am kopf ghauen. es kommt schon seeeeeeeeeehr auf den beamten an, ob sie kommen oder nicht. normal müßten sie kommen, denn erstens ist ja leinen- oder maulkorbpflicht (1. straftat) zweitens liegt bedrohung vor, ob durch den hund oder den halter.

bei akela (userin hier im forum) wären sie sofort gekommen ohne muh und mäh, mußten aber nicht, weil der typ mitsamt hund sich verzogen hat als sie mit der polizei telefonierte. es kommt also wirklich auf den beamten an, den man am rohr hat und das find ich nicht richtig.
 
Also ein bedrohlicher unangeleinter Hund ohne Beissi mit bedrohlichem Besitzer entlockte in Wien 2 x am Telefon dem Polizeikommissariat nur ein über Telefon hörbares müdes Lächeln : es kommt höchstens die Frage hat er schon wen bissn ?- na da hätten wir viel zu tun ! Komisch bei Lärmbelästigung weil die Nachbarn eine Party feiern sind sie in 5 Minuten da ! :rolleyes:
 
wie wahr!
muss ma sich halt erst mal beissen lassen in diesem land. zumindest hat man mir das charmant am telefon gesagt. oder einfach weglaufen.
hehehe; gibts da nicht so was wie den jagdtrieb bei hunden?
danke, ich lass mich net vom dobermann auf den asphalt knallen, weil dann hätt ich mit größter wahrscheinlichkeit mehr als "nur" ein schleidertrauma gehabt.
tja, wenn die "kapplständer" nicht wollen, hast a pech!

EvaJ schrieb:
Also ein bedrohlicher unangeleinter Hund ohne Beissi mit bedrohlichem Besitzer entlockte in Wien 2 x am Telefon dem Polizeikommissariat nur ein über Telefon hörbares müdes Lächeln : es kommt höchstens die Frage hat er schon wen bissn ?- na da hätten wir viel zu tun ! Komisch bei Lärmbelästigung weil die Nachbarn eine Party feiern sind sie in 5 Minuten da ! :rolleyes:
 
sehr viele Polizisten haben Angst vor Hunden - ab einer gewissen Größe - vielleicht ist es eh besser dass sie nicht gekommen sind - mit dem Hunde erschiessen sind sie manchmal auch nicht grad zimperlich , hab ich jetzt mehrmals im Forum gelesen :eek:
 
EvaJ schrieb:
Komisch bei Lärmbelästigung weil die Nachbarn eine Party feiern sind sie in 5 Minuten da ! :rolleyes:
Oder wenn ein Hund in einer Hundezone um 4 Uhr am Nachmittag bellt und ein Anrainer "schlafen will" ... :mad:
 
Diese Geschichte klingt zwar ungeheuerlich, jedoch möchte ich einiges festhalten.
Es ist richtig, dass die Polizei kommt wenn jemand in Gefahr ( allgemein) ist. Der Beamte am Notruftelefon kann doch die Situation nicht erkennen.
Und grundsätzlich ist es so, dass bei freilaufenden Hunden das Magistrat ( bzw. die Gemeinde am Land) zuständig ist.
Auch wenn mich jetzt einige in der Luft zerreißen werden aber es wäre so, wenn z.B. jemand eine Wurstsemmel möchte und im Schuhgeschäft keine bekommt.
Nehmen wir an die Polizei wäre gekommen: Die Beamten sehen den Dobermann, sehen den Trunkenbold und sehen eine verängstigte Person mit ihrem Hund. Was können die Polizisten tun? Sie fordern den Alkofix auf seinen Hund anzuleinen. Tut er nicht, weil er stock besoffen ist und keine Herrschaft über seinen Hund hat. Gut sie können jetzt ein Organmandat einheben, eine Anzeige erstatten oder im schlimmsten Fall den Hundebesitzer festnehmen und den Dobi vorläufig dem Tierschutz übergeben. Noch schlimmer: Die Situation eskaliert und die Exekutive erschießt den Hund, weil auch die Beamten attackiert wurden. So etwas nennt sich dann von einer Sache drohenden Gefahr.
Was ich nicht ganz verstanden habe ist, wie es zu diesem Schleudertrauma gekommen ist.
Warum hat da die Justiz nicht verurteilt? Tatsache ist außerdem, dass es sich ja sehr wohl um eine fahrlässige Körperverletzung gehandelt hat. Der Grund für den Freispruch bzw. Einstellung des Verfahrens würde mich sehr wohl interessieren!
Außerdem steht der/dem Geschädigten das Recht zu den Hundehalter zivilrechtlich zu klagen. Ich denke außer der Genugtuung, dass der Typ strafrechtlich verurteilt wurde bringt keinem etwas. Wenn aber dementsprechender finanzieller Schadenersatz geleistet wird, hat die/der Betroffene mehr davon.

Ich hätte gern eure Reaktion erfahren, wenn die Polizisten wirklich den Hund erschossen hätten. Zum Zeitpunkt des Anrufes war ja ( zumindest nach dem Gesetz) außer einer Verwaltungsübertretung ( Beißkorb.- od. Leinenpflicht) noch nichts passiert.
Weiters möchte ich doch festhalten, dass nicht alle Polizisten angst vor Hunden haben. Wenn ich mich zurück erinnere, war ich es die euch geschrieben hat, dass Polizisten in Wien eine Dobermama mit ihren 7 Welpen aus einer Wohnung befreit hat.

Ich glaube es hat sich dabei viel mehr um ein Kommunikationsproblem am Telefon und in weiterer Folge um ein Kompetenzproblem gehandelt.

Es klingt blöd, aber diese Tierangelegenheiten sind Magistratssache. Und es hat sich so eingebürgert, dass die Polizei von 0-24 Uhr erreichbar ist, und wenn ich nicht mehr weiter weiß dann rufen wir halt dort an. Es wäre doch viel besser gewesen, wenn das Magistrat einen Rund-um-die-Uhr Service hat, und die Beamten sofort ausfahren und einschreiten können. Schließlich sollten sie auch besser geschult sein! Die Polizisten sollen alles können - vom Hund einfangen bis zum Bankräuber oder Vergewaltiger festnehmen.
Ich versteh den Unmut über diese Angelegenheit, nur lassen wir doch bitte die Katze im Dorf.

Die Gesetzeslage ist Hauptschuld an dieser Misere oder will mir einer erklären, dass Exekutive und Justiz gemeinsam falsch oder schlecht gearbeitet haben?

Und was die Lärmbelästigung betrifft: Da ist die Exekutive zuständig, egal ob ein Hund am Nachmittag in der Hundezone bellt oder ob das Lokal unter meinem Schlafzimmer um 03.00 Uhr noch immer voll die Musik aufgedreht hat und es mich aus dem Bett vibriert!

P.S.: Bedenkt bitte, dass wir eine besinnliche Adventzeit haben und lasst mich wegen dieser Zeilen weiter leben! ;) :D

LG
Susanne
 
Neufi schrieb:
Diese Geschichte klingt zwar ungeheuerlich, jedoch möchte ich einiges festhalten.
Es ist richtig, dass die Polizei kommt wenn jemand in Gefahr ( allgemein) ist. Der Beamte am Notruftelefon kann doch die Situation nicht erkennen.
Und grundsätzlich ist es so, dass bei freilaufenden Hunden das Magistrat ( bzw. die Gemeinde am Land) zuständig ist.
Auch wenn mich jetzt einige in der Luft zerreißen werden aber es wäre so, wenn z.B. jemand eine Wurstsemmel möchte und im Schuhgeschäft keine bekommt.
Nehmen wir an die Polizei wäre gekommen: Die Beamten sehen den Dobermann, sehen den Trunkenbold und sehen eine verängstigte Person mit ihrem Hund. Was können die Polizisten tun? Sie fordern den Alkofix auf seinen Hund anzuleinen. Tut er nicht, weil er stock besoffen ist und keine Herrschaft über seinen Hund hat. Gut sie können jetzt ein Organmandat einheben, eine Anzeige erstatten oder im schlimmsten Fall den Hundebesitzer festnehmen und den Dobi vorläufig dem Tierschutz übergeben. Noch schlimmer: Die Situation eskaliert und die Exekutive erschießt den Hund, weil auch die Beamten attackiert wurden. So etwas nennt sich dann von einer Sache drohenden Gefahr.
Was ich nicht ganz verstanden habe ist, wie es zu diesem Schleudertrauma gekommen ist.
Warum hat da die Justiz nicht verurteilt? Tatsache ist außerdem, dass es sich ja sehr wohl um eine fahrlässige Körperverletzung gehandelt hat. Der Grund für den Freispruch bzw. Einstellung des Verfahrens würde mich sehr wohl interessieren!
Außerdem steht der/dem Geschädigten das Recht zu den Hundehalter zivilrechtlich zu klagen. Ich denke außer der Genugtuung, dass der Typ strafrechtlich verurteilt wurde bringt keinem etwas. Wenn aber dementsprechender finanzieller Schadenersatz geleistet wird, hat die/der Betroffene mehr davon.

Ich hätte gern eure Reaktion erfahren, wenn die Polizisten wirklich den Hund erschossen hätten. Zum Zeitpunkt des Anrufes war ja ( zumindest nach dem Gesetz) außer einer Verwaltungsübertretung ( Beißkorb.- od. Leinenpflicht) noch nichts passiert.
Weiters möchte ich doch festhalten, dass nicht alle Polizisten angst vor Hunden haben. Wenn ich mich zurück erinnere, war ich es die euch geschrieben hat, dass Polizisten in Wien eine Dobermama mit ihren 7 Welpen aus einer Wohnung befreit hat.

Ich glaube es hat sich dabei viel mehr um ein Kommunikationsproblem am Telefon und in weiterer Folge um ein Kompetenzproblem gehandelt.

Es klingt blöd, aber diese Tierangelegenheiten sind Magistratssache. Und es hat sich so eingebürgert, dass die Polizei von 0-24 Uhr erreichbar ist, und wenn ich nicht mehr weiter weiß dann rufen wir halt dort an. Es wäre doch viel besser gewesen, wenn das Magistrat einen Rund-um-die-Uhr Service hat, und die Beamten sofort ausfahren und einschreiten können. Schließlich sollten sie auch besser geschult sein! Die Polizisten sollen alles können - vom Hund einfangen bis zum Bankräuber oder Vergewaltiger festnehmen.
Ich versteh den Unmut über diese Angelegenheit, nur lassen wir doch bitte die Katze im Dorf.

Die Gesetzeslage ist Hauptschuld an dieser Misere oder will mir einer erklären, dass Exekutive und Justiz gemeinsam falsch oder schlecht gearbeitet haben?

Und was die Lärmbelästigung betrifft: Da ist die Exekutive zuständig, egal ob ein Hund am Nachmittag in der Hundezone bellt oder ob das Lokal unter meinem Schlafzimmer um 03.00 Uhr noch immer voll die Musik aufgedreht hat und es mich aus dem Bett vibriert!

P.S.: Bedenkt bitte, dass wir eine besinnliche Adventzeit haben und lasst mich wegen dieser Zeilen weiter leben! ;) :D

LG
Susanne

Meines Erachtens war der Tatbestand Gefahr für Leib und Leben sowie vorsetzliche Sachbeschädigung (Hund) gegeben, weiters der Tatbestand von grobfahrlässiger Körperverletzung.
Nun, es gabe drei Anrufe bei Notruf, zwei meinerseits, einer von einem Augenzeugen. 2 davon nahezu zeitgleich. Ein weiterer bei der Feuerwehr. Nun bei 2 Anrufen zeitgleich kann es sich nicht mehr um eine Lapalie handeln!
@Schleudertrauma: ist passiert als mich und meinen Hund schützen wollte, die ganze Angelegenheit hat sich über ca. eine dreiviertel Stunde hingezogen.
Glaub mir als Selbstständige 6 Wochen Krankenstand sind der finanzielle und geschäftliche Ruin einer Firma. Bis heute habe ich noch starke schmerzen wenn ich länger fotografieren muss oder am Rechner arbeite.Strafverfahrens: tja, der Grund für die Rücklegung laut Landesgericht Linz ist dies Sache leider zu gering. Tatsache ist aber auch das der Täter ohnehin bei 2 Poilzeidienststellen in Urfahr aktenkundig ist.
Bei der strafrechtlichen Verfolgung geht es sicherlich um meine Genungtunung, sondern viel mehr das diese Person eine Gefahr für die Allgemeniheit darstellt. Mein Augenzeuge und ich haben diese Person seit dem Vorfall mehrmals in selbigen Zustand inkl. Hund gesehen. Es gab auch schon vorher Vorfälle mit diesem Hund: anspringen von Pensionsten im öffentlichen Raum, schnappen nach Passanten usw.

Wohl kaum ein Kommunikationsproblem, eher meines Erachten Unfähigkeit oder Lustlosigkeit seitens der Exekutive. Ich habe die Bänder der Exekutive im nachhinein gehört. 3 Anrufe mit den selben Aussagen, Hundegekläffe und massives Bellen im Hintergrund sowie Panik in der Stimme sind Grund genug für einen Einsatz.
 
violettmedia schrieb:
Meines Erachtens war der Tatbestand Gefahr für Leib und Leben sowie vorsetzliche Sachbeschädigung (Hund) gegeben, weiters der Tatbestand von grobfahrlässiger Körperverletzung.
Es gibt keinen Tatbestand: Gefahr für Leib und Leben, weiters Sachbeschädigung - davon hast du nichts erzählt. Wurde etwas beschädigt? Oder hätter es sein können, dass.... Die fahrl. Körperverletzung wurde ja zur Anzeige gebracht! Warum der Richter bzw. Bezirksanwalt keinen Grund für eine Verfolgung sieht, weiß ich nicht.

Nun, es gabe drei Anrufe bei Notruf, zwei meinerseits, einer von einem Augenzeugen. 2 davon nahezu zeitgleich. Ein weiterer bei der Feuerwehr. Nun bei 2 Anrufen zeitgleich kann es sich nicht mehr um eine Lapalie handeln!
@Schleudertrauma: ist passiert als mich und meinen Hund schützen wollte, die ganze Angelegenheit hat sich über ca. eine dreiviertel Stunde hingezogen.
Dies wird auch der Grund für die Einstellung der Strafverfolgung sein! Weil du bist nicht direkt von diesem Dobermann verletzt worden, sondern du hast dich - auch wenn du dich schützen wolltest - selbst verletzt.

Glaub mir als Selbstständige 6 Wochen Krankenstand sind der finanzielle und geschäftliche Ruin einer Firma. Bis heute habe ich noch starke schmerzen wenn ich länger fotografieren muss oder am Rechner arbeite.
Drum wäre ich ja für eine Zivilrechtsklage!!!

Strafverfahrens: tja, der Grund für die Rücklegung laut Landesgericht Linz ist dies Sache leider zu gering. Tatsache ist aber auch das der Täter ohnehin bei 2 Poilzeidienststellen in Urfahr aktenkundig ist.
Bei der strafrechtlichen Verfolgung geht es sicherlich um meine Genungtunung, sondern viel mehr das diese Person eine Gefahr für die Allgemeniheit darstellt.
Mein Augenzeuge und ich haben diese Person seit dem Vorfall mehrmals in selbigen Zustand inkl. Hund gesehen. Es gab auch schon vorher Vorfälle mit diesem Hund: anspringen von Pensionsten im öffentlichen Raum, schnappen nach Passanten usw.
Und genau da ist das Magistrat zuständig! Die können mit dem Administrationsbüro ein Hundehalteverbot verhängen. Nicht die Polizei und auch nicht das Gericht!!!

Glaub mir wirklich, wenn ich mir deine Geschichte noch 5x durchlese. Fürs erste versteh ich die fahrl. Körperverletzung und dann folgen lediglich Verwaltungsübertretungen.
Es liegt am Gesetz!!! Hätte die Exekutive mehr Möglichkeiten, wäre es in deinem Fall um vieles leichter.

Schließt euch zusammen und unternehmt gemeinsam etwas!!

LG und trotzdem gute Besserung!!!!
Susanne
 
Hallo!

Also die Sache war sicherlich nicht fein. Irgendwie kann ich die Polizei auch verstehen und irgendwie auch nicht. Dass sie nicht wegen allem kommen können ist klar denn woher sollen die wissen wie hoch die Gefahr wirklich ist, aber nach ein paar Anrufen könnte man ja mal einen Streifenwagen vorbei schicken, nur wird so etwas wahrscheinlich eskalieren und der Hund wird wahrscheinlich erschossen.

Dass der jenige seinen Hund behalten darf ist nicht in Ordnung, aber das wissen wir ja schon im Vorhinein oder nicht? Wir kennen ja Österreich!!!! Und solang nichts grobes passiert mit diesem Hund wird der Hund von diesem Besitzer nicht wegkommen.

Also mir dürfte dieser Hund nicht über den Weg laufen, weil ich will ja meinen Hund nicht beißen lassen. Nur wenn man diesem Hund dann etwas antut (man gibt ihm zb. einen Tritt weil man seinen Hund beschützen will) dann wird man vielleicht selbst auch noch bestraft.

Wir haben hier in Österreich irgendwie ein komisches Gesetz :(
 
Neufi schrieb:
Und genau da ist das Magistrat zuständig! Die können mit dem Administrationsbüro ein Hundehalteverbot verhängen. Nicht die Polizei und auch nicht das Gericht!!!

Vorweg nur eine klitzekleine formelle Korrektur: Das >> Administrationsbüro ist Teil der Bundespolizei.

Zur Sache selbst: Ich weiß aus eigener Erfahrung, daß es nur sehr schwer zu erreichen ist, daß ein Hundehaltungsverbot gegen eine Person ausgesprochen wird, selbst wenn diese nachweislich regelmäßig in fahrlässiger Weise ihren Hund führt und auch bereits mehrere Attacken gegen andere Hunde vorliegen. Man greift sich dann schon instinktiv an den Kopf, wenn man in solchen Belangen von amtlicher Seite mit den Worten "Wir können da leider nichts machen!" bedient wird. Auf Tierarztkosten für Versorgung nach Beißattacken bin ich auch schon zwei mal selbst sitzengeblieben, da habe ich mich aber gar nicht erst mit den Leuten herumgestritten, weil Klagen wegen Beträgen um die 100-200 ohnehin nicht sinnvoll ist.

Fazit: Man muß sich offenbar selbst helfen gegen Bedrohungen durch verantwortungslose Mitmenschen, im konkreten Fall würde ich jedenfalls nicht zögern, mich mit einem Pfefferspray auszurüsten, um mir gegebenenfalls künftig den Dobermann vom Leibe halten zu können. Ich finde es traurig, daß man in unserer Gesellschaft nicht mehr darauf vertrauen kann, vor solchen Belästigungen resp. Bedrohungen geschützt zu sein bzw. von der Exekutive geschützt zu werden, und daß man scheinbar sein Recht auf Unversehrtheit von Gesundheit und Eigentum in manchen Fällen selbst verteidigen muß, weil die zuständige Exekutive sich wie im OP beschrieben für unzuständig erklärt, ich bin aber auch nicht bereit, meine Rechte so mir nichts dir nichts aufzugeben und werde das gewiß immer so halten (auch wenn mir aus Erfahrung sehr wohl bewußt ist, daß man schnell eine Menge Streß und Kosten haben kann, wenn man seine Rechte selbst verteidigt).
 
also ich finds schon heftig, dass wenn sich jemand offensichtlich bedroht fühlt (und da sollte erst mal egal sein wovon), einem nicht geholfen wird. ich meine, dass dann die polizei ersmal ausrückt, würde ich für selbstverständlich halten. hätte nicht mit solch einer reaktion gerechnet. muss dann während man bedroht wird, erst festgestellt werden wer dafür zuständig ist ??? da kanns doch schon zu spät sein. :confused:

ich hatte mal was hunde betrifft ein wirklich gutes erlebnis mit der polizei. ich hatte die motte bei meiner mutter geparkt weil ich noch nen termin hatte. fremde stadt... motti reisst sich los und macht sich auf die suche nach mir :( ich kam wieder, motti war immer noch weg. hab dann tasso angerufen und wir haben mit über 20 leuten gesucht... keine motte... das viertel von autobahnzubringer und schnellstrassen eingerahmt :(
hab dann die polizei angerufen, damit die mir bescheid geben falls ein unfall passiert an dem ein hund beteiligt war :(
die haben einen wagen geschickt der mitsucht und standen sie ganze zeit in telefonischen kontakt mit mir... das war eine gute erfahrung.
wir haben sie dann nach fünf stunden gefunden dank einer hand voll kinder die auch mit gesucht haben. hab dann wieder die polizei angerufen, dass wir sie gefunden haben. waren auch froh scheinbar... das fühlte sich wirklich an wie der freund und helfer der sie sein sollten.

weiss nicht wie das hier zu lande ist, ob da genau so reagiert worden wäre wie bei dem akuten fall mit dem dobi... ich hoffe nicht. wer sich bedroht fühlt, dem muss geholfen werden und nicht erst die zuständigkeit festgestellt werden...
 
Sylvia & Bande schrieb:
Schlimm ist die ganze Geschichte und schlimm auch, dass so ein Mensch weiterhin einen Hund halten darf.....

LG Sylvia

Dir voll und ganz zustimm. Ich empfinde es als bodenlose Frechheit dass ein Alkoholiker wie dieser überhaupt einen Hund halten darf. :mad:
 
Neufi schrieb:
Es ist richtig, dass die Polizei kommt wenn jemand in Gefahr ( allgemein) ist. Der Beamte am Notruftelefon kann doch die Situation nicht erkennen.
LG
Susanne


Der Satz gefällt mir. Gerade weil er nicht erkennen kann was los ist muss er etwas unternehmen und wenn er nur hinfährt um vorbeugend tätig zu werden.

Eines darf man nicht vergessen die Polizei ist nicht nur dann zuständig wenn schon etwas passiert ist sondern auch vorbeugend.

Leider ist es meistens so, dass die Polizei erst im Nachhinein gerufen wird bzw. im Nachhinein aggieren kann.

LG
 
violettmedia schrieb:
sowie vorsetzliche Sachbeschädigung (Hund) gegeben, ...

1. Ich kann mich irren aber ich habe nichts von einer Beschädigung deines Hundes gelesen.

2.Vorsetzliche Sachbeschädigung geht auf keinen Fall weil der jenige nicht den Hund auf deinen Hund gehetzt hat. Sondern der Hund selbstständig aggiert hat und er "lediglich" möglicherweise auf Grund seines Bewußtseinszustandes nicht dagegen aggiert hat kann man ihm keinen Vorsatz bzgl. Sachbeschädigung vorwerfen.
Vorsätzliche Berauschung ok, daraus entstandene Fahrlässige Delikte ok, aber nicht Vorsatz.

Grobfahrläsige Körperverletzung: warum? Von dem was du schreibst ist nicht zu erkennen wie es dazu gekommen ist, du schreibst immer nur das Endprodukt, aber wie es dazu gekommen ist schreibst du nicht und inwieweit sein Verhalten damit zu tun hat schreibst du auch nicht.

Es tut mir sehr leid was dir passiert ist, aber so einfach wie du dir das anscheinend denkst ist das auch nicht. :rolleyes:

Bin auch der Meinung, dass so jemand keinen Hund haben sollte und das auf jeden Fall etwas getan gehört.

violettmedia schrieb:
Wohl kaum ein Kommunikationsproblem, eher meines Erachten Unfähigkeit oder Lustlosigkeit seitens der Exekutive. Ich habe die Bänder der Exekutive im nachhinein gehört. 3 Anrufe mit den selben Aussagen, Hundegekläffe und massives Bellen im Hintergrund sowie Panik in der Stimme sind Grund genug für einen Einsatz.

Ich finde das sofern es der Wahrheit entspricht heftig.

Die Polizei muss kommen, da gibt es kein wenn und aber, falls es sich jedoch heraus stellt, dass das ein Scherz oder dergleichen war, so hat das für denjenigen logischerweise Folgen.

Prinzipiell aber kann sich ein Polizist nicht aussuchen ob er hinfährt oder nicht er muss jedem Hilferuf nachkommen und sich ein Bild von der Situation machen und ist dazu angehalten im Falle dass er nicht zuständig ist, den Fall der zuständigen Behörde weiter zuleiten bzw. diese zu informieren und zu verständigen.

Lg
 
Oben