Anzeige - wie verhalte ich mich?

Staffine

Junior Knochen
Hi,

habe eine Anzeige und einen Forderungs-Brief :eek: wegen eines drei Monate zurückliegenden Vorfalls bekommen, bei dem mein Hund angeblich eine Katze gebissen hat, die mit ihrer Besitzerin an der Leine (!) unterwegs war. Jetzt fordert die Frau 800.- Euro (ohne irgendwelche Belege) und die MA hat mir eine Vorladung zum Gericht geschickt. Wie verhält man sich da am Besten? Kontakt mit der angeblich Geschädigten ja/nein? Rechtsanwalt ja/nein? Etc. Nachdem ich wohl nicht die Einzige bin die solche Vorladungen kriegt wäre ich für eure Erfahrungen dankbar.
 
Ich hatte noch keine Vorladung, aber wenn du gut rechtschutzversichert bist würd ich mich auf alle Fälle mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Kontakt zur Besitzerin würd ich nicht unbedingt aufnehmen.

Lg Selina
 
Hi,

habe eine Anzeige und einen Forderungs-Brief :eek: wegen eines drei Monate zurückliegenden Vorfalls bekommen, bei dem mein Hund angeblich eine Katze gebissen hat, die mit ihrer Besitzerin an der Leine (!) unterwegs war. Jetzt fordert die Frau 800.- Euro (ohne irgendwelche Belege) und die MA hat mir eine Vorladung zum Gericht geschickt. Wie verhält man sich da am Besten? Kontakt mit der angeblich Geschädigten ja/nein? Rechtsanwalt ja/nein? Etc. Nachdem ich wohl nicht die Einzige bin die solche Vorladungen kriegt wäre ich für eure Erfahrungen dankbar.

:)Schau Dir das Schreiben der MA nochmal genau an, denn Vorladungen zu Gericht kommen nur vom Gericht.

Schreib Dir chronologisch genau zusammen, was damals gelaufen ist.

Ruf bei der MA an und lass Dir die Sache erklären.

Wenn Du der Meinung bist, dass der Vorfall so nicht stattgefunden hat, würd ich mit allen Unterlagen zu einem RA gehen und mich beraten lassen.
 
Das Schreiben kam von der MA 58, die laut Auskunft für Verwaltungsstrafen zuständig ist.
Unterlagen hab ich keine, welche denn? Ich kann nur sagen, dass damals keine Rede von einer verletzten Katze war. (Mein Hund schwört, er wars nicht :eek:)
Meine Frage ist, ob mich ein Anwalt nicht evtl. mehr kostet als die Verwaltungsstrafe und die Forderungen von der Person zusammen. Andererseits will ich niemand ins Blaue hinein 800 Euro schicken auf eine bloße Behauptung hin.
 
Ruf bei der MA an, so wie von Tamino geraten.

Eine Verwaltungsstrafe ist eine Sache - da könnte mMn schlimmstenfalls eine Strafe für Führen ohne Leine/Maulkorb herauskommen, mehr nicht. Wenn das zutrifft und es dafür Zeugen gab, dann zahl diese Strafe. Die macht aber keine 800€ aus!

Die 800€ sind wohl eher eine zivilrechtliche Forderung der Katzenbesitzerin, oder? Die musst du nur bezahlen, wenn sie ein Verfahren anstrebt und gewinnt. Sollte es da zu einem Verfahren kommen, dann nimm dir unbedingt einen RA!
 
Das Schreiben kam von der MA 58, die laut Auskunft für Verwaltungsstrafen zuständig ist.
Unterlagen hab ich keine, welche denn? Ich kann nur sagen, dass damals keine Rede von einer verletzten Katze war. (Mein Hund schwört, er wars nicht :eek:)
Meine Frage ist, ob mich ein Anwalt nicht evtl. mehr kostet als die Verwaltungsstrafe und die Forderungen von der Person zusammen. Andererseits will ich niemand ins Blaue hinein 800 Euro schicken auf eine bloße Behauptung hin.

Na ja, aber eine Verwaltungsstrafe ist keine Gerichtsvorladung.
Was wird Dir denn von der MA überhaupt vorgeworfen?

Und was behauptet die Katzenhalterin?

Unter Umständen kann ein Einspruch natürlich negativ beschieden werden und dann sind die Kosten höher.

Wenn die Katzenhalterin E 800,-- fordert und Du diese einfach nicht zahlst, ist es an ihr, das Geld in einem Zivilverfahren einzuklagen.

Mit Unterlagen meinte ich die Sachen von der MA, das von der Katzen-HH und was Du Dir über diesen "Vorfall" - Tag zusammengeschrieben hast.
 
Also ich habe zwei Vorwürfe von der MA bekommen: Führen ohne Leine (stimmt) und Sachbeschädigung (bestreite ich). Ich fürchte nur, wenn ich dort anrufe, sagen die einfach, ja das müssen Sie alles zahlen, und die machen ja auch keine Verhandlung am Telefon. Es steht auch, dass ich mich schriftlich äußern könnte.
Ehrlich sagen müsste ich: Ja, mein Hund war ohne B und L, ist kläffend auf die Katze losgefahren, hat sich aber wohlweislich zurückgezogen, als die den Kaktus machte und mit der Pfote nach ihm schlug. Dann hab ich ihn eh schon an der Leine gehabt. Mit Zeugen ist das ein bissl lala, es war eine Frau dabei mit ihrem Hund (der auch ohne Beißkorb und Leine) aber ich weiß nicht was die als Zeugin sagen würde.
Natürlich wird aber dieses Verwaltungsverfahren Einfluss auf ein zivilrechtliches Verfahren haben, das macht mir Sorgen.
 
Ruf bei der MA an, so wie von Tamino geraten.

Eine Verwaltungsstrafe ist eine Sache - da könnte mMn schlimmstenfalls eine Strafe für Führen ohne Leine/Maulkorb herauskommen, mehr nicht. Wenn das zutrifft und es dafür Zeugen gab, dann zahl diese Strafe. Die macht aber keine 800€ aus!
.......
Vorsicht bitte. Mir hat kürzlich ein Jurist der Abteilung für Verwaltungsstrafsachen der BH Mödling von einem Fall in Wien erzählt, in dem der UVS eine Strafe von 650.- Eu für einen Hundebesitzer, der seinen Hund - kein Listenhund oder sonst irgendwie vorbelastet - im Stadtgebiet ohne Leine und Maulkorb laufen liess, ohne irgendwelche sonstige Vorkommnisse, bestätigt hat. Der Vorladung sollte man daher jedenfalls nachkommen. Strikt zu trennen wäre die privatrechtliche Forderung der Katzenbesitzerin. Ohne Belege keine Bezahlung, bei Privatanklage Rechtsanwalt.
 
Auf jeden Fall mal ab mit euch zur kostenlosen Rechtsberatung!!

Einspruch erheben, Beweise fordern wie TA Rechnungen etc.
Den Vorfall mal aus eigener Sicht schildern!

Es kann nicht so einfach eine Strafe und Forderungen von der Gegenseite eingehoben werden, wenn nichts geklärt ist, keine Aussage von dir da ist usw.
 
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Vorsicht bitte. Mir hat kürzlich ein Jurist der Abteilung für Verwaltungsstrafsachen der BH Mödling von einem Fall in Wien erzählt, in dem der UVS eine Strafe von 650.- Eu für einen Hundebesitzer, der seinen Hund - kein Listenhund oder sonst irgendwie vorbelastet - im Stadtgebiet ohne Leine und Maulkorb laufen liess, ohne irgendwelche sonstige Vorkommnisse, bestätigt hat. Der Vorladung sollte man daher jedenfalls nachkommen. Strikt zu trennen wäre die privatrechtliche Forderung der Katzenbesitzerin. Ohne Belege keine Bezahlung, bei Privatanklage Rechtsanwalt.

Das war dann aber ziemlich sicher nicht die erste solche Strafe....vielleicht ein notorischer "Wiederholungstäter"?
 
Ja, mein Hund war ohne B und L, ist kläffend auf die Katze losgefahren, hat sich aber wohlweislich zurückgezogen, als die den Kaktus machte und mit der Pfote nach ihm schlug.

Die Katze war angeleint? Falls ja, wäre der Vorfall überhaupt passiert, wenn sie frei herumgelaufen wäre?

Die Frau wird sicher keine Klage einreichen, wenn sie nicht zumindest zu ihren Anschuldigungen passende TA-Rechnungen vorweisen kann. Also irgendwelche Verletzungen muss die Katze schon erlitten haben, oder?
Bist du ganz sicher, dass dein Hund die Katze NICHT erwischt hat?

Gehst du regelmäßig in deiner Wohngegend (wo man dich also kennt) ohne L+B?

Falls du die letzten beiden Fragen mit nein und ja beantworten musst (nicht unbedingt hier öffentlich, aber vor dir selbst;)), dann würde ich mir die TA Rechnungen zeigen lassen, reumütig gestehen, versuchen, die Strafhöhe zu reduzieren und bezahlen. Du hast ja einen Listenhund, oder?
 
Hm, hast du deinen Hund nicht versichert? Ich weiß jetzt nicht, ob in Wien nur die Chippflicht gilt oder auch die Haftpflichtversicherung, wie bei uns in OÖ.

Ich würde es auf alle Fälle über die Versicherung laufen lassen. Eine Freundin von mir hatte mal so einen Fall, da betraf es allerdings einen anderen Hund und das wurde von der Versicherung anstandslos bezahlt, obwohl eindeutig sie schuld war.
Was allerdings wiederum nichts heißen muss - klar.

Bei dir ist es zwar strittig, aber wenn er hingfahren ist auf sie, wird er sie schon irgendwie unglücklich erwischt haben, denn das wäre ein arger Zufall, dass genau zu dem Zeitpunkt eine Tierarztrechung aufläuft über einen doch nicht unerheblichen Betrag.

Was ich nicht ganz verstehe ist das, dass da von der Katzenbesitzerin im Vorfeld nicht versucht wurde, sich außergerichtlich zu einigen. Das wäre für mich halt der normalste Weg. Außerdem, woher haben die deine Daten und wissen überhaupt, wer du bist oder habt ihr euch gekannt? Sorry, aber mit den dürftigen Infos klingt es für mich danach, als ob da was nicht ganz koscher wäre.
 
ich gehe mal davon aus, dass die katzenhalterin behandlungskosten nachweisen musste. bist du dir sicher, dass nichts passiert ist?
vielleicht hat er nicht gebissen aber wenn er hingefahren ist kann er die katze ja durch sein gewicht verletzt haben?
wie war das? habt ihr euch die katze nicht gleich angeschaut?
 
Dann wärs ja noch verständlich, nach meinem Gesprächspartner handelte es sich aber um einen Erstlingstäter! Wien ist anders.......

Da würde ich in dieser Situation dann aber etwas unternehmen. Das ist einfach unangemessen....:(

Edit: hat man ja scheinbar schon, weil UVS....na servas. Könnte es sein, dass wir das Sima & Co zu verdanken haben?
 
Zuletzt bearbeitet:
Blöde Situation

Aber wenn es eine jetzt weniger gibt, die ihren Hund ohne Leine und MK laufen lässt, hat das für mich auch was Gutes.
Ohne Vorfälle/Strafen lernen es die Leute anscheinend nicht :rolleyes:
 
Na es wurde eh schon alles gesagt.

Mit Listenhunde musst eh eine Hundehaftpflichtversicherung haben, mit der würde ich mal reden.
Ansonsten TA-Belege anfordern und Einspruch erheben.
 
Die Katze war angeleint? Falls ja, wäre der Vorfall überhaupt passiert, wenn sie frei herumgelaufen wäre?

Die Frau wird sicher keine Klage einreichen, wenn sie nicht zumindest zu ihren Anschuldigungen passende TA-Rechnungen vorweisen kann. Also irgendwelche Verletzungen muss die Katze schon erlitten haben, oder?
Bist du ganz sicher, dass dein Hund die Katze NICHT erwischt hat?

Gehst du regelmäßig in deiner Wohngegend (wo man dich also kennt) ohne L+B?

Falls du die letzten beiden Fragen mit nein und ja beantworten musst (nicht unbedingt hier öffentlich, aber vor dir selbst;)), dann würde ich mir die TA Rechnungen zeigen lassen, reumütig gestehen, versuchen, die Strafhöhe zu reduzieren und bezahlen. Du hast ja einen Listenhund, oder?

Die Katze ging bei Fuß ihrer Besitzerin an einer kurzen Leine.
Also wenn MEIN Hund bei einem Zusammenstoß verletzt wird, dann untersuch ich den von vorn bis hinten, ruf die Polizei,(die befindet sich 2 Minuten entfernt) verlang den Namen des Kontrahenten und fahr stantepede zum TA, oder, wenns ernst aussieht, ruf den Notarzt. Aber die Tussi hat ihre Katze nicht mal hochgenommen oder angeschaut, nur geschrien und geschimpft, sich dann entfernt, ohne irgendwas zu unternehmen, und jetzt nach drei Monaten kommt die große Beschwerde.
Ehrlich, du: Das ist nicht mein erster Hund, und wenn es eine Rauferei gab und ich einmal den Eindruck hatte, meiner sei schuld, dann hab ich von mir aus den TA gezahlt, ohne Meckern. Und als mein Hund einmal von einem Pit fast skalpiert wurde, hat uns der Besitzer auch auf der Stelle zum TA gefahren und die Hälfte der Kosten übernommen.
Ja, mein Hund ist ein Listenhund. Ein wahnsinnig gefährlicher, blutrünstiger kleiner fetter Stafford-Beagle-Mischling, der bereits mehrere Mäuse getötet hat.
 
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