Anzeige kann uns alle treffen

Grau

Neuer Knochen
[FONT=&quot]Oberlandesgericht Wien[/FONT]
[FONT=&quot]Schmerlingplatz 11
1016 Wien [/FONT]
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[FONT=&quot] Wien, 15.10.2009[/FONT]
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[FONT=&quot]Betreff: Einspruch Strafverfügung [/FONT]
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[FONT=&quot]Sehr geehrte Damen und Herren,[/FONT]
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[FONT=&quot]hiermit möchte ich gegen oben genannte Strafverfügung Einspruch erheben.[/FONT]
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[FONT=&quot]Am 28.08.2009 wurde ich von Herrn DDr. H.H aufgehalten, als ich gerade eine Fährte, für meinem ordnungsgemäß im Auto verwahrten Malinoisrüden (in einer dafür geeigneten Box) eine Fährte legen wollte. Mein Fahrzeug stand mit geöffneten Fenstern, geöffneter Heckklappe und eingeschalteter Klimaanlage, im Schatten eines Baumes. Die Gesamtdauer dieser Verwahrung dauerte, wie auch von Herrn DDr. H. angegeben, 20 Minuten.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
·[FONT=&quot] [/FONT][FONT=&quot]Laut Wiener Tierhaltegesetz § 3 1 sind Tiere so zu halten und zu verwahren, dass niemand gefährdet, belästigt oder fremde Sachen beschädigt werden.[/FONT]
[FONT=&quot](Quelle: [/FONT][FONT=&quot]http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/l2000000.htm[/FONT][FONT=&quot]) [/FONT]
·[FONT=&quot] [/FONT][FONT=&quot]Ein Hund fällt außerdem unter [/FONT][FONT=&quot]Ladungssicherung des KFG und muss daher ordentlich im Auto gesichert sein. Hierfür sind entweder Gurte, Gitter oder eben Transportboxen vorgesehen.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Die entsprechende Hundebox in meinem Fahrzeug, dient den beiden oben genannten Punkten. Um meinem Hund ausreichend Frischluft zu gewähren und nicht möglicherweise gegen das TschG zu verstoßen, bevorzuge ich, für eine kurzweilige Verwahrung und dem Transport, diese spezielle Hundebox. Mein Hund verfügt in der Box über genügend Bewegungsfreiheit und ist daran gewöhnt.[/FONT]
[FONT=&quot]Aus kynologischer Sicht ist die Box das einzige Transportmittel, um einen Hund artgerecht zu transportieren. Er ist nicht unnötigen Umwelteinflüssen ausgesetzt und wird sicher ohne Verletzungsgefahr für Mensch und Hund transportiert. Bei einem freibewegenden Hund im Auto und ausreichend geöffneten Fenstern kann ich Punkt 1 nicht nachkommen und würde demnach gegen ein Gesetz verstoßen. [/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Herr DDr. H. hat eben dieses Verwahren, in der eigens dafür vorgesehenen Box, angezeigt. Da seinem persönlichen Befinden nach, von meinem Hund das Verweilen im stehenden Fahrzeug unangenehmer empfunden wird, als im Fahrenden. [/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Sofern ich, als verantwortungsbewusster Hundeführer und Hundehalter, nun dafür eine Strafe zahlen muss, weil ich meinem Verpflichtung nachkomme, meinen Hund ordnungsgemäß Verwahre und artgerecht beschäftige, muss ich eigentlich davon ausgehen, dass alle Institutionen, wie Diensthundestaffeln, Rettungshundeorganisationen oder auch auf Hundesportveranstaltungen, all jene denen Ihre Hunde sehr wichtig sind, gegen das Gesetz verstoßen!?![/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Nach Rücksprache mit einigen Diensthundeführern, sowie befreundeten Rettungshundeführern, wäre es außerhalb des Dienstes oder Einsatzes, gar nicht anders möglich, dem Hund die nötige Entspannung oder Ruhephase zu geben, als den Hund in einer sicheren ruhigen Umgebung, wie [/FONT]
[FONT=&quot]z. B. der von ihm gewöhnten und geschützten Box zu verwahren. [/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Ein nicht beschäftigter Hund, führt meiner Meinung nach, zu einer massiven Einschränkung der Lebensqualität des Hundes, und eine artgerechte Haltung ist dann unmöglich. [/FONT]
[FONT=&quot]Daher dient das Beschäftigen meines Hundes seinem physischen und körperlichen Wohlbefinden und deshalb laste ich meinen Hund mit regelmäßigen Fährten (Nasenarbeit) und Hundesport aus. [/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Herr DDR. H.H. hat seine subjektive Meinung über das Diensthundewesen und dgl. in einem Telefonat mitgeteilt und angekündigt. Sollte er einen Diensthund in einer Box verwahrt sehen, auch diesen zur Anzeige zu bringen.[/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Ich beantrage daher eine Einstellung des Strafantrages und verbleibe [/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Mit freundlichen Grüßen[/FONT]
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[FONT=&quot]Kopie erfolgt an: BH WIEN UMGEBUNG, Tierschutzombudsmann Dr. Lucia Giefing[/FONT]




Einspruch wurde abgelehnt.


Wie können wir diesen Hundeführer unterstützen?.



mfg.Grau










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Wow, um welche Strafe handelt es sich da jetzt?

Da muss es doch noch einen anderen gröberen Punkt gegeben haben, ansonsten verstehe ich das Urteil und die Einspruchsablehnung überhaupt nicht!

Gab/gibt es Fotos als Beweise?
 
Mein Freund hatte seinen Hund in der Box im Auto als er seine Fährte gelegt hat....das hat der Amtstierarzt angezeigt...
 
Einerseits ist es ja gut, dass auch da kontrolliert wird, wir wissen ja nicht wie die Umstände damals waren!

Vielleicht wars seitens des TA sogar berechtigt (ich verurteile hier jetzt keinen), denn nen Hund (ZUM Beispiel) im heißen Auto lassen ist ja nicht zu unterschätzen...

Ja also der genaue Wortlaut würde mich auch interessieren (und die Umstände)!
 
Tatbeschreibung: Sie haben einen Schäferhund (Rüde) in einem zu kleinen Käfig, und zwar mit einer Grundfläche von ca 1m2, der sich in dem Fahrzeug mit dem Kennzeichen..... befand, entgegen den Bestimmungen des Tschg gehalten, obwohl das Tier über einen Platz verfügen muss, der seinen phsiologischen und thologischen Bedürfnissen angemessen ist.
Übertretungsnorm: §16 Abs2 §38Abs 3 TSchG

die Box in der der Malirüde transportiert wird füllt einen Audi Kombi und auch mein Rottirüde ist da schon sehr sehr oft mitgefahren und haben beide viel Platz...

der Hund war führ die Dauer des legens der Fährte im Auto...im Schatten...geöffnete Fenster und Heckklappe....wie auch vom Amtstierarzt angegeben...max 20min

erste Ablehnung des Einspruchs: Es ist zwar unvermeidbar, das ein Hund gelegentlich im Auto zu trabsportieren ist, allerdings wäre es durchaus zu organisieren, dass er nach Ankunft am Trainingsplatz aus den Transportkäfigen herausgenommen und auf andere Weise verwahrt wird. Das eingesperrt sein wird im stehenden Fahrzeug weut unangenehmer empfunden als im fahrenden Fahrzeug.
Es ist unrichtig, dass das Verbot den Einsperrens in einem Käfig Sportveranstaltungen und das DIensthundewesen unmöglivh machen würde.

nach einem Telefonat mit dem Amtstierarzt hat er auch angekündigt das er wenn er auf eine Hundesportveranstaltung etc trifft...oder Diensthundeführer auch anzeigen würde!!!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
machen wir....
wir scannen das alles heute auch ein uns schicken das an diverese Medien....ÖKV, Kronenzeitung (Tierecke), Polizei (Diensthunde), div Rettungshundestaffeln etc....noch jemand Ideen?
 
Wieso ein Einspruch ans OLG? Hat der Hundeführer einen Bescheid oder ein Urteil bekommen?

Ich würde den Sachverhalt auch noch an das zuständige politische Büro senden.
 
Versteh ich nicht. Wenn du das (falsche) Rechtsmittel falsch (OLG) einbringts, dann hilft dir das gar nix. Meiner Meinung musst du gegen den Bescheid berufen und zwar bei der BH. Eine Abschrift eines Einspruchs (gegen ein Urteil) an die BH würde ich nicht machen, sondern auf jeden Fall das richtige Rechtmittel wählen, weil du sonst Fristen versäumen kannst.
 
Versteh ich nicht. Wenn du das (falsche) Rechtsmittel falsch (OLG) einbringts, dann hilft dir das gar nix. Meiner Meinung musst du gegen den Bescheid berufen und zwar bei der BH. Eine Abschrift eines Einspruchs (gegen ein Urteil) an die BH würde ich nicht machen, sondern auf jeden Fall das richtige Rechtmittel wählen, weil du sonst Fristen versäumen kannst.

genau so ist es! Wobei ich diese Anzeige so wie sie dargestellt wurde, überhaupt nicht nachvollziehen kann.

Ich muss mir wohl einen LKW kaufen, um meine Hunde befördern zu dürfen 8-/
 
bezieht sich jetzt das urteil auf die 1m² Platz oder generell auf das verwahren des hundes im stehenden auto?

da muss ich ja vielleicht gleich mal eine selbstanzeige machen... :eek: ;)
 
Wenn ich zum Hundeplatz fahre und meinen Hund nicht in der Box im Auto lassen darf, dann muß ich ihn in dien Boxen am Hundeplatz verwahren, die auch nicht größer sind als die im Auto und wo sich der Hund überhaupt nicht wohl fühlt? Könnte man den Herr DrDr.H.H. fragen was er dann für eine Lösung parat hat?
 
Mich würde interessieren wie das ganze vor Gericht (aber dort ist es ja noch nicht - oder?) ausgehen würde, wenn Herr Dr.Dr. H.H. einen Diensthundeführer im Dienst deswegen anzeigen würde:confused:

Kriegen wir dann Diensthunde-LKW´s?

und @ Nora 2:
Das wird jetzt ein Problem, Hund darf nicht in Box im Auto bleiben, Hund darf nicht in Hundeplatz-Box, anleinen (was ja oft als anketten ausgelegt wird) darfst du auch nicht und im Vereinshaus sind zumindest bei uns Hunde verboten - also lassen wir sie daheim...:confused:


lg
Dobifan
 
Ich verstehe den Instanzenzug nicht. Die Übertretung von Bestimmungen des Tierschutzgesetzes stellt eine Verwaltungsübertretung dar. Wie man Dir da raten kann, einen Einspruch an das Oberlandesgericht, also an eine Instanz im gerichtlichen Verfahren zu richten, ist mir rätselhaft. In der Strafverfügung muss doch eine Rechtsmittelbelehrung enthalten sein, die angibt, welches Rechtsmittel bei welcher Behörde innerhalb welcher Frist einzubringen ist!!
 
genau !
wozu braucht man am hundeplatz auch einen hund !?
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also ehrlich, das ist gaga !!!!
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nein sogar obergaga !

damit würd ich probieren zu einem ombudsmann, konkret, krone tierecke oder einer ähnlichen sendung/zeitung zu gehen.
das ist ja wirklich schon skurril.
wieso muss in österreich sowas immer wieder so neben der spur laufen ???? das geht ja absolut in die falsche richtung.
aber die leute, die ihren hunde in zwingern oder ärmlichen verschlägen halten, die bleiben unbehelligt.
da greift man sich ja echt aufs hirn.
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Was soll das für eine Tierschutzombudsfrau sein, die nicht weiß, welches Rechtsmittel gegen einen Bescheid zulässig ist? Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand der in der Verwaltung arbeitet, einem rät bei Gericht einen Einspruch gegen eine Strafverfügung einzubringen. Mir kommt das alles recht seltsam vor! Warum erkundigst du dich beim Wiener Ombudsmann und schickst den "Einspruch" abschriftlich an die NÖ Ombudsfrau?
 
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