[FONT="]Oberlandesgericht Wien[/FONT]
[FONT="]Schmerlingplatz 11
1016 Wien [/FONT]
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[FONT="] [/FONT]
[FONT="] Wien, 15.10.2009[/FONT]
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[FONT="] [/FONT]
[FONT="]Betreff: Einspruch Strafverfügung [/FONT]
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[FONT="] [/FONT]
[FONT="]Sehr geehrte Damen und Herren,[/FONT]
[FONT="] [/FONT]
[FONT="]hiermit möchte ich gegen oben genannte Strafverfügung Einspruch erheben.[/FONT]
[FONT="] [/FONT]
[FONT="]Am 28.08.2009 wurde ich von Herrn DDr. H.H aufgehalten, als ich gerade eine Fährte, für meinem ordnungsgemäß im Auto verwahrten Malinoisrüden (in einer dafür geeigneten Box) eine Fährte legen wollte. Mein Fahrzeug stand mit geöffneten Fenstern, geöffneter Heckklappe und eingeschalteter Klimaanlage, im Schatten eines Baumes. Die Gesamtdauer dieser Verwahrung dauerte, wie auch von Herrn DDr. H. angegeben, 20 Minuten.[/FONT]
[FONT="] [/FONT]
·[FONT="] [/FONT][FONT="]Laut Wiener Tierhaltegesetz § 3 1 sind Tiere so zu halten und zu verwahren, dass niemand gefährdet, belästigt oder fremde Sachen beschädigt werden.[/FONT]
[FONT="](Quelle: [/FONT][FONT="]http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/l2000000.htm[/FONT][FONT="]) [/FONT]
·[FONT="] [/FONT][FONT="]Ein Hund fällt außerdem unter [/FONT][FONT="]Ladungssicherung des KFG und muss daher ordentlich im Auto gesichert sein. Hierfür sind entweder Gurte, Gitter oder eben Transportboxen vorgesehen.[/FONT]
[FONT="] [/FONT]
[FONT="]Die entsprechende Hundebox in meinem Fahrzeug, dient den beiden oben genannten Punkten. Um meinem Hund ausreichend Frischluft zu gewähren und nicht möglicherweise gegen das TschG zu verstoßen, bevorzuge ich, für eine kurzweilige Verwahrung und dem Transport, diese spezielle Hundebox. Mein Hund verfügt in der Box über genügend Bewegungsfreiheit und ist daran gewöhnt.[/FONT]
[FONT="]Aus kynologischer Sicht ist die Box das einzige Transportmittel, um einen Hund artgerecht zu transportieren. Er ist nicht unnötigen Umwelteinflüssen ausgesetzt und wird sicher ohne Verletzungsgefahr für Mensch und Hund transportiert. Bei einem freibewegenden Hund im Auto und ausreichend geöffneten Fenstern kann ich Punkt 1 nicht nachkommen und würde demnach gegen ein Gesetz verstoßen. [/FONT]
[FONT="] [/FONT]
[FONT="]Herr DDr. H. hat eben dieses Verwahren, in der eigens dafür vorgesehenen Box, angezeigt. Da seinem persönlichen Befinden nach, von meinem Hund das Verweilen im stehenden Fahrzeug unangenehmer empfunden wird, als im Fahrenden. [/FONT]
[FONT="] [/FONT]
[FONT="]Sofern ich, als verantwortungsbewusster Hundeführer und Hundehalter, nun dafür eine Strafe zahlen muss, weil ich meinem Verpflichtung nachkomme, meinen Hund ordnungsgemäß Verwahre und artgerecht beschäftige, muss ich eigentlich davon ausgehen, dass alle Institutionen, wie Diensthundestaffeln, Rettungshundeorganisationen oder auch auf Hundesportveranstaltungen, all jene denen Ihre Hunde sehr wichtig sind, gegen das Gesetz verstoßen!?![/FONT]
[FONT="] [/FONT]
[FONT="]Nach Rücksprache mit einigen Diensthundeführern, sowie befreundeten Rettungshundeführern, wäre es außerhalb des Dienstes oder Einsatzes, gar nicht anders möglich, dem Hund die nötige Entspannung oder Ruhephase zu geben, als den Hund in einer sicheren ruhigen Umgebung, wie [/FONT]
[FONT="]z. B. der von ihm gewöhnten und geschützten Box zu verwahren. [/FONT]
[FONT="] [/FONT]
[FONT="]Ein nicht beschäftigter Hund, führt meiner Meinung nach, zu einer massiven Einschränkung der Lebensqualität des Hundes, und eine artgerechte Haltung ist dann unmöglich. [/FONT]
[FONT="]Daher dient das Beschäftigen meines Hundes seinem physischen und körperlichen Wohlbefinden und deshalb laste ich meinen Hund mit regelmäßigen Fährten (Nasenarbeit) und Hundesport aus. [/FONT]
[FONT="] [/FONT]
[FONT="]Herr DDR. H.H. hat seine subjektive Meinung über das Diensthundewesen und dgl. in einem Telefonat mitgeteilt und angekündigt. Sollte er einen Diensthund in einer Box verwahrt sehen, auch diesen zur Anzeige zu bringen.[/FONT][FONT="][/FONT]
[FONT="] [/FONT]
[FONT="]Ich beantrage daher eine Einstellung des Strafantrages und verbleibe [/FONT]
[FONT="] [/FONT]
[FONT="]Mit freundlichen Grüßen[/FONT]
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[FONT="] [/FONT]
[FONT="] [/FONT]
[FONT="]Kopie erfolgt an: BH WIEN UMGEBUNG, Tierschutzombudsmann Dr. Lucia Giefing[/FONT]
Einspruch wurde abgelehnt.
Wie können wir diesen Hundeführer unterstützen?.
mfg.Grau
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[FONT="]Schmerlingplatz 11
1016 Wien [/FONT]
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[FONT="] Wien, 15.10.2009[/FONT]
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[FONT="]Betreff: Einspruch Strafverfügung [/FONT]
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[FONT="]Sehr geehrte Damen und Herren,[/FONT]
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[FONT="]hiermit möchte ich gegen oben genannte Strafverfügung Einspruch erheben.[/FONT]
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[FONT="]Am 28.08.2009 wurde ich von Herrn DDr. H.H aufgehalten, als ich gerade eine Fährte, für meinem ordnungsgemäß im Auto verwahrten Malinoisrüden (in einer dafür geeigneten Box) eine Fährte legen wollte. Mein Fahrzeug stand mit geöffneten Fenstern, geöffneter Heckklappe und eingeschalteter Klimaanlage, im Schatten eines Baumes. Die Gesamtdauer dieser Verwahrung dauerte, wie auch von Herrn DDr. H. angegeben, 20 Minuten.[/FONT]
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·[FONT="] [/FONT][FONT="]Laut Wiener Tierhaltegesetz § 3 1 sind Tiere so zu halten und zu verwahren, dass niemand gefährdet, belästigt oder fremde Sachen beschädigt werden.[/FONT]
[FONT="](Quelle: [/FONT][FONT="]http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/l2000000.htm[/FONT][FONT="]) [/FONT]
·[FONT="] [/FONT][FONT="]Ein Hund fällt außerdem unter [/FONT][FONT="]Ladungssicherung des KFG und muss daher ordentlich im Auto gesichert sein. Hierfür sind entweder Gurte, Gitter oder eben Transportboxen vorgesehen.[/FONT]
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[FONT="]Die entsprechende Hundebox in meinem Fahrzeug, dient den beiden oben genannten Punkten. Um meinem Hund ausreichend Frischluft zu gewähren und nicht möglicherweise gegen das TschG zu verstoßen, bevorzuge ich, für eine kurzweilige Verwahrung und dem Transport, diese spezielle Hundebox. Mein Hund verfügt in der Box über genügend Bewegungsfreiheit und ist daran gewöhnt.[/FONT]
[FONT="]Aus kynologischer Sicht ist die Box das einzige Transportmittel, um einen Hund artgerecht zu transportieren. Er ist nicht unnötigen Umwelteinflüssen ausgesetzt und wird sicher ohne Verletzungsgefahr für Mensch und Hund transportiert. Bei einem freibewegenden Hund im Auto und ausreichend geöffneten Fenstern kann ich Punkt 1 nicht nachkommen und würde demnach gegen ein Gesetz verstoßen. [/FONT]
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[FONT="]Herr DDr. H. hat eben dieses Verwahren, in der eigens dafür vorgesehenen Box, angezeigt. Da seinem persönlichen Befinden nach, von meinem Hund das Verweilen im stehenden Fahrzeug unangenehmer empfunden wird, als im Fahrenden. [/FONT]
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[FONT="]Sofern ich, als verantwortungsbewusster Hundeführer und Hundehalter, nun dafür eine Strafe zahlen muss, weil ich meinem Verpflichtung nachkomme, meinen Hund ordnungsgemäß Verwahre und artgerecht beschäftige, muss ich eigentlich davon ausgehen, dass alle Institutionen, wie Diensthundestaffeln, Rettungshundeorganisationen oder auch auf Hundesportveranstaltungen, all jene denen Ihre Hunde sehr wichtig sind, gegen das Gesetz verstoßen!?![/FONT]
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[FONT="]Nach Rücksprache mit einigen Diensthundeführern, sowie befreundeten Rettungshundeführern, wäre es außerhalb des Dienstes oder Einsatzes, gar nicht anders möglich, dem Hund die nötige Entspannung oder Ruhephase zu geben, als den Hund in einer sicheren ruhigen Umgebung, wie [/FONT]
[FONT="]z. B. der von ihm gewöhnten und geschützten Box zu verwahren. [/FONT]
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[FONT="]Ein nicht beschäftigter Hund, führt meiner Meinung nach, zu einer massiven Einschränkung der Lebensqualität des Hundes, und eine artgerechte Haltung ist dann unmöglich. [/FONT]
[FONT="]Daher dient das Beschäftigen meines Hundes seinem physischen und körperlichen Wohlbefinden und deshalb laste ich meinen Hund mit regelmäßigen Fährten (Nasenarbeit) und Hundesport aus. [/FONT]
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[FONT="]Herr DDR. H.H. hat seine subjektive Meinung über das Diensthundewesen und dgl. in einem Telefonat mitgeteilt und angekündigt. Sollte er einen Diensthund in einer Box verwahrt sehen, auch diesen zur Anzeige zu bringen.[/FONT][FONT="][/FONT]
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[FONT="]Ich beantrage daher eine Einstellung des Strafantrages und verbleibe [/FONT]
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[FONT="]Mit freundlichen Grüßen[/FONT]
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[FONT="]Kopie erfolgt an: BH WIEN UMGEBUNG, Tierschutzombudsmann Dr. Lucia Giefing[/FONT]
Einspruch wurde abgelehnt.
Wie können wir diesen Hundeführer unterstützen?.
mfg.Grau
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