Anzeige kann uns alle treffen

Habt ihr keine Rechtsschutzversicherung? Falls doch - würd ich mich sofort an die wenden, kann schließlich auch nichts schaden!
 
BGBL 1 vom 28. September 2004
§ 16 Bewegungsfreiheit
(2) das Tier muß über einen Platz verfügen, der seinen physiologischen u. ethologischen Bedürfnissen angemessen ist.


wieviel Platz braucht ein liegender, schlafender Hund ?
wielange darf ein Hund schlafen :confused:


(5) Hunde dürfen keinesfalls, auch nicht vorübergehend an der Kette oder in sonst einem angbundenen Zustand gehalten werden

(Hundesportliche Ausnahme die Schlittenhunde, die in den Pausen angeleint werden dürfen.)

Bedeutet das, daß ich mit meinem angeleinten Hund nicht mehr mit der Nachbarin am Gartenzaun tratschen darf oder ist das das generelle Hundeleinenverbot

Ich würde die Sache einem hundekundigen RA übergeben.

lg Feline
 
???? Von welcher Behörde kam denn die Strafverfügung und mit welchem Inhalt? Was hat das OLG damit zur tun? Für Rechtsmittel gibt es ganz genaue Vorschriften, habt ihr Anwalt gefragt?

In welchem Bundesland war das?
 
Also: erster Einspruch ging an die BH...abgelehnt...zweiter Einspruch auch an die BH und zusätzlich an das OLG (das wurde uns von der Ombudsfrau Wien geraten)....weiters wurde durch eine bekannte ein Telefonat mit dem Amtstierarzt geführt (die kennt ihn persönlich-hat 25jahre im Tierheim gearbeitet) da hat er auch gesagt das er jeden Diensthundeführer etc anzeigen würde...
die Rechtschutzversicherung hat gesagt sie macht nix...weil zu geringer Betrag.....(das war noch beim ersten Einspruch)
Nun machen sie ev doch etwas....

das "witzige" daran ist...hab ich heute erfahren...die Hundesportkollegin die auch eine Fährte gelegt hat...udn auch eine Anzeige bekommen hat...auch Einspruch...diesem wurde gleich stattgegeben....

wir werden nun nochmal in Berufung gehen......sollte der Rechtsschutz nix machen....
und zusätzlich noch an die Medien gehen...

bezieht sich jetzt das urteil auf die 1m² Platz oder generell auf das verwahren des hundes im stehenden auto?

da muss ich ja vielleicht gleich mal eine selbstanzeige machen... :eek: ;)

so wie ich das verstanden hab beides....da die 1m2 laut dem AmtsTA nicht der größe des Hundes entsprechen....und das verwahren des hundes im stehenden auto vom hund als weit unangenehmer empfunden wird als im fahrenden

Wenn ich zum Hundeplatz fahre und meinen Hund nicht in der Box im Auto lassen darf, dann muß ich ihn in dien Boxen am Hundeplatz verwahren, die auch nicht größer sind als die im Auto und wo sich der Hund überhaupt nicht wohl fühlt? Könnte man den Herr DrDr.H.H. fragen was er dann für eine Lösung parat hat?

bei dem Telefonat wurde er gefragt was er hätte machen solln...und lt dem drdr H.H hätte daweil jemand anderer mit dem Hund spazieren gehen sollen damit er nicht im Auto warten muss bis die Fährte fertig gelegt ist..
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
vielleicht könnte ein Verein den Herrn DDr.H.H. zu einer FH 3 einladen
(wegen des vorhergehenden spazierens - und der nachherigen benötigten Ruhe )
 
vielleicht könnte ein Verein den Herrn DDr.H.H. zu einer FH 3 einladen
(wegen des vorhergehenden spazierens - und der nachherigen benötigten Ruhe )

Jössas - das wär was. :eek:

Vor allem wenn er dann wie auf fast jedem Hundeplatz die unzähligen Boxen sieht, wo die Hunde unrichtig und böse verwahrt sind. Da kann er dann gleich sein Hefterl zücken und los legen ...
 
Also: erster Einspruch ging an die BH...abgelehnt...zweiter Einspruch auch an die BH und zusätzlich an das OLG (das wurde uns von der Ombudsfrau Wien geraten)....weiters wurde durch eine bekannte ein Telefonat mit dem Amtstierarzt geführt (die kennt ihn persönlich-hat 25jahre im Tierheim gearbeitet) da hat er auch gesagt das er jeden Diensthundeführer etc anzeigen würde...
die Rechtschutzversicherung hat gesagt sie macht nix...weil zu geringer Betrag.....(das war noch beim ersten Einspruch)
Nun machen sie ev doch etwas....

das "witzige" daran ist...hab ich heute erfahren...die Hundesportkollegin die auch eine Fährte gelegt hat...udn auch eine Anzeige bekommen hat...auch Einspruch...diesem wurde gleich stattgegeben....

wir werden nun nochmal in Berufung gehen......sollte der Rechtsschutz nix machen....
und zusätzlich noch an die Medien gehen...

:confused::confused:Irgendwie irritiert mich das alles. Würde mit den beiden Verwaltungsstrafverfügungen, den beiden Einsprüchen, der Ablehnung und der Stattgabe zum Volksanwalt gehen.
 
Zum Volksanwalt kann man glaub ich erst gehen, wenn alle Instanzen ausgeschöpft sind und das dürfte hier noch nicht der Fall sein.

:o Hoppala...

Aber von Instanzenzug kann ja keine Rede sein. Verwaltungsstrafrecht hat mit BG OLG und dergleichen absolut ncihts zu tun. Wenn die Behörde einen Einspruch ablehnt, kann man den UVS anrufen, nie ein Gericht. Abgesehen davon, steht immer eine Rechtsmittelbelehrung dabei.

Nur wenn die Stellvertreterin des Ombusmannes in Wien das echt gesagt hat, würd ich dort Krach machen. Das ist alles recht eigenartig.
 
(5) Hunde dürfen keinesfalls, auch nicht vorübergehend an der Kette oder in sonst einem angbundenen Zustand gehalten werden

das wiederspricht dann aber der ab 1.1.2010 geforderten BH - Hund anhängen und ein Passant geht mit Hund vorbei - ????

vielleicht kann man auch Diensthunde dann gleich aus dem Auto nehmen und spazieren gehen bis dann z.B. ein flüchtiger Verbrecher verfolgt wird oder ein LKW nach Drogen untersucht wird.

Bin mal gespannt was meine Polizeihundeführer am kommenden Samstag dazu sagen.


 
(5) Hunde dürfen keinesfalls, auch nicht vorübergehend an der Kette oder in sonst einem angbundenen Zustand gehalten werden

das wiederspricht dann aber der ab 1.1.2010 geforderten BH - Hund anhängen und ein Passant geht mit Hund vorbei - ????

vielleicht kann man auch Diensthunde dann gleich aus dem Auto nehmen und spazieren gehen bis dann z.B. ein flüchtiger Verbrecher verfolgt wird oder ein LKW nach Drogen untersucht wird.

Bin mal gespannt was meine Polizeihundeführer am kommenden Samstag dazu sagen.

Unter "gehalten werden" versteht der Gesetzgeber aber schon grundsätzlich die Haltung eines Hundes. Natürlich darf man den Hund vor einem Geschäft anhängen etc. Aber man darf den Hund nicht - auch nicht wenns nur 3 Wochen sind - an der Kette im Garten "halten".
 
der herr Amtstierarzt hat auch die SchnauTzer (man beachte die schreibweise vom Amtstierarzt) hündin angezeigt und deren Maliwelpen als Huskymischling betitelt....
 
Unter "gehalten werden" versteht der Gesetzgeber aber schon grundsätzlich die Haltung eines Hundes. Natürlich darf man den Hund vor einem Geschäft anhängen etc. Aber man darf den Hund nicht - auch nicht wenns nur 3 Wochen sind - an der Kette im Garten "halten".

ich hab den Gesetzestext ebenso "buchstabengetreu" interpretiert, wie der Herr Amtstierarzt die "Bewegungsfreiheit"

Diese Zwanzigboxenminuten sind ja nicht neu. Die wurden schon vor Jahren - in Zusammenhang mit Hundeausstellungen - von Tierfreunden bejubelt.
 
es gibt ja wenig was ich nicht glauben kann, aber das ist schon äußerst skurril...

wobei mich hat vor zwei wochen auch eine alte böse frau bis aufs blut beschimpft, weil mein ARMER AAARMER hund während ich meine wäsche im bubblepoint von der waschmaschine in den trockner gepackt habe in der autobox warten musste ;) "dann lassens ihn wenigstens raus wenns weg san wenn er scho beim autofahren da drin sein muss!!"

also hundebox auf - hund raus - wäschekorb nehmen - hund wieder ins auto setzen - wäschekorb wieder nehmen - anderen hund ins auto setzen - wäsche umpacken - hund raus - in box - anderer hund raus - in box - wäschekorb vergessen! - also hundebox auf - hund raus - ....
 
Also: erster Einspruch ging an die BH...abgelehnt...zweiter Einspruch auch an die BH und zusätzlich an das OLG (das wurde uns von der Ombudsfrau Wien geraten)....weiters wurde durch eine bekannte ein Telefonat mit dem Amtstierarzt geführt (die kennt ihn persönlich-hat 25jahre im Tierheim gearbeitet) da hat er auch gesagt das er jeden Diensthundeführer etc anzeigen würde...
die Rechtschutzversicherung hat gesagt sie macht nix...weil zu geringer Betrag.....(das war noch beim ersten Einspruch)
Nun machen sie ev doch etwas....

das "witzige" daran ist...hab ich heute erfahren...die Hundesportkollegin die auch eine Fährte gelegt hat...udn auch eine Anzeige bekommen hat...auch Einspruch...diesem wurde gleich stattgegeben....

wir werden nun nochmal in Berufung gehen......sollte der Rechtsschutz nix machen....
und zusätzlich noch an die Medien gehen...



so wie ich das verstanden hab beides....da die 1m2 laut dem AmtsTA nicht der größe des Hundes entsprechen....und das verwahren des hundes im stehenden auto vom hund als weit unangenehmer empfunden wird als im fahrenden



bei dem Telefonat wurde er gefragt was er hätte machen solln...und lt dem drdr H.H hätte daweil jemand anderer mit dem Hund spazieren gehen sollen damit er nicht im Auto warten muss bis die Fährte fertig gelegt ist..



Aha....gibt´s da eine wissenschaftliche Studie drüber :confused:, oder ist Hr Dr.Dr. vielleicht Dr. Dolittle und kann mit Hunden sprechen:confused:

lg
Dobifan
 
Hallo,
ich würde mich zusätzlich noch an die Kronen Zeitung da gibt ja auch einen Ombudsmann und noch an andere Zeitungen wenden.

Weiters wie hat der ÖKV reagiert???


Die Rechtsschutzversicherungen weigen sich meistens wenn es um ein Verwaltungsstrafverfahren geht - meistens hat man im Vertrag sogar eine Klausel das sie dich in dieser Sache nicht vertreten. Dann müßte man sich einen privaten Anwalt nehmen - das ist wieder eine Geldfrage!!

Meiner Meinung nach kann man nur den Instanzenweg "aussitzen" und immer wieder Einsprüche abgeben.

Die gesamte Amthandlung ist ein Willkürakt, gegen Hundebesitzer welche sich mal ordenlich um ihre Vierbeiner kümmern.

Viel Glück
 
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