Antworten zum Thema 3-Jahresimpfstoff!

Nö, auf gar keinen Fall hat das was mit Sondergenehmigung zu tun.

Das gehört auch wieder zu den Aussagen aus dem Märchenland.

Wer sollte die ihm auch geben? Für was?

Es gibt den Impfstoff (den zugegeben nicht alle haben und ihn auch nicht bestellen wollen, womöglich haben sie auch dazu irgendwelche scheinheiligen Ausreden).
Es gibt die EU-Verordnung, es gibt den angepassten Tollwuterlass seit 3/07.

Was bitte brauchen sie noch? Das Amen von der Tierärzteschaft. Das ist wirklich lächerlich, wenns nicht so traurig wäre, weils auf Kosten der Tiere geht.

sehr verwunderte Grüße
 
Die Tierärzte, die sich um irgendwelche Genehmigungen und Erlaubnisse zum Eintragen der 3 Jahre in den Eu-Pass sorgen, sollten die Fa. Intervet kontaktieren. Sogar den "alten" Nobivac-Impfstoff, der noch keinen neuen Beipackzettel hat kann man eintragen.

Ich kann nur jedem raten die Texte vom BM auszudrucken und vorzulegen.
Bei Intervet kann er ja selber anrufen. Gibt ja auch eine österr. Niederlassung :rolleyes:
 
und was ist mit der kombiimpfung .. die gibt´s bis auf lepto ja auch shcon 3 jährig, oder?

Die Kombiimpfung ist nach letztem Stand in Österreich nicht zugelassen.
Da aber hier keine gesetzlich Verpflichtung und auch keine Tötung bei Nichtimpfen besteht. Ist es reine Verhandlungssache zwischen dem TA und dem Patientenbesitzer.

In Deutschland gibt es auch diese zugelassenen Impfstoffe von verschiedenen Firmen.
Allerdings haben die auch dieselben Probleme mit ihren TÄ wie wir auch.
Da sich an den Impfstoffen nichts geändert hat, außer dass sie die Zulassung haben, braucht einfach jeder nur jedes 3. Jahr hingehen um "einmal" nachimpfen zu lassen. Lebend-Impfstoffe (SHP) haben aber erwiesenermaßen eine längere Wirkdauer als v. d. Herstellern angegeben. Siehe auch:
www.haustierimpfungen.de
 
laut meinem ta gibt es (noch) keine allgemeine genehmigung für die 3 jahres impfung. man mus um eine sondergenehmigung ansuchen, um 3 jahre intragen zu dürfen.

stimmt das so?


und was ist mit der kombiimpfung .. die gibt´s bis auf lepto ja auch shcon 3 jährig, oder?


Boah, ich bin ein sehr geduldiger Mensch, aber schön langsam krieg' ich echt die Krise, wenn immer noch solche Aussagen von TA's kommen. :mad::mad::mad:
Niemand braucht eine "Genehmigung", er muss nur den richtigen Impfstoff verwenden, der war aber auch früher schon in Ö im Umlauf, also das dürfte kein Problem sein.
Und dann darf er das auch eintragen, wie es sich gehört...;)

Übrigens, auch die anderen Tollwutimpfstoffe schützen durchaus länger als ein Jahr ( und haben es auch früher schon getan ), es fehlt nur die offizielle Zulassung.

Bei allen anderen Impfstoffen sind mir die Zulassungen eigentlich schnurzegal, da man die in keinem Fall haben MUSS, kann man sowieso verfahren, wie man es für richtig hält.
 
Q) ich habe das Pickerl von dem TW-Impfstoff reingeklebt, dass muss ja genügen.

Anm. Nein, dass genügt nicht. Es muss in der zweiten Zeile unter "gültig bis" auch Datum xx,xx,2010 und Stempel mit Unterschrift eingetragen werden.
Woher soll das auch genügen, der Zollbeamte od. Amtsveterinär kann anhand der Chargen Nr. nicht wissen wann geimpft wurde und wann die 3 Jahre vorbei sind.

Mit allen Mitteln.....:(
 
Nachdem Freunde von mir vorige Woche auch mit Ausreden beim TA abgespeist wurden, habe ich Intervet selbst nochmals angeschrieben. Hier jetzt die Antwort mit der Geschäftszahl des Zulassungsbescheides für Nobivac T.
Hoffe, jetzt gibt es keine Ausreden mehr.

Von: Mitterhuber, C (Christoph) [Christoph.Mitterhuber@intervet.com]
Gesendet: Montag, 07. Jänner 2008 08:24
An: Gertrude Lukezic
Betreff: FW: Intervet Newsletter Ausgabe 07/2007

Liebe Frau Lukezic

Anbei finden Sie unseren Newsletter mit Auszügen aus der Zulassung!

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Christoph Mitterhuber
Manager Marketing & Sales
Intervet GesmbH Austria
Siemenstrasse 107
A-1210 Wien, Austria
E-mail: christoph.mitterhuber@intervet.com
Phone +43 (0) 1 256 87 87 403
Fax +43 (0) 1 256 87 87 419
Mobile +43 (0) 664 52 36 779

Rechtsform der Gesellschaft:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz Wien
Firmenbuchnummer FN 158266w
Handelsgericht Wien,UID Nr. ATU 42606701


From: INTERVET GesmbH [mailto:office@intervet.at]
Sent: Dienstag, 3. Juli 2007 14:58
To: Mitterhuber, C (Christoph)
Subject: Intervet Newsletter Ausgabe 07/2007




intervet_logo_neu.jpg


INTERVET GesmbH,
Siemensstrasse 107, A-1210 Wien,
Tel: +43/1/256 8787 400,
Fax: +43/1/256 8787 419,
E-Mail: christoph.mitterhuber@intervet.com
marion.tschauko@intervet.com
Internet: http://www.intervet.at/




pixel.gif


Ausgabe 07/2007 - Nobivac® T - Neue Zulassung für 3 Jahre

pixel.gif

Sehr geehrte Frau Kollegin,
Sehr geehrter Herr Kollege,
aus gegebenem Anlass möchten wir Sie informieren, dass unser Tollwutimpfstoff Nobivac® T seit 5. Februar 2007 die Zulassung für eine Wiederholungsimpfung bei Hund und Katze im Abstand von 3 Jahren hat.
(Bescheidnummer: GZ 931.451-01-06-LCM)

Es handelt sich dabei um eine EU Zulassung, die in anderen Ländern, wie in Deutschland, schon seit letztem Jahr gültig ist.
Auf Grund eines längeren bürokratischen Aufwandes wurde uns der Bescheid erst heuer ausgestellt.
Unabhängig von dem Zulassungsbescheid sind derzeit noch alte Verpackungen und Beipacktexte im Umlauf, die ab jetzt nach und nach bei den neuen Lieferungen durch Aktuelle ersetzt werden.
Wir bitten Sie noch um etwas Geduld!
Im Anschluss finden Sie Punkt 4.9 aus dem Zulassungsbescheid:
4.9 Dosierung und Art der Anwendung
Intramuskuläre oder subkutane Injektion von 1 ml Impfstoff:
Grudimmunisierung: einmalige Impfung im Alter von:

Hund, Katze
Frettchen
Rind, Pferd</strong
Alter
12 Wochen
12 Wochen
6 Monate
Art der Anwendung
i.m./s.c.
s.c.
i.m.
Hunde und Katzen können ab einen Alter von 4 Wochen, Pferde und Rinder ab 2 Monaten eine Grundimpfung erhalten, wenn keine maternalen Antikörper vorhanden sind. In diesem Fall muss aber eine weitere Impfung im Alter von 3 bzw. 6 Monaten durchgeführt werden.
Wiederholungsimpfungen:
Hund, Katze
Frettchen
Rind</strong
Pferd
alle 3 Jahre
jährlich
alle 2 Jahre
jährlich
Sollten Sie noch Fragen haben, bitte rufen Sie mich einfach an.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Mitterhuber
Manager Markeging & Sales
Intervet GesmbH Austria
Siemenstrasse 107
A-1210 Wien, Austria
E-mail: christoph.mitterhuber@intervet.com
Phone +43 (0) 1 256 87 87 403
Fax +43 (0) 1 256 87 87 419
Mobile +43 (0) 664 52 36 779
Intervet is an Akzo Nobel company




 
Hallo!
@luki

Die Tatsache, die die meisten TÄ nicht wussten, war od. ist, dass die dazugehörigen Tollwutgesetze in Österreich auch März 07 geändert wurden, somit auch eine Zulassung keine Wirksamkeit hätte, wenn nicht die Gesetze darauf abgestimmt werden.

Das Gesetz dass die Besserstellung geimpfter Tiere vorsieht, hätte ja nachwievor auf eine gültige Impfung gepocht und die wäre jährlich aufzufrischen gewesen.

Es nützt also in dem Fall nichts, wenn eine Firma die Zulassung hat und das Gesetz verlangt eine Impfung, die nicht älter als ein Jahr ist.

Die Gesetzesänderung haben aber die TÄ verschlafen und die Tierärztekammer - die mM nach - die Ärzte hievon informieren sollte erst recht. Ich habe im April/Mai mehrfach dazu um Stellungnahme gebeten und niemand wollte/konnte darüber Auskunft geben.

Aber da ja jetzt alles angepasst wurde, liegts ja nur mehr an der Information der Tierärzte. Denn, schön langsam sollte sich das doch herumsprechen.
In Deutschland gibts ja auch Kombiimpfstoffe f. die wichtigsten Hundeseuchen die man nur mehr alle drei Jahre impfen kann.
Davon werden die TÄ aber noch weniger wissen wollen.

Abgesehen von der Tatsache, dass man Tollwut nicht mit anderen Impfstoffen kombiniert (und auch erst nach dem Zahnwechsel) impfen soll, wird auch unter www.haustierimpfung.de erklärt, warum auch hier jährliches impfen nicht nötig ist.

Übrigens wäre zu empfehlen: Sich vor dem Impftermin eingehend zu informieren und sich nicht auf langwierige Diskussionen einzulassen.
Wer hier nicht sattelfest ist, wird nicht lange gegenagumentieren können.

Der Kunde verlangt - der Kunde bekommt - der Kunde zahlt!

[/quote]

In Deutschland gibts ja das Problem schon länger, weil die ihre Gesetze schon 2005 an die EU-Verordnung angepasst haben. Doch bis heute gibts auch bei unseren Nachbarn nur Ausreden v.d. TÄ zu hören. Teilweise sind die Berichte schon so abenteuerlich, dass es schon an Betrug grenzt, weil man doch annehmen muss, dass man doch wahrheitsgetreu informieren sollte und nicht Märchen erzählen.
Was einen erwarten könnte kann man hier ja nachlesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sollte jemand bisher einen Tollwut-Impfstoff einer anderen Firma im Impfpass stehen haben:
Wenn jetzt Nobivac T geimpft wird, braucht es keine 2. Impfung in 4 Wochen, sondern nur EINE und dann erst nach 3 Jahren wieder.

Der Impfstoff ist auch NICHT konzentrierter, stärker und deshalb gleich verträglich. Es ist derselbe Impfstoff wie zuvor.

Es werden sicher auch, wie in Deutschland, alle Impfstoffhersteller nachziehen und die Zulassung beantragen.

Wichtig ist auch: dass in der "gültig bis"-Spalte das richtige Datum TT.MM.2011 drinnen steht und das mit Stempel und Unterschrift bestätigt wird. Ansonsten ist es keine gültige Impfung nach dem Gesetz!
 
jetzt bin ich ein bissl verwirrt, also, wir sind ja gerade mitten in der Grundimmunisierung, er wurde mit Nobivac SHPPi + Lepto geimpft, jetzt steht die Wiederholung zusätzlich mit Tollwut an.

Gehört jetzt Tollwut in der GRUNDIMMUNISIERUNG (ebenfalls Nobivac) wiederholt (mit 16 Wochen) oder nicht? :confused:
 
jetzt bin ich ein bissl verwirrt, also, wir sind ja gerade mitten in der Grundimmunisierung, er wurde mit Nobivac SHPPi + Lepto geimpft, jetzt steht die Wiederholung zusätzlich mit Tollwut an.

Gehört jetzt Tollwut in der GRUNDIMMUNISIERUNG (ebenfalls Nobivac) wiederholt (mit 16 Wochen) oder nicht? :confused:


Ich würde mit der TW abwarten bis zum komplett abgeschlossenen Zahnwechsel - also mit circa 7 oder 8 Monaten, das genügt.
 
jetzt bin ich ein bissl verwirrt, also, wir sind ja gerade mitten in der Grundimmunisierung, er wurde mit Nobivac SHPPi + Lepto geimpft, jetzt steht die Wiederholung zusätzlich mit Tollwut an.

Gehört jetzt Tollwut in der GRUNDIMMUNISIERUNG (ebenfalls Nobivac) wiederholt (mit 16 Wochen) oder nicht? :confused:

Die Grundimmunisierung für SHPPiL wäre mit der nochmaligen Impfung mit 16 Wochen auf jeden Fall abgeschlossen.
Tollwut gehört da nicht rein. Die soll, wie schon geschrieben, erst nach dem Zahnwechsel erfolgen und auch nur wenn der Hund vollkommen gesund ist.

Sonst lieber warten. Bis dahin sollen auch keine Auslandsreisen geplant werden. Die Grundimmunisierung bei Tollwut erfolgt durch eine einmalige
Impfung (und nicht noch eine 2. nach 4 Wochen) und dann erst wieder nach 3 Jahren mit Nobivac T.
 
Hallo!
@luki

Die Tatsache, die die meisten TÄ nicht wussten, war od. ist, dass die dazugehörigen Tollwutgesetze in Österreich auch März 07 geändert wurden, somit auch eine Zulassung keine Wirksamkeit hätte, wenn nicht die Gesetze darauf abgestimmt werden.

Ja, nur ist interessanter Weise die am meisten gebräuchliche Ausrede (zumindest in meinem Bekanntenkreis) die, dass der Impfstoff in Österreich noch keine 3-Jahres Zulassung hätte.
 
Ja, nur ist interessanter Weise die am meisten gebräuchliche Ausrede (zumindest in meinem Bekanntenkreis) die, dass der Impfstoff in Österreich noch keine 3-Jahres Zulassung hätte.

Wird wahrscheinlich auch stimmen. Nämlich, ihre bevorzugte Pharmafirma wird den Tollwutimpfstoff, den sie herstellen, für Österreich noch keine derartige Zulassung beantragt haben.
Aber es kann einem ja als Tierhalter keiner vorschreiben, mit welchen Impfstoff ich mein Tier impfen lasse. Ist ja alles nur eine Frage der Information.

Ein Impfstoff in Österreich, der die Voraussetzungen -die der EU-Verordnung enspricht - genügt ja.:D
 
Wird wahrscheinlich auch stimmen. Nämlich, ihre bevorzugte Pharmafirma wird den Tollwutimpfstoff, den sie herstellen, für Österreich noch keine derartige Zulassung beantragt haben.
Aber es kann einem ja als Tierhalter keiner vorschreiben, mit welchen Impfstoff ich mein Tier impfen lasse. Ist ja alles nur eine Frage der Information.

Ein Impfstoff in Österreich, der die Voraussetzungen -die der EU-Verordnung enspricht - genügt ja.:D

Nein Lenny, du verstehst mich nicht. Die TÄ, die diese Ausrede verwendet haben, impfen NobivacT. Deshalb war ich ja so sauer.:mad:
Das ist schlicht und einfach ein "nicht wollen".
 
neueste Aussage:
Der Ta ist nicht davon überzeigt, dass der Impfstaoff wirklich drei Jahre hält.
Er rät dazu, nach eineinhalb Jahren eine Titeruntersuchung zu machen.

Er würde wohl 3jährig eintragen, aber nur nach "Aufklärung" des Tierhalters.
 
Nein Lenny, du verstehst mich nicht. Die TÄ, die diese Ausrede verwendet haben, impfen NobivacT. Deshalb war ich ja so sauer.:mad:
Das ist schlicht und einfach ein "nicht wollen".

Ja, das ist es eben, man kanns kaum glauben, dass sich manche sogar über die Pharmafirmen hinwegsetzen. Wenn die das schon in ihren Beipackzetteln hinschreiben (und auch die Gesetzeslage es erlaubt) und die TÄ wollen es trotzdem nicht einhalten. Manche trauen sich gar nicht dazu Stellung nehmen, machen aber wenigstens was man möchte. Warum, kann man nur vermuten.

Ich würde zwar auch sauer sein, wenn mir jemand 2/3 meiner Einhahmen daraus kürzt, aber es geht ja auch um das Wohl der Tiere.
Warum das Immunsystem durcheinander bringen, wenns nicht nötig ist.
In den USA gibt es es viel mehr Tollwut unter Wildtieren und trotzdem wird nicht jährlich geimpft. Bei uns haben sie durch die Impfköder die Tollwut (bis auf die Oststaaten-TW) verdrängt.

Außerdem ist der Impfstoff ja nicht verändert worden und die Herstellerfirmen müssen das auch belegen können, sonst bekommen sie keine Zulassung.

Es ist ja mit den anderen Impfstoffen SP ähnlich. Die halten auch erwiesener Maßen 7 Jahre und länger.
 
neueste Aussage:
Der Ta ist nicht davon überzeigt, dass der Impfstaoff wirklich drei Jahre hält.
Er rät dazu, nach eineinhalb Jahren eine Titeruntersuchung zu machen.

Er würde wohl 3jährig eintragen, aber nur nach "Aufklärung" des Tierhalters.


Er kann ja aufklären, wenn er trotzdem dann macht was ich will und korrekt einträgt. Das wäre nicht das Problem. Allerdings, hätte er die Pflicht auch andersrum die Tierhalter darüber zu informieren, dass die Gesetze jetzt anderes besagen und die Möglichkeit besteht nur alle drei Jahre zu impfen, wenn man nicht ins Ausland fährt, oder nur in der EU unterwegs ist.

Er kann sich ja die Unterlagen, die der Hersteller auch der Zulassungskommission vorlegen musste, zeigen lassen, vielleicht überzeugt ihn das besser, wenn er schon den Pharmafirmen nicht gänzlich vertraut.
Die werden aber schon einen Grund dafür haben, warum sie die Schutzdauer mit 3 Jahren angeben. Es bringt ihnen ja auch weniger Gewinn, wenn das Produkt nur alle 3 Jahre verwendet wird und es haben schon ziemlich viele (wenn nicht schon alle) Firmen in Deutschland die 3-Jahres-Zulassung erhalten.

Vielleicht findet ja schön langsam ein Umdenken statt, dass Impfungen nicht jährlich sein müssen (wie beim Menschen auch) und das man nicht verleugnen soll, das Impfungen auch Nebenwirkungen haben können.
 
jetzt hab ich in einem forum eine interessante aussage gelesen:

es steht im beipackzettel "bis zu 3 jahre", nicht "3 jahre".

das würde natülich die reaktion des ta rechtfertigen, denn bis zu drei jahre bedeutet ja doch was anderes als 3 jahre.
(er macht im übrigen was du willst, trägt also auch ein, aber er verweist auch auf seine meinung)
 
Oben