Animal Data Zusatzregistrierung

Exilim

Super Knochen
Aktuell - Chip- und Registrierungspflicht für Hunde in Österreich

Sehr geehrte Frau xxxxxx!

Ab 1. Juli 2008 besteht in Österreich die amtliche Verpflichtung zur Mikrochipkennzeichnung und Registrierung von Hunden. Hunde, die noch nicht gekennzeichnet sind, sind bis zum 31. Dezember 2009, Welpen sind vor der Abgabe mittels Mikrochips zu kennzeichnen und binnen eines Monats zu melden.

Sie haben Ihren vierbeinigen Freund bereits elektronisch kennzeichnen und bei ANIMALDATA.COM registrieren lassen und damit bestmöglich vorgesorgt, um im Fall des Verlustes rasch wieder mit Ihrem Liebling vereint zu sein. Diese Registrierung erfüllt aber noch nicht die neue gesetzliche Vorschrift.

Die neuen diesbezüglichen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes sehen nämlich die Meldung von zusätzlichen Daten vor, die zum Zeitpunkt der Registrierung des Hundes noch nicht bekannt waren. Es sind dies Ihr Geburtsdatum und die Daten eines amtlichen Lichtbildausweises sowie das Datum des Beginns der Hundehaltung. Sofern Sie als Tierhalter nicht ohnedies Eigentümer des Hundes sind, sind auch die Daten des Tiereigentümers anzugeben. Weiters sind anzugeben: Art und Grund eines allfälligen medizinischen Eingriffs und die Angabe des Tierarztes, der den Eingriff durchgeführt hat, sonstige Umstände, das Geburtsland des Hundes und fakultativ die Nummer eines allfällig vorhandenen Heimtierausweises und das Datum der letzten Tollwutimpfung unter Angabe des Impfstoffes.

ANIMALDATA.COM bietet die Möglichkeit, diese Datenergänzung selbst unter dem Menüpunkt DATENÄNDERUNG der ANIMALDATA.COM-Webseite durchführen. Ihr persönlicher Änderungscode, den Sie dazu benötigen, lautet: xxxxxx.

Die Meldung der Daten des Hundes an das amtliche Register erfolgt automatisch, wenn alle vorgeschriebenen Datenfelder ergänzt wurden.

Wenn Sie nicht mehr Besitzer von "Didi" sind, ersuchen wir Sie, den neuen Tierbesitzer einzutragen oder im Fall des Verlusts, Ihren Hund unter dem selben Menüpunkt abzumelden.

Sollten Sie über keinen Internetzugang verfügen, wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt, der Sie bei der Datenergänzung unterstützen wird.


Mit freundlichem Gruß
Ihr Team von ANIMALDATA.COM
office@animaldata.com


Habts ihr das schon gemacht?
 
Ich frage mich wozu Sie diese ganzen Daten haben wollen?

Aber Haltungsbeginn, TA usw sind keine Pflichtfelder...
 
Hab ich letzte Woche erledigt (sonst vergess ich drauf..).

Was ich aber an der Sache nicht versteh, ist es ab sofort jetzt verpflichtend sich bei Animaldata.com zu registrieren? Od. kann man noch immer wählen wo man sich registriert (zb. Tasso) - sieht danach aus als wäre animaldata.com vorgeschrieben (dann sollten sie aber was am Preis machen....meine Meinung nach od. ein eigenes "gratis" System was mit der Hundemarke verknüpft ist, daß würd wenigstens "Sinn" machen)??

Wirklich "mehr" bringen tut das doch auch nichts, wer bislang seinen Hund nicht registriert hat - wirds jetzt auch nicht tun. Find auch die Daten von Führerschein/Reisepass lustig - wer überprüft das bitte, kann also nach wie vor irgendwelche Daten eingeben :o
 
Ich rätsel auch schon seit längerm was das soll, vielleicht eine geplante überprüfung ob auch wirklich alle Hundehalter ihre Hundesteuer zahlen :confused::rolleyes:

Hippy ist bei Animaldata und bei Tasso registriert
Kachina wird nächste Woche gechiped und wird bei Petcard und Tasso registriert.
 
Ich rätsel auch schon seit längerm was das soll, vielleicht eine geplante überprüfung ob auch wirklich alle Hundehalter ihre Hundesteuer zahlen :confused::rolleyes:

Hippy ist bei Animaldata und bei Tasso registriert
Kachina wird nächste Woche gechiped und wird bei Petcard und Tasso registriert.

Dazu müßten einige Gemeinden erstmal ein vernünftiges "Ablagesystem" einführen - ich hab damals einfach die Marken in die Hand gedrückt bekommen, ohne irgendwas ausfüllen zu müssen.
 
Bin gespannt, ob eine einmalige Eintragung der Tollwutimpfung genügt, oder ob die das zur jährlichen Pflicht machen. :confused:
Jetzt haben sie aufgrund des Urlaubs Beide die Impfung bekommen. Ich wollte eigentlich schon versuchen, beim nächsten Mal die 3 Jährige zu bekommen-mal sehen.
 
Bin gespannt, ob eine einmalige Eintragung der Tollwutimpfung genügt, oder ob die das zur jährlichen Pflicht machen. :confused:
Jetzt haben sie aufgrund des Urlaubs Beide die Impfung bekommen. Ich wollte eigentlich schon versuchen, beim nächsten Mal die 3 Jährige zu bekommen-mal sehen.

Tollwutimpfung ist kein Pflichtfeld - mußt du also erst garnicht ausfüllen.
Ist aber event. hilfreich wenn der Hund gefunden wird und in eine Beißerei verwickelt war - so kann durch den Abruf der Daten schneller herausgefunden werden ob der Hund zumindest eine gültige Impfung hatte - mehr bringt der Eintrag ja nicht wirklich.

Dazu müßte erstmals in Österreich die Tollwutimpfung verpflichtend werden, und die ist es ja nur wenn man mit dem Hund verreist bzw. an Veranstaltungen teilnimmt (wo diese vorgeschrieben ist)....
 
Tollwutimpfung ist kein Pflichtfeld - mußt du also erst garnicht ausfüllen.
Ist aber event. Hilfreich wenn der Hund gefunden wird und in eine Beißerei verwickelt war - so kann durch den Abruf der Daten schneller herausgefunden werden ob der Hund zumindest eine gültige Impfung hatte - mehr bringt der Eintrag ja nicht wirklich.

Dazu müßte erstmals in Österreich die Tollwutimpfung verpflichtend werden, und die ist es ja nur wenn man mit dem Hund verreist bzw. an Veranstaltungen teilnimmt....

Aja danke hast recht:)
 
Ich bin irgendwie wütend wenn man es so sagen kann. Ich habe erst jetzt durch eine Bekannte erfahren wie es seit 1. Juli bei uns in Österreich laufen soll bzw. muss. Für mich ist chipen und registrieren völlig ok und auch sinnvoll. Nur die Vorschrift wo man registrieren muss, in diesem Fall bei Animaldata und dann noch die persönlichen Angaben und Lichtbildausweis usw. gehen mir dann doch etwas zu weit. IAnimaldata ist "nur österreichisch" und wird von unseren TÄ betrieben. Natürlich ist auch jede noch so kleine Änderung Kostenpflichtig.
Bisher war Tasso für die Registrierungen zuständig. Aber jetzt kann man das nur mehr als Zusatz nehmen.
Ich denke da steckt weit mehr dahinter wie wir bisher angenommen haben. Es geht sicher nicht darum, dass eventuell verlorene Hunde wieder zu ihrem Besitzer zurück kommen :mad:
Kopiere Euch mal etwas rein.
Presse-Mitteilung



Registrierpflicht für Hunde in Österreich seit dem 1. Juli 2008



Seit dem 1. Juli gilt in Österreich die Registrierpflicht für neugeborene Hunde. Welpen müssen demnach innerhalb von drei Monaten gechippt und in einer von den österreichischen Tierärzten betriebenen Datenbank registriert werden. Allen anderen Hunden wird eine Gnadenfrist für Chippen und Registrieren bis Ende 2009 eingeräumt. Grundsätzlich sei diese Verpflichtung zu begrüßen, betont Philip McCreight, Leiter der auf das Wiederfinden vermisster Heimtiere spezialisierten Tierschutzorganisation TASSO e.V. im deutschen Hattersheim. Denn nur registrierte Tiere ließen sich rückvermitteln. Was der TASSO-Chef aber kritisiert, ist die alpenländische Umsetzung: Zwischen 50 und 60 Euro sollen chippen und registrieren kosten, so McCreight. Das Chippen ist damit nahezu doppelt so teuer wie in Deutschland. Hinzu kommen noch 2,40 Euro für die Halsbandplakette. Für mich ist die Registrierflicht eine Euro-Melkmaschine, von der Hundebesitzer erst in letzter Instanz profitieren.



Der Chef des seit mehr als 25 Jahren existierenden Vereins weist darauf hin, dass deutsche Heimtierbesitzer alle vergleichbaren Leistungen bis auf das nur von Tierärzten durchführbare Chippen kostenlos erhalten. Die Aufnahme in die TASSO-Datenbank ist ebenso gratis wie die SOS-Halsbandplakette und unsere umfangreichen Such- und Vermittlungsdienste. Die Effizienz der letzteren stellt McCreight ohnehin in Frage: Wer einen Hund findet, soll auf der Homepage des österreichischen Registers die Chip-Nummer eingeben, um an die Kontaktdaten des Halters zu kommen. Trägt der Hund keine Halsbandplakette mit eingravierter Nummer, bleibt nur der Weg zum Tierarzt. Der dann vielleicht feststellt, dass das Tier gar nicht gechippt und somit auch nicht identifizierbar ist.



Für McCreight ist diese Abhängigkeit vom Internet untragbar. Nicht jeder hat einen Netzzugang, zudem kann man einen Tierarzt außerhalb der normalen Sprechzeiten nur über den Notdienst erreichen, das ist viel zu umständlich, meint der Experte. Bei TASSO dagegen stünden speziell geschulte Mitarbeiter rund um die Uhr an jedem Tag im Jahr telefonisch zur Verfügung. Oft reicht schon eine genaue Beschreibung des Tieres zur Identifizierung, sagt McCreight. Unsere Leute kümmern sich dann persönlich um den Kontakt mit dem Tierbesitzer, in Österreich dagegen wird diese häufig recht aufwändige Prozedur dem Finder überlassen. McCreight empfiehlt österreichischen Hundebesitzern, die kostenlosen Leistungen von TASSO zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Chip- und Registrierpflicht in Anspruch zu nehmen. Nicht zuletzt wegen der unkomplizierten Abwicklung im Ausland: Wird ein bei uns registrierter österreichischer Hund beispielsweise auf Mallorca oder in Italien gefunden, ruft der Finder einfach bei uns an wir erledigen den Rest. Ob das mit der Hotline bei der staatlichen Registrierdatenbank auch funktioniert, bezweifle ich sehr stark



TASSO e.V.

Frankfurter Str. 20 ● 65795 Hattersheim ● Germany

Telefon: +49 (0) 6190.937300 ● Telefax: +49 (0) 6190.937400

eMail: newsletter@tasso.net ● HomePage: www.tasso.net
 
wieviel kostet denn eine änderung bei animaldata?

ansonsten finde ich es schon ok, dass die registrierung auf eine datenbank geht und es pflicht ist den hund nicht nur zu chippen sondern auch registrieren zu lassen...
 
wieviel kostet denn eine änderung bei animaldata?

Ich glaube 11 Euro (mein letzter Stand)

ansonsten finde ich es schon ok, dass die registrierung auf eine datenbank geht und es pflicht ist den hund nicht nur zu chippen sondern auch registrieren zu lassen

Ich auch, aber ich will mir die Registrierstelle selber aussuchen, in meinem Fall Tasso. Lies oben den Bericht von Tasso wie bei Animaldata die Suche abgeht. Im Grunde ist es völlig egal welche Registrierstelle denn es muss so wie so International gehen. Animaldata ist für mich dann die Österreichische Monopolstelle. Wäre genau so als ob wir nur mehr zu OMV tanken fahren dürften :mad:
 
mich würd auch der gesetzestext interessieren. blacky ist zwar gechipt und registriert, ich weiß aber nicht mehr wo :o

Hier bitte:
www.ris.bka.gv.at
11. Nach § 24 wird folgender § 24a samt Überschrift eingefügt:
Kennzeichnung und Registrierung von Hunden
§ 24a. (1) Der Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend stellt zum Zwecke der
Zurückführung entlaufener, ausgesetzter oder zurückgelassener Hunde auf ihren Halter für die
Registrierung und Verwaltung der in Abs. 2 angeführten Daten im Sinne einer überregionalen
Zusammenarbeit eine länderübergreifende Datenbank zur Verfügung. Er kann zu diesem Zweck
bestehende elektronische Register heranziehen. Der Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend
ist für diese Datenbank Auftraggeber gemäß § 4 Z 4 DSG 2000.
(2) Zum Zwecke der Zurückführung entlaufener, ausgesetzter oder zurückgelassener Hunde auf
ihren Halter sind folgende Daten (Stammdaten) gemäß Abs. 4 und 6 zu melden und zu erfassen:
1. personenbezogene Daten des Halters, ist dieser nicht mit dem Eigentümer des Tieres ident,
ebenso die des Eigentümers:
a) Name,
b) Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises,
c) Zustelladresse,
d) Kontaktdaten,
e) Geburtsdatum;
f) Datum der Aufnahme der Haltung
g) Datum der Abgabe und neuer Halter (Name und Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises)
oder des Todes des Tieres.
2. tierbezogene Daten:
a) Rasse,
b) Geschlecht,
c) Geburtsdatum (zumindest Jahr),
d) Kennzeichnungsnummer (Microchipnummer),
e) im Falle eines Hundes, an dessen Körperteilen aus veterinärmedizinischem Grund Eingriffe
unternommen wurden, Angabe des genauen Grundes und des Tierarztes, der den Eingriff
vorgenommen hat bzw. Angabe sonstiger Gründe (zB Beschlagnahme),
f) Geburtsland,
g) fakultativ: Nummer eines allfällig vorhandenen Heimtierausweises,
h) fakultativ: Datum der letzten Tollwutimpfung unter Angabe des Impfstoffes, falls vorhanden.
(3) Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde, sind mittels eines zifferncodierten, elektronisch
ablesbaren Microchips auf Kosten des Halters von einem Tierarzt kennzeichnen zu lassen. Welpen sind
spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe so zu
kennzeichnen. Hunde, die in das Bundesgebiet eingebracht werden, müssen entsprechend den
veterinärrechtlichen Bestimmungen gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung gemäß dem ersten Satz
kann unterbleiben, wenn der Hund bereits durch einen funktionsfähigen Microchip gekennzeichnet
wurde.
BGBl. I - Ausgegeben am 11. Jänner 2008 - Nr. 35 4 von 6
(4) Jeder Halter von Hunden gemäß Abs. 3 ist verpflichtet sein Tier binnen eines Monats nach der
Kennzeichnung, Einreise oder Weitergabe unter Angabe der Daten gemäß Abs. 2 Z 1 und Z 2 lit. a bis e
zu melden. Weiters können die Daten gemäß Abs. 2 Z 2 lit. f und g gemeldet werden. Die Eingabe der
Meldung erfolgt über ein elektronisches Portal:
1. vom Halter selbst oder
2. nach Meldung der Daten durch den Halter an die Behörde durch diese oder
3. im Auftrag des Halters durch den freiberuflich tätigen Tierarzt, der die Kennzeichnung oder
Impfung vornimmt oder durch eine sonstige Meldestelle.
(5) Jedem Stammdatensatz ist eine Registrierungsnummer zuzuordnen. Diese ist dem Eingebenden
von der Datenbank mitzuteilen und gilt als Bestätigung für die erfolgreich durchgeführte Meldung. Im
Falle, dass die Eingabe von der Behörde oder im Auftrag des Tierhalters durch einen freiberuflichen
Tierarzt oder einer sonstigen Meldestelle vorgenommen wird, ist die Registrierungsnummer von diesen
dem Halter mitzuteilen.
(6) Jede Änderung ist vom Halter oder Eigentümer in der in Abs. 4 Z 1 bis 3 vorgesehenen Weise zu
melden und in die Datenbank einzugeben. Im Falle der Meldung und Eingabe eines Halter- oder
Eigentümerwechsels ist von der Datenbank eine neue Registrierungsnummer zu vergeben. Wird der Tod
eines Tieres nicht vorschriftsgemäß gemeldet, erfolgt 20 Jahre nach dem Geburtsjahr des Hundes die
automatische Löschung des gesamten Stammdatensatzes aus dem Register.
(7) Jeder Halter und Eigentümer ist berechtigt, die von ihm eingegebenen Daten abzurufen und in
Fällen des Abs. 6 zu ändern. Die Behörde gemäß § 33 Abs. 1 TSchG oder die Veterinärbehörde sowie die
in Abs. 4 Z 3 genannten Personen oder Stellen sind berechtigt, soweit es zur Erfüllung der Aufgaben im
Rahmen dieses Bundesgesetzes oder sonstiger veterinärrechtlicher Bestimmungen notwendig ist, in das
Register kostenfrei einzusehen und Eintragungen vorzunehmen. Der Bundesminister für Gesundheit,
Familie und Jugend ist ermächtigt, Organen von Gebietskörperschaften auf deren Verlangen kostenfreie
Abfragen in der Tierschutzdatenbank in der Weise zu eröffnen, dass sie, soweit dies zur Besorgung einer
gesetzlich übertragenen Aufgabe erforderlich ist, die Datensätze ermitteln können.
 
Ok, nur wofür habe ich die Hunde dann bei der Gemeide gemeldet, hab dort alle meine Daten angeben müssen. Also nur für díe Hundesteuer und den Rest muß erst wieder jeder selber machen. Meine Hunde sind gemeldet, bei Tasso und Animal Data inkl. Foto registriert und ich lass es jetzt mal drauf ankommen, was passiert, wenn ich meine Daten nicht angebe. Ich kapier es immer noch nicht, weil wenn die Chipnummer eingegeben wird, haben sie meine Telefonnummer, meinen Namen, meine Adresse, wozu brauchen die meine Führerscheinnummer, mein Geburtsdatum und das Datum seit wann ich den Hund hab?? Lieg eh alles auf der Gemeinde auf?? Denn um mir meinen Hund wiederzugeben, benötigen die ja wohl kaum mein Alter und die genaue Angabe wie lang ich die Hunde habe:confused:.
Oder denk ich da vekehrt:confused::D
 
Ok, nur wofür habe ich die Hunde dann bei der Gemeide gemeldet, hab dort alle meine Daten angeben müssen. Also nur für díe Hundesteuer und den Rest muß erst wieder jeder selber machen. Meine Hunde sind gemeldet, bei Tasso und Animal Data inkl. Foto registriert und ich lass es jetzt mal drauf ankommen, was passiert, wenn ich meine Daten nicht angebe. Ich kapier es immer noch nicht, weil wenn die Chipnummer eingegeben wird, haben sie meine Telefonnummer, meinen Namen, meine Adresse, wozu brauchen die meine Führerscheinnummer, mein Geburtsdatum und das Datum seit wann ich den Hund hab?? Lieg eh alles auf der Gemeinde auf?? Denn um mir meinen Hund wiederzugeben, benötigen die ja wohl kaum mein Alter und die genaue Angabe wie lang ich die Hunde habe:confused:.
Oder denk ich da vekehrt:confused::D
Hi!
Laut Auskunft die meine TA bisher erhalten hat, wird eine eigene Datenbank angelegt bei der diese Daten aufliegen müssen. Wie was wann und was es kostet weiß wohl eh noch keiner, weil die Datenbank noch nicht mal fertig ist.
Meine Hunde sind bei Tasso und waren bei ACS registriert - dafür das die in Konkurs sind kann ich nix. Hab für die Registrierung damals bezahlt und hinter mir die Sinnflut....

Laut meiner TA hat diese Datenbank NICHTS mit der Steuer zu tun - und angeblich dürfen die auch nicht auf die Datenbank zugreifen wegen der Steuer.

LG
Sandy + Bande
 
Ja eigene Datenbank schön und gut aber meines Wissens nach weiß noch niemand wer diese Datenbank überhaupt betreuen wird ;) Das ist ja viel Arbeit und das Geld dafür haben sie angeblich auch nicht.

LG
 
Hi!
Laut Auskunft die meine TA bisher erhalten hat, wird eine eigene Datenbank angelegt bei der diese Daten aufliegen müssen. Wie was wann und was es kostet weiß wohl eh noch keiner, weil die Datenbank noch nicht mal fertig ist.
Meine Hunde sind bei Tasso und waren bei ACS registriert - dafür das die in Konkurs sind kann ich nix. Hab für die Registrierung damals bezahlt und hinter mir die Sinnflut....

Laut meiner TA hat diese Datenbank NICHTS mit der Steuer zu tun - und angeblich dürfen die auch nicht auf die Datenbank zugreifen wegen der Steuer.

LG
Sandy + Bande

Bevor ich da nix Genaues weiss, geb ich gar nix an, hab zwar nix zu verbergen:D, aber seh nicht ein wofür das gebraucht wird. Sicher ist es gut, ausgesetzte Hunde zuorden zu können, aber ob sich da die Katz nicht in den Schwanz beisst und in Zukunft manche Hunde lieber "verschwinden" als ausgesetzt werden.
 
Oben