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Mops'n'Mops
Guest
@PitbullXena: Du verwechselst StVO mit Landespolizeigesetz und Tierschutzgesetz. Vertrauensgrundsatz gibt es nur in der StVO. Und Kinder sind nicht generell ausgenommen - Alter und Reife des Kindes (mit 17 ist man auch noch ein Kind) - ist zu berücksichtigen.
Außerdem ging es mir hier nicht darum, einen beschlussfertigen Gesetzesentwurf zu schreiben sondern nur mal eine Grundidee. Natürlich müsste man (möglicherweise mit Punktesystem) differenzieren, wann der Hundeführerschein samt Hund entzogen wird und wann nicht.
Übrigens, zur Frage, ob Tiere Sachen sind oder nicht:
§ 285a ABGB: Tiere sind keine Sachen; sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Die für Sachen geltenden Vorschriften sind auf Tiere nur insoweit anzuwenden, als keine abweichenden Regelungen bestehen.
Außerdem ging es mir hier nicht darum, einen beschlussfertigen Gesetzesentwurf zu schreiben sondern nur mal eine Grundidee. Natürlich müsste man (möglicherweise mit Punktesystem) differenzieren, wann der Hundeführerschein samt Hund entzogen wird und wann nicht.
Übrigens, zur Frage, ob Tiere Sachen sind oder nicht:
§ 285a ABGB: Tiere sind keine Sachen; sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Die für Sachen geltenden Vorschriften sind auf Tiere nur insoweit anzuwenden, als keine abweichenden Regelungen bestehen.