Markus Pollak
Super Knochen
A.Univ.Prof.Dr.Irene Sommerfeld-Stur
Department für biomedizinische Wissenschaften
Department für biomedizinische Wissenschaften
Institut für Tierzucht und Genetik
Veterinärmedizinische Universität Wien
Veterinärplatz 1
1210 Wien
Fon: 0043 1 25077 5626
Fax: 0043 1 25077 5693
E-Mail: Irene.Sommerfeld-Stur@vetmeduni.ac.at
Homepage: http://www.sommerfeld-stur.at
Veterinärplatz 1
1210 Wien
Fon: 0043 1 25077 5626
Fax: 0043 1 25077 5693
E-Mail: Irene.Sommerfeld-Stur@vetmeduni.ac.at
Homepage: http://www.sommerfeld-stur.at
Gefährliche Hunde oder gefährliche Rassen ……eine „never ending story“……
Schreckliche Dinge sind wieder mal passiert im Zusammenhang mit Hunden. Das schlimmste: ein Kind wurde von einem Hund getötet. Da erscheinen viele Verletzungen, die anderen Opfern durch Hunde zugefügt worden sind, fast nebensächlich.
Aber es ist klar. Jeder Vorfall der zu Verletzungen von Menschen durch Hunde führt, ist einer zuviel und schürt die Angst vor Hunden. Und die Medien legen fleißig Brennstoff nach. Leider immer wieder genau den falschen Brennstoff.
Denn statt dass die Vorfälle sachlich analysiert werden und auf einer ebenso sachlichen Ebene nach Präventionsmöglichkeiten gesucht wird, ist die erste Reaktion immer wieder der Ruf nach dem Verbot besonders gefährlicher Rassen.
Und der Gesetzgeber reagiert auf diese Forderung auch immer wieder in der gleichen Art – es werden neue Gesetze geschaffen. Und in diesen Gesetzen werden ebenfalls immer wieder mehr oder weniger willkürlich bestimmte Rassen genannt, die als besonders gefährlich zu betrachten sind. Dabei wird nicht von einer tatsächlich bewiesenen größeren Gefahr durch bestimmte Rassen ausgegangen. Das wäre auch gar nicht möglich, denn es gibt keinen wissenschaftlich abgesicherten Beleg dafür, dass eine bestimmte Hunderasse besonders gefährlich im Vergleich mit anderen Rassen ist. Sondern – wie im gerade neu beschlossenen Niederösterreichischen Hundehaltungsgesetz – es werden jene Rassen benannt, die aufgrund ihres „schlechten Rufes“ angeblich besonders gerne von Menschen gewählt werden, deren Ziel tatsächlich die Haltung eines gefährlichen Hundes ist.
Die Definition bestimmter Rassen als besonders gefährlich beruht daher auf Vorurteilen im wahrsten Sinn des Wortes.
Bei dieser Form der „Anlassgesetzgebung“ wird zudem völlig übersehen, dass es ja Gesetze gibt, die die Hundehaltung regeln, und die durchaus geeignet sind, Menschen vor Verletzungen durch Hunde zu schützen. Diese Gesetze müssten nur exekutiert werden. Stattdessen werden neue Gesetze beschlossen bei denen bereits vorab ganz offensichtlich ist, dass man sich über eine Exekutierbarkeit den Kopf nicht weiter zerbrochen hat.
Das einzige, was dadurch erreicht wird, ist dass diejenigen Hundehalter, die versuchen Ihren Hund dem Tierschutzgesetz angemessen, artgerecht und verantwortungsvoll zu halten, verunsichert und möglicherweise schikaniert werden. Diejenigen, die ihre Hunde tatsächlich als Waffe missbrauchen oder sich um Gefährdungen, die von Ihren Hunden ausgehen nicht weiter kümmern, erreicht man gar nicht oder nur bedingt. Denn da auch Exekutivorgane Zugegebenerweise manchmal Angst vor gefährlichen Hunden haben, bleiben die wirklichen Bösewichter oft unbehelligt. Oder greifen zu Hunden anderer Rassen, wenn denn Rasseverbote tatsächlich exekutiert werden.
Hunde können gefährlich sein. Das ist unwidersprochen. Und es ist ein legitimer Anspruch der Bevölkerung, dass sie erwartet vor Gefahren durch Hunde weitestmöglich geschützt zu werden. Dieser Schutz wird aber nicht durch eine sachlich nicht ausreichend fundierte Anlassgesetzgebung gewährleistet.
Denn Hunde sind nicht primär gefährlich weil sie einer bestimmten Rasse angehören, sondern weil sie von Ihren Besitzern aus den verschiedensten Gründen falsch behandelt werden. Sinnvolle Prävention sollte daher nicht beim Verbot angeblich besonders gefährlicher Rassen ansetzen sondern sollte alle Bereiche des Zusammenlebens zwischen Menschen und Hunden im Sinne von Beratung, Schulung und Information umfassen. Und im Einzelfall auch entsprechende Maßnahmen gegen als gefährlich erkannte Hundeindividuen bzw. verantwortungslose oder kriminelle Hundebesitzer betreffen. Denn dann könnten in jedem Fall jene Vorfälle vermieden werden, deren Grundlage die Nachlässigkeit der Exekutive gegen bekannterweise gefährliche Hunde und deren Besitzer ist.
Einer der Vorfälle, der so hätte verhindert werden können, war die tödliche Attacke eines Hundes gegen ein Hamburger Kind vor 8 Jahren, in dessen Folge unzählige völlig unauffällige und sozialverträgliche Hunde und deren Besitzer unter den Regelungen der damaligen Anlassgesetzgebung zu leiden hatten.