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salinoa2000
Guest
Darfst dich sowieso als Inhaberin einer Dauereinladung betrachten!berta schrieb:woher soll i des wissn.....
wie soll i des beurteilen.....
ladtst mi ja NIE ein....![]()
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Da du jedoch die Donau nur unter Androhung von Todesstrafe überquerst


