Ab welchen Alter dürfen Kinder mit Hunden alleine spazieren gehen?

kram den alten thread wieder mal raus. gibt es dazu schon irgendwelche neuerungen?
ich frage wegen meiner schwester. sie wohnt in wien in einem gemeindebau und trifft dort ständig auf einen etwa 8 jährigen mit großem jungen hund.
der bub geht ohne leine und ohne maulkorb einfach raus und lässt dort den hund unkontrolliert durch die gegend rennen.
der hund tut nix, ist noch jung, aber gestern wieder die begegnung:

der bub hängt im baum und der hund rennt unten herum, begrüßt mit seinem vollen gewicht und körpereinsatz alle möglichen menschen und hunde und dem kind ists eigentlich egal.
das ärgert meine schwester natürlich, da sie eben einen kleinwüchsigen hund hat und auch ihr kind da oft unterwegs ist, von der schule kommend, spielen am spielplatz ect.
die eltern kümmert das alles nicht :rolleyes:

wie kanns sein, dass es da kein gesetz dafür gibt, wenns doch sonst wegen jedem schmarrn eines aus der tasche zaubern .... :rolleyes:

im Gemeindebau gilt generell Leinenpflicht, da ist nix mit MK. An der Stelle deiner Schwester würde ich entweder Kontakt mit den "fahrlässigen" Eltern aufnehmen und sind diese nicht einsichtig, mich an Wiener Wohnen wenden.

lg
Tina
 
im Gemeindebau gilt generell Leinenpflicht, da ist nix mit MK. An der Stelle deiner Schwester würde ich entweder Kontakt mit den "fahrlässigen" Eltern aufnehmen und sind diese nicht einsichtig, mich an Wiener Wohnen wenden.

lg
Tina

eletern sind uneinsichtig und bei wiener wohnen ist meine schwester schon bekannt wie ein bunter hund :D
sie ist im ganzen gemeindebau schon verschrien, weil sie die leute einfach darauf hinweist, dass es nicht ok ist, WIE sie mit ihrem hund rausgehen.
das ist halt schwierig, weil die meisten sich echt nix pfeifen und du nur blöd angegangen wirst, wennst was sagst .... :o
 
Ist geregelt im Wr. Tierhaltegesetz (Bundesgesetz), Paragraph 5 (siehe Absatz 9 und 10), Paragraph 5a und 6 - und damit eigtl. klar.
Für die anderen Bundesländer weiß ich's nicht...
 
Also ich hab Janosch mit knapp 12 bekommen - es war immer klar, dass es mein Hund ist - ich bin mit ihm in die Huschu gegangen, ich hab ihn erzogen - also war ich auch alleine mit ihm unterwegs - natürlich auch ohne Leine und MK...
Ich finde, wenn sich das Kind verantwortungsbewusst im Umgang mit dem Hund zeigt, ihn einschätzen kann und der Hund dem Kind folgt - why not?

Lg
 
Kommt halt auch immer auf die jeweilige Situation an "Kind mit Hund" ist eben nicht gleich "Kind mit Hund "- um Extremfälle zu nennen:

Es wird wahrscheinlich weniger Probleme geben, wenn ein zwölfjähriges Kind mit einem Malteser spazieren geht, weil in diesem Hund kaum einer eine Bedrohung sehen wird und selbst ein Kind diesen Hund leicht unter Kontrolle halten kann mit seiner Körperkraft - als andererseits bei einem zwölfjährigen Kind mit einem großen Schäfer oder Rottweiler - wo der Hund ohnehin bei vielen Menschen ein mulmiges Gefühl auslöst und man auch genau weiss, dass bei einem Problem das Kind den Hund nicht halten kann. (mich halt als Kind auch mal unser Boxer mitgeschleift als er eine Katze sah...)

Um also ein sinnvolles Gesetz zu schaffen, müsste jeweils auf die Körpergröße und Kraft von Mensch und Hund eingegangen werden und eigentlich auch auf die Ausbildung/Gehorsam des Hundes, weil in meinen Augen das einzige Kriterium die "Beherrschbarkeit" sein könnte - und genau die kann nunmal gewaltig schwanken. Ich bin auch schon älteren Frauen begegnet, die ihren (unerzogenen) Beagle nicht mehr halten konnten und zierlichen Frauen, die ihre Dogge hintennach geschliffen hat etcetc. - und ich kenne auch Kinder und Jugendliche, die mit super (oft selbst) erzogenen Hunden ein Musterbeispiel für Harmonie und Folgsamkeit bieten...

Und Verantwortungsbewusstsein und Rücksichtnahme auf andere kann man leider ohnehin nicht am Alter festmachen - manche Leute haben das nie in ihrem Leben. :(
 
Um also ein sinnvolles Gesetz zu schaffen, müsste jeweils auf die Körpergröße und Kraft von Mensch und Hund eingegangen werden und eigentlich auch auf die Ausbildung/Gehorsam des Hundes, weil in meinen Augen das einzige Kriterium die "Beherrschbarkeit" sein könnte - und genau die kann nunmal gewaltig schwanken.. :(

z.B. für Wien:

Quelle Wiener THG § 5 Zif 10

Die Halterin oder der Halter eines Hundes darf ihren oder seinen Hund nur solchen Personen zur Verwahrung oder zum Führen an einem öffentlichen Ort überlassen, die die hiefür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, aufweisen.
 
z.B. für Wien:

Quelle Wiener THG § 5 Zif 10

Die Halterin oder der Halter eines Hundes darf ihren oder seinen Hund nur solchen Personen zur Verwahrung oder zum Führen an einem öffentlichen Ort überlassen, die die hiefür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, aufweisen.

wobei man dann auch einigen Erwachsenen das Führen ihrer Hunde eigentlich verbieten müsst...ob das schon jemals wirklich passiert ist wär interessant. wobei mal interessant wäre wer den 80kg Neufi der wirklich durchstarten will zb gewachsen wär?

aber gut da gibts Frauen die nicht mal die 50kg erreichen und trotzdem ihre 3 Hunde die sicherlich das doppelte Wiegen unter Kontrolle haben, während unser ehemaliger Nachbar (Bodybuilder Maße, sicherlich um die 120kg, 1,90 groß) sich vom Malteser herumziehen ließ und sogar mal gestürzt ist!

da gehts weniger um Kraft sondern um Kontrolle. Kenn auch einige Kids hier in der Umgebung die ihre Hunde ohne Probleme an der Leine führen und noch nie irgendwas passiert ist, auch wenns sollt der Hund wirklich durchstarten keine Chance hätten.

Ganz ehrlich lieber ein Kind bzw ein Jugendlicher der seine Hunde unter Kontrolle hat als "Frau Maier" die samt ihren Tutnixen wildkläffend noch 3 Straßen weiter zu hören ist und man weitläufig ausweichen muss :D
 
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