§278a - Politischer Prozess hat begonnen

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habs gesehen und mich echt ziemlich geärgert....
dieser paragraph kann ja wirklich so ziemlich gegen jeden ausgelegt werden der sich für irgendwas einsetzt...:mad:

§ 278a. Wer eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Zahl von Personen gründet oder sich an einer solchen Verbindung als Mitglied beteiligt (§ 278 Abs. 3),


1.die, wenn auch nicht ausschließlich, auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen, oder schwerwiegender strafbarer Handlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Menschen, der Schlepperei oder des unerlaubten Verkehrs mit Kampfmitteln, Kernmaterial und radioaktiven Stoffen, gefährlichen Abfällen, Falschgeld oder Suchtmitteln ausgerichtet ist,

2.die dadurch eine Bereicherung in großem Umfang oder erheblichen Einfluß auf Politik oder Wirtschaft anstrebt und

3.die andere zu korrumpieren oder einzuschüchtern oder sich auf besondere Weise gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abzuschirmen sucht,

kurz gesagt: wenn ich heute gegen gewisse parteien und ihre sinnlosen gesetze eintrete...mach ich mich dann eigentlich strafbar, oder :confused:
denn wenn ich damit erheblichen einfluss auf die politik ausübe, erfülle ich ja ein kriterium *kopfschüttel*

lg nina und co
 
Also, wenn ich das richtig verstehe, bezieht sich das "dadurch" in diesem Absatz:



auf diesen Text:



Von daher.... Wenn du keine Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen (....) vorhast, brauchst du kein Angst haben, dich politisch zu engagieren....! :D


naja ganz so leicht ist es ja offenbar auch nicht :o
also ICH hab es nicht vor :D...aber was wenn jemand anderer auf die idee kommt weil er eben durch mich (oder andere) auf das thema aufmerksam wurde?
offenbar steht man auch dann dafür ein...wie man ja am momentanen prozess sehen kann :o
 
Tierschützer stehen aber zur Zeit vor Gericht OHNE dass ihnen eine strafbare Handlung vorgeworfen wird.

Na, natürlich wird ihnen eine strabare Handlung vorgeworfen - nämlich genau die, im Paragraph 278 definiert ist.

Ob das der richtige Paragraph ist, ob der Paragraph in Ö überhaupt für etwas gut ist, und ob man etwas beweisen kann, ist eine ganz andere Frage.

In Wahrheit geht´s vereinfacht gesagt darum, zu beweisen oder zu widerlegen, ob die Angeklagten andere dazu angestiftet haben strafbare Handlungen zu setzen bzw. ob sie in der Lage waren diese strafbaren Handlungen quasi "zu bestellen" oder auch wieder zu stoppen.
 
ja das hast du natürlich recht. war in der kürze zu verallgemeinert.

nur - ist dieser prozess ein warnschuss für alle die sich mit legalen mitteln politisch engagieren. denn einen zusammenhang zu irgendwelchen attacken etc. kann man schnell finden... gerade wenn man mehr als 4mio € steuergelder investiert.
 
ja das hast du natürlich recht. war in der kürze zu verallgemeinert.

nur - ist dieser prozess ein warnschuss für alle die sich mit legalen mitteln politisch engagieren. denn einen zusammenhang zu irgendwelchen attacken etc. kann man schnell finden... gerade wenn man mehr als 4mio € steuergelder investiert.

Jeiiin.
Natürlich ist der Paragraph 278 kritisch zu hinterfragen.
Aber ganz so harmlos kann ich es auch nicht sehen. Ich hab nicht die geringste Ahnung, ob die jetzt Angeklagten irgendetwas mit den Straftaten zu tun hatten und finde die Länge der U-Haft grundsätzlich äußerst bedenklich.
Aber ich hatte zufällig auch mit einigen der "Opfer" zu tun und kann dir versichern, lustig war das für die nicht. Nur weil nicht alles in den Medien gestanden ist, heißt das nicht, das es nicht massive Bedrohungen gegeben hätte.
D.h. es sind einige durchaus gravierende Dinge passiert. Ob die Angeklagten, was damit zu tun hatten oder nicht, wird sich hoffentlich beim Prozess aufklären.

Und es ist auch ein Unterschied, ob ich jetzt wegen Besitzstörung angezeigt werde, weil ich schlecht gehaltene Hühner fotografiere oder ob es um Drohungen gegen Leib und Leben geht.
 
so wie ich es verstanden habe wird den angeklagten NICHT vorgeworfen salzsäure oder ähnliche attentate begangen zu haben sondern indirekt mit ihrer ideologie dazu angestiftet zu haben.

ansonsten würde man ja nicht den paragraphen herrausfischen sondern die anzeige direkt aussprechen zb wegen besitzstörung, usw.

@leopold
im prinzip haben wir eh die gleiche ansicht. ich finde es ebenfalls nicht richtig mit buttersäure um sich zu werfen oder menschen zu bedrohen.

dieses verfahren hat aber eine andere dimension als "nur" straftaten zu ahnden.
 
Jeiiin.
Natürlich ist der Paragraph 278 kritisch zu hinterfragen.
Aber ganz so harmlos kann ich es auch nicht sehen. Ich hab nicht die geringste Ahnung, ob die jetzt Angeklagten irgendetwas mit den Straftaten zu tun hatten und finde die Länge der U-Haft grundsätzlich äußerst bedenklich.
Aber ich hatte zufällig auch mit einigen der "Opfer" zu tun und kann dir versichern, lustig war das für die nicht. Nur weil nicht alles in den Medien gestanden ist, heißt das nicht, das es nicht massive Bedrohungen gegeben hätte.
D.h. es sind einige durchaus gravierende Dinge passiert. Ob die Angeklagten, was damit zu tun hatten oder nicht, wird sich hoffentlich beim Prozess aufklären.

Und es ist auch ein Unterschied, ob ich jetzt wegen Besitzstörung angezeigt werde, weil ich schlecht gehaltene Hühner fotografiere oder ob es um Drohungen gegen Leib und Leben geht.

Ich glaube einigen hier ist echt nicht klar, welche weitreichende Auswirkungen dieses Verfahren und die Anwendung dieses Paragraphen fuer JEDE Organisation sei es im Bereich Menschenrechtsaktivismus oder Tierrechtsaktivismus haben wird.

Es geht um die Anwendung gerade dieses einen Paragraphen und nicht darum, dass man eventuelle Straftaten, wie z.B. Sachbeschaedigung, Noetigung, Koerperverletzung etc. nicht ahndet!!!!! Dazu gibt es bereits Gesetze!

Und so ganz nebenbei, auch ich (und nicht nur ich) kenne ein paar der Angeklagten persoenlich und kann deshalb nur den Kopf schuetteln.

Der Paragraph gehoert dahingend novelliert, damit ein derartiger Missbrauch in Zukunft ausgeschlossen wird.
 
@Senfer, ja ich hoff auch, dass wir, wenns um Straftaten geht, einer Meinung sind:D

Aber das ist der Vorwurf:

"Im Verhandlungssaal begann Staatsanwalt Wolfgang Handler mit seinem Anklagevortrag. Für ihn steht fest, dass die Angeklagten eine "perfide Doppelstrategie" verfolgt hätten: nach außen legales Engagement für den Tierschutz, daneben Organisation von Anschlägen auf Pelzgeschäfte, Drohungen und Stalking, um Firmen in die Knie zu zwingen - also eine kriminelle Organisation.

Außerdem hätten sie in ständigem Kontakt mit radikalen Tierschutzorganisationen aus Großbritannien gestanden, die vom FBI als Terrororganisationen eingestuft werden."

Wie gesagt, ich hab nicht die geringste Ahnung, ob die jetzt Angeklagten, irgendwas damit zu tun haben. Und dass man bei solchen Prozessen extrem vorsichtig sein muss bei der Bewertung ob etwas tatsächlich eine "Anstiftung" ist hoffentlich auch dem Richter klar.

@daniela verrall: Ned bös sein, aber ob du jemanden persönlich kennst und den Kopf schüttelst oder nicht, wird dem Richter hoffentlich herzlich egal sein;)

Und es geht auch gar nicht darum, dass es für verschiedene Delikte logischerweise ausreichend Gesetze gibt.
Sondern es geht darum, zweifelsfrei zu beweisen, ob die Angeklagten diejenigen, die diese Delikte tatsächlich begangen haben, entscheidend dazu angestiftet bzw. veranlasst haben. Ob sie es in ihrer Macht hatten, illegale Aktionen zu veranlassen bzw. zu verhindern.
Wenn ja, werden sie verurteilt, wenn nein, frei gesprochen.
 
so wie ich es verstanden habe wird den angeklagten NICHT vorgeworfen salzsäure oder ähnliche attentate begangen zu haben sondern indirekt mit ihrer ideologie dazu angestiftet zu haben.

ansonsten würde man ja nicht den paragraphen herrausfischen sondern die anzeige direkt aussprechen zb wegen besitzstörung, usw.

@leopold
im prinzip haben wir eh die gleiche ansicht. ich finde es ebenfalls nicht richtig mit buttersäure um sich zu werfen oder menschen zu bedrohen.

dieses verfahren hat aber eine andere dimension als "nur" straftaten zu ahnden.

so habe ich es auch verstanden...
und wie schon geschrieben: ich denke der willkür sind hier tür und tor geöffnet :(
wenn ich jetzt zb. heute mit jemanden über sinnlose gesetze diskutiere und ihn aufkläre und dieser jemand dann morgen eine kriminelle handlung setzt, bin ich dann schuld, nur weil ich das problem angesprochen habe :confused:

und genauso läuft es doch momentan bei diesem prozess :o
 
@Senfer, ja ich hoff auch, dass wir, wenns um Straftaten geht, einer Meinung sind:D

Aber das ist der Vorwurf:

"Im Verhandlungssaal begann Staatsanwalt Wolfgang Handler mit seinem Anklagevortrag. Für ihn steht fest, dass die Angeklagten eine "perfide Doppelstrategie" verfolgt hätten: nach außen legales Engagement für den Tierschutz, daneben Organisation von Anschlägen auf Pelzgeschäfte, Drohungen und Stalking, um Firmen in die Knie zu zwingen - also eine kriminelle Organisation.

Außerdem hätten sie in ständigem Kontakt mit radikalen Tierschutzorganisationen aus Großbritannien gestanden, die vom FBI als Terrororganisationen eingestuft werden."

Wie gesagt, ich hab nicht die geringste Ahnung, ob die jetzt Angeklagten, irgendwas damit zu tun haben. Und dass man bei solchen Prozessen extrem vorsichtig sein muss bei der Bewertung ob etwas tatsächlich eine "Anstiftung" ist hoffentlich auch dem Richter klar.

@daniela verrall: Ned bös sein, aber ob du jemanden persönlich kennst und den Kopf schüttelst oder nicht, wird dem Richter hoffentlich herzlich egal sein;)

Und es geht auch gar nicht darum, dass es für verschiedene Delikte logischerweise ausreichend Gesetze gibt.
Sondern es geht darum, zweifelsfrei zu beweisen, ob die Angeklagten diejenigen, die diese Delikte tatsächlich begangen haben, entscheidend dazu angestiftet bzw. veranlasst haben. Ob sie es in ihrer Macht hatten, illegale Aktionen zu veranlassen bzw. zu verhindern.
Wenn ja, werden sie verurteilt, wenn nein, frei gesprochen.


Aehm, sorry, aber glaubst du ernsthaft, dass ich denke, dass es einen Einfluss auf den Richter hat, wenn ich ein paar der Angeklagten persoenlich kenne oder nicht? Tut leid, aber so naiv kann ja wohl niemand sein. Meine Aussage bezog sich lediglich darauf, dass du hier kungetan hast, eine der "Betroffenen" persoenlich zu kennen. :cool:

Und keine Sorge, soweit war ich selbst schon, dass ich weiss um was es letztlich geht.

Und mein Vertrauen in dieses Gericht haelt sich leicht in Grenzen.
 
Aber das ist der Vorwurf:

"Im Verhandlungssaal begann Staatsanwalt Wolfgang Handler mit seinem Anklagevortrag. Für ihn steht fest, dass die Angeklagten eine "perfide Doppelstrategie" verfolgt hätten: nach außen legales Engagement für den Tierschutz, daneben Organisation von Anschlägen auf Pelzgeschäfte, Drohungen und Stalking, um Firmen in die Knie zu zwingen - also eine kriminelle Organisation.

naja.
warten wir mal ab was raus kommt.
bei über 4 Mio Euro an Überwachung etc. die ausgegeben worden sind sollten schon sehr sehr harte Fakten auf den Tisch kommen - ich glaube daran aber nicht. ;)
 
EInige Bemerkungen:
1.) Schon der Titel des Threads ist falsch, und zwar offensichtlich bewusst tendenziell gewählt. Es handelt sich um einen ganz normalen Strafprozess, der allerdings wegen der Vorgeschichte und der Anwendung des "Mafia-§" erhöhte Aufmerksamkeit verdient. Was ausgerechnet diesen Prozess zu einem politischen machen soll, ist nicht ersichtlich.Die Politik kommt u.U. erst nach einer rechtskräftigen Entscheidung (siehe Pkt 2.) zum Zug!
2.) Die Anwendbarkeit des § 278a StGB im gegebenen Fall wird ebenfalls durch Richter und nicht durch weisungsgebundene Beamte wie Staatsawälte oder Polizisten entschieden. Und nach dieser Entscheidung (es ist wohl anzunehmen, dass der Fall durch alle Instanzen gehen wird) wird die Politik ihre Schlüsse zu ziehen haben; die seinerzeitige Intention bei der Einführung des umstrittenen § war ja die Bekämpfung des organisierten Grossverbrechens und wohl kaum die Einschränkung zivilgesellschaftlichen Handelns; das hoffe ich zumindest!
3.)@ Daniela Verrall: Dein Vertrauen zum verhandelnden Gericht hält sich, wie Du schreibst, in Grenzen. Das mag Deine Überzeugung sein, aber kannst Du irgendwelche Belege für Deine Vermutung nennen?
 
Es handelt sich eben nicht um einen ganz "normalen" Straffprozess oder ist dir ein Prozess in Erinnerung gegen Tierschuetzer bei dem der Mafiaparagraph angewendet wurde?

Frage: hast du dich mit dem Thema auseinandergesetzt, z.B. auch nachgelesen, warum und v.a. von wem diese Ermittlungen ueberhaupt in die Wege geleitet wurden?

Es ist ein politischer Prozess, ansonsten haette man mit Sicherheit, wie bereits zuvor, betreffende Personen wegen Sachbeschaedigung etc. angeklagt.

Ist dir eigentlich bewusst, wie "leicht" es jetzt ist, mittels diesem Paragraphen jegliche Form von politischen Aktivismus zu unterminieren? Da geht es doch schon laengst nicht mehr um ein paar Tierschutz bzw. Tierrechtsorgas............:rolleyes:

Schon alleine die Zustaendigkeit des Gerichtes wurde doch heftigst diskutiert ob dies "rechtens" oder nicht ist.........

Nochmals, es geht nicht darum, dass man Delikte wie Sachbeschaedigung, Noetigung etc. nicht strafrechtlich verfolgt, nein, sondern, darum, dass dieser Paragraph angeblich laut etlicher Rechtsexperten so schwammig formuliert ist, dass dieser sehr wohl als Instrument dazu dienen kann, unbequeme Aktivisten schneller "mundtot" zu machen. Begehen diese Straftaten, so muss dies sehr wohl untersucht etc. werden. Dafuer gibt es jedoch genuegend bereits bestehende Gesetze.

Hier wird ein Gesetz angewandt, dass eigentlich zur Bekaempfung von Terroristen !!! u. Mafiosis ins Leben gerufen wurde und nicht zur Bekaempfung von ein paar Tierrechtlern. Und wer diese Causa auch nur ein wenig verfolgt hat, weiss, dass gerade in OE mit relativ "friedlichen" Methoden seitens der diversen Orgas gearbeitet wird. Hier jetzt einen Staatsfeind zu konstruieren.......

Wie schaut es dann mit Orgas wie Greenpeace, Amnesty Int. etc. aus?

Und es soll mir bitte keiner kommen mit dem Argument es gaebe genuegend legale Mittel zur Bekaempfung von Tierleid. Nein gibt es leider nicht. Anzeigen bringen in der Regel: ein fettes 0. Ohne gewisse Kampagnen ist es mMn nicht moeglich die Oeffentlichkeit bezueglich Tierleid zu informieren oder auch einen gewissen Druck auf die betreffenden Konzerne etc. auszuueben. Und ja, das ist fuer mich gerechtfertigt. Dazu stehe ich auch. Die Grenze liegt fuer mich dort, wo Menschen zu Schaden kommen. Aber wie schon geschrieben, da gibt es genuegend Gesetze mit denen solche Vergehen geahndet werden koennen.
 
Es handelt sich eben nicht um einen ganz "normalen" Straffprozess oder ist dir ein Prozess in Erinnerung gegen Tierschuetzer bei dem der Mafiaparagraph angewendet wurde?

Frage: hast du dich mit dem Thema auseinandergesetzt, z.B. auch nachgelesen, warum und v.a. von wem diese Ermittlungen ueberhaupt in die Wege geleitet wurden?

Es ist ein politischer Prozess, ansonsten haette man mit Sicherheit, wie bereits zuvor, betreffende Personen wegen Sachbeschaedigung etc. angeklagt.

Ist dir eigentlich bewusst, wie "leicht" es jetzt ist, mittels diesem Paragraphen jegliche Form von politischen Aktivismus zu unterminieren? Da geht es doch schon laengst nicht mehr um ein paar Tierschutz bzw. Tierrechtsorgas............:rolleyes:

Schon alleine die Zustaendigkeit des Gerichtes wurde doch heftigst diskutiert ob dies "rechtens" oder nicht ist.........

Nochmals, es geht nicht darum, dass man Delikte wie Sachbeschaedigung, Noetigung etc. nicht strafrechtlich verfolgt, nein, sondern, darum, dass dieser Paragraph angeblich laut etlicher Rechtsexperten so schwammig formuliert ist, dass dieser sehr wohl als Instrument dazu dienen kann, unbequeme Aktivisten schneller "mundtot" zu machen. Begehen diese Straftaten, so muss dies sehr wohl untersucht etc. werden. Dafuer gibt es jedoch genuegend bereits bestehende Gesetze.

Hier wird ein Gesetz angewandt, dass eigentlich zur Bekaempfung von Terroristen !!! u. Mafiosis ins Leben gerufen wurde und nicht zur Bekaempfung von ein paar Tierrechtlern. Und wer diese Causa auch nur ein wenig verfolgt hat, weiss, dass gerade in OE mit relativ "friedlichen" Methoden seitens der diversen Orgas gearbeitet wird. Hier jetzt einen Staatsfeind zu konstruieren.......

Wie schaut es dann mit Orgas wie Greenpeace, Amnesty Int. etc. aus?

Und es soll mir bitte keiner kommen mit dem Argument es gaebe genuegend legale Mittel zur Bekaempfung von Tierleid. Nein gibt es leider nicht. Anzeigen bringen in der Regel: ein fettes 0. Ohne gewisse Kampagnen ist es mMn nicht moeglich die Oeffentlichkeit bezueglich Tierleid zu informieren oder auch einen gewissen Druck auf die betreffenden Konzerne etc. auszuueben. Und ja, das ist fuer mich gerechtfertigt. Dazu stehe ich auch. Die Grenze liegt fuer mich dort, wo Menschen zu Schaden kommen. Aber wie schon geschrieben, da gibt es genuegend Gesetze mit denen solche Vergehen geahndet werden koennen.

Du scheinst mich für einen Analphabeten zu halten oder - optimistisch angenommen - für jemanden, der weder Gesetzestexte zu interpretieren versteht und dessen politischer Horizont durch die Muthgasse beschränkt ist. Trau mir bitte schon zu, dass ich weiß, wovon ich schreibe!

Ich bleibe in Kenntnis aller verfügbarer Informationen bei der Ansicht, dass es sich hier um einen ganz normalen Strafprozess handelt. Die einzige Besonderheit ist, dass dabei, soweit ich das sehe, erstmalig eine Anklage u.a. nach § 278a StGB erfolgt. Es ist nunmehr zunächst Sache des unabhängigen Gerichts, festzustellen, ob und welche Angeklagten das Tatbild des Antimafia-§ verwirklicht haben. Trotzdem bleibt das bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils ein ganz normaler Strafprozess. Sollte sich tatsächlich herausstellen, dass 287a zu schwammig formuliert ist (darüber gehen die Meinungen auch von Rechtsexperten auseinander; im Zusammenhang gelesen habe ich persönlich meine Zweifel an der Rechtsmeinung der Staatsanwaltschaft), dann ist die Politik am Zuge, und zwar dringend. Nicht einmal der derzeitigen Innenministerin unterstelle ich, dass sie die möglichen Folgen für die Zivilgesellschaft bewusst in Kauf nimmt. Aber man weiß ja leider nie, wer vielleicht einmal ans Ruder kommt, also müsste man gegebenenfalls einen Riegel vorschrieben. Deswegen noch einmal: Das ist KEIN politischer Prozess, sondern ein Strafprozess mit u.U. weit reichenden politischen Folgen. Das ist nicht nur ein semantischer Unterschied; politische Prozesse waren z.B. die "Verfahren" der Volksgerichtshöfe während der ominösen 1.000 Jahre, die Schauprozesse während der Stalin-Zeit oder im Zuge der kommunistischen Umstürze in den ehemaligen Ostblockstaaten.

Schwer tu ich mir mit Deinem letzten Absatz. Es geht um die Grenzen, bis zu denen Kampagnen zur Information der Öffentlichkeit über Missstände (gleich welcher Art) und zur Druckausübung auf wirtschaftliche Nutznießer solcher Missstände zu rechtfertigen sind. Du siehst sie dort, wo Menschen zu schaden kommen. Das ist Deine Meinung, die ich akzeptiere, aber nicht teile, sofern Du damit nicht ausdrücken wolltest, dass darunter auch materielle oder immaterielle Schäden von Einzelpersonen gemeint sind. Es kann ja wohl nicht so sein, dass jemand, der mit einer Verhaltensweise von mir nicht einverstanden ist, sich das Recht herausnehmen kann, mein Haus als Fanal des Protests anzuzünden!!
 
Du scheinst mich für einen Analphabeten zu halten oder - optimistisch angenommen - für jemanden, der weder Gesetzestexte zu interpretieren versteht und dessen politischer Horizont durch die Muthgasse beschränkt ist. Trau mir bitte schon zu, dass ich weiß, wovon ich schreibe!

Ich bleibe in Kenntnis aller verfügbarer Informationen bei der Ansicht, dass es sich hier um einen ganz normalen Strafprozess handelt. Die einzige Besonderheit ist, dass dabei, soweit ich das sehe, erstmalig eine Anklage u.a. nach § 278a StGB erfolgt. Es ist nunmehr zunächst Sache des unabhängigen Gerichts, festzustellen, ob und welche Angeklagten das Tatbild des Antimafia-§ verwirklicht haben. Trotzdem bleibt das bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils ein ganz normaler Strafprozess. Sollte sich tatsächlich herausstellen, dass 287a zu schwammig formuliert ist (darüber gehen die Meinungen auch von Rechtsexperten auseinander; im Zusammenhang gelesen habe ich persönlich meine Zweifel an der Rechtsmeinung der Staatsanwaltschaft), dann ist die Politik am Zuge, und zwar dringend. Nicht einmal der derzeitigen Innenministerin unterstelle ich, dass sie die möglichen Folgen für die Zivilgesellschaft bewusst in Kauf nimmt. Aber man weiß ja leider nie, wer vielleicht einmal ans Ruder kommt, also müsste man gegebenenfalls einen Riegel vorschrieben. Deswegen noch einmal: Das ist KEIN politischer Prozess, sondern ein Strafprozess mit u.U. weit reichenden politischen Folgen. Das ist nicht nur ein semantischer Unterschied; politische Prozesse waren z.B. die "Verfahren" der Volksgerichtshöfe während der ominösen 1.000 Jahre, die Schauprozesse während der Stalin-Zeit oder im Zuge der kommunistischen Umstürze in den ehemaligen Ostblockstaaten.

Schwer tu ich mir mit Deinem letzten Absatz. Es geht um die Grenzen, bis zu denen Kampagnen zur Information der Öffentlichkeit über Missstände (gleich welcher Art) und zur Druckausübung auf wirtschaftliche Nutznießer solcher Missstände zu rechtfertigen sind. Du siehst sie dort, wo Menschen zu schaden kommen. Das ist Deine Meinung, die ich akzeptiere, aber nicht teile, sofern Du damit nicht ausdrücken wolltest, dass darunter auch materielle oder immaterielle Schäden von Einzelpersonen gemeint sind. Es kann ja wohl nicht so sein, dass jemand, der mit einer Verhaltensweise von mir nicht einverstanden ist, sich das Recht herausnehmen kann, mein Haus als Fanal des Protests anzuzünden!!

Gut, ich gebe zu, dass ich bei dem Begriff "politischer Prozess" jetzt nicht unmittelbar an die Schauprozesse Stalin und co oder von mir aus auch diejenigen die zur Zeit z.B. im Iran stattfinden, gedacht habe. Insofern gebe ich dir hier Recht, weil damit kann u. moechte ich dies definitiv nicht vergleichen. Dennoch ist es kein "gewoehnlicher" Prozess.....und ich sehe es sehr wohl als einen Präzedenzfall an, mit schwerwiegenden und weitreichenden Konsequenzen.

Mit Gesetzesuebertretungen meine ich, z.b. Hausfriedensbruch, den man begeht indem man illegal in einem Scheinemastbetrieb eindringt um Beweismaterial zu filmen. Es ist fuer mich persoenlich sehr wohl legtim, einen Konzern unter Druck zu setzen, in dem man z.B. bei Kooperation (Verzicht auf den Verkauf z.B. von Pelz / Hunde / Katzenfell etc) diese auch medienwirksam zu Gunsten des Konzern festhaelt, nach dem Motto.....Firma X Y hat vorbildlich sich gegen den Verkauf von Pelz entschieden usw usw. Haelt ein Konzern jedoch weiterhin daran fest, dann ist es sehr wohl erlaubt, den medialen etc., dh eine Negativkampagne zu starten bzw. weiterzufuehren. Das ist meine persoenliche Meinung dazu.

Edit: In Wirklichkeit ist diese Praxis schon gang und gaebe in anderen Laendern und die meisten Konzerne waren klug genug deren Verzicht medien / kampagnenwirksam in Kooperation mit den jeweiligen Orgas auszuschoepfen, sodass dies eine positive Imagekampgne fuer den Konzern war / ist. Nur in OE ist man noch nicht darauf gekommen....das es auch anders geht.

Ich gehe sicher nicht so weit einen Brandanschlag auf ein Gebaeude etc. zu befuerworten. Absolut nicht! Wobei zu erwaehnen ist, dass es sich hier um eine Anklage handelt, bewiesen ist noch nichts. Daher gilt auch hier mal die Unschuldsvemutung, dh was den gegenwaertigen Fall betrifft.

Nein, gewisse Mittel kann ich befuerworten, wobei es fuer mich sehr wohl klare Grenzen gibt. Man sollte auch nicht vergessen, wer einer Tierrechtsorga etc. gegenuebersteht. Naemlich meistens Grossbetriebe / Unternehmen / Konzern / Pharmakonzerne, die nicht nur ueber beachtliche finanzielle Mitteln verfuegen, sondern auch ueber eine eigene sehr starke Lobby.

Da ist eine Tierschutzorga wie der VGT oder aehnliche Orgas wohl eher der David der gegen Goliath kaempft.
 
sorry, aber ich bin entsetzt über derart unreflektierte postings.
das system ist hier weit über das ziel hinausgeschossen und ich beobachte die annäherung an absolutistische systeme mit echter besorgnis.
es ist ein erschreckendes armutszeugnis für unsere demokratie, menschen die sich für verbesserungen einsetzen mit diesem paragraphen zu verfolgen.

dieser paragraph wurde geschaffen, um die organisierte schwere kriminalität besser bekämpfen zu können.
womit mafia-artige organisationen gemeint sind.
und mit schwerkriminaltität ist menschenhandel, terroranschläge mit massenvernichtungswaffen durch echte terroristen und ähnliches in dieser dimension gemeint.

sicher sind damit keine tierschützer gemeint, die sich für verbesserungen der rechte der tiere einsetzen, und diese leider mit demonstrationen und plakativen aktionen einfordern müssen, weil freiwillig weder die politiker noch die gesellschaft auch nur einen finger rühren, um tierleid zu verhindern.
wenn das geschähe, müssten keine tierschützer demonstrieren gehen !!
die alternatve wäre, für keinerlei rechte mehr einzutreten, die gewinnler tun zu lasse, was immer sie wollen, um sich zu bereichern.
dann würden wir wieder im finsteren mittelalter landen - keine rechte für tiere, kein tierschutz, keine menschenrechte, kein rechte auf rede- und meinungsfreiheit, kein arbeitszeitgesetz, kein gesetz gegen kinderarbeit, kein gesetz gegen skalverei..... to be continued.....

all diese rechte, die wir heute, z.t. im übermass, geniessen, wurden einstmals von genau solchen engagierten menschen erkämpft !!!
es sollte jeder mal nachdenken, wie unser leben ausschauen würde, wenn diese rechte nicht einstmals für ihn erkämpft worden wären.
heute zu sagen, es ist okay tier- oder menschenrechtsaktivisten mit derartigen paragraphen zu verfolgen, ist einfach nur unreflektiert, undankbar und zynisch.

all jenen, die so denken, wünsche ich, dass sie recht unsanft aus ihrer sozialen hängematte in diesem land ohne krieg und unterdrückung plumpsen mögen - und sich in einem zeitalter der sklaverei und unterdrückung wiederfinden, in dem keine aktivisten für eine verbesserung ihrer rechte und lebensumstände kämpfen und sie der willkür des herrschenden systems ausgeliefert sind !!!!!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
genial geschrieben:

In Sorge um die Kröten und die Freiheit der ÖVP
von Redaktion | 09. Juli 2008, 19:55

Dass einige Tierschützer in Haft sitzen, verdanken sie dem "Anti-Mafia-Paragrafen" - Wer wird sich um die Betroffenen kümmern, wenn Ähnliches auch VP-Mandataren droht? - ein Kommentar der anderen von Peter Pilz
Wer eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Zahl von Personen gründet oder sich an einer solchen Verbindung als Mitglied beteiligt (§ 278 Abs. 3),

1. die, wenn auch nicht ausschließlich, auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen, oder schwerwiegender strafbarer Handlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Menschen, der Schlepperei oder des unerlaubten Verkehrs mit Kampfmitteln, Kernmaterial und radioaktiven Stoffen, gefährlichen Abfällen, Falschgeld oder Suchtmitteln ausgerichtet ist,

2. die dadurch eine Bereicherung in großem Umfang oder erheblichen Einfluss auf Politik oder Wirtschaft anstrebt und

3. die andere zu korrumpieren oder einzuschüchtern oder sich auf besondere Weise gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abzuschirmen sucht,

ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen."

So lautet der § 278a des Österreichischen Strafgesetzbuchs. Er beschreibt die "kriminelle Organisation". Verfassungsschutz, Innenminister und ein Staatsanwalt aus Wiener Neustadt meinen, dass dieser Paragraf auf radikale Tierschützer anzuwenden ist. Daher sitzen zehn von ihnen seit mehr als einer Woche in Untersuchungshaft.

Doch wo Gefahr ist, ... Der § 278a wurde ins Strafrecht aufgenommen, um damit mafiaartige Organisationen bekämpfen zu können. Für den Kampf gegen politische Gruppen war er nie gedacht - bis zu den Verhaftungen am 21. Mai 2008.

Um seriös beurteilen zu können, ob diese Anwendung gerechtfertigt ist, empfiehlt es sich, eine andere politische Organisation zum Vergleich zu wählen. Aus verständlichen Gründen entscheide ich mich für die ÖVP. Der Vergleich erfolgt nach den fünf Kriterien des Tatbilds.

Kriterium 1: die "auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Zahl von Personen". Die Tierschützer gehören verschiedenen kleinen Gruppen an, die zu ihren Aktionen Ad-hoc-Koalitionen bilden. Im Gegensatz zu ihnen ist die ÖVP auf sehr lange Zeit angelegt. Wie schon die Art ihrer Finanzierung, ihr Auftreten und ihre Wahlkämpfe zeigen, ist sie "unternehmensartig". Nach wie vor gehört ihr eine größere Zahl von Personen an.

Kriterium 2: "die, wenn auch nicht ausschließlich, auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen". Die Delikte, die den Tierschützern vorgeworfen werden - schwere Sachbeschädigung, Nötigung - könne diesen Teil des Tatbildes erfüllen.

Für den Verdacht des Amtsmissbrauchs oder des Verrats des Amtsgeheimnisses, wie er derzeit vom Untersuchungsausschuss verfolgt wird, gilt zumindest dasselbe.

Kriterium 3: "die dadurch erheblichen Einfluss auf Politik oder Wirtschaft anstrebt". Ein Versuch der erheblichen Einflussnahme auf Politik oder Wirtschaft kann den Tierschützern nicht unterstellt werden. Die ÖVP übt diesen Einfluss aus. Das wird von ihr auch nicht bestritten.

Kriterium 4: "die andere zu korrumpieren oder einzuschüchtern sucht". "Einschüchtern" - das trifft wohl auf einen Teil der radikalen Tierschützer zu, "korrumpieren" wohl eher nicht. Der Volkspartei wird aus guten Gründen beides vorgeworfen.

Kriterium 5: "die sich auf besondere Weise gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abzuschirmen sucht". Die Tierschützer treten in der Regel offen auf. Einige ihrer E-mails sind verschlüsselt. Damit liegt ihr Absicherungsniveau weit unter dem der ÖVP, die dem Parlament Beweismittel vorenthält, die innerparteiliche Kommunikation abschirmt, Sprachregelungen an ihre Funktionäre ausgibt, die Namen ihrer Mitglieder und Spender verheimlicht und sich immer wieder zu nichtöffentlichen Sitzungen trifft.

... wächst das Rettende auch Der Vergleich geht in allen fünf Kriterien klar zugunsten der ÖVP aus. Daher scheint es realistisch, dass schon demnächst der Verfassungsschutz einen Bericht erstellt und ein Staatsanwalt seine Anordnungen trifft.

Dann werden Wega-Beamte Türen aufbrechen und überraschten ÖVP-Abgeordneten im Pyjama die Glock-Pistolen an die Schläfen halten. Computer und Mobiltelefone werden beschlagnahmt. Über die Führung der Partei wird die U-Haft verhängt.

Aber die Abgeordneten und die Minister der Volkspartei wissen: Draußen, im Parlament, werden grüne Abgeordnete jeden Schritt von Polizei und Staatsanwalt verfolgen. Wir werden die öffentliche Meinung mobilisieren. Mit Dringlichen Anfrage und Sondersitzungen des Innenausschusses und des Nationalen Sicherheitsrates werden wir alle parlamentarischen Mittel einsetzen. Wir werden die Parteispitze im Gefängnis besuchen, damit sie wissen, dass sie nicht alleine sind.

Wir werden keine Ruhe geben, bis die Inhaftierten wieder auf freiem Fuß sind. Wir lassen nicht zu, dass der Anti-Mafia-Paragraf des Strafrechts politisch missbraucht wird. Die ÖVP kann sich auf uns verlassen. (DER STANDARD, Printausgabe, 7./8.6.2008)
Zur Person: Peter Pilz ist Nationalratsabgeordneter der Grünen und Sicherheitssprecher seiner Fraktion.
 
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