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§ 278a. Wer eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Zahl von Personen gründet oder sich an einer solchen Verbindung als Mitglied beteiligt (§ 278 Abs. 3),
1.die, wenn auch nicht ausschließlich, auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen, oder schwerwiegender strafbarer Handlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Menschen, der Schlepperei oder des unerlaubten Verkehrs mit Kampfmitteln, Kernmaterial und radioaktiven Stoffen, gefährlichen Abfällen, Falschgeld oder Suchtmitteln ausgerichtet ist,
2.die dadurch eine Bereicherung in großem Umfang oder erheblichen Einfluß auf Politik oder Wirtschaft anstrebt und
3.die andere zu korrumpieren oder einzuschüchtern oder sich auf besondere Weise gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abzuschirmen sucht,
Also, wenn ich das richtig verstehe, bezieht sich das "dadurch" in diesem Absatz:
auf diesen Text:
Von daher.... Wenn du keine Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen (....) vorhast, brauchst du kein Angst haben, dich politisch zu engagieren....!
Tierschützer stehen aber zur Zeit vor Gericht OHNE dass ihnen eine strafbare Handlung vorgeworfen wird.Von daher.... Wenn du keine Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen (....) vorhast, brauchst du kein Angst haben, dich politisch zu engagieren....!
Tierschützer stehen aber zur Zeit vor Gericht OHNE dass ihnen eine strafbare Handlung vorgeworfen wird.
ja das hast du natürlich recht. war in der kürze zu verallgemeinert.
nur - ist dieser prozess ein warnschuss für alle die sich mit legalen mitteln politisch engagieren. denn einen zusammenhang zu irgendwelchen attacken etc. kann man schnell finden... gerade wenn man mehr als 4mio € steuergelder investiert.
Jeiiin.
Natürlich ist der Paragraph 278 kritisch zu hinterfragen.
Aber ganz so harmlos kann ich es auch nicht sehen. Ich hab nicht die geringste Ahnung, ob die jetzt Angeklagten irgendetwas mit den Straftaten zu tun hatten und finde die Länge der U-Haft grundsätzlich äußerst bedenklich.
Aber ich hatte zufällig auch mit einigen der "Opfer" zu tun und kann dir versichern, lustig war das für die nicht. Nur weil nicht alles in den Medien gestanden ist, heißt das nicht, das es nicht massive Bedrohungen gegeben hätte.
D.h. es sind einige durchaus gravierende Dinge passiert. Ob die Angeklagten, was damit zu tun hatten oder nicht, wird sich hoffentlich beim Prozess aufklären.
Und es ist auch ein Unterschied, ob ich jetzt wegen Besitzstörung angezeigt werde, weil ich schlecht gehaltene Hühner fotografiere oder ob es um Drohungen gegen Leib und Leben geht.
so wie ich es verstanden habe wird den angeklagten NICHT vorgeworfen salzsäure oder ähnliche attentate begangen zu haben sondern indirekt mit ihrer ideologie dazu angestiftet zu haben.
ansonsten würde man ja nicht den paragraphen herrausfischen sondern die anzeige direkt aussprechen zb wegen besitzstörung, usw.
@leopold
im prinzip haben wir eh die gleiche ansicht. ich finde es ebenfalls nicht richtig mit buttersäure um sich zu werfen oder menschen zu bedrohen.
dieses verfahren hat aber eine andere dimension als "nur" straftaten zu ahnden.
@Senfer, ja ich hoff auch, dass wir, wenns um Straftaten geht, einer Meinung sind
Aber das ist der Vorwurf:
"Im Verhandlungssaal begann Staatsanwalt Wolfgang Handler mit seinem Anklagevortrag. Für ihn steht fest, dass die Angeklagten eine "perfide Doppelstrategie" verfolgt hätten: nach außen legales Engagement für den Tierschutz, daneben Organisation von Anschlägen auf Pelzgeschäfte, Drohungen und Stalking, um Firmen in die Knie zu zwingen - also eine kriminelle Organisation.
Außerdem hätten sie in ständigem Kontakt mit radikalen Tierschutzorganisationen aus Großbritannien gestanden, die vom FBI als Terrororganisationen eingestuft werden."
Wie gesagt, ich hab nicht die geringste Ahnung, ob die jetzt Angeklagten, irgendwas damit zu tun haben. Und dass man bei solchen Prozessen extrem vorsichtig sein muss bei der Bewertung ob etwas tatsächlich eine "Anstiftung" ist hoffentlich auch dem Richter klar.
@daniela verrall: Ned bös sein, aber ob du jemanden persönlich kennst und den Kopf schüttelst oder nicht, wird dem Richter hoffentlich herzlich egal sein
Und es geht auch gar nicht darum, dass es für verschiedene Delikte logischerweise ausreichend Gesetze gibt.
Sondern es geht darum, zweifelsfrei zu beweisen, ob die Angeklagten diejenigen, die diese Delikte tatsächlich begangen haben, entscheidend dazu angestiftet bzw. veranlasst haben. Ob sie es in ihrer Macht hatten, illegale Aktionen zu veranlassen bzw. zu verhindern.
Wenn ja, werden sie verurteilt, wenn nein, frei gesprochen.
Aber das ist der Vorwurf:
"Im Verhandlungssaal begann Staatsanwalt Wolfgang Handler mit seinem Anklagevortrag. Für ihn steht fest, dass die Angeklagten eine "perfide Doppelstrategie" verfolgt hätten: nach außen legales Engagement für den Tierschutz, daneben Organisation von Anschlägen auf Pelzgeschäfte, Drohungen und Stalking, um Firmen in die Knie zu zwingen - also eine kriminelle Organisation.
Es handelt sich eben nicht um einen ganz "normalen" Straffprozess oder ist dir ein Prozess in Erinnerung gegen Tierschuetzer bei dem der Mafiaparagraph angewendet wurde?
Frage: hast du dich mit dem Thema auseinandergesetzt, z.B. auch nachgelesen, warum und v.a. von wem diese Ermittlungen ueberhaupt in die Wege geleitet wurden?
Es ist ein politischer Prozess, ansonsten haette man mit Sicherheit, wie bereits zuvor, betreffende Personen wegen Sachbeschaedigung etc. angeklagt.
Ist dir eigentlich bewusst, wie "leicht" es jetzt ist, mittels diesem Paragraphen jegliche Form von politischen Aktivismus zu unterminieren? Da geht es doch schon laengst nicht mehr um ein paar Tierschutz bzw. Tierrechtsorgas............
Schon alleine die Zustaendigkeit des Gerichtes wurde doch heftigst diskutiert ob dies "rechtens" oder nicht ist.........
Nochmals, es geht nicht darum, dass man Delikte wie Sachbeschaedigung, Noetigung etc. nicht strafrechtlich verfolgt, nein, sondern, darum, dass dieser Paragraph angeblich laut etlicher Rechtsexperten so schwammig formuliert ist, dass dieser sehr wohl als Instrument dazu dienen kann, unbequeme Aktivisten schneller "mundtot" zu machen. Begehen diese Straftaten, so muss dies sehr wohl untersucht etc. werden. Dafuer gibt es jedoch genuegend bereits bestehende Gesetze.
Hier wird ein Gesetz angewandt, dass eigentlich zur Bekaempfung von Terroristen !!! u. Mafiosis ins Leben gerufen wurde und nicht zur Bekaempfung von ein paar Tierrechtlern. Und wer diese Causa auch nur ein wenig verfolgt hat, weiss, dass gerade in OE mit relativ "friedlichen" Methoden seitens der diversen Orgas gearbeitet wird. Hier jetzt einen Staatsfeind zu konstruieren.......
Wie schaut es dann mit Orgas wie Greenpeace, Amnesty Int. etc. aus?
Und es soll mir bitte keiner kommen mit dem Argument es gaebe genuegend legale Mittel zur Bekaempfung von Tierleid. Nein gibt es leider nicht. Anzeigen bringen in der Regel: ein fettes 0. Ohne gewisse Kampagnen ist es mMn nicht moeglich die Oeffentlichkeit bezueglich Tierleid zu informieren oder auch einen gewissen Druck auf die betreffenden Konzerne etc. auszuueben. Und ja, das ist fuer mich gerechtfertigt. Dazu stehe ich auch. Die Grenze liegt fuer mich dort, wo Menschen zu Schaden kommen. Aber wie schon geschrieben, da gibt es genuegend Gesetze mit denen solche Vergehen geahndet werden koennen.
Du scheinst mich für einen Analphabeten zu halten oder - optimistisch angenommen - für jemanden, der weder Gesetzestexte zu interpretieren versteht und dessen politischer Horizont durch die Muthgasse beschränkt ist. Trau mir bitte schon zu, dass ich weiß, wovon ich schreibe!
Ich bleibe in Kenntnis aller verfügbarer Informationen bei der Ansicht, dass es sich hier um einen ganz normalen Strafprozess handelt. Die einzige Besonderheit ist, dass dabei, soweit ich das sehe, erstmalig eine Anklage u.a. nach § 278a StGB erfolgt. Es ist nunmehr zunächst Sache des unabhängigen Gerichts, festzustellen, ob und welche Angeklagten das Tatbild des Antimafia-§ verwirklicht haben. Trotzdem bleibt das bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils ein ganz normaler Strafprozess. Sollte sich tatsächlich herausstellen, dass 287a zu schwammig formuliert ist (darüber gehen die Meinungen auch von Rechtsexperten auseinander; im Zusammenhang gelesen habe ich persönlich meine Zweifel an der Rechtsmeinung der Staatsanwaltschaft), dann ist die Politik am Zuge, und zwar dringend. Nicht einmal der derzeitigen Innenministerin unterstelle ich, dass sie die möglichen Folgen für die Zivilgesellschaft bewusst in Kauf nimmt. Aber man weiß ja leider nie, wer vielleicht einmal ans Ruder kommt, also müsste man gegebenenfalls einen Riegel vorschrieben. Deswegen noch einmal: Das ist KEIN politischer Prozess, sondern ein Strafprozess mit u.U. weit reichenden politischen Folgen. Das ist nicht nur ein semantischer Unterschied; politische Prozesse waren z.B. die "Verfahren" der Volksgerichtshöfe während der ominösen 1.000 Jahre, die Schauprozesse während der Stalin-Zeit oder im Zuge der kommunistischen Umstürze in den ehemaligen Ostblockstaaten.
Schwer tu ich mir mit Deinem letzten Absatz. Es geht um die Grenzen, bis zu denen Kampagnen zur Information der Öffentlichkeit über Missstände (gleich welcher Art) und zur Druckausübung auf wirtschaftliche Nutznießer solcher Missstände zu rechtfertigen sind. Du siehst sie dort, wo Menschen zu schaden kommen. Das ist Deine Meinung, die ich akzeptiere, aber nicht teile, sofern Du damit nicht ausdrücken wolltest, dass darunter auch materielle oder immaterielle Schäden von Einzelpersonen gemeint sind. Es kann ja wohl nicht so sein, dass jemand, der mit einer Verhaltensweise von mir nicht einverstanden ist, sich das Recht herausnehmen kann, mein Haus als Fanal des Protests anzuzünden!!
In Sorge um die Kröten und die Freiheit der ÖVP
von Redaktion | 09. Juli 2008, 19:55
Dass einige Tierschützer in Haft sitzen, verdanken sie dem "Anti-Mafia-Paragrafen" - Wer wird sich um die Betroffenen kümmern, wenn Ähnliches auch VP-Mandataren droht? - ein Kommentar der anderen von Peter Pilz
Wer eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Zahl von Personen gründet oder sich an einer solchen Verbindung als Mitglied beteiligt (§ 278 Abs. 3),
1. die, wenn auch nicht ausschließlich, auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen, oder schwerwiegender strafbarer Handlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Menschen, der Schlepperei oder des unerlaubten Verkehrs mit Kampfmitteln, Kernmaterial und radioaktiven Stoffen, gefährlichen Abfällen, Falschgeld oder Suchtmitteln ausgerichtet ist,
2. die dadurch eine Bereicherung in großem Umfang oder erheblichen Einfluss auf Politik oder Wirtschaft anstrebt und
3. die andere zu korrumpieren oder einzuschüchtern oder sich auf besondere Weise gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abzuschirmen sucht,
ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen."
So lautet der § 278a des Österreichischen Strafgesetzbuchs. Er beschreibt die "kriminelle Organisation". Verfassungsschutz, Innenminister und ein Staatsanwalt aus Wiener Neustadt meinen, dass dieser Paragraf auf radikale Tierschützer anzuwenden ist. Daher sitzen zehn von ihnen seit mehr als einer Woche in Untersuchungshaft.
Doch wo Gefahr ist, ... Der § 278a wurde ins Strafrecht aufgenommen, um damit mafiaartige Organisationen bekämpfen zu können. Für den Kampf gegen politische Gruppen war er nie gedacht - bis zu den Verhaftungen am 21. Mai 2008.
Um seriös beurteilen zu können, ob diese Anwendung gerechtfertigt ist, empfiehlt es sich, eine andere politische Organisation zum Vergleich zu wählen. Aus verständlichen Gründen entscheide ich mich für die ÖVP. Der Vergleich erfolgt nach den fünf Kriterien des Tatbilds.
Kriterium 1: die "auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Zahl von Personen". Die Tierschützer gehören verschiedenen kleinen Gruppen an, die zu ihren Aktionen Ad-hoc-Koalitionen bilden. Im Gegensatz zu ihnen ist die ÖVP auf sehr lange Zeit angelegt. Wie schon die Art ihrer Finanzierung, ihr Auftreten und ihre Wahlkämpfe zeigen, ist sie "unternehmensartig". Nach wie vor gehört ihr eine größere Zahl von Personen an.
Kriterium 2: "die, wenn auch nicht ausschließlich, auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen". Die Delikte, die den Tierschützern vorgeworfen werden - schwere Sachbeschädigung, Nötigung - könne diesen Teil des Tatbildes erfüllen.
Für den Verdacht des Amtsmissbrauchs oder des Verrats des Amtsgeheimnisses, wie er derzeit vom Untersuchungsausschuss verfolgt wird, gilt zumindest dasselbe.
Kriterium 3: "die dadurch erheblichen Einfluss auf Politik oder Wirtschaft anstrebt". Ein Versuch der erheblichen Einflussnahme auf Politik oder Wirtschaft kann den Tierschützern nicht unterstellt werden. Die ÖVP übt diesen Einfluss aus. Das wird von ihr auch nicht bestritten.
Kriterium 4: "die andere zu korrumpieren oder einzuschüchtern sucht". "Einschüchtern" - das trifft wohl auf einen Teil der radikalen Tierschützer zu, "korrumpieren" wohl eher nicht. Der Volkspartei wird aus guten Gründen beides vorgeworfen.
Kriterium 5: "die sich auf besondere Weise gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abzuschirmen sucht". Die Tierschützer treten in der Regel offen auf. Einige ihrer E-mails sind verschlüsselt. Damit liegt ihr Absicherungsniveau weit unter dem der ÖVP, die dem Parlament Beweismittel vorenthält, die innerparteiliche Kommunikation abschirmt, Sprachregelungen an ihre Funktionäre ausgibt, die Namen ihrer Mitglieder und Spender verheimlicht und sich immer wieder zu nichtöffentlichen Sitzungen trifft.
... wächst das Rettende auch Der Vergleich geht in allen fünf Kriterien klar zugunsten der ÖVP aus. Daher scheint es realistisch, dass schon demnächst der Verfassungsschutz einen Bericht erstellt und ein Staatsanwalt seine Anordnungen trifft.
Dann werden Wega-Beamte Türen aufbrechen und überraschten ÖVP-Abgeordneten im Pyjama die Glock-Pistolen an die Schläfen halten. Computer und Mobiltelefone werden beschlagnahmt. Über die Führung der Partei wird die U-Haft verhängt.
Aber die Abgeordneten und die Minister der Volkspartei wissen: Draußen, im Parlament, werden grüne Abgeordnete jeden Schritt von Polizei und Staatsanwalt verfolgen. Wir werden die öffentliche Meinung mobilisieren. Mit Dringlichen Anfrage und Sondersitzungen des Innenausschusses und des Nationalen Sicherheitsrates werden wir alle parlamentarischen Mittel einsetzen. Wir werden die Parteispitze im Gefängnis besuchen, damit sie wissen, dass sie nicht alleine sind.
Wir werden keine Ruhe geben, bis die Inhaftierten wieder auf freiem Fuß sind. Wir lassen nicht zu, dass der Anti-Mafia-Paragraf des Strafrechts politisch missbraucht wird. Die ÖVP kann sich auf uns verlassen. (DER STANDARD, Printausgabe, 7./8.6.2008)
Zur Person: Peter Pilz ist Nationalratsabgeordneter der Grünen und Sicherheitssprecher seiner Fraktion.