Diese Frist deiner Gemeinde ist grundwegs falsch ...
gem. §13 Übergangsbestimmung (1), hast du, wenn du den Hund vor dem 29.01.2010 schon hattest, 6 Monate Zeit, diesen der Gemeinde, mit allen Unterlagen gem. §4 zu melden.
gem. §4 ist der Sachkundenachweis "binnen sechs Monaten ab der Anzeige...