Joggerin von Hund totgebissen (OÖ)

Es macht die Situation nicht besser solche Euphemismen zu verwenden.
Man muss nicht jeden Blödsinn von den Amis übernehmen.
Sehr richtig.
Das Wort "reaktiv" bezieht sich lediglich auf die Fähigkeit, auf etwas zu reagieren. Sagt nichts über den Grad der Reaktivitätsfähigkeit aus.

Ein "nicht reaktiver Hund" wäre tot. Weil er auf nichts mehr reagieren kann.
 
Der Begriff „reaktiver Hund“ ist inzwischen bei TrainerInnen durchaus verbreitet und anerkannt.
ZB die Ursula Aigner verwendet ihn.
 
So - Antwort erhalten. Ich stelle sie hier herein:


"Ich darf mich im Auftrag von Herrn Landesrat Michael Lindner für Ihre Anregungen zur Neufassung des Oö. HundehalteG bedanken und kann Ihnen mitteilen, dass der Schutz der Bevölkerung vor aggressiven Hunden die oberste Zielsetzung der Arbeitsgruppe für die Neuformulierung des Oö. Hundehaltegesetzes war. Durch die Einführung der 40/20 Regelung (Hund hat ausgewachsen einen Körpergröße von mehr als 40 cm Widerrist oder mehr als 20 kg Gewicht) können in Zukunft alle größeren Hunde (von denen aufgrund ihrer Körperkraft und Bisskraft mehr potentielle Gefahr ausgeht) in einem Alltagstauglichkeitstest auf ihr „Sozialverhalten“ hin gescreent werden. Die ExpertInnen gehen davon aus, dass durch diese Maßnahme frühzeitig Auffälligkeiten im Hund-Haltergespann entdeckt werden können.
Der konkrete Ablauf wurde natürlich im Detail überlegt und wird so aussehen, dass bei reinrassigen Tieren der FCI Rassestandard für die Einteilung in kleinen oder großen Hund herangezogen wird. Dies passiert bereits bei der Anmeldung des Hundes in der Gemeinde. Falls es sich dann um einen großen Hund handelt, muss bis zum 16. Lebensmonat eine sogenannte Alltagstauglichkeitsprüfung abgelegt werden. Bei Mischlingen ist es tatsächlich so, dass der Hundebesitzer mit dem Hund – nachdem er ausgewachsen ist – einmal zum Tierarzt gehen muss um dort die Größe bzw. das Gewicht feststellen zu lassen. Die neue 40/20 Regelung wird nach derzeitigem Stand nur für neue Hundeanmeldungen gelten."


Also... es gilt bei Rassehunden der sogenannte Standard. (der z.B. bei Welsh Terriern 38 bis 39 cm ist, dass es sogar Welshies mit 45 cm gibt, ist hier egal)
Zu den Mischlingen... das wird spannend! Wer bitte überprüft, ob der Halter, nachdem der Hund ausgewachsen ist, diesen vom TA vermessen lässt und dann die Prüfung macht? Müssen das dann die Tierärzte machen und den Hund melden? Wie soll das kontrolliert werden? Wenn nun ein Hundehalter samt Hund auf der Straße von einem "Kontrollorgan" angetroffen wird und dieses Kontrollorgan meint, der Hund wäre etwas größer als 40cm oder etwas schwerer als 20kg - muss der Hundehalter stets einen Ausweis vom TA mithaben, wo Größe und Gewicht des Hundes vermerkt sind? Fragen über Fragen.... Und auf die Diskussionen, dass der Hund zwar gegenwärtig zugenommen hätte und nun etwas über 20kg, normal aber darunter läge - auf die bin ich auch schon gespannt!
 
Sehr richtig.
Das Wort "reaktiv" bezieht sich lediglich auf die Fähigkeit, auf etwas zu reagieren. Sagt nichts über den Grad der Reaktivitätsfähigkeit aus.

Ein "nicht reaktiver Hund" wäre tot. Weil er auf nichts mehr reagieren kann.

Ja. Ich finde es peinlich weil falsch.

Mein Hund ist auffallend raktiv meinen MitbewohnerInnen gegenüber, er möchte nämlich alle unbedingt begrüßen und begrüßt werden.

Das Wort reaktiv hat überhaupt nichts mit aggressiv zu tun. Ich finde die Art es als Umschreibung zu verwenden einfach unehrlich.
 
So - Antwort erhalten. Ich stelle sie hier herein:


"Ich darf mich im Auftrag von Herrn Landesrat Michael Lindner für Ihre Anregungen zur Neufassung des Oö. HundehalteG bedanken und kann Ihnen mitteilen, dass der Schutz der Bevölkerung vor aggressiven Hunden die oberste Zielsetzung der Arbeitsgruppe für die Neuformulierung des Oö. Hundehaltegesetzes war. Durch die Einführung der 40/20 Regelung (Hund hat ausgewachsen einen Körpergröße von mehr als 40 cm Widerrist oder mehr als 20 kg Gewicht) können in Zukunft alle größeren Hunde (von denen aufgrund ihrer Körperkraft und Bisskraft mehr potentielle Gefahr ausgeht) in einem Alltagstauglichkeitstest auf ihr „Sozialverhalten“ hin gescreent werden. Die ExpertInnen gehen davon aus, dass durch diese Maßnahme frühzeitig Auffälligkeiten im Hund-Haltergespann entdeckt werden können.
Der konkrete Ablauf wurde natürlich im Detail überlegt und wird so aussehen, dass bei reinrassigen Tieren der FCI Rassestandard für die Einteilung in kleinen oder großen Hund herangezogen wird. Dies passiert bereits bei der Anmeldung des Hundes in der Gemeinde. Falls es sich dann um einen großen Hund handelt, muss bis zum 16. Lebensmonat eine sogenannte Alltagstauglichkeitsprüfung abgelegt werden. Bei Mischlingen ist es tatsächlich so, dass der Hundebesitzer mit dem Hund – nachdem er ausgewachsen ist – einmal zum Tierarzt gehen muss um dort die Größe bzw. das Gewicht feststellen zu lassen. Die neue 40/20 Regelung wird nach derzeitigem Stand nur für neue Hundeanmeldungen gelten."


Also... es gilt bei Rassehunden der sogenannte Standard. (der z.B. bei Welsh Terriern 38 bis 39 cm ist, dass es sogar Welshies mit 45 cm gibt, ist hier egal)
Zu den Mischlingen... das wird spannend! Wer bitte überprüft, ob der Halter, nachdem der Hund ausgewachsen ist, diesen vom TA vermessen lässt und dann die Prüfung macht? Müssen das dann die Tierärzte machen und den Hund melden? Wie soll das kontrolliert werden? Wenn nun ein Hundehalter samt Hund auf der Straße von einem "Kontrollorgan" angetroffen wird und dieses Kontrollorgan meint, der Hund wäre etwas größer als 40cm oder etwas schwerer als 20kg - muss der Hundehalter stets einen Ausweis vom TA mithaben, wo Größe und Gewicht des Hundes vermerkt sind? Fragen über Fragen.... Und auf die Diskussionen, dass der Hund zwar gegenwärtig zugenommen hätte und nun etwas über 20kg, normal aber darunter läge - auf die bin ich auch schon gespannt!
Ich frag mich, wie das bei Hunden aus dem Tierschutz funktionieren soll. Mit meinem Briard hätte ich keinerlei Test machen können, weil er sich vor allem und jedem extrem gefürchtet hat......
 
Ich weiß nicht, wer diese Wesensüberprüfungen machen soll und wie genau das geplant ist.

Es könnte aber schon so gestaltet sein, dass fachkundige Personen erkennen können, wo es beim Hund Probleme gibt und wie der Halter damit umgeht, vor allem, ob der Halter diese überhaupt erkennt und dann eben so halbwegs richtig reagiert.
Bei einem besonders ängstlichen Hund könnte das eben so aussehen, dass der Halter im Vorfeld schon darauf hinweist, darum bittet, die Prüfungsumgebung entsprechend anzupassen und dann zeigt, wie er es schafft, seinen Hund beschützend/ beruhigend mit ausreichend Abstand an potentiell angstauslösenden Situationen vorbeizuführen. Wenn ich so eine Prüferin wäre, würde mich weniger interessieren, was genau der Hund macht, sondern vor allem, erkennt der Mensch, wie er damit umgehen kann und soll?

Und wer einen wirklich extremen Panikhund zuhause hat, sollte eventuell um Nachsicht von dieser öffentlichen Überprüfung ansuchen können, vielleicht statt dessen mit Hausbesuch, wo sich jemand, auch mit der nötigen Rücksichtnahme, das ansieht.
 
Ich frage mich aber schon, wie diese 40/20 Regelung in der Praxis aussehen soll! Der Sachkundenachweis wird ja nicht mit dem erwachsenen Hund erbracht - und der erforderliche Praxistest für große Hunde ebenfalls nicht. Wie soll das bei Mischlingen laufen, wo man im Jugendalter keine Ahnung hat, wie groß der Hund wirklich wird? Ist ja nett, dass das vorgesehene Gesetz so viel Zustimmung heute fand. Aber nachgedacht hat da sichtlich niemand. Hauptsache, man macht - irgend etwas. Ob sinnvoll oder nicht
Diese Regelung gibt es in Deutschland (NRW) schon lange und ist hier ganz verständlich beschrieben/erklärt..

 

Am Tosa Inu (auch gelistet) zeigt, dass absolut Null Ahnung über Hunderassen besteht… Der Tosa Inu ist in unseren Ländern eher selten bis gar nicht zu finden.. zudem nur aufgelistet, weil in Japan als Kampfhund (14. Jahrhundert) einer Uralten Tradition bezeichnet.. Es waren keine Kampfhunde, sondern ein ringen, wie bei den Sumo-Ringern.. Es ging um Kraft, Wendigkeit, Schnelle und Kontrolle über Körper und Geist.. Die Hunde durften sich NICHT verletzen.. Somit ein stolzieren, beeindrucken und den Gegner runterdrücken.. Es wurde die Stärke des Hundes beurteilt... Aggression, oder selbst ein Knurren, hätte sofort zu einer Disqualifikation geführt..

Zudem auch diese Rasse über eine extrem hohe Reizschwelle verfügt.. zudem mit allen anderen Doggenartigen Hunderassen (Deutsche Dogge, Bernhardiner, Leonberger etc.) vergleichbar, die aber auf keiner Liste zu finden sind.. Somit, unfassbar was da für „Experten“ sitzen und Gesetze erlassen..
 
Der Tosa Inu wird vermutlich deshalb gelistet, weil er im 19.Jhdt duch Kreuzung von japanischen Shikoku mit den Rassen Bulldog, Bullterrier, Bernhardiner, Mastiff und Deutsche Dogge gezüchtet wurde. Der Shikoku war/ist ein großer Hund vom Spitztyp.

In Japan kennt jeder den Tosa Inu, er wird dort mit großem Respekt behandelt. Vom Aussterben bedroht ist er sicherlich nicht, also keine Notwendigkeit ihn jetzt unbedingt hier haben zu wollen.
Und ich würde mal sagen - ich wünsch es ihm NICHT, plötzlich massenweise in Europa gezüchtet zu werden, um irgendwelche Egos aufzupolieren.
 
Der Tosa Inu wird vermutlich deshalb gelistet, weil er im 19.Jhdt duch Kreuzung von japanischen Shikoku mit den Rassen Bulldog, Bullterrier, Bernhardiner, Mastiff und Deutsche Dogge gezüchtet wurde. Der Shikoku war/ist ein großer Hund vom Spitztyp.

In Japan kennt jeder den Tosa Inu, er wird dort mit großem Respekt behandelt. Vom Aussterben bedroht ist er sicherlich nicht, also keine Notwendigkeit ihn jetzt unbedingt hier haben zu wollen.
Und ich würde mal sagen - ich wünsch es ihm NICHT, plötzlich massenweise in Europa gezüchtet zu werden, um irgendwelche Egos aufzupolieren.
 
So - Antwort erhalten.
Immerhin eine Antwort.
Ich habe damals an 12 Politiker in 4 Farben appelliert. Eine hat angerufen, einer hat gemailt, nachdem die Novelle schon beschlossen war, die für TSch zuständigen Ministerin hat mir eine Ausflucht zukommen lassen. Eine Antwort, ihr dürft raten, von wem, lautete: ""Wichtig erscheint, dass die Beißkorbpflicht für Listenhunde nunmehr enthalten ist - das bietet Sicherheit für Mensch und Tier.", eine andere: "Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden Ihre Anfrage umgehend bearbeiten. MfG"
"... Schutz der Bevölkerung vor aggressiven Hunden ... oberste Zielsetzung ... Arbeitsgruppe ... Neuformulierung des Oö. Hundehaltegesetzes. Durch die Einführung der 40/20 Regelung ... können in Zukunft alle größeren Hunde (von denen aufgrund ihrer Körperkraft und Bisskraft mehr potentielle Gefahr ausgeht) in einem Alltagstauglichkeitstest auf ihr „Sozialverhalten“ hin gescreent werden. Die ExpertInnen gehen davon aus, dass ... frühzeitig Auffälligkeiten im Hund-Haltergespann entdeckt werden können.
konkrete ... im Detail überlegt ... bei reinrassigen FCI Standard ... passiert bereits bei Anmeldung in der Gemeinde. Falls es sich dann um einen großen Hund handelt, muss bis zum 16. Lebensmonat eine sogenannte Alltagstauglichkeitsprüfung abgelegt werden. Mischlinge ... nachdem ausgewachsen Tierarzt muss ... Größe bzw. das Gewicht feststellen.
Wer die Arbeitsgruppe und die Experten sind, sagt der Gute nicht.
Diese Regelung ist eine extrem aufgeblähte Rasseliste, die sämtliche Rassen, deren Vertreter größer als 40 cm werden, unter GENERALVERDACHT stellt und natürlich auch deren Halter.

Absurd ist diese gegen unendlich gehende Liste auch noch:
  1. ist in den FCI-Standards meist kein Gewicht angeführt; nebenbei sind extrablade Hunde vielleicht grantig, aber sicher nicht fit genug
  2. gibt es genug Rassen mit Größe "von bis", bei denen erst das Bis über der 40er-Marke liegt, zB Kleinpudel, oder bei denen Hündinnen nicht gefährlich sind, Rüden aber schon (die Experten sind also auch noch sexistisch), zB sind Basenji-Rüden, die grad mal 11 kg wiegen, Listenhunde
  3. Whippets, Entlebucher, Appenzeller, Österreichische Pinscher und zarte Barsois und Afganen, alles Listenhunde,
die von bösartigen Menschen gehalten werden, sodass die Politik "die Bevölkerung schützen" muss.

Oder geht es doch mehr darum, dass mit den vielen, vielen Alltagstauglichkeitstests einige Leute ihr Einkommen schön auffetten werden, wobei wir wieder bei der Frage sind, wer die Experten in der Arbeitsgruppe sind.

Dass man beim 16 Monate alten Hund die Alltagstauglichkeit feststellen kann ok, aber Prognosen über das Nichtauftreten von Auffälligkeiten halte ich für sehr kühn.
Wer bitte überprüft, ob der Halter, nachdem der Hund ausgewachsen ist, diesen vom TA vermessen lässt und dann die Prüfung macht? Müssen das dann die Tierärzte machen und den Hund melden? Wie soll das kontrolliert werden? Wenn nun ein Hundehalter samt Hund auf der Straße von einem "Kontrollorgan" angetroffen wird und dieses Kontrollorgan meint, der Hund wäre etwas größer als 40cm oder etwas schwerer als 20kg - muss der Hundehalter stets einen Ausweis vom TA mithaben, wo Größe und Gewicht des Hundes vermerkt sind? Fragen über Fragen.... Und auf die Diskussionen, dass der Hund zwar gegenwärtig zugenommen hätte und nun etwas über 20kg, normal aber darunter läge - auf die bin ich auch schon gespannt!
Vermutlich wird die Gemeinde den Nachweis der Vermessung verlangen. Kann auch sein, dass man § 24 a Abs 2 Z 2 TSchG ändert und die Größe gemeldet werden muss. Würd mich nicht wundern, denn die Registrierpflicht ist jetzt schon absurd, Meldepflicht gem lit e: " im Falle eines Tieres, an dessen Körperteilen aus veterinärmedizinischem Grund Eingriffe unternommen wurden, Angabe des genauen Grundes und des Tierarztes, der den Eingriff vorgenommen hat bzw. Angabe sonstiger Gründe (zB Beschlagnahme),"
Jedenfalls freut es die Tierärzte, dass jeder Mischlingshalter einmal öfter kommen muss oder gar jedesmal, wenn der Hundi Gewicht verliert oder zulegt. Kleinvieh macht auch Mist.

Das ExpertIn*°^µ, auf dessen Mist die kg-Regel gewachsen ist, bitte namentlich outen, damit man ihm einen gebührenden Preis verleihen kann.
 
Ich habe nun auf das Mail geantwortet - auch in dem Sinne, dass diese Anlassgesetzgebung - das, was geplant ist, wahrscheinlich keinen Hundebiss verhindert. Wichtiger wäre, Hundehalter zu schulen - Körpersprache! - und was im Falle von Stresssituationen zu tun ist. Elmo soll ein lieber Hund gewesen sein, Prüfungen absolviert haben - was also soll hier ein "Wesenstest" bringen? Es war die Stresssituation (Wurf zu Hause, rasch noch mit drei Hunden Gassi und dann der Bewegungsreiz) ich meine, auf das sollte man Hundehalter schulen. Dass man in dem Fall doppelt und dreifach aufpassen muss, halt nur mit einem gesicherten Hund gehen. Aber das muss geschult werden. Durch zertifizierte Trainer, nicht durch den Wildwuchs an Trainern und Schulen, der noch immer vorhanden ist. Dann - ein "Rat auf Draht" für Hundehalter, die Probleme mit ihrem Hund haben.
 
Es war die Stresssituation (Wurf zu Hause, rasch noch mit drei Hunden Gassi und dann der Bewegungsreiz) ich meine, auf das sollte man Hundehalter schulen. Dass man in dem Fall doppelt und dreifach aufpassen muss, halt nur mit einem gesicherten Hund gehen. Aber das muss geschult werden. Durch zertifizierte Trainer, nicht durch den Wildwuchs an Trainern und Schulen, der noch immer vorhanden ist. Dann - ein "Rat auf Draht" für Hundehalter, die Probleme mit ihrem Hund haben.
Nein, das sagt mir der Hausverstand ! Und wenn ich den nicht besitze , dann habe ich verdammt noch mal, keine Lebewesen zu " führen " und schon gar nicht 3 kräftige Hunde! Denn das ist dann eben nicht gegeben !
Entweder ich habe ein Feeling für Tiere oder eben nicht !!
Und Maulkorb- und Leinenpflicht im öffentlichen Raum ! Ja, ich bin dafür -
Das sollte ein jeder Hund können und aushalten !
 
Ich habe nun auf das Mail geantwortet - auch in dem Sinne, dass diese Anlassgesetzgebung - das, was geplant ist, wahrscheinlich keinen Hundebiss verhindert. Wichtiger wäre, Hundehalter zu schulen - Körpersprache! - und was im Falle von Stresssituationen zu tun ist. Elmo soll ein lieber Hund gewesen sein, Prüfungen absolviert haben - was also soll hier ein "Wesenstest" bringen? Es war die Stresssituation (Wurf zu Hause, rasch noch mit drei Hunden Gassi und dann der Bewegungsreiz) ich meine, auf das sollte man Hundehalter schulen. Dass man in dem Fall doppelt und dreifach aufpassen muss, halt nur mit einem gesicherten Hund gehen. Aber das muss geschult werden. Durch zertifizierte Trainer, nicht durch den Wildwuchs an Trainern und Schulen, der noch immer vorhanden ist. Dann - ein "Rat auf Draht" für Hundehalter, die Probleme mit ihrem Hund haben.
Wenn ich mich nicht täusche, hat sich die für den Sachkundenachweis vorgeschriebene Stundenzahl schon vervielfacht. Natürlich kann man für die Alltagstauglichkeitsprüfung auch noch einen Kurs vorschreiben.

Gerade im Fall Naarn sieht man aber, dass man bei denen ansetzen muss, die Hunde "in Verkehr bringen", hier gehört genauer hingesehen.
Im Fall Naarn hat eine geschulte Züchterin drei Hunde gleichzeitig geführt, die sie nicht im Griff hatte und hat noch dazu nicht gehört, wie sich auf einer Schotterstraße!!! eine Person laufend nähert.
Die Ursache des Unfalls war Selbstüberschätzung. Man kann die Körpersprache mehrerer Hunde gleichzeitig beobachten, wenn man sie aus einiger Entfernung beobachtet, aber doch nicht im Gehen an der Leine.

Zu den zertifizierten Trainern:
Zumindest in Wien haben die zertifizierten das Monopol auf behördliche Betrauung, wobei ich, anders als zB in Salzburg, noch keinen einzigen Bescheid zu Gesicht bekommen habe, mit dem die Befugnis zum Prüfen erteilt wird. Auch der Wr Anlassfall, Hund und Halter, waren zuvor von Zertifiert überprüft worden. Keinem der herrschenden Zertifizierten ist aufgefallen, dass es unseriös ist, Hunde im Alter von 6 Monaten auf Gefährlichkeit zu überprüfen, Hauptsache, das Gschäft rennt.

Es gibt kaum mehr jemanden, der nicht einen Trainer konsultiert. Manche klappern sogar mehrere Flüsterer hintereinander ab. Je mehr Kurse, desto sorgloser werden die Leute, weil sie glauben, sich Weisheit erkauft zu haben. Leider erfährt man ja nach Unfällen nur zufällig etwas über die Ausbildung des Beißers, weil sich dessen Trainer da sehr ruhig halten, oder absichtlich über die Medien, wenn er "mannscharf" gemacht wurde.

Ich bin nach wie vor für eine regelmäßige Überprüfung, die alle paar Jahre, mit zunehmendem Alter in immer größeren Abständen erfolgen sollte - und dafür, dass nach Unfällen der Inverkehrbringer und die Zahl der bisherigen Halter eruiert und dokumentiert wird.
 
Hausverstand ist was Gutes, wenn man ihn hat wenn man ihn braucht -
aber anscheinend haben viele Leute keinen.

Sonst könnte man nicht tagtäglich im Alltagsleben Dinge beobachten die - hmm - erstaunlich sind.
 
Den Hausverstand kriegt man aber auch nicht in Kursen, Seminaren oder beim Lesen.

Man kann auch den Umgang mit Hunden nur bedingt und bis zu einem gewissen Grad erlernen. Der Hund will sofort die richtige Antwort und nicht erst in ein paar Tagen oder noch später, nachdem man beim Experten war.
 
Was die Wesensüberprüfung ab 6 Monaten betrifft: ich glaube ja fast, da sagt keiner was dagegen, weil es Absicht war. Mit 6 Monaten sind doch die meisten noch „lieb“, zumindest dann, wenn bis dahin eine halbwegs vernünftige, nette Sozialisierung stattgefunden hat.
Rasselisten sind unfair, und dadurch werden sie ein kleines bisschen entschärft.
 
Oben