Hallo liebes Forum!
Ich habe leider ein Problem und würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
Ich wurde Anfang September bei einer Schwerpunktkontrolle mit meiner Boxer-Mischlings-Hündin von der Polizei aufgehalten und diese "stellte fest", dass sie ein Listenhund ist. Jetzt ist uns die Strafverfügung ins Haus geflattert: 350€ werden gefordert.
In der Zwischenzeit waren wir aber nicht untätig, sondern haben einen DNA-Test durchführen lassen. Ergebnis: sie ist ein halber Boxer!!
In Kategorie 5 (also unter 10% DNA-Übereinstimmung) findet sich auch der American Staffordshire Terrier. Laut meiner Rechnung müsste also ein Ururgroßelternteil ein Staff gewesen sein, wenn überhaupt (in dem Testergebnis steht, dass es auch gar nicht zwingend nötig ist, dass tatsächlich mal ein Staff beteiligt war).
Jetzt habe ich mich heute an die MA60 gewendet um herauszufinden, bis in welche Generation ein Hund als Listenhund-"Kreuzung" gilt, und mir wurde gesagt, da gibt es keine Begrenzung.
So, DAS will ich jetzt aber absolut nicht akzeptieren. Mir kann auch keiner erzählen, dass man einen Listenhund vier Generationen später noch phänotypisch zweifelsfrei bestimmen kann.
Hat jemand Erfahrung mit solchen Problemen? An wen kann man sich wenden? Kennt jemand die wissenschaftliche Definition des Wortes "Kreuzung"? Für mich wäre das Filialgeneration 1, also die direkten Nachkommen von einem Listenhund. Dass ein Hund der Filialgeneration 4 noch als Listenhund zählen soll, erscheint mir geradezu verrückt!
(Zitat aus dem Gesetzestext: "§ 1. Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführscheinpflichtig gemäß § 5a Abs. 1 Wiener Tierhaltegesetz, LGBl. für Wien Nr. 39/1987, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 29/2010: [..])
Sorry, dass es so lang geworden ist, ich ärgere mich einfach so maßlos!!
Ich habe leider ein Problem und würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
Ich wurde Anfang September bei einer Schwerpunktkontrolle mit meiner Boxer-Mischlings-Hündin von der Polizei aufgehalten und diese "stellte fest", dass sie ein Listenhund ist. Jetzt ist uns die Strafverfügung ins Haus geflattert: 350€ werden gefordert.
In der Zwischenzeit waren wir aber nicht untätig, sondern haben einen DNA-Test durchführen lassen. Ergebnis: sie ist ein halber Boxer!!
In Kategorie 5 (also unter 10% DNA-Übereinstimmung) findet sich auch der American Staffordshire Terrier. Laut meiner Rechnung müsste also ein Ururgroßelternteil ein Staff gewesen sein, wenn überhaupt (in dem Testergebnis steht, dass es auch gar nicht zwingend nötig ist, dass tatsächlich mal ein Staff beteiligt war).
Jetzt habe ich mich heute an die MA60 gewendet um herauszufinden, bis in welche Generation ein Hund als Listenhund-"Kreuzung" gilt, und mir wurde gesagt, da gibt es keine Begrenzung.
So, DAS will ich jetzt aber absolut nicht akzeptieren. Mir kann auch keiner erzählen, dass man einen Listenhund vier Generationen später noch phänotypisch zweifelsfrei bestimmen kann.
Hat jemand Erfahrung mit solchen Problemen? An wen kann man sich wenden? Kennt jemand die wissenschaftliche Definition des Wortes "Kreuzung"? Für mich wäre das Filialgeneration 1, also die direkten Nachkommen von einem Listenhund. Dass ein Hund der Filialgeneration 4 noch als Listenhund zählen soll, erscheint mir geradezu verrückt!
(Zitat aus dem Gesetzestext: "§ 1. Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführscheinpflichtig gemäß § 5a Abs. 1 Wiener Tierhaltegesetz, LGBl. für Wien Nr. 39/1987, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 29/2010: [..])
Sorry, dass es so lang geworden ist, ich ärgere mich einfach so maßlos!!