tja dazu müsste, zumindest in wien, der hund nicht mal wen anknurren, in stiegenhäusern herrscht mk und leine (und wir habens sogar zb in unserer hausordnung auch noch mal extra erwähnt)
nachdem ich mich bereits selbst ein bissl schlau gemacht habe und wenn ichs richtig verstanden hab, kommt es auf die formulierung an, wie es im mietvertrag geschrieben steht, ob es gültigkeit hat oder nicht....
aber eins muss ich schon noch sagen, es steht dem vermieter schließlich frei, ob er hundehaltung/tierhaltung duldet oder nicht und das ist, so finde ich auch sein gutes recht, auch wenns für "uns" nicht nachvollziehbar ist......
Ja hast natürlich Recht...aber wenn alles passt, sind oft die anderen Mieter auch entgegenkommend und verständnisvoll.
Aberiauf keine Beschwerde zu reagieren, auf keinen Brief ob HV oder Anwalt, sich - bitte um verzeihung - um nix zu sch......und dann wenns brenzlig wird, den Hund abzugeben


das hat mich total wütend gemacht