stinketier
Anfänger Knochen
HILFE! Kennt sich wer aus?
Vielleicht kennt sich ja einer von euch ein bisschen besser mit der rechtlichen Situation aus als ich und kann mir weiterhelfen..?
Mein Freund hat für seine Wohnung einen Mietvertrag unterschrieben der Haustierhaltung (im speziellen Hunde und exotische Tiere) untersagt. Soweit ich weiß ist schon das nicht rechtens.. Der Fall ist nun jedoch so gelagert dass mein Freund selbst keinen Hund hält und das auch künftig nicht vorhat. Was allerdings gelegentlich vorkommt ist, dass er den Hund einer Bekannten babysittet oder halt ich und mein Hundemädchen manchmal bei ihm übernachten.
Nun ist folgendes vorgefallen: Gestern traf ihn die Miteigentümerin des Hauses mit dem Babysitterhund an, sie war überhaupt nicht erfreut. Heute Vormittag dann bin ich mit meinem Hundetier die Stiegen hinabgestiegen und bin dieser wundervollen Dame auch begegnet. Auf ihre Frage wo ich denn wohnen würde nannte ich ihr meine Adresse, die zum Glück ganz wo anders ist
Ich erklärte ihr dann dass ich nur zu Besuch gewesen sei und schon wieder weg wäre. Sie wollte dann wissen bei wem ich zu Besuch war, worauf ich ihr aber keine Auskunft gegeben habe.
Naja, sie hatte trotzdem den jungen Herrn von der Tür Nummer 18 im Verdacht und liegt damit leider auch nicht falsch..
Meine eigentliche Frage: Selbst wenn es laut Mietvertrag untersagt ist Hunde zu halten, dürfen die Hauseigentümer bzw Vermieter es denn verbieten dass Hunde zu Besuch kommen und in dem Haus auch übernachten?
Gibt es dazu irgendwelche Gesetzestexte oder Grundsatzurteile? Ich würde mir sowas gern ausdrucken um es der netten älteren Dame unter die Nase halten zu können..
Vielleicht kennt sich ja einer von euch ein bisschen besser mit der rechtlichen Situation aus als ich und kann mir weiterhelfen..?
Mein Freund hat für seine Wohnung einen Mietvertrag unterschrieben der Haustierhaltung (im speziellen Hunde und exotische Tiere) untersagt. Soweit ich weiß ist schon das nicht rechtens.. Der Fall ist nun jedoch so gelagert dass mein Freund selbst keinen Hund hält und das auch künftig nicht vorhat. Was allerdings gelegentlich vorkommt ist, dass er den Hund einer Bekannten babysittet oder halt ich und mein Hundemädchen manchmal bei ihm übernachten.
Nun ist folgendes vorgefallen: Gestern traf ihn die Miteigentümerin des Hauses mit dem Babysitterhund an, sie war überhaupt nicht erfreut. Heute Vormittag dann bin ich mit meinem Hundetier die Stiegen hinabgestiegen und bin dieser wundervollen Dame auch begegnet. Auf ihre Frage wo ich denn wohnen würde nannte ich ihr meine Adresse, die zum Glück ganz wo anders ist

Naja, sie hatte trotzdem den jungen Herrn von der Tür Nummer 18 im Verdacht und liegt damit leider auch nicht falsch..
Meine eigentliche Frage: Selbst wenn es laut Mietvertrag untersagt ist Hunde zu halten, dürfen die Hauseigentümer bzw Vermieter es denn verbieten dass Hunde zu Besuch kommen und in dem Haus auch übernachten?
Gibt es dazu irgendwelche Gesetzestexte oder Grundsatzurteile? Ich würde mir sowas gern ausdrucken um es der netten älteren Dame unter die Nase halten zu können..