Zu Besuch in einer Wohnung mit Haustierverbot.. Helft mir :)

stinketier

Anfänger Knochen
HILFE! Kennt sich wer aus?

Vielleicht kennt sich ja einer von euch ein bisschen besser mit der rechtlichen Situation aus als ich und kann mir weiterhelfen..?

Mein Freund hat für seine Wohnung einen Mietvertrag unterschrieben der Haustierhaltung (im speziellen Hunde und exotische Tiere) untersagt. Soweit ich weiß ist schon das nicht rechtens.. Der Fall ist nun jedoch so gelagert dass mein Freund selbst keinen Hund hält und das auch künftig nicht vorhat. Was allerdings gelegentlich vorkommt ist, dass er den Hund einer Bekannten babysittet oder halt ich und mein Hundemädchen manchmal bei ihm übernachten.

Nun ist folgendes vorgefallen: Gestern traf ihn die Miteigentümerin des Hauses mit dem Babysitterhund an, sie war überhaupt nicht erfreut. Heute Vormittag dann bin ich mit meinem Hundetier die Stiegen hinabgestiegen und bin dieser wundervollen Dame auch begegnet. Auf ihre Frage wo ich denn wohnen würde nannte ich ihr meine Adresse, die zum Glück ganz wo anders ist :D Ich erklärte ihr dann dass ich nur zu Besuch gewesen sei und schon wieder weg wäre. Sie wollte dann wissen bei wem ich zu Besuch war, worauf ich ihr aber keine Auskunft gegeben habe.
Naja, sie hatte trotzdem den jungen Herrn von der Tür Nummer 18 im Verdacht und liegt damit leider auch nicht falsch..

Meine eigentliche Frage: Selbst wenn es laut Mietvertrag untersagt ist Hunde zu halten, dürfen die Hauseigentümer bzw Vermieter es denn verbieten dass Hunde zu Besuch kommen und in dem Haus auch übernachten?

Gibt es dazu irgendwelche Gesetzestexte oder Grundsatzurteile? Ich würde mir sowas gern ausdrucken um es der netten älteren Dame unter die Nase halten zu können..
 
Nein, ist nicht verboten soweit ich weiß. Dein Freund dürfte theoretisch auch für eine Woche oder eine bestimmte Zeit lang auf einen Hund aufpassen (sitten). Besuche dürfen sie nicht verbieten :)
 
HILFE! Kennt sich wer aus?

Vielleicht kennt sich ja einer von euch ein bisschen besser mit der rechtlichen Situation aus als ich und kann mir weiterhelfen..?

Mein Freund hat für seine Wohnung einen Mietvertrag unterschrieben der Haustierhaltung (im speziellen Hunde und exotische Tiere) untersagt. Soweit ich weiß ist schon das nicht rechtens.. Der Fall ist nun jedoch so gelagert dass mein Freund selbst keinen Hund hält und das auch künftig nicht vorhat. Was allerdings gelegentlich vorkommt ist, dass er den Hund einer Bekannten babysittet oder halt ich und mein Hundemädchen manchmal bei ihm übernachten.

Nun ist folgendes vorgefallen: Gestern traf ihn die Miteigentümerin des Hauses mit dem Babysitterhund an, sie war überhaupt nicht erfreut. Heute Vormittag dann bin ich mit meinem Hundetier die Stiegen hinabgestiegen und bin dieser wundervollen Dame auch begegnet. Auf ihre Frage wo ich denn wohnen würde nannte ich ihr meine Adresse, die zum Glück ganz wo anders ist :D Ich erklärte ihr dann dass ich nur zu Besuch gewesen sei und schon wieder weg wäre. Sie wollte dann wissen bei wem ich zu Besuch war, worauf ich ihr aber keine Auskunft gegeben habe.
Naja, sie hatte trotzdem den jungen Herrn von der Tür Nummer 18 im Verdacht und liegt damit leider auch nicht falsch..

Meine eigentliche Frage: Selbst wenn es laut Mietvertrag untersagt ist Hunde zu halten, dürfen die Hauseigentümer bzw Vermieter es denn verbieten dass Hunde zu Besuch kommen und in dem Haus auch übernachten?

Gibt es dazu irgendwelche Gesetzestexte oder Grundsatzurteile? Ich würde mir sowas gern ausdrucken um es der netten älteren Dame unter die Nase halten zu können..

Doch, das ist leider vollkommen OK und so ein Vertrag hält auch.

Was "Besuch" betrifft, ist in der Praxis die Rechtsprechung sehr uneinheitlich.

"Echter Besuch" mit Hund kann nicht verboten werden, da es sich ja nicht um Hundehaltung handelt.

Hat allerdings der Mieter 2 od. 3 x pro Woche nen Sitterhund, wird das meist als Hundehaltung angesehen.

Hat der Mieter regelmäßig jedes WOE Übernachtungsbesuch mit Hund, kann auch das schon zuviel sein.
 
Soweit ich weiß, kann Hundehaltung nicht mehr verboten werden. Allerdings kann der Eigentümer deinem Freund aus anderen Gründen den Mietvertrag kündigen (Eigenbedarf, etc.).

Wenn du öfter bei ihm bleiben willst und er weiterhin einen Hund sitten will, würde ich mir allerdings ernsthaft überlegen, eine neue Wohnung zu suchen. Auf Dauer ist das unnötiger Stress, Belastung oder Sorge.
 
Soweit ich weiß, kann Hundehaltung nicht mehr verboten werden. Allerdings kann der Eigentümer deinem Freund aus anderen Gründen den Mietvertrag kündigen (Eigenbedarf, etc.).

Wenn du öfter bei ihm bleiben willst und er weiterhin einen Hund sitten will, würde ich mir allerdings ernsthaft überlegen, eine neue Wohnung zu suchen. Auf Dauer ist das unnötiger Stress, Belastung oder Sorge.

Das geistert immer wieder durch die Medien, ist allerdings absolut unrichtig.

Vermieter kann in einem zu unterzeichnenden Mietvertrag Hundhaltung ausschließen.

Ich weiß, dass leider das OGH-Urteil 6Ob129/08a vorschnell so ausgelegt wurde, aber leider völlig falsch.


"Der OGH bestätigte das Urteil des Berufungsgerichtes. Die Höchstrichter hielten in ihrem Urteil (6Ob129/08a) zunächst fest, dass die Haltung von Hunden und Katzen stets erlaubt ist, wenn der Mietvertrag keine gesonderte Regelung dazu aufweist"

Quelle Juridikum
 
Ich denke es hängt auch vom Hund ab. Wenn der Hund ruhig ist, dh nicht bellt und auch nichts zerstört, dann wird er ja auch niemanden auffallen. Okay, und selbst wenn die Vermieterin in der Wohnung einen Hund vorfindet, dann muss sie einmal beweisen, dass es sein eigener ist bzw er wirklich "oft" gesittet wird - bzw dass es kein Besuch ist und der eigentliche Besitzer nicht eben mal zum Billa einkaufen gegangen ist um etwas fürs gemeinsame Abendessen zu besorgen.

Unabhängig davon: als Mieter muss ich es mir nicht gefallen lassen, dass der Vermieter die Wohnung kontrolliert! (unangemeldet schonmal gar nicht und wenn, dann nur mit Begründung).
Will heißen: wenn der Hund brav und ruhig ist, wird er vermutlich nichtmal auffallen...
Und wenns der Hund der Freundin ist: Pech für die Vermieterin - die ist nämlich zu Besuch da und wohnt nicht dort.

Edit: soweit ich weiß dürfen Nagetiere nicht verboten werden... Katzen sind grenzwertig, Hunde sind auf jedenfall diskussionswürdig!
 
Soweit ich weiß, wäre eine generelle Klausel "Tierhaltung verboten" im MV ungültig. Ungültig deswegen, weil zb auch Goldfische davon betroffen wären ;)
sind jedoch die Tiere genau aufgelistet - in diesem Fall Hundehaltungsverbot - ist dies zulässig.

Schau mal unter ris.bka.at da kannst du Urteile suchen und so viell herausfinden wie die aktuelle Rechtsprechung aussieht, vielleicht ist ja was dabei.
 
Ein vernünftiger Vermieter wird eine Klausel in seinem Mietvertrag inkludieren: Tierhaltung pro Tier (natürlich nicht pro Goldfisch *lol*) jeweils nur nach Zustimmung des Vermieters - nicht weil er generell was gegen Tiere hat sondern weil man in einen Mieter nicht reinschauen kann und was wenn der zum Tiermessi mutiert ? Der Vermieter kriegt sonst nur Scherereien mit den anderen Bewohnern und im Extremfall ist die Wohnung am Ende zum schmeissen, somit sollte jeder Vermieter die Handhabe haben, einen Mieter der sich nicht an Einschränkungen in der Tierhaltung hält, diesen gemäß Vertrag aus der Wohnung zu "entfernen" wegen Vertragsbruch.
 
das meinte ich...der Vermieter muss sogar eine Klausel hineinnehmen. Nager sind erlaubt, Hunde und Katzen muss man extra anführen.
 
Ich glaube da geht man dann auch von vernünftigen Zahlen aus. Ich habs bei den Ratten immer gut argumentieren können, dass es Rudeltiere sind und Sozialkontakt brauchen und ich deswegen 4-5 (oder mehr) habe - hab den Vermietern aber auch erklärt, dass ich sie gut versorge und den Käfig mache und sie einen gesicherten Freilauf haben, wo die Whg keinen Schaden nimmt. War nie ein Problem.
 
Ich glaube da geht man dann auch von vernünftigen Zahlen aus. Ich habs bei den Ratten immer gut argumentieren können, dass es Rudeltiere sind und Sozialkontakt brauchen und ich deswegen 4-5 (oder mehr) habe - hab den Vermietern aber auch erklärt, dass ich sie gut versorge und den Käfig mache und sie einen gesicherten Freilauf haben, wo die Whg keinen Schaden nimmt. War nie ein Problem.

Natürlich ist es kein Problem wenn Mieter mit offenen Karten spielt und Vermieter nicht verarscht - aber es ist wohl auch das Recht des Vermieters sich da rechtlich abzusichern, bevor er u.U eine vollkommen versiffte Wohnung wo sich die anderen mitbewohner aufregen vorfindet und ich kann leider verstehen, dass viele Vermieter mittlerweile da sehr strikte sind, ich habe Wohnungen gesehen wo die Räumung noch immer anhängig und ich mich frage wo der Gesetzgeber ist wo 20 Katzen auf 40 m2 und ähnliches gehortet werden, wie kommt ein Vermieter , wie kommen andere Mitbewohner dazu ? Statt sich über tierfreindliche Vermieter aufzuregen sollte man sich lieber über Mieter aufregen die Vermieter erst zu "Tierfeinden" machen
 
bei den hunden gehts um die haftungsfrage...richtet der hund einen schaden an und der hh ist nicht haftpflicht-versichert, haftet der vermieter...da es da zu erheblichen kosten kommen kann, ist es nicht ganz unverständlich, wenn vermieter die haltung von hunden verbieten...ließe sich aber leicht regeln durch eine haftpflicht-versicherung...
 
bei den hunden gehts um die haftungsfrage...richtet der hund einen schaden an und der hh ist nicht haftpflicht-versichert, haftet der vermieter...da es da zu erheblichen kosten kommen kann, ist es nicht ganz unverständlich, wenn vermieter die haltung von hunden verbieten...ließe sich aber leicht regeln durch eine haftpflicht-versicherung...

Bei diversen Vermietern geht das leider nicht. Da gehts nämlich nicht um ev.Schäden sondern um andere Argumente. Ablehnung der anderen Mieter, mögliche Beschwerden und Streitereien etc etc
 
ist mir schon klar...aber leider hat der vermieter das recht, die hundehaltung zu verbieeten...

..und ich hab das Gefühl es wird schlimmer....und es gibt halt immer HH, die das Ihre dazu beitragen

Kot in der Anlage nicht wegräumen

im Gang pinkeln nicht aufwischen

stundenlages, immer nur kurz unterbrochenes Bellen

führen ohne Maulkorb, obwohl Hund wiederholt Menschen anknurrt und
versucht an sie ranzukommen

Hund an der Flexi zu Kind hinlassen, das Angst hat

Solche HH scheren sich überhaupt nicht drum, dass sie dadurch die Situation für alle HH verschlechtern:mad:
 
Was die Haftung angeht: der Vermieter kann sich ja eine Kopie der Haftungsversicherung geben lassen bzw das in Bedingung stellen. Gegen den Rest kann man leider nichts machen - außer, dass er die Miete erhöht usw. Jemanden aus einer Wohnung rausschmeißen ist halt auch ned so einfach. Insofern kann ich die Vermieter verstehen.
Man kann sich ja vl auch ein Schreiben vom ehemaligen Vermieter holen, dass man ein guter Hundehalter war - oder extra ein Schreiben aufsetzen, in dem steht, dass nachweisliche Schäden durch den Hund selbst bereinigt werden müssen.
 
..und ich hab das Gefühl es wird schlimmer....und es gibt halt immer HH, die das Ihre dazu beitragen

Kot in der Anlage nicht wegräumen

im Gang pinkeln nicht aufwischen

stundenlages, immer nur kurz unterbrochenes Bellen

führen ohne Maulkorb, obwohl Hund wiederholt Menschen anknurrt und
versucht an sie ranzukommen

Hund an der Flexi zu Kind hinlassen, das Angst hat

Solche HH scheren sich überhaupt nicht drum, dass sie dadurch die Situation für alle HH verschlechtern:mad:

tja dazu müsste, zumindest in wien, der hund nicht mal wen anknurren, in stiegenhäusern herrscht mk und leine (und wir habens sogar zb in unserer hausordnung auch noch mal extra erwähnt);)

nachdem ich mich bereits selbst ein bissl schlau gemacht habe und wenn ichs richtig verstanden hab, kommt es auf die formulierung an, wie es im mietvertrag geschrieben steht, ob es gültigkeit hat oder nicht....

aber eins muss ich schon noch sagen, es steht dem vermieter schließlich frei, ob er hundehaltung/tierhaltung duldet oder nicht und das ist, so finde ich auch sein gutes recht, auch wenns für "uns" nicht nachvollziehbar ist......
 
ist mir schon klar...aber leider hat der vermieter das recht, die hundehaltung zu verbieeten...

tja dazu müsste, zumindest in wien, der hund nicht mal wen anknurren, in stiegenhäusern herrscht mk und leine (und wir habens sogar zb in unserer hausordnung auch noch mal extra erwähnt);)

nachdem ich mich bereits selbst ein bissl schlau gemacht habe und wenn ichs richtig verstanden hab, kommt es auf die formulierung an, wie es im mietvertrag geschrieben steht, ob es gültigkeit hat oder nicht....

aber eins muss ich schon noch sagen, es steht dem vermieter schließlich frei, ob er hundehaltung/tierhaltung duldet oder nicht und das ist, so finde ich auch sein gutes recht, auch wenns für "uns" nicht nachvollziehbar ist......


Ich als HHlter, hätte Probleme anderen HHltern ein Haus oder Wohnung zu vermieten.....
 
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