Eigentumsvorbehalt - abschaffen Teil 2

Kann man nicht? Kann ich sehr wohl und zwar genau dadurch, dass ich so einen Wisch nie und nimmer unterschreiben würde und auch jedem davon abraten werde und auch schon abgeraten habe.

Ich kann etwas fordern und auch durchsetzen, wenn vorher die rechtliche Grundlage dafür geschaffen wurde, anders geht es nicht. Völlig unabhängig davon, wie lange eine Gesetzesänderung dauert. Aber nicht, indem ich mich, ob als Verein oder als Privatperson über geltende Gesetze hinwegsetze.

Ich möchte auch Vieles und kann es nicht machen, weil es gesetzlich nicht gedeckt ist.

Für ein besseres Tierschutzgesetz zu kämpfen ist eine Sache, aber sich selber zum Tierschutzsheriff aufzuschwingen, ist wieder ganz was Anderes.
 
Weißt Du, wie lange eine Gesetzesänderung besonders im TSchG dauert?
Weißt Du, wie lange wir gekämpft haben, um überhaupt einmal ein bundeseinheitliches TSchG zu bekommen?
Weißt Du, wie viele Dinge, die die "Pfitschigogerl" TSV in ihren Verträgen schon lange vereinbart hatten, erst im Jahr 2005 Gesetz wurden?
Weißt Du, wieviele Leute die Tiere gut halten möchten und seit zig-zig jahren kein Problem mit den Verträgen hatten/haben?

Nur weil ein paar anscheinend (ist ja noch immer nicht belegt!!!) übers Ziel hinausschiessen, kann man dem Sinn dieser Vertäge nicht pauschal die Berechtigung absprechen.

Wenn es wirklich solche Vereine geben sollte, die wie behauptet Tiere aus Nichtigkeitsgründen wieder abholen, dann sollte man die outen. Aber solange da nichts Konkretes kommt, sondern nur "habe über 10 Ecken gehört, daß womöglich unter Umständen vielleicht" ist das kein Grund zur Besorgnis für die Vereine mit ordentlicher Handhabung einerseits und die Halter mit ordentlicher Handhabung andererseits!!!

Ich bin absolut Deiner Meinung, dass ein Verein/Orga in ihren Verträgen ein Mehr als das TSchG vorschreibt, verlangen darf, kann und oft auch soll.

Und ja Schutzverträge machen Sinn.

z.B. im Fernsehen das bewßte Tierschutzhaus.....

Auch bin ich Deiner Meinung, dass man diese Orgas/Vereine outen soll, aber das können nur die Betroffenen und nur nach Abschluss eines Verfahrens der Vorgänge und auch nur bedingt, ohne sich ins Unrecht zu setzen.

Ich habe keineswegs über 10 Ecken gehört, aber ich unterliege der Verschwiegenheitspflicht.

Habe bei meinem Beispiel explizit angefragt, ob ich es erwähnen darf und die Antwort erhalten: ohne Namensnennung gerne (was für mich sowieso niemals in Frage käme)

abgesehen davon, es kann jeder gucken und wird auf Verträge stoßen, wo eben z.B. gefordert wird, eine Ausbildung bzw. Sport nur nach Bewilligung des Vereins...

Ich verstehe, dass Dein Ansatz ein völlig anderer ist als meiner, Du siehst es von der Seite einer Orga, mit allen schlechten Erfahrungen, die Tierschützer fraglosimemr wieder machen

ich sehe und erlebe es von der anderen Seite und eben nur die Fälle wos nicht klappt, mit den vielen vielen Fällen wos wunderbar passt, kommt man ja nicht in Berührung.

Aber das ändert nichts daran: warum beschäftigen sich viele Vereine nicht mit Schutzverträgen ohne Eigentumsvorbehalt?
 
Was ist das für ein Verein? Ich kann das ehrlich fast nicht glauben, normalerweise ist doch jeder Verein in der traurigen Pflicht täglich Fälle abzulehnen, weil die Kapazitäten fehlen. Wer bitte macht so etwas und will Tiere zurück haben, denen es gut geht. 3 Stunden alleine ist für einen Hund ja idR nix Schlimmes. Kannst du mir da diesmal wirklich konkret eine Antwort geben?

Sollte so ein Verein mit derartigen Praktiken tatsächlich existieren, ist es dann nicht besser, vor genau diesem Verein zu warnen, anstatt einen Rundumschlag gegen die SV sämtlicher Vereine zu starten?

Diese juristischen Halbwahrheiten à la "Eigentümer des Hundes kann jederzeit in dein Wohnzimmer stürmen und den Hund entführen, notfalls samt Polizei" führen nämlich auch zu Verunsicherung bei den (zukünftigen) Adoptanten seriöser Vereine.

Ich vermiss im Übrigen nach wie vor konkrete Vorschläge, wie man nach aktueller Rechtslage und österreichischer Auslegung und Durchsetzung diverser Gesetze den Eigentumsvorbehalt für sämtliche Fälle, in denen es dem Tier schlecht geht, der ATA aber keinen Handlungsbedarf sieht auch anders formulieren kann.

Vielleicht sollte man dazu auch mal erwähnen, dass es für mich so einige Fälle gibt, die bei entsprechender Auslegung dem Gesetz und dem ATA genügen, meinen Ansprüchen an artgerechte Haltung aber keineswegs entsprechen. Vielleicht reden wir auch dabei aneinander vorbei,...

Ich starte keineswegs einen Rundumschlag gegen Vereine:confused:

ich würde es begrüßen, wenn Orgas und Vereine gesprächsbereit i.S. Eigentumsverbleib wären...

selbstverständlich können die Betroffenen ab einem gewissen Zeitpunkt vor so einem Verein warnen....

Es wurde hier nie gesagt, dass der Eigentümer das Wohnzimmer stürmen kann

man kann, aber Einzelvertzräge sind und bleiben geistiges Eigentum und können hier nicht einfach veröffentlicht werden....
 
Kann man nicht? Kann ich sehr wohl und zwar genau dadurch, dass ich so einen Wisch nie und nimmer unterschreiben würde und auch jedem davon abraten werde und auch schon abgeraten habe.

Ich kann etwas fordern und auch durchsetzen, wenn vorher die rechtliche Grundlage dafür geschaffen wurde, anders geht es nicht. Völlig unabhängig davon, wie lange eine Gesetzesänderung dauert. Aber nicht, indem ich mich, ob als Verein oder als Privatperson über geltende Gesetze hinwegsetze.

Ich möchte auch Vieles und kann es nicht machen, weil es gesetzlich nicht gedeckt ist.

Für ein besseres Tierschutzgesetz zu kämpfen ist eine Sache, aber sich selber zum Tierschutzsheriff aufzuschwingen, ist wieder ganz was Anderes.

Der Eigentumsvorbehalt ist ja doch auch gesetzlich nicht gedeckt???
 
Ich glaube zu wissen, von wem die Rede ist. ;) Es gab auch einen Filmbeitrag dazu. Da dieser öffentlich ausgestrahlt wurde, kann man darüber schreiben.

Da kommt aber genau das zum Tragen, was nicht wirklich üblich ist: EINER spielt sich auf, indem Futter für Katzen hingestellt wird, das nicht notwendig und erwünscht ist, EINER bestimmt, ob jemanden der Hund weggenommen wird. In dem Film wurde er übrigens sogar abgekauft um glaub 120,-- Euro. Also nicht weggenommen im ursprünglichen Sinn, aber auch nicht die feine englische Art. Andererseits, wenn jemand so leicht seinen Hund hergibt, ist das ja auch nicht in Ordnung.

Stell Dir vor es kommt der Herr zu Dir und keift Dich nieder, bietet Dir 120 Euro. Was machst, wenn Dir Dein Hund wichtig ist? Ich mein außer lachen?

Warum bislang niemand nachgedacht hat? Warum, wenn es so funktioniert? Änderungen kommen erst in Gang wenn es einen Anlass dazu gibt. Bislang hat es den eben nicht gegeben.

Ich denke, daß gerne über eine andere Verklausulierung gesprochen würde, würde man eine finden, die alle Rechte, VOR ALLEM DIE DER TIERE ordentlich abdeckt.

Ein Generalangriff fordert aber eine Generalverteidigung hervor. Das ist ein physikalisches Prinzip: Druck erzeugt Gegendruck.

Die Sporklausel bezieht sich glaulich auf Schutzsport, der ja eine eigene Diskussionsbasis ist. Der Otto-Normalhalter betreibt eh keinen Schutzsport, also wird diese Klausel nur bei jungen Hunden und sehr aktiven Haltern, und da nur zum Teil tragend.....
 
Was bitte nicht übersehen werden sollte:

  • Präambel/Promulgationsklausel

  • Auf Grund des § 35 Abs. 3, 5 und 7 des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz - TSchG), BGBl. I Nr. 118/2004, Art. 2, sowie § 4 Abs. 1 des Bundes-Berichtspflichtengesetzes, BGBl. I Nr. 65/2002, wird - in Bezug auf landwirtschaftliche Nutztiere im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft - verordnet:
Die Punkte die hier reingestellt werden sind Anhang 2






Sowohl bei dem ersten Link als auch beim wien.gv.Link geht es um Heimtier-/Hundehaltung ;)

Das Protokoll wird auch ähnlich ausschauen ;)
 
Der Eigentumsvorbehalt ist ja doch auch gesetzlich nicht gedeckt???

Denke schon, wie sich oft gezeigt hat, z.B. bei Erbschaftsfällen und Rausholen aus Tierheimen.

Ein Gedanke, wenn es ganz oder gar nicht heißt:
Pflegeverträge! Damit ist das Eigentum beim Verein - ohne wenn und aber. Da würden sich aber noch mehr Leute dagegen wehren, weil da kann ohne Angabe von Gründen das Tier jederzeit abgeholt werden.
Diese kann man befristen, sodaß nach einer "Probezeit" ein Folgevertrag unterzeichnet werden kann, der "lockerer" ist.
 
Hundehalter stirbt, Hundehalter hat keine unmittelbaren Angehörigen, Hund landet im Tierheim , wie erfährt denn der Verein überhaupt dass Halter gestorben ist ?

Anderes Szenario, Hundehalter stirbt, Hundehalter hat Angehörige, die den Hund übernehmen , was geht das dann den Verein überhaupt an ? Die Angehörigen werden wohl andere Sorgen haben als zu eruieren, woher HH womöglich schon vor vielen Jahren den Hund übernommen hat!
 
Hundehalter stirbt, Hundehalter hat keine unmittelbaren Angehörigen, Hund landet im Tierheim , wie erfährt denn der Verein überhaupt dass Halter gestorben ist ?

Ev. über den Impfpass, wo das TH/Tierschutzverein noch eigetragen ist? Übleicherweise ist Platz für 2 Halter. Ev. auch über den Chip, wo glaub ich alle jemals Registrierten aufscheinen.

Anderes Szenario, Hundehalter stirbt, Hundehalter hat Angehörige, die den Hund übernehmen , was geht das dann den Verein überhaupt an ? Die Angehörigen werden wohl andere Sorgen haben als zu eruieren, woher HH womöglich schon vor vielen Jahren den Hund übernommen hat!
Vielleicht haben die Angehörigen mit dem Verstorben zu Lebzeiten mal Kontakt gehabt? :rolleyes:
Was es den Verein/TH angeht? Naja, interessieren wird es sie allemal. Und eine Frage der Höflichkeit ist es von seiten der HH.

Leider ist es aber eine sehr häufige Tatsache, daß die Angehörigen die Tiere NACH Testamentseröffnung nicht schnell genug los werden können, außer es ist mit der Pflege/Übernahme des Tieres auch Geld verbunden.
 
Anderes Szenario, Hundehalter stirbt, Hundehalter hat Angehörige, die den Hund übernehmen , was geht das dann den Verein überhaupt an ? Die Angehörigen werden wohl andere Sorgen haben als zu eruieren, woher HH womöglich schon vor vielen Jahren den Hund übernommen hat!
Das stimmt total. Mein Schwieva ist plötzlich im Jahr 2012 verstorben. Er hatte den Hund zwar von keinem Verein, aber der vorige HH hatte diesen Hund von einem ÖKV Züchter.

Ev. über den Impfpass, wo das TH/Tierschutzverein noch eigetragen ist? Übleicherweise ist Platz für 2 Halter. Ev. auch über den Chip, wo glaub ich alle jemals Registrierten aufscheinen.
Wir wussten, dass der Hund geimpft usw. ist, trotzdem war es uns nicht möglich, den Impfpass zu finden.

Vielleicht haben die Angehörigen mit dem Verstorben zu Lebzeiten mal Kontakt gehabt? :rolleyes:
Was es den Verein/TH angeht? Naja, interessieren wird es sie allemal. Und eine Frage der Höflichkeit ist es von seiten der HH.
Wir hatten regelmässig Kontakt mit ihm und trotzdem wussten wir nicht, wo der Vorbesitzer ist, ob es einen Vertrag gab, wer die Ahnentafel hat und wo der Impfpass ist. Deshalb waren wir unhöflich?

Leider ist es aber eine sehr häufige Tatsache, daß die Angehörigen die Tiere NACH Testamentseröffnung nicht schnell genug los werden können, außer es ist mit der Pflege/Übernahme des Tieres auch Geld verbunden.
Diese Aussage finde ich schon sehr heftig, dass es ja eigentlich den Angehörigen nur ums Geld gehe.
Es gibt 2 Kinder und in diesen Familien gibt es Hunde und um der Hund meines Schwieva´s war nicht verträglich mit anderen Hunden. Wir haben auch versucht, so schnell als möglich einen Platz zu finden, dass er dann gleich bei den Nachbarn bleiben durfte war einfach Glück.
 
Leider ist es aber eine sehr häufige Tatsache, daß die Angehörigen die Tiere NACH Testamentseröffnung nicht schnell genug los werden können, außer es ist mit der Pflege/Übernahme des Tieres auch Geld verbunden.

Ich kenne keinen einzigen solchen Fall! Offenbar sind Tierschützer Menschen gegenüber schon so negativ eingestellt, dass sie grundsätzlich immer nur das schlechteste annehmen und sich selbst als die einzig wahren Tierfreunde sehen, nennt sich auch Betriebsblindheit ;)
 
Ev. über den Impfpass, wo das TH/Tierschutzverein noch eigetragen ist? Übleicherweise ist Platz für 2 Halter. Ev. auch über den Chip, wo glaub ich alle jemals Registrierten aufscheinen.

Du glaubst doch nicht ernstlich dass bei einer Wohnungsöffnung, irgendwer einen Impfpass sucht ? Der Hund wird von der Tierrettung abgeholt und ins TSH gebracht und soweit ich weiß nach 14 Tagen weitervermittelt, wenn sich niemand meldet !
 
Aja meine Schwester hat den Nachbarshund nach Ableben der 90-jährigen Besitzerin/Nachbarin (ohne Angehörige) einfach mit zu sich genommen, war nicht wirklich legal, denn der Hund hätte eigentlich in die Erbmasse fließen müssen oder ? Wenn wir rechtlich schon so genau ;) sind und mal im Tierheim warten müssen, wer der Erbe ist, da der Hund 10 Jahre ist, hätte er 1. den Ausgang des Verfahrens nicht mehr erlebt 2. kein Mensch ihn dort mehr ausgelöst ! Der Hund war von keiner Orga und selbst wenn hätte es keinen Unterschied gemacht!
 
Ich kenne keinen einzigen solchen Fall!

Dann arbeitest Du nicht im Tierschutz. Frag mal bei einem x-beliebigen TH oder Orga nach....

nennt sich auch Betriebsblindheit ;)

..... oder Erfahrung.

Wobei ich zugebe, daß man immer nur die Fälle erfährt wo es so ist, nicht aber die Fälle, wo sich Angehörige sehr wohl um das Tier kümmern. Das mag schon eine einseitige Blickweise hervorrufen.

@ Ken& Barbie: Solche Fälle hab ich nicht gemeint! Ich weiß nicht warum Du Dich so angegriffen fühlst, wo das bei Dir eben anders war?

Ich selbst hab
1. einen Schäfer übernommen, der von den Erben in eine Garage gesperrt wurde, aufgedunsen war, gestunken hat wie die Pest (bin nicht geruchsempfindlich), offene blutende Wunden hatte, die er sich aus Langeweile selbst zugefügt hat - und sich vollkommen aufgegeben hatte. Er brach nach genau drei Schritten zusammen. Nach der Testamentseröffnung wollten sie ihn einschläfern lassen. Eine Tierschutzkollegin hat es zufällig erfahren und den Hund sofort geholt.

2. einen Jagdterrier übernommen, der von einem Krebskranken als Welpe geholt wurde. Als er 2 Jahre später starb, kümmerte sich der Nachbar tw. um den Hund, hätte ihn auch übernommen, wenn er nicht schon einen Rüden gehabt hätte und der Jagdterrier u.a. nicht immer stiften gegangen wäre.
Die Erbin wollte absolut nicht, daß der Hund ins TH kommt, wollte ihn lieber einschläfern lassen, war aber dann nach längeren Gesprächen absolut nett und gab sogar FREIWILLIG eine Einmalspende für die Kastration.

Also schon bei diesen zwei Fällen ist auch nicht alles schwarz/weiß. Aber weg mußten die Tiere. Der erste Fall war sehr krass. Der zweite menschlich fast zu verstehen und sachlich nachvollzeihbar.
 
Du glaubst doch nicht ernstlich dass bei einer Wohnungsöffnung, irgendwer einen Impfpass sucht ? Der Hund wird von der Tierrettung abgeholt und ins TSH gebracht und soweit ich weiß nach 14 Tagen weitervermittelt, wenn sich niemand meldet !
Doch glaub ich, weil ich schon bei sowas dabei war! Da wird von der Polizei sofort nach allem gesucht: Geld, Papiere etc. Dabei findet man auch ev. Impfpässe. Muß nicht sein, daß sie gefunden werden, aber das Suchen ist durchaus usus.

Edit: glaub 30 Tage ist die Frist!
 
Zuletzt bearbeitet:
Aja meine Schwester hat den Nachbarshund nach Ableben der 90-jährigen Besitzerin/Nachbarin (ohne Angehörige) einfach mit zu sich genommen, war nicht wirklich legal, denn der Hund hätte eigentlich in die Erbmasse fließen müssen oder ? Wenn wir rechtlich schon so genau ;) sind und mal im Tierheim warten müssen, wer der Erbe ist, da der Hund 10 Jahre ist, hätte er 1. den Ausgang des Verfahrens nicht mehr erlebt 2. kein Mensch ihn dort mehr ausgelöst ! Der Hund war von keiner Orga und selbst wenn hätte es keinen Unterschied gemacht!
Doch hätte es genau mit Eigentumsvorbehalt. Genau in dem Fall hätte Deine Schwester mit der Orga Kontakt aufnehmen können, den Hund umschreiben und es wäre völlig in Ordnung und legal gewesen.
Danke für Deinen Beitrag!
 
Doch glaub ich, weil ich schon bei sowas dabei war! Da wird von der Polizei sofort nach allem gesucht: Geld, Papiere etc. Dabei findet man auch ev. Impfässe. Muß nicht sein, daß sie gefunden werden, aber das Suchen ist durchaus usus.

Das glaube ich auch. Wer da mal dabei war, der weiß was (Durch-)Suchen heißt :eek:. Bzw. vielleicht eher nicht wenn die Polizei kommt, aber spätestens der Notar sucht das!
 
........ Offenbar sind Tierschützer Menschen gegenüber schon so negativ eingestellt, dass sie grundsätzlich immer nur das schlechteste annehmen und sich selbst als die einzig wahren Tierfreunde sehen, nennt sich auch Betriebsblindheit

Oder einfach Dummheit, Präpotenz, Arroganz,...

Versuchte seit 3 Monaten eine Spielgefährtin für mein 1jähriges Bordermädchen zu finden.
Da ich keinen Welpen mehr wollte, habe ich ein entsprechendes ~ 1 jähriges Border( hätte auch Mix sein können oder sonstigen aktiven Quirl) mädchen gesucht.

Denkste... ausser blöde Sprüche, keine Rückrufe und sonstigen Schwachsinn ist nichts gekommen.

Und das von gleich mal 3 >Tierschutzorganisationen<.

Obwohl es etliche gegeben hätte, die in Frage gekommen wären.
Nehmen uns jetzt doch wieder einen Welpen, ist weniger Frust mit einem ordentlichen Züchter zu sprechen als diesen ... Tierschützern.
Schade nur um die Hunde, die Border werden wahrscheinlich ein Wanderpokal.

Hoffe nur, das wir nochmal Glück haben und einen zweiten Traumhund finden.
Wir haben schon etliche Hunde gehabt, aber so einen noch nicht.

Und ja, wer einen Border halten will braucht viel Zeit, einen großen Auslauf und viel Energie.
 
Doch hätte es genau mit Eigentumsvorbehalt. Genau in dem Fall hätte Deine Schwester mit der Orga Kontakt aufnehmen können, den Hund umschreiben und es wäre völlig in Ordnung und legal gewesen.
Danke für Deinen Beitrag!


Der Hund war anno dazumal ein Hoppala-Welpe von irgendeinem Bauernhof , wo man der 80-jährigen Frau die nie Hunde hatte und nie Hunde wollte nach Ableben ihres Mannes eine Freude machen wollte .... wie das halt so am Land ist ! Und meine Schwester hat außer dem kranken Hund nichts geerbt ! Aber da sie ihn seit er klein ist kennt und immer wieder mit ihm Gassi ging, hätte sie es nicht verkraftet den Hund im Tierheim zu sehen.

PS meine Schwester hatte nie einen Hund und wollte nie einen, aber sie ist mittlerweile die ultimative Hundehalterin , man wächst mit der Aufgabe ! ;)
 
Als Tierschützer sind mir z.B. folgende im Gesetz erlaubten Haltungsmethoden zu lasch, und für ein von mir (Beispiel!) vergebenes Tier würde ich solche Haltungsmethoden schon gar nicht akzeptieren:

Kastenstände
Zwingerhaltung von Hunden mit 2 x tägl. Sozialkontakt (gibt dazu sogar einen thread)
dzt. erlaubte Bodenhaltung von Geflügel im Gegensatz zu Freilandhaltung

Das sind nur drei Beispiele, wo ich als Tierschützer mich dazu aufschwinge mehr als das Gesetz zu verlangen
Dass Hunde an solche Plätze nicht vergeben werden, ist vollkommen nachvollziehbar, und ich verstehe nicht, warum das im TschG nicht schon lange geändert wurde.

Was bitte sind Kastenstände?
 
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