Hundesitter

calimero+aaron

Super Knochen
Vorweg...Aaron war ein einziges Mal bei einem Hundesitter und da war er noch ganz jung.
Was mich aber prinzipiell interessieren täte...wer haftet, wenn beim Hundesitter etwas passiert? Rein rechtlich der Hundehalter. Dafür ist man ja versichert. Hier wird aber oft geschrieben, dass dann nachgesehen wird, wie der Hund geführt wird - in dem Fall wäre dann der Sitter verantwortlich?
Angenommen, das ist ein schwierigerer Hund, der aber weder in Wien lebt, noch einen Hundeführschein braucht....da gibt jemand einem Sitter den Hund und da passiert etwas (wär z.b. im Lola-Fall auch möglich gewesen) - wird der Hundehalter dafür verantwortlich gemacht, weil der sozusagen dem falschen Sitter seinen Hund überlassen hat? Weil der Sitter den Hund nicht ordentlich führen konnte?
Ist jetzt rein fiktiv - ist mir aber so beim Lola Thread eingefallen. Hätt ja sein können, dass gar nicht der Hundebesitzer den Hund geführt hat, was dann?
 
Vorweg...Aaron war ein einziges Mal bei einem Hundesitter und da war er noch ganz jung.
Was mich aber prinzipiell interessieren täte...wer haftet, wenn beim Hundesitter etwas passiert? Rein rechtlich der Hundehalter. Dafür ist man ja versichert. Hier wird aber oft geschrieben, dass dann nachgesehen wird, wie der Hund geführt wird - in dem Fall wäre dann der Sitter verantwortlich?
Angenommen, das ist ein schwierigerer Hund, der aber weder in Wien lebt, noch einen Hundeführschein braucht....da gibt jemand einem Sitter den Hund und da passiert etwas (wär z.b. im Lola-Fall auch möglich gewesen) - wird der Hundehalter dafür verantwortlich gemacht, weil der sozusagen dem falschen Sitter seinen Hund überlassen hat? Weil der Sitter den Hund nicht ordentlich führen konnte?
Ist jetzt rein fiktiv - ist mir aber so beim Lola Thread eingefallen. Hätt ja sein können, dass gar nicht der Hundebesitzer den Hund geführt hat, was dann?

Das ist SO nicht zu beantworten, da viele Faktoren eine Rolle spielen.

Gebe ich z.B. meinen nachweislich aggressiven Hund zu einem Sitter und teile dies nachweislich nicht mit, trift mich jedenfalls eine Mitschuld.

Gebe ich meinen nachweislich friedlichen Hund einem Sitter und dieser lässt ihn ohne Leine laufen, Hund verschuldet Verkehrsunfall mit verletzten Menschen, ist der Sitter schuld, soferne dieser geschäftsfähig ist, ist ers nicht, bin ich schuld.

Abgesehen davon, ist da natürlich noch ein Riesenunterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht

allers nicht so einfach:o
 
Also juristisch kenn ich mich ja nicht so gut aus - aber ich denke daß meine Hundesitterin und ich, zum einen alles dafür tun, daß erst einmal gar nichts passiert und daß das "Restrisiko", das halt nun einmal überall im Leben besteht, zumindest juristisch abgesichert ist.
Meine Hundesitterin kommt von einer "Tierbetreuungsagentur" ; die ersten 2 Wochen sind wir täglich GEMEINSAM mit meinem Hund spazieren gegangen, damit sich die beiden kennen lernen konnten, ich ihr zeigen konnte, wie ich mit verschiedenen Situationen umgehe, welche "Kommandos" er kennt, auf welchen "Typ Hund" er möglicherweise problematisch reagiert etc.
Für die Agentur war auch ein Formular auszufüllen, wo also genau abgefragt wurde, was der Hund "darf", was man problemlos mit ihm tun kann und was nicht etc. - das hab ich natürlich alles nach bestem Wissen beantwortet.
Außerdem hat meine Hundesitterin ja auch mit meinem Hund den Hundeführschein abgelegt, zuvor waren wir noch einmal gemeinsam bei unserer Trainerin, alles üben, durchbesprechen etc.
Auch hat die Agentur für ihre Hundesitter noch eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen.
Mein Hund hat unsere Hundesitterin sehr gerne und nachdem die beiden ja mittlerweile seit 2 Jahren jedesmal wenn ich Dienst habe 1 Stunde miteinander unterwegs sind, kennen sie sich auch gut. Außerdem führt unsere Hundesitterin für die Agentur ja auch andere Hunde aus - hat also mit verschiedenen "Hundecharakteren" Erfahrung. Ich denke also, daß ich auch hier mein möglichstes tue damit mein Hund nirgends Schaden anrichtet.
Natürlich kann man mit einem Hund immer völlig unvorhergesehene Situationen erleben, die "brenzlig" werden können. Muß ich kurz etwas erzählen dazu: Vor ein paar Tagen geh ich mit meinem Hund beim Haustor raus und seh ein Mädchen - ungfähr Volksschulalter - , das seine Katze an einem Brustgeschirr spazierenführt - und kaum, daß es uns sieht, auf uns ZULÄUFT. Ich ruf "Bleib stehen", das Kind antwortet "Ich hab auch einen hund zuhause, meine Katze fürchtet sich nicht" und kommt weiter auf uns zu. Erst ein lautes "Stop !!!" meinerseits hat das Kind einmal zum Stehen gebracht. Ich weiß nicht ob der Simba der Katze etwas getan hätte - schließlich lebt er ja mit Katzen und hat auch im Park schon zärtliche Freundschaft mit einer "Streunermieze" geschlossen. Nur bei derartig stürmischer Annäherung einer völlig fremden Katze, würde ich halt meine Hand für ihn trotzdem nicht ins Feuer legen. So etwas kann natürlich auch unserer Hundesitterin passieren (Ein Frettchen wird da in der Nähe auch immer an der Leine ausgeführt) oder der SImba könnte sich einmal losreißen und mit einem anderen Hund "Stunk" anfangen. Nur denke ich, daß man uns in einem Schadensfall (der hoffentlich nie eintritt) doch "zugute halten" müßte, daß wir insgesamt sehr vorsichtig sind - und mehr kann ja eigentlich auch der Gesetzgeber nicht fordern.

Liebe Grüße, Conny
 
Ich weiß, ich bin der Typ von Mensch, der immer denkt: "Was wäre, wenn?"
Vor allem, weil ich denke, wenn mein Mann und ich doch einmal einen größeren Ausflug unternehmen möchten und Aaron da nicht mit kann und wir wirklich einen super Sitter für den einen Tag finden würden...

Anlassfall für mein Nachdenken war auch, dass ich unlängst wieder in Wien war - ohne Aaron. Der war mit meinem Mann unterwegs und dort, wo der war, war auch ein älterer Bekannter, der selbst einmal einen Schäferhund hatte. Der hat sich voll Begeisterung den Aaron geschnappt und ist mit ihm Gassi gegangen. Irgendwie hab ich im Nachhinein ein mulmiges Gefühl gehabt. Aaron gehört ja lt. Anmeldung mir. (auf zwei Leute kann man ihn anscheinend nicht anmelden, als nicht sowohl auf mich als auch auf meinen Mann)
Wenn also jetzt ein völlig begeisterter Bekannter meines Mannes sich den Aaron schnappt und mit ihm Gassi geht - ich von dem gar nichts weiß - hafte ich im Falle eines Unfalles trotzdem?
Weil ich hätt den ja einweisen müssen, worauf der Aaron reagiert (auf Jogger z.B. - da nehm ich ihn kurz und gut ist es).
Ich weiß, das sind so "Hätt i - war i - wenn -Situationen" - aber trotzdem denk ich darüber nach.

Und vor allem - hier schreiben (ich lese manchmal die Tiersitterrubrik hier durch) manchmal anscheinend völlig junge Mädls, die halt Hundsi soooo gern haben und sich als Sitterin anbieten - wenn man jetzt, da man rasch und unbedingt einen Sitter braucht, sich so ein junges Mädl als Sitter nimmt und die dann mit Hund in einer bestimmten Situation überfordert ist....was dann?
 
wenn dein hund versichert ist ist es an sich egal wer mit ihm geht.du darfst ihn halt nicht jemandem geben,der weder geistig noch körperlich dazu in der lage ist.prinzipiell haften tut immer der halter.
 
Hallo,

soweit ich weiss isses hier in D so:

Ist zwar schön und gut wenn man eine Hundehaftpflichtversicherung hat. Aber geht wer anders privat mit dem Hund muss dessen Privathaftpflicht auch das führen von fremden Hunden beeinhalten.
 
Hallo,

soweit ich weiss isses hier in D so:

Ist zwar schön und gut wenn man eine Hundehaftpflichtversicherung hat. Aber geht wer anders privat mit dem Hund muss dessen Privathaftpflicht auch das führen von fremden Hunden beeinhalten.

Wenn der Gassigeher haftet, dann zahlt auch er - oder seine Versicherung, wenn er versichert ist. Wenn der Hundebesitzer (der nur vorübergehend nicht auch gleichzeitig der Halter war) haften würde, dann müsste seine Versicherung zahlen, falls er eine hat.

Wenn in der Hundehaftpflichtversicherung, die man als Besitzer des Hundes abgeschlossen hat, explizit steht, dass auch familienfremde, geeignete Betreuungspersonen den Hund führen dürfen, dann sollte die Versicherung auch dann übernehmen, wenn unter deren Aufsicht etwas passiert.

Aber allgemein kann man da fast gar keine Aussagen treffen, es ist so wie Tamino sagt, sehr stark vom Einzelfall abhängig.
 
Soweit ich informiert bin, ist die Versicherung für den Hund in der Haushaltsversicherung inkludiert. Ob da wer Fremder auch mitversichert ist? Bin darüber nicht informiert.
 
Wenn der Gassigeher haftet, dann zahlt auch er - oder seine Versicherung, wenn er versichert ist. Wenn der Hundebesitzer (der nur vorübergehend nicht auch gleichzeitig der Halter war) haften würde, dann müsste seine Versicherung zahlen, falls er eine hat.

Wenn in der Hundehaftpflichtversicherung, die man als Besitzer des Hundes abgeschlossen hat, explizit steht, dass auch familienfremde, geeignete Betreuungspersonen den Hund führen dürfen, dann sollte die Versicherung auch dann übernehmen, wenn unter deren Aufsicht etwas passiert.

Aber allgemein kann man da fast gar keine Aussagen treffen, es ist so wie Tamino sagt, sehr stark vom Einzelfall abhängig.

Hab grad mal meine Police geholt:

Bei mir steht es so:

Mitversichert sind Mit-Eigentümer des Hundes oder Mit-Halter vom Hund.

Tja, damit also nur ich selber ... Eigentümer bin ich lt. Kaufvertrag allein, mein Ehemann wohnt nicht bei mir und mein Freund ist hier nicht gemeldet :confused:
 
In Eigenheimversicherungen sind Hunde oft inkludiert, bei "normalen" Haushsltsversicherungen oft nicht
 
Soweit ich informiert bin, ist die Versicherung für den Hund in der Haushaltsversicherung inkludiert. Ob da wer Fremder auch mitversichert ist? Bin darüber nicht informiert.

kommt auf die versicherung bzw. die individuelle vereinbarung drauf an:rolleyes:

auszug........auch der jeweiligs berechtigte verwahrer, betreuer oder verfügungsberechtigte des versicherten hundes ist versichert.......(nicht gewerblich)
 
Hier in D gar nicht .. hier muss man extra eine Haftpflichtversicherung für Hund abschließen.

Ich selber habe eine sog. erweiterte Hausratvers. ... Diese beeinhaltet die Hausrat, private Haftpflich und die Hundehaftpflicht.
 
Hab gerade nachgelesen..."pauschale Hundehaftpflichtversicherung" auf 1 Million. Versicherungsnehmer ist mein Mann, ich bin mitversichert (und damit auch mein Hund).
Fremde Leute sind aber sichtlich nicht mitversichert.
 
Hab gerade nachgelesen..."pauschale Hundehaftpflichtversicherung" auf 1 Million. Versicherungsnehmer ist mein Mann, ich bin mitversichert (und damit auch mein Hund).
Fremde Leute sind aber sichtlich nicht mitversichert.

Eben, sag ich ja.

1 Million finde ich übr. wenig .... ich sag immer stell dir folgende Situation vor:

Hund rennt über die Straße, ein Auto bremst ... ein weiteres auch noch, ein Bus dahinter bremst, im Bus fallen 2-3 Leute um und brechen sich div. Knochen ... usw. ... incl. der KK Kosten kann das auch mal drüber liegen.
 
Hab gerade nachgelesen..."pauschale Hundehaftpflichtversicherung" auf 1 Million. Versicherungsnehmer ist mein Mann, ich bin mitversichert (und damit auch mein Hund).
Fremde Leute sind aber sichtlich nicht mitversichert.

schließ die versicherung ab, die der ÖHV mal angeboten hat, da ist der sitter und dergleichen dabei:D

@Claudi70: meistens ist ein hund (manchmal auch 2 hunde) automatisch bei der haushaltsversicherung in Ö dabei (man muss aber aufpassen, dass auch die geforderten 725.000€ (pro hund) versicherungssumme dabei sind, bei meiner muss ich aufzahlen, weil ich einen zweiten hund habe, da ist nur einer automatisch versichert
zusätzlich hab ich dann eben auch sitter usw. versichert, kostet aber auch extra.....
rechtschutz ist nicht inkludiert, brauchst auch noch mal extra....
 
schließ die versicherung ab, die der ÖHV mal angeboten hat, da ist der sitter und dergleichen dabei:D

@Claudi70: meistens ist ein hund (manchmal auch 2 hunde) automatisch bei der haushaltsversicherung in Ö dabei (man muss aber aufpassen, dass auch die geforderten 725.000€ (pro hund) versicherungssumme dabei sind, bei meiner muss ich aufzahlen, weil ich einen zweiten hund habe, da ist nur einer automatisch versichert
zusätzlich hab ich dann eben auch sitter usw. versichert, kostet aber auch extra.....
rechtschutz ist nicht inkludiert, brauchst auch noch mal extra....

Rechtsschutz brauch ich hier auch extra, ja. Ja,ich hörte schön, dass es in Ö anders ist. Ob hier ein 2. mehr kostet weiss ich gar nicht, aber da ich an der Quelle sitze (arbeite bei der großen blauen Versicherung nebenbei 1 x in der Woche :D) lässt sich das rausfinden.

Meine Haftpflicht -sowohl für private Schäden als auch die für den Hund- zahlt übr. bis zu 10 Millionen.

Ich muss mich aber auch mal schlau machen wie das nun ist von wegen Mit-Halter ... wer da nun runterfällt dann so eigentlich ...
 
schließ die versicherung ab, die der ÖHV mal angeboten hat, da ist der sitter und dergleichen dabei:D

@Claudi70: meistens ist ein hund (manchmal auch 2 hunde) automatisch bei der haushaltsversicherung in Ö dabei ...

Bitte bei welcher z.B.? Bei meiner Haushaltsversicherung bei der Wr. Städtischen ist das nicht so und ich musste eine höhere Prämie bezahlen.

lg
 
Auch wenn es ein wenig OT ist, hab ich mal eine theoretische Frage zum Hunde-Haftpflicht-Versicherungsschutz.

Angenommen, mein angeleinter Hund reißt sich los und verursacht einen Schaden. Dieser ist dann von der Versicherung gedeckt, dafür hab ich sie ja.

Weiters angenommen, ich werde aufgrund des Vorkommnisses angezeigt, weil der Hund ja entweder durch Leine oder Beißkorb abgesichert sein muß. Es kommt dann ein Bescheid des Bezirksgerichtes mit einer Strafverfügung, weil die Polizei die Anzeige ans Gericht weiterleiten muß.

Wie schaut das in diesem Fall aus mit der Kostenübernahme?
Muß eurer Meinung nach die Hunde-Haftpflicht-Versicherung die Strafverfügung begleichen oder nicht?
 
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