Steiermark beschloss Hundeführerschein

Find ich in Ordnung, hätte auch kein Problem in Nö damit. Wird zwar manche treffen, weil die Steuer in den Gemeinden damit wohl extrem erhöht wird, aber gerechter als eine Liste ist es alle mal.
 
Ich finde es nicht korrekt... vorallem das die Steuer angehoben wird..
Ich hab hier überall Leinenpflicht, keine Auslaufzone - grad mal 3 oder 4 Sackerlspender in der gesamten Gemeinde.. und dann soll ich pro Hund doppelt soviel zahlen wie jetzt?

Find ich heftig.. und es gibt Gemeinden die garkeine Steuer bis jetzt erhoben haben...und nun soll man dort plötzlich 60€ zahlen? Für NICHTS?!
 
Steinigt mich, aber ich finds gerechter als wenn einer z.B. 70.- zahlt und 3km weiter nichts oder 10.- Wenn jemand der einen Pinschpudeldackel hat 40.- zahlt und einer mit Rottweiler 140.-
 
Mag sein...ich finde es dennoch nicht ok...wofür soll ich es denn zahlen?
Für im Grunde NIX...

Ich denk grad an befreundete Züchter mit 10 und mehr Hunden...na die werden sich freuen... bis jetzt NULL und dann ab 600e aufwärts :rolleyes:
 
Ich finde dieses Konzept an sich auch nicht übel.
Klar trifft es Mehrhundehalter besonders.
Nur geht der Trend ja, was ich so mitbekomme, zu Mehrhundehaltung, was mir irgendwie ganz und gar nicht gefällt.
Vielleicht wollen sie dem ja auch damit etwas entgegenwirken.

Dass es für Hundehalter besser wäre, die Hundesteuer wäre zweckgebunden ist klar, nur ist es nun mal nicht so.
Nur helfen kann sich im Endeffekt keiner.
 
Mag sein...ich finde es dennoch nicht ok...wofür soll ich es denn zahlen?
Für im Grunde NIX...

Ich denk grad an befreundete Züchter mit 10 und mehr Hunden...na die werden sich freuen... bis jetzt NULL und dann ab 600e aufwärts :rolleyes:


Hast schon gefragt ob es für Züchter weniger kostet?
Interessant wäre auch mit welchen Schulungen/Kursen man die Steuer senken kann.
 
Habe mal gemailt..
Aber bis dato gab es da auch keine Ausnahmen :o

Ja, wäre interessant, welche Kurse.. wenn ich denke ich zahl in der HuSchu pro Kurs und vorallem PRO Hund 100e...da haste dann auch nicht wirklich was gespart.. ;)
 
Na ja, es soll ja da auch nicht ums "Sparen" gehen, denke ich.
Eher wohl als Anreiz, auch was mit den Hunden zu machen, als sie im Garten versauern zu lassen.
 
Noch eine etwas seltsame Frage, weil ich mich da nicht auskenne :o
Züchter können doch ziemlich viel steuerlich absetzen, oder nicht ?
 
Na ja, es soll ja da auch nicht ums "Sparen" gehen, denke ich.
Eher wohl als Anreiz, auch was mit den Hunden zu machen, als sie im Garten versauern zu lassen.

Der Anreiz für die Leute ist aber meist das Geld.. und wenn ich 30€ weniger zahle, dafür 2x im Jahr 100€ für den Kurs zahlen muss - also 200e..na dann haste da ja nun nicht viel davon ;)

Vorallem wäre es interessant ob man Prüfungen vorlegen muss, dann fall ich schonmal raus.. ich mache keine prüfungen - trotz HuSchu ;)
 
Noch eine etwas seltsame Frage, weil ich mich da nicht auskenne :o
Züchter können doch ziemlich viel steuerlich absetzen, oder nicht ?


Ne?!
Warum sollte ich etwas absetzen können?
ÖKV Züchter betreiben eine Hobbyzucht - ergo nix mit dem Finanzamt ;)
Ergo auch nix absetzen ;)
 
Aha, ich dachte man kann das, habs mal gelesen bild ich mir ein. Danke.


Nene, da geht nix ;)
Sonst müsste man ja ein Gewerbe haben, dann könnte man Dinge von der Steuer absetzen...da würde dann aber das FA Pleite gehen, weils an die Züchter auch noch was zahlen müssten :D:p
 
Nene, da geht nix ;)
Sonst müsste man ja ein Gewerbe haben, dann könnte man Dinge von der Steuer absetzen...da würde dann aber das FA Pleite gehen, weils an die Züchter auch noch was zahlen müssten :D:p

Außerdem darf unter der FCI gar nicht gewerblich gezüchtet werden ;-)
 
Wie steht es mit "alten" hundebesitzern bzw, die schon ein/paar jahre hunde haben ,sollten die auch diesen 6 stündigen Hundeführerscheinkurs besuchen?
Da ich denke wenn jetzt in 2 jahren mein hund sterben sollte ,und ich mir einen neuen holen würde,dann müsste ich ja erst recht den hundeführerschein machen weil man sonst ja keinen bekommt bzw, bestraft wird . Oder wie wird das überprüft ,nehmen wir an ich geh spazieren und werde angehalten von der Polizei oder Ordnungswache meinen Hundeführerschein zu zeigen ? dann müsste man erklären das man schon länger einen hund besitzt oder wie jetzt ?

LG Kläffer
 
Mag sein...ich finde es dennoch nicht ok...wofür soll ich es denn zahlen?
Für im Grunde NIX...

Ich denk grad an befreundete Züchter mit 10 und mehr Hunden...na die werden sich freuen... bis jetzt NULL und dann ab 600e aufwärts :rolleyes:

Ich bin da ja neugierig, wie das in Hinkunft geregelt werden soll.

Was heißt bzw. bedeutet Steiermark?

Die Hundesteuer/Hundeabgabe ist eine Gemeindeabgabe! Und Graz ist eine Stadt mit eigenem Statut, d. h. Graz beschließt ihre eigenen Verordnungen und Gemeindeabgaben, das kann nicht (automatisch) vom Landtag beschlossen werden.

Also müßte die Stadt Graz auf ihr Recht verzichten (was sie kaum machen wird) oder sie paßt die Steuer immer an die "steirische Variante" an. Nachdem 60 Euro mehr als 47 sind, wird das vermutlich auch geschehen :rolleyes:

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http://www.graz.at/cms/dokumente/10025631_315105/7441dcf9/Hundeabgabeordnung 2012.pdf

Was Züchter betrifft

Abgabesatz für Zwingerhunde
(1) Zuverlässigen Hundezüchtern, die nachweislich ausschließlich rassereine Hunde und zwar
mindestens je zwei von derselben Rasse, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten, wird auf
ihren Antrag die Begünstigung einer Ermäßigung auf die Hälfte der im § 3 (1) mit € 47,--
festgesetzten Abgabe, also auf € 23,50 gewährt, wenn sie ihren Zwinger sowie ihre Zuchttiere und
die von ihnen gezüchteten Hunde in ein Österreichisches Zucht Hundebuch (ÖZHB) beim
Österreichischen Kynologenverband eintragen lassen und sich schriftlich verpflichten, noch
hinzukommende Tiere zur Eintragung zu bringen.


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Vereinheitlichung der Hundesteuer

Neu ist auch die Vereinheitlichung der Hundesteuer, die ja an die Gemeinde entrichtet wird und bisher unterschiedlich hoch bemessen wurde. Die Steuer beläuft sich ab sofort auf 60 Euro pro Hund pro Jahr. Billiger wird es, wenn der Hundehalter zusätzlich freiwillige Kurse belegt. Umgekehrt zahlt ein Hundehalter, der ohne "Führerschein" unterwegs ist, das Doppelte. Als weitere Sanktionen drohen in der Folge Geldstrafen bis hin zur Abnahme des Hundes.


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Na ja, und wenn ich das alles richtig verstehe, muss ich nach ca. 30 Jahren Hundeführung nun den Hundeführerschein machen, oder 120 Euro Hundesteuer im Jahr bezahlen oder gilt das nur für "Neulinge"? (die bisher keinen Hund angemeldet hatten?)

Oder/ und bedeuten "freiwillige Kurse" den Grundkurs oder für eine Ermäßigung darüber hinaus BHG 2 etc. etc. (Grundkurs ist dann ja ohnehin Pflicht) ???
Fragen über Fragen. :confused:


Na ja, ich hab sowieso vor, mir den Spaß zu machen und im Herbst mit meinem "unerziehbaren Afghanen" (so wie mit allen vorherigen auch) eine Hundeschule zu besuchen! Schau ma mal!

Beim letzten Mal hat´s geheißen mein Curley ist der Klassenkasper! :rolleyes: :D
 
Naja, scheinbar kann es doch beschlossen werden... denn es steht ja, das bis jetzt jede Gemeinde dies selbst geregelt hat und es jetzt aber einheitlich auf 60€ angehoben wird.

Wir hier in Lieboch hatten bis dato keine Zwingersteuer...vl. kommt die noch, wäre ja schön ;)

Und ob man als bereits Hundehalter auch den HFS machen muss, kann ich auch nicht rauslesen :confused:
 
Wie steht es mit "alten" hundebesitzern bzw, die schon ein/paar jahre hunde haben ,sollten die auch diesen 6 stündigen Hundeführerscheinkurs besuchen?
Da ich denke wenn jetzt in 2 jahren mein hund sterben sollte ,und ich mir einen neuen holen würde,dann müsste ich ja erst recht den hundeführerschein machen weil man sonst ja keinen bekommt bzw, bestraft wird . Oder wie wird das überprüft ,nehmen wir an ich geh spazieren und werde angehalten von der Polizei oder Ordnungswache meinen Hundeführerschein zu zeigen ? dann müsste man erklären das man schon länger einen hund besitzt oder wie jetzt ?

LG Kläffer
Das Thema gibt es eigentlich schon, daher versteh ich nicht warum man das ein zweites Mal aufmacht und beschlossen wird es erst am 03.07.12.


http://www.arf.at/wordpress/?p=51932

http://www.landtag.steiermark.at/cms/dokumente/ltpdf.11402319/na/11402319.pdf

Das Gesetzt wird am 03.07.12 durchgehen und mit Jan. 2013 in kraft treten. Treffen wird es alle Hundehalter, ob 1 Monat oder 4 Jahre/11Monate ist egal. Für Ersthalter gilt dann ab 2013, sie müssen den Schein VOR der Anschaffung machen. Der Bestand hat jetzt scheinbar Zeit bis zum Steuerbescheid den Schein und die Versicherung vorzulegen.
Nach nochmaligen lessen, kann man mit BH den Steuersatz senken.

Personen, die durch Nachweis einer
Meldung zur Hundeabgabe belegen können, dass sie in den letzten fünf Jahren vor
Neuanschaffung bereits Halter/in eines Hundes waren, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Zusätzlich wird in Zukunft auch der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Hunde
verpflichtend sein
.
Aber ob die Hundehalter mit mehr als 5 Jahren Hundehaltung, auch weniger Steuern zahlen glaub ich nicht.

Für Mehrhundehalter ist das Gesetz mehr als sch...
Da zahlt man für den Kurs/Hundeplatz mehr als es an Steuern spart.

Was auch ist:
Da in dem Entwurf ja auf § 15 Abs. 3 Z. 2 des Finanzausgleichsgesetzes 2008 – FAG 2008 hingewiesen wird haben wir auch da nachgeschaut:

In Verbindung mit §2 Abs. 1 Z. 2 heißt das nur das die Gemeinden die Steuer auf max. 30 EURO anheben können, aber nicht mehr als um 500% ??? (das durch § 1 Abs. 2 der § 15 Abs. 3 Z. 2 außer Kraft gesetzt wird ist klar und das nur so die Erhöhung für Wachhunde etc. möglich ist).

Eins ist Fakt, die Beamten scheiben in Ö genau so verwirrend wie in D. :mad:

Ich finde die Steuer mit 60 EURO zu hoch und was ist wenn die Klage vom europäischen Gerichtshof durch geht? Dann was das wieder mit Steuern zahlen, das wäre das aller Beste.

Den verpflichtenen Kurs find ich gut, da er für alle gilt, genau so wie die Versicherung.

Gemeinden die aber keine Steuer haben, können die auch nicht anheben.
 
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