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Mag sein...ich finde es dennoch nicht ok...wofür soll ich es denn zahlen?
Für im Grunde NIX...
Ich denk grad an befreundete Züchter mit 10 und mehr Hunden...na die werden sich freuen... bis jetzt NULL und dann ab 600e aufwärts![]()
Na ja, es soll ja da auch nicht ums "Sparen" gehen, denke ich.
Eher wohl als Anreiz, auch was mit den Hunden zu machen, als sie im Garten versauern zu lassen.
Noch eine etwas seltsame Frage, weil ich mich da nicht auskenne
Züchter können doch ziemlich viel steuerlich absetzen, oder nicht ?
Aha, ich dachte man kann das, habs mal gelesen bild ich mir ein. Danke.Ne?!
Warum sollte ich etwas absetzen können?
ÖKV Züchter betreiben eine Hobbyzucht - ergo nix mit dem Finanzamt
Ergo auch nix absetzen![]()
Aha, ich dachte man kann das, habs mal gelesen bild ich mir ein. Danke.
Nene, da geht nix
Sonst müsste man ja ein Gewerbe haben, dann könnte man Dinge von der Steuer absetzen...da würde dann aber das FA Pleite gehen, weils an die Züchter auch noch was zahlen müssten![]()
Mag sein...ich finde es dennoch nicht ok...wofür soll ich es denn zahlen?
Für im Grunde NIX...
Ich denk grad an befreundete Züchter mit 10 und mehr Hunden...na die werden sich freuen... bis jetzt NULL und dann ab 600e aufwärts![]()
Das Thema gibt es eigentlich schon, daher versteh ich nicht warum man das ein zweites Mal aufmacht und beschlossen wird es erst am 03.07.12.Wie steht es mit "alten" hundebesitzern bzw, die schon ein/paar jahre hunde haben ,sollten die auch diesen 6 stündigen Hundeführerscheinkurs besuchen?
Da ich denke wenn jetzt in 2 jahren mein hund sterben sollte ,und ich mir einen neuen holen würde,dann müsste ich ja erst recht den hundeführerschein machen weil man sonst ja keinen bekommt bzw, bestraft wird . Oder wie wird das überprüft ,nehmen wir an ich geh spazieren und werde angehalten von der Polizei oder Ordnungswache meinen Hundeführerschein zu zeigen ? dann müsste man erklären das man schon länger einen hund besitzt oder wie jetzt ?
LG Kläffer
Aber ob die Hundehalter mit mehr als 5 Jahren Hundehaltung, auch weniger Steuern zahlen glaub ich nicht.Personen, die durch Nachweis einer
Meldung zur Hundeabgabe belegen können, dass sie in den letzten fünf Jahren vor
Neuanschaffung bereits Halter/in eines Hundes waren, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Zusätzlich wird in Zukunft auch der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Hunde
verpflichtend sein.