Huhu!
Wenn man einen Listenhund als Sitterhund bei sich aufnimmt (für mehrere Wochen) muss man dann auch den Hundeführschein mit diesem Hund absolvieren bzw. Besitzer eines Hundeführscheins sein?
Sollte man den Schein nicht haben, mit welchen Strafen ist zu rechnen, wenn man kontrolliert wird?
Oder muss man den Hundeführschein nur besitzen, wenn man den Hund ohne Leine/Beißkorb laufen lässt?
Sprich darf der Hundesitter mit dem Hund ohne Hundeführschein gehen, wenn er Leine und Beißkorb oben hat (nicht der Hundesitter sondern der Hund
)
Bitte um rasche Info, wenn sich jemand auskennt (Mutmaßungen bringen mir nix, die stell ich selber auch an
)
danke!
lg Cony
Wenn man einen Listenhund als Sitterhund bei sich aufnimmt (für mehrere Wochen) muss man dann auch den Hundeführschein mit diesem Hund absolvieren bzw. Besitzer eines Hundeführscheins sein?
Sollte man den Schein nicht haben, mit welchen Strafen ist zu rechnen, wenn man kontrolliert wird?
Oder muss man den Hundeführschein nur besitzen, wenn man den Hund ohne Leine/Beißkorb laufen lässt?
Sprich darf der Hundesitter mit dem Hund ohne Hundeführschein gehen, wenn er Leine und Beißkorb oben hat (nicht der Hundesitter sondern der Hund

Bitte um rasche Info, wenn sich jemand auskennt (Mutmaßungen bringen mir nix, die stell ich selber auch an

danke!
lg Cony