Dringend - Listenhund als Sitterhund

Lia111

Super Knochen
Huhu!

Wenn man einen Listenhund als Sitterhund bei sich aufnimmt (für mehrere Wochen) muss man dann auch den Hundeführschein mit diesem Hund absolvieren bzw. Besitzer eines Hundeführscheins sein?

Sollte man den Schein nicht haben, mit welchen Strafen ist zu rechnen, wenn man kontrolliert wird?

Oder muss man den Hundeführschein nur besitzen, wenn man den Hund ohne Leine/Beißkorb laufen lässt?

Sprich darf der Hundesitter mit dem Hund ohne Hundeführschein gehen, wenn er Leine und Beißkorb oben hat (nicht der Hundesitter sondern der Hund :D )

Bitte um rasche Info, wenn sich jemand auskennt (Mutmaßungen bringen mir nix, die stell ich selber auch an :D )

danke!

lg Cony
 
wenn der hund in wien gemeldet ist, MUSS JEDER, der den hund ausführt den verpflichtenden hfs besitzen, inkl. der hundekarte des besitzers, ich darf dir nicht mal die leine in meiner anwesenheit in die hand drücken, wenn du den verpflichtenden hfs nicht hast, dann könntens mich/dich schon strafen....(egal ob er mit mk und leine geführt wird)

wenn der hund nicht in wien gemeldet ist, darfst du in wien mit dem hund mit mk UND leine gehen....

problem, bei der sache, wenn du OHNE verpflichtenden hfs gehst und es passiert was, haftet der hh dafür, ob es eine (vorübergehende) abnahme des hundes gibt, weiß ich nicht, allerdings ist sowieso bei unfällen/vorfällen der listenhund mal der "schuldige", und im zweifelsfalle sowieso:mad:

ehrliche meinung, mir wärs als hh zu riskant, weil mir mein hund einfach zu wichtig ist und ich hab keine lust im fall des falles, verschärfte strafen zu bekommen, der hund vielleicht wirklich, auch wenns nur kurzfristig ist, beschlagnahmt wird und im th hockt, usw.....
 
wenn der hund in wien gemeldet ist, MUSS JEDER, der den hund ausführt den verpflichtenden hfs besitzen, inkl. der hundekarte des besitzers, ich darf dir nicht mal die leine in meiner anwesenheit in die hand drücken, wenn du den verpflichtenden hfs nicht hast, dann könntens mich/dich schon strafen....(egal ob er mit mk und leine geführt wird)

wenn der hund nicht in wien gemeldet ist, darfst du in wien mit dem hund mit mk UND leine gehen....

problem, bei der sache, wenn du OHNE verpflichtenden hfs gehst und es passiert was, haftet der hh dafür, ob es eine (vorübergehende) abnahme des hundes gibt, weiß ich nicht, allerdings ist sowieso bei unfällen/vorfällen der listenhund mal der "schuldige", und im zweifelsfalle sowieso:mad:

ehrliche meinung, mir wärs als hh zu riskant, weil mir mein hund einfach zu wichtig ist und ich hab keine lust im fall des falles, verschärfte strafen zu bekommen, der hund vielleicht wirklich, auch wenns nur kurzfristig ist, beschlagnahmt wird und im th hockt, usw.....

Danke für die schnelle Antwort!

Ist es gesetztlich wirklich so geregelt, dass der Hund beschlagnahmt wird?

Oder gibt es beim ersten "Verweis" (sorry, ich bin mit rechtlichen Ausdrücken absolut nicht vertraut) noch eine Geldstraße und erst bei nochmaligen Zuwiderhandeln eine Abnahme?

Geldstrafe würde die Besitzerin bereitwillig zahlen.

Lg Cony
 
Danke für die schnelle Antwort!

Ist es gesetztlich wirklich so geregelt, dass der Hund beschlagnahmt wird?

Oder gibt es beim ersten "Verweis" (sorry, ich bin mit rechtlichen Ausdrücken absolut nicht vertraut) noch eine Geldstraße und erst bei nochmaligen Zuwiderhandeln eine Abnahme?

Geldstrafe würde die Besitzerin bereitwillig zahlen.

Lg Cony

ich kopier dir hier mal kurz die fragen/antworten, die ich damals der ma60 gestellt habe bzw. bekommen habe, die ev interessant sein dürften;):

9 - Darf ich in meinem Beisein einer Person, die keinen HFS besitzt, beim Spaziergang die Leine kurzfristig in die Hand geben?
Nein

25 - Wie viel kostet eine Strafe, wenn man den HFS nicht bei sich führt, aber trotzdem absolviert hat?
Es handelt sich um eine Verwaltungsübertretung mit bis zu =3500,00 Euro Strafrahmen
38 - Was passiert mit beschlagnahmten Hunden? Werden diese ins Tierheim gebracht? In welches Tierheim werden diese gebracht? Wie lange müssen diese dort verweilen? Dürfen solche Hunde wiedervermittelt werden? Werden diese eingeschläfert? Wer entscheidet, ob ein gesunder beschlagnahmter Hund eingeschläfert wird? Wer übernimmt die Kosten der Beschlagnahme bzw. Einschläferung? Kann der HH trotz einer Beschlagnahmung eines Hundes, diesen wieder unter gewissen Auflagen zurückbekommen? Wird im Falle einer Beschlagnahmung ein Hundehaltungsverbot verhängt, oder kann diese Person sich dann gleich einen neuen Hund nehmen?
Abgenommene Hunde werden im Wiener Tierschutzhaus untergebracht. Wird ein Hund ohne den erforderlichen Sachkundenachweis gehalten, ist dieser von der Behörde abzunehmen und gilt als verfallen. Diese Tiere werden selbstverständlich NICHT eingeschläfert und können auch wieder an andere Personen vergeben werden. Für den/die neuen Wiener Hundehalter/in gilt naturgemäß die HFS -Verpflichtung.
Hundehalteverbot ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen, jedoch sieht das Gesetz in Zusammenhang mit anderen Bestimmungen ein solches vor.Einem individuellen Verfahren kann hier nicht vorgegriffen werden.

 
Da muss ich auch gleich eine Frage stellen, vielleicht weißt du das ja auch Meli :o

Wenn ich selber keinen Listenhund habe aber auf einen aufpassen soll, mit welchem Hund muss/kann ich den verpfl. HFS machen?
 
Da muss ich auch gleich eine Frage stellen, vielleicht weißt du das ja auch Meli :o

Wenn ich selber keinen Listenhund habe aber auf einen aufpassen soll, mit welchem Hund muss/kann ich den verpfl. HFS machen?

mit irgendeinem listenhund, es muss nicht der sitterhund sein und der verpflichtende hfs gilt dann für "alle" listenhunde in wien, nur der besitzer muss halt mit jedem einzelnen seiner listenhunden einen verpfl. hfs machen:mad2:;)
 
Da muss ich auch gleich eine Frage stellen, vielleicht weißt du das ja auch Meli :o

Wenn ich selber keinen Listenhund habe aber auf einen aufpassen soll, mit welchem Hund muss/kann ich den verpfl. HFS machen?

Also soweit ich weiß, mit jedem Listenhund? Der Schein gilt dann für alle Listis oder?

Ach herrje, jetzt stell ich selbst Mutmaßungen an, obwohl ich das extra untersagt habe :o

lg Cony
 
Wenn man einen Listenhund übernimmt, hat man ja eigentlich 3 Monate Zeit, um diesen Schein zu machen?
 
Das hab' ich schon verstanden, ich hatte da halt so eine Idee...:o

;)

ich denke, es wird sich eine Lösung finden. Ist ein absoluter Notfall :o

Noch ne Frage:

WIE wird entschieden, ob ein Hund ein Listenhund ist, wenn es kein reinrassiger ist?

WER entscheidet, ob es ein Listenhundmischling ist?

Lg Cony
 
der Hund muss doch einen Besitzer haben, wenn du ihn sitten sollst..........als was hat er ihn den angemeldet?? der Hund, sollte er ein Listenhund sein, muss doch schon lange einen HFS haben oder wie macht das sein Besitzer :rolleyes:
 
der Hund muss doch einen Besitzer haben, wenn du ihn sitten sollst..........als was hat er ihn den angemeldet?? der Hund, sollte er ein Listenhund sein, muss doch schon lange einen HFS haben oder wie macht das sein Besitzer :rolleyes:

Es geht ja nicht drum, ob der Besitzer den Schein hat, sondern ob der Sitter einen hat ;)
 
Es geht ja nicht drum, ob der Besitzer den Schein hat, sondern ob der Sitter einen hat ;)

doch genau darum geht es!!! als was ist der Hund gemeldet?? als Listenhund oder nicht - wenn ja, dann brauchst du einen, egal wie!! ist er nicht als solcher gemeldet, dann brauchst du keinen..........ist das eigentlich so schwer zu verstehen :confused:
 
doch genau darum geht es!!! als was ist der Hund gemeldet?? als Listenhund oder nicht - wenn ja, dann brauchst du einen, egal wie!! ist er nicht als solcher gemeldet, dann brauchst du keinen..........ist das eigentlich so schwer zu verstehen :confused:

Meine Frage bzgl. Listenhundmischling hat sich nicht auf diesen bestimmten Fall bezogen, sorry. Aber deshalb muss man mich nicht gleich angehen ;)

In diesem Fall ist es ein Listehund, das steht außer Frage.

Aber dann noch mal zur Mischlings-Listenhund-Frage:

Wenn ich meinen Hund nicht als Listenhund melde, dann benötige ich keinen Hundeführschein? Wenn er dann optisch jedoch nach einem Pitbull oder was auch immer aussieht und ich werde kontrolliert, was dann?

Wer entscheidet dann, ob ich ihn doch als Listenhund melden hätte müssen?
 
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