Freilauf im Wald - auf eigenem Grund

Wieso geht man tatsächlich so früh in Pension?

Weil es Zeiten gab, da waren ältere Arbeitgeber - da teurer - als Kostenfaktor, den man abbauen wollte, gesehen.
Nun ja, Kündigung ging nicht, noch dazu bei bestimmten Verträgen. Also hat man mit Golden Handshake die Leute in die Pension verabschiedet.
Ich hab zwar nur Teilzeit gearbeitet, mich hat's aber auch betroffen. Bin mit Ende 49 gegangen.
 
Weil es Zeiten gab, da waren ältere Arbeitgeber - da teurer - als Kostenfaktor, den man abbauen wollte, gesehen.
Nun ja, Kündigung ging nicht, noch dazu bei bestimmten Verträgen. Also hat man mit Golden Handshake die Leute in die Pension verabschiedet.
Ich hab zwar nur Teilzeit gearbeitet, mich hat's aber auch betroffen. Bin mit Ende 49 gegangen.

so wars bei meinem vater auch, ich glaube er war 52 und hatte sein ganzes leben bei siemens gearbeitet. dann gabs den golden handshake und einen haufen siemens aktien und eine schöne abfertigung. er wollte gar nicht in den ruhestand hatte aber keine wahl :cool:
 
IN NÖ darf der Hund ( solange er weder hetzt noch stöbert, in meinem Einflussbereich ist und selbstverständlich abrufbar ) überall im Wald frei laufen. Es gibt davon wenige spezielle und befristete Ausnahmen (das bedeutet, wenn das Verbots-Schild gültig sein soll, muss auch ein von-bis Datum dabeistehen), die hab' ich nicht auswendig parat.

(Die vielzitierten "Jagdgebiete" sind es jedenfalls nicht, da darf ein (fremder) Jäger nicht mit seinem Jagdhund, seinem Frettchen, seinem Gewehr oder seiner Falle durchlatschen.....denn das könnte ja bedeuten, er will im fremden Gebiet auf die Pirsch gehen. "Zivilisten" ohne geeignete Jagdausrüstung sind damit nicht gemeint, mMn, für die gilt das freie Wegerecht so wie immer.)

Nein das stimmt nicht!

Unbefugtes Durchstreifen von Jagdgebieten; Sperre von
Jagdgebieten

(1) Es ist jedermann verboten, ein Jagdgebiet abseits von öffentlichen
Straßen undWegen oder solchenWegen, die allgemein als
31aVerbindung zwischen Ortschaften, Gehöften und einzelstehenden
Baulichkeiten benützt werden, ohne Bewilligung des Jagdausübungsberechtigten
mit einem Gewehre, mit Fallen oder
anderen Geräten, die zum Fangen und Töten von Wild gewöhnlich
verwendet werden, sowie unter Mitnahme von Frettchen und
Beizvögeln zu durchstreifen oder von Hunden durchstreifen zu
lassen, es läge denn seine Berechtigung oder Verpflichtung hiezu
in seiner amtlichen Stellung oder amtlichen Ermächtigung.






Was heißt am Weg darf sich der Hund ohne Leine bewegen, solange sich der Weg nicht im Ortsgebiet befindet und dort generelle Leinenpflicht herrscht. Generell herrscht im Wald nur dort Leinenpflicht, wo es sich um ein Naturschutzgebiet handelt und zu bestimmten Zeiten wenn es brütende Vögel oder Jungtiere gibt.
Ist aber von Bundesland zu Bundesland etwas verschieden.
 
Nein das stimmt nicht!

Unbefugtes Durchstreifen von Jagdgebieten; Sperre von
Jagdgebieten

(1) Es ist jedermann verboten, ein Jagdgebiet abseits von öffentlichen
Straßen undWegen oder solchenWegen, die allgemein als
31aVerbindung zwischen Ortschaften, Gehöften und einzelstehenden
Baulichkeiten benützt werden, ohne Bewilligung des Jagdausübungsberechtigten
mit einem Gewehre, mit Fallen oder
anderen Geräten, die zum Fangen und Töten von Wild gewöhnlich
verwendet werden, sowie unter Mitnahme von Frettchen und
Beizvögeln zu durchstreifen oder von Hunden durchstreifen zu
lassen, es läge denn seine Berechtigung oder Verpflichtung hiezu
in seiner amtlichen Stellung oder amtlichen Ermächtigung.

Genau diesen Paragraphen meine ich - der ist nämlich mMn so auszulegen, dass JEDERMANN das nur dann nicht darf, wenn man ihm gewisse Absichten unterstellen kann. Also, dieser Jedermann führt ein Gewehr mit, hat eine Falle dabei oder lässt seinen Hund gezielt das Gebiet durchstreifen. Ein harmloser Spaziergänger mit einem Nicht-Jagdhund, der wohlgemerkt nicht gezielt nach Wildspuren sucht, fällt da meiner Rechtsauffassung nach nicht darunter!

Ist aber sicher ein Paragraph, wo es auch ein wenig auf den Richter und seine Auslegung ankommt.:rolleyes

Ach ja, und solange man am Weg bleibt, und das sollte ein wohlerzogener Hund auch, meine laufen eigentlich fast nur am Weg entlang ein Stück voraus, kaum jemals zur Seite, ist es ja so oder so erlaubt.
 
Also bei meiner Bekannten (ging mit 48) war es so, dass sie es finanziell einfach nicht mehr notwendig hatte. Die hatte vorher schon jahrelang nur halbtags gearbeitet damit ihr zu Hause nicht die Decke auf den Kopf fällt.:cool:

Sorry aber DAS finde ich nicht OK.

Wenn es einer finanziell nicht nötig hat, dann soll er/sie eben nicht arbeiten - aber auch nicht in Pension gehen. Das ist nicht fair gegenüber dem Sozialstaat.

Wer vom Arbeitgeber gedrängt wird - OK, dann liegt der schwarze Peter dort. Wer ewig lange arbeitslos ist und trotz intensiver Bemühungen nix findet, auch OK.

Aber einfach so?
 
Nein das stimmt nicht!

Unbefugtes Durchstreifen von Jagdgebieten; Sperre von
Jagdgebieten

(1) Es ist jedermann verboten, ein Jagdgebiet abseits von öffentlichen
Straßen undWegen oder solchenWegen, die allgemein als
31aVerbindung zwischen Ortschaften, Gehöften und einzelstehenden
Baulichkeiten benützt werden, ohne Bewilligung des Jagdausübungsberechtigten
mit einem Gewehre, mit Fallen oder
anderen Geräten, die zum Fangen und Töten von Wild gewöhnlich
verwendet werden, sowie unter Mitnahme von Frettchen und
Beizvögeln zu durchstreifen oder von Hunden durchstreifen zu
lassen, es läge denn seine Berechtigung oder Verpflichtung hiezu
in seiner amtlichen Stellung oder amtlichen Ermächtigung.

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Deine Schlussfolgerung stimmt allerdings so nicht ganz.

ERstens ist nicht jedes Wald- und Wiesengebiet ein ausgeiwesenes Jagdgebiet und der § bezieht sich definitiv auf Jagdgebiete.

Es ist erlaubt, mit Hund einen Wald zu queren, an Wiesenrändern entlangzugehen...mit Hund Pilze zu suchen....
 
Deine Schlussfolgerung stimmt allerdings so nicht ganz.

ERstens ist nicht jedes Wald- und Wiesengebiet ein ausgeiwesenes Jagdgebiet und der § bezieht sich definitiv auf Jagdgebiete.

Es ist erlaubt, mit Hund einen Wald zu queren, an Wiesenrändern entlangzugehen...mit Hund Pilze zu suchen....


Ich weiß jetzt nicht was juristisch gesehen ein ausgewiesenes Jagdgebiet ist.

Aber mir ist eigentlich überhaupt kein Waldgebiet (oder Grünflächen= Wiese) bekannt, das kein Jagdgebiet ist.

Das mit dem Schwammerlsuchen ist auch so eine Sache.
Das darf man nur, wenn es durch den Eigentümer nicht verboten ist.


Queren darf man sicher ohne Leine, mit Hund bei Fuß und Kopf in der Höhe. Sobald ein Jäger sieht, dass der Hund herumschnüffelt wird er behaupten , dass der Hund und der HH das Gebiet durchstreifen.
Obs stimmt, wer kann das bei einem Streit schon beweisen.

@Cato
Ein Jäger wird immer behaupten , dass ein Hund mit der Absicht zu jagen (eine Spur zu finden) die Nase am Boden hat.
Schon hundertmal gehört solche Aussagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, sicher! :) Jeder Pensionist (wobei egal ist, wer die Pension bezahlt, bitte- bei uns wird die Pension nicht von der PVA gezahlt, wir (die Monika-Chicha und ich) liegen dem Sozialstaat nicht auf der Tasche...) bekommt einen 13. und 14. Gehalt.

Warum Firmen das so tun? Der "Pensionist" dessen Pension da gezahlt wird, kommt der Firma noch immer billiger, als würd er weiter arbeiten. Denn die Jungen sind viel billiger (andere Verträge). Das heißt für die Firma mehr Gewinn. Trotz Pensionierung des Arbeitnehmers, dessen Pension von der Firma gezahlt wird.

So, genug off topic...:)
 
Queren darf man sicher ohne Leine, mit Hund bei Fuß und Kopf in der Höhe. Sobald ein Jäger sieht, dass der Hund herumschnüffelt wird er behaupten , dass der Hund und der HH das Gebiet durchstreifen.
Obs stimmt, wer kann das bei einem Streit schon beweisen.

@Cato
Ein Jäger wird immer behaupten , dass ein Hund mit der Absicht zu jagen (eine Spur zu finden) die Nase am Boden hat.
Schon hundertmal gehört solche Aussagen.

Also ehrlich gesagt, ich hab schon oft Jäger getroffen - keiner hat irgendwas unterstellt, oder behauptet....

vor einigen Tagen hat ein Jäger interessiert zugesehen, wie ich meinen Hund am Weg absetze, ohne Leine+ohne Maulkorb und ein Stückerl im Wald einen Handschuh verstecke, zum Hund zurückgeh und ihn suchen schicke. Wurde eine sehr interessante Unerhaltung daraus.

DIE Jäger gibts genauso wenig wie DIE HH.
 
Also ehrlich gesagt, ich hab schon oft Jäger getroffen - keiner hat irgendwas unterstellt, oder behauptet....

vor einigen Tagen hat ein Jäger interessiert zugesehen, wie ich meinen Hund am Weg absetze, ohne Leine+ohne Maulkorb und ein Stückerl im Wald einen Handschuh verstecke, zum Hund zurückgeh und ihn suchen schicke. Wurde eine sehr interessante Unerhaltung daraus.

DIE Jäger gibts genauso wenig wie DIE HH.

Gäbe es bei uns nicht. Hättest sofort Schwierigkeiten. Alle Jäger bei uns behaupten, wenn der Hund am Boden schnüffelt will er jagen.

Was bezeichnet man als ausgewiesenes Jagdgebiet?
 
@Cato
Ein Jäger wird immer behaupten , dass ein Hund mit der Absicht zu jagen (eine Spur zu finden) die Nase am Boden hat.
Schon hundertmal gehört solche Aussagen.

EINSPRUCH!!!! :cool:

also das hat mir noch kein Jäger jemals unterstellt - und mein Hund darf immer freilaufen und mir kommen am Tag 3x Jäger entgegen und die grüssen sogar freundlich :)
 
Im Jagdgesetz wird der Begriff "Stöbern" verwendet. Das ist nicht einfaches am Boden entlang schnüffeln, sondern schon intensive Suche im höheren Tempo, solange der Hund noch nix gefunden hat, links und rechts zur Seite pendelnd - das erkennt man schon. Auch ein Jäger. Und ja, ich habe auch schon einige Jäger getroffen, die gar nix gegen meinen freilaufenden Hund einzuwenden hatten.

Einmal hat einer gemeint, der Hund würde stöbern, weil das tatsächlich so ausgesehen hat, ein Steckerl war in der Wiese gelandet und der Hund hatte nicht gesehen, wo, also danach gesucht - quasi Flächensuche. Das sieht nach Stöbern aus. Als der Hund dann aber ganz offensichtlich mit dem Stecken zurückkam, war der Jäger auch zufrieden.
 
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