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    Euer Team von DER HUND Club

Urteil gegen WUFF...

Markus Pollak

Super Knochen
URTEIL
Das Landesgericht St. Pölten als Handelsgericht erkennt in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Edith Kirchberger, Journalistin, 2. Verein „pro Hund Kirchberger“, beide Teichstraße 18, 4632 Pichl bei Wels, wider die beklagten Parteien 1. Petmedia Verlagsgesellschaft mbH, 2. Gerald Pötz, Journalist, beide Grossrassberg 11, 3034 Maria Anzbach, wegen Unterlassung EUR 36.000,--, Urteilsveröffentlichung EUR 1.000,--, Widerruf EUR 1.000,--, Veröffentlichung des Widerrufs EUR 1.000,--, Gesamtstreitwert EUR 39.000,--, in der Hauptsache nach öffentlicher, mündlicher Verhandlung zu Recht:
1. Die beklagten Parteien sind gegenüber der Erstklägerin schuldig, es ab sofort zu unterlassen zu behaupten, die Erstklägerin verursache Hundeleid und habe eine nicht artgerechte Hundehaltung zu verantworten bzw. es stinke bei ihr und/oder gleichartige Ehrenrüge und/oder unwahre kreditschädigende Behauptungen aufzustellen und/oder zu verbreiten.


Find ich toll...bis jetzt habe ich gar nicht gemerkt, dass da was geschrieben wurde, jetzt weiß ich wenigstens auch was Sache ist...und wem ich glaube kann kein Gericht der Welt bestimmen :D:D:D
 
Geh Markus, kennst den Spruch nicht....vor Gericht und auf hoher See bist in Gottes Hand ;)

Recht haben und Recht bekommen sind halt 2 Paar Schuh in der österr. Justiz :rolleyes:
 
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