Jäger knallt Rehkitz in fremdem Garten ab

bluedog

Super Knochen
Gefährlicher Schuss

Jäger knallt Rehkitz in fremdem Garten ab

Ein Obersteirer hat mitten auf seinem eigenen Grundstück im Bezirk Liezen einen wohl unvergesslichen Schock erlitten. Als der Mann gerade im Garten eingenickt war, wurde er plötzlich von einem Schuss aus dem Schlaf gerissen. Wie der Grundbesitzer gegenüber der "Steirerkrone" berichtete, schlug das Projektil nur ein paar Meter neben ihm ein.
Ein Waidmann hatte auf ein Rehkitz geschossen - und getroffen.

"Ich bin jetzt noch geschockt", erzählte der betroffene Besitzer des ein Hektar großen Grundstücks am Donnerstag im Gespräch mit der "Steirerkrone". "Auf meine Wiese ist immer eine Rehmutter mit ihren Kitzen gekommen. Es war die größte Freude, die Tiere zu beobachten..."

"Ich dachte, auf mich wird geschossen!"
Beobachtet hatte der Grundbesitzer auch an jenem Tag: "Ich lag in meinem Garten und bin kurz eingenickt. Auf einmal fiel ein Schuss. Mein erster Gedanke war Flucht! Ich dachte, auf mich wird geschossen!" Dann hörte er ein Wimmern und sah das Kitz im Gras liegen - angeschossen und sterbend. Da tauchte auch schon der Schütze auf, forderte die Herausgabe des Tieres. "Ich war entsetzt", so der Steirer.

"Jäger handelte rechtens"
Der Grundbesitzer wollte den Vorfall anzeigen. Doch er wurde darüber informiert, dass eine solche Vorgehensweise gar nicht verboten ist.
Um eine Stellungnahme gebeten, bestätigt Landesjägermeister Heinz Gach knapp: "Der Jäger hat rechtens gehandelt."

Schriftliches Verbot als Rechtsmittel
Auf fremden Grundstücken Wildtiere zu schießen ist laut Jagdgesetz legal, solange der betreffende Grund zum "Gemeindejagdgebiet" gehört.
Das ist in der Steiermark die Regel.
Der Jäger muss lediglich einen angemessenen Sicherheitsabstand zum Wohnhaus einhalten. Die Bestimmung dieses Abstands obliegt dem Jagdschilling-Zahler selbst.
Wenn man sich im eigenen Garten sicher fühlen möchte, sollte man am Gemeindeamt schriftlich deponieren, dass man das Jagen auf seinem Grundstück explizit untersagt - oder sich immer so bunt wie möglich anziehen...
von Christa Blümel, Barbara Winkler ("Steirerkrone") und krone.at

Quelle: http://www.krone.at/krone/S32/object_id__160112/hxcms/index.html

unglaublich, oder ??? ich finde das extrem arg.
damit haben die jäger ihr märchen vom heger und pfleger selbst ad absurdum geführt.

ich habe heute bei der BH angerufen. der herr jagdaufseher war gar nicht erfreut und nicht sehr freundlich.
es ist so:
damit man nicht im eigenen garten abgeknallt wird, kann (muss) man bei der zuständigen BH, Magistrat oder Polizeidirektion einen bescheid beantragen, der das jagen auf seinem grundstück untersagt.


Das Grundstück muss allerdings eingezäunt sein, heiss es, ich werde am montag noch einmal nachfragen, was ist, wenn er nicht eingezäunt ist.

:mad: :mad: :mad:
 
Zuletzt bearbeitet:
:eek: Ist der narrisch. Man kann da echt nichts machen, ist ja arg.
Wenn das mir passiert mach ich eine Privatklage, wegen Gefährdung meines Lebens oder sowas, schau ich mir an, ob der ein paar Meter neben mir, auf meinem Grund, schießen darf. Hab ja grundsätzlich nichts gegen Jäger, aber der spinnt wirklich.
 
der wollte ja klagen, doch er konnte nicht, denn der jäger ist IM RECHT !!?? :confused: :mad:

man muss VORHER so einen bescheid erwirken, dass man das jagen auf seinem grund untersagt - dann kann man vl. erfolgreich klagen, wenn es einer trotzdem tut.

sind unsere gesetzgeber eigentlich noch irgendwie bei trost ????? :mad:
 
aber es ist doch nicht rechtens ein rehkitz zu schießen oder? gibts da nicht auch irgendwelche regeln bezüglich welche tiere für den abschuss wann frei sind?
 
Find das eine riesige Schweinerei - auf meinem Grund und Boden muss ich auch noch zusehen wie etwas abgeknallt wird? Das kanns ja gar nicht sein - echt ne Frechheit... :mad:
 
und was wär gewesen, wenn der jäger denn bewohner getroffen hätte?
wärs dann auch noch rechtens?
so in die richtung: kann ich ja nix dafür, dass der in seinem eigenen garten rumsitzt, obwohl ich grad ein rehkitz erschießen will?
 
aha das wusste ich nicht, dass tierkinder auch frei sind ...was bringt dann eigentlich davor die schonzeit für muttern wenns die kinder eh gleich drauf umbringen?

die jägerschaft hab ich eh noch nie verstanden :(
 
Also...muss euch auch was dazu erzählen...

ich wohn in nem Naturpark, dh. rund um unser Haus (und den wenigen Nachbarhäusern) ist nur Wald, Wiese, Bach und Berge. Die Wiesen rund um unser Haus gehören meinem Vater. Da hinter unserem Haus Wald ist, stehen auf der Wiese - logischerweise - oft Rehe, Hirsche, Hasen, Füchse usw. Die werden einfach abgeknallt...

Ich finds einfach unverantwortlich das die Jäger da nicht mitdenken. Nicht nur das auf den Wiesen Katzen und Hunde laufen, sondern auch Kinder!! (wir haben ein Gasthaus, mit Kinderspielplatz).

Außerdem finden unsre Jäger nichts dabei, wenn man an einem Sonntag, Punkt 12 Uhr Mittags Gewehre einschießt... zwar nicht auf oben genannter Wiese aber die 200 Meter weiter oben, hinter einem kleinen Waldstück.

Auf die Frage, ob das denn unbedingt sein müsse bekommt man nur Antworten wie "ja, das is halt so..."

Ich muss zugeben in den letzten Monaten hat es sich schon gebessert (hat aber wahrscheinlich damit zu tun, dass keine Tiere mehr auf den Wiesen bei uns sind). Aber das mit den Gewehren einschießen is nach wie vor so...

Und da wundern sich unsre Jäger, warum sie nicht gern gesehen werden...
 
Da stellt sich nun auch mir eine Frage?

Überall ist nun zu lesen, dass Krähen abgeknallt werden dürfen (obwohl sie eigentlich unter Naturschutz stehen).

http://ooe.orf.at/stories/342915/

Und ein Genehmigungsbescheid sieht so aus
http://www.bh-fuerstenfeld.steierma...6326/5d9b18b1/Abschuss von Rabenvögel2009.doc


Ich hoffe, div. Jäger halten sich daran, dass sie einzelne Krähen nicht abschießen dürfen.

Abschuss. Vom 1. Juli 2008 bis 31. März 2009 dürfen Krähen von Jägern gejagt werden. "In der Brutzeit, die jedes Jahr eigens bestimmt wird, ist es verboten. Abgeschossen dürfen auch nur Krähen werden, die in Gruppen auftreten. Brütende Vögel treten meist nur einzeln oder zu zweit auf", erklärt Werner Lakose von der RA 13c.

Denn ich willl NICHT, dass "mein Jakob" (Nebelkrähe, die in meinem Garten wohnt, nistet und mich mit krächzendem Gesang erfreut :D) abgeknallt wird.
 

Auszug http://www.jagd-stmk.at/pdf/JagdgesetzidF2008.pdf
(1) In der nächsten Umgebung von Ortschaften, von Stätten, die der Heilung oder
Erholung Kranker und Rekonvaleszenter dienen, von einzelnen Häusern und
Scheunen darf zwar das Wild aufgesucht und getrieben, nicht aber mit
Schusswaffen erlegt werden.
(2) Auf Friedhöfen, Eisenbahnstrecken und Gleisanlagen, auf öffentlichen
Straßen, in öffentlich zugänglichen Parkanlagen darf das Wild weder aufgesucht
noch getrieben, noch erlegt werden.
(3) Auf Grundstücken, welche zu einem Gemeindejagdgebiete gehören und
durch eine natürliche oder künstliche, ständige Umfriedung (Hecke, Gitter, Mauer
u.dgl.) derart umschlossen sind, dass der Zutritt dritter Personen ohne Verletzung
oder Übersetzung der Umfriedung auf keinem anderen Weg als durch die
angebrachten schließbaren Türen oder Tore möglich erscheint, ruht die Jagd
während der Jagdpachtzeit, und zwar von dem Zeitpunkt an, in welchem der
Jagdberechtigte durch den Grundbesitzer im Wege des Gemeindeamtes davon
verständigt wird, dass letzterer die Ausübung der Jagd auf den bezeichneten
Grundstücken nicht gestatte.

:confused:





passt ja 1. und 3. nicht zusammen, oder ist der mitten im Nirgendwo mit seiner Liege gelegen.
 
also laut krone-bericht und auch lt. auskunft der BH güssing heute ist es legitim.
ptivatgrund zählt nicht, wenn man nicht ausdrücklich so einen bescheid erwirkt hat, dass man auf seinem grund das jagen untersagt.

ich finde das echt unfassbar.

da stehts ja in deinem text:
.....in welchem der Jagdberechtigte durch den Grundbesitzer im Wege des Gemeindeamtes davon
verständigt wird, dass letzterer die Ausübung der Jagd auf den bezeichneten
Grundstücken nicht gestatte.
 
also laut krone-bericht und auch lt. auskunft der BH güssing heute ist es legitim.
ptivatgrund zählt nicht, wenn man nicht ausdrücklich so einen bescheid erwirkt hat, dass man auf seinem grund das jagen untersagt.

ich finde das echt unfassbar.

Naja gut, ist die Frage, ob er mit seiner Liege mitten auf einer Wiese ohne Häuser in der Nähe gelegen ist, oder unweit eines Gebäudes, in 2. Fall wäre es schon rechtwidrig.
 
naja, das sind haarspaltereien, ich finde es ganz prinzipiell unannehmbar, dass die jäger auf privaten grundstücken schiessen dürfen, ungeachtet dessen ob sich die besitzer und vl. haustiere gerade auf dem grundstück bewegen.
da ist man ja tatsächlich immer in gefahr, auf seinem eigenen grundstück erschossen zu werden.
das kanns ja nicht sein.... :confused:
 
Klar finds auch nicht richtig, nur wenn mein Grund/Wiese/Feld.... z.B. an einen Wald angrenzt und zum Jagdgebiet gehört, sich darauf kein Haus/Scheune... in der Nähe befindet und auch keine Umzäunung, der Mann dort liegt mitten in der Wiese, vom Jäger nicht zu sehen, dann ist es rechtens.
Leider, aber die meisten Tiere werden ja nicht im Wald sondern auf Wiesen und Feldern erlegt.
 
Ob jetzt ein Haus dasteht oder nicht, ich wäre nie auf die Idee gekommen dass man in der Nähe von Menschen Schusswaffen benützen darf:eek::eek:

Man stelle sich vor, der Jäger trifft den Grundbesitzer! Dann war es natürlich ein bedauerlicher Unfall und die gesamte Jägerschft schützt den Mörder.:mad: Wäre ja nicht das erste Mal, bekanntlich leben auch Grundwehrdiener gefährlich in Österreich.......
 
also laut krone-bericht und auch lt. auskunft der BH güssing heute ist es legitim.
ptivatgrund zählt nicht, wenn man nicht ausdrücklich so einen bescheid erwirkt hat, dass man auf seinem grund das jagen untersagt.
:

gilt das jetzt nur für die steiermark oder für ganz österreich?
sonst steh ich heute noch bei der gemeinde!
 
Oben