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mit hund fahrrad fahren, ja oder nein?

Hallo!
Also wo steht denn, dass man mit Hund nicht radfahren darf? Vor allen wo nicht?
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Dass man mit seinem Hund nicht auf öffentlichen Strassen (Asfalt!) fährt versteht sich ja hoffentlich von selbst! Wer soll denn was dagegen haben wenn man mit seinen Hunden mit dem Rad unterwegs ist, z.b. auf Feldwegen oder Forststrassen (Bikestrecken)? Grundvoraussetzung ist natürlich, dass es dem Hund Spass macht, die Strecken nicht zu lang sind, die Temperaturen und die Luftfeuchtigkeit nicht zu hoch sind, die Hunde angeleint sind und ein entsprechendes Geschirr tragen.
Auch zwei mit einer Neckleine verbundene Hunde können miteinander mit dem Fahrad bewegt werden:
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Wichtig ist, die Hunde nicht zu überfordern und die Streckenlängen langsam steigern! Sonst kann es sein, dass die Hunde bald nicht mehr begeistert bei der Sache sind!
mehr Infos

lG
thom
 
Österreich:Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Laut StVO § 99, Abs. 3 lit f ist es verboten, aus Gründen der Verkehrssicherheit Hunde neben oder hinter einem Fahrzeug an einer Leine laufen zu lassen. Und was ein „Fahrzeug" ist, regelt StVO §2: Fahrräder gehören jedenfalls dazu. Weiters gibt es noch Fuhrwerke: Dies sind „Fahrzeuge", die durch Menschen oder Tiere fortbewegt, also gezogen werden. Ein Fahrrad ist aber kein Fuhrwerk, weil es durch menschliche Muskelkraft über Pedale betrieben wird.

Schweiz:
In der Schweiz ist es laut VRV Art. 71 „erwachsenen Radfahrern mit der gebotenen Vorsicht erlaubt, einen Hund an der Leine zu führen".

Deutschland
:
n Deutschland verkündete der Bundesgerichtshof mit Beschluß Az.: 4 StR 518/90 am 18.04.1991: Ob man einen Hund vom Fahrrad aus mit sich führen darf, ist anhand der Straßenverkehrsordnung und des Tierschutzgesetzes zu beurteilen. Nach Paragraph 28 StVO ist es grundsätzlich verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus an der Leine zu führen oder etwa neben dem Fahrzeug unangeleint mitlaufen zu lassen. Lediglich vom Fahrrad aus dürfen Hunde mitgeführt werden. Dies bedeutet aber keinen Freibrief, zum Beispiel für einen Radrennfahrer, einen Dackel neben sich herlaufen zu lassen. Die Erlaubnis, Hunde am Fahrrad mitzunehmen, gilt nämlich nur für größere, schnell laufende Hunde. Aber auch hier muß das Tierschutzgesetz beachtet werden. Denn das, was dem Hund anfangs noch Vergnügen bereitet, kann auf einer längeren Strecke für den untrainierten Hund leicht zur Tierquälerei werden. Damit dürfen größere Hunde vom Fahrrad prinzipiell geführt werden. Nur wenn die Gemeinde einen Leinenzwang verbindlich vorschreibt, hat auch der Fahrradhundeführer diese Regelung zu beachten.

Quelle:http://www.wuff.at/artikel.php?artikel_id=158
 
Österreich:Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Laut StVO § 99, Abs. 3 lit f ist es verboten, aus Gründen der Verkehrssicherheit Hunde neben oder hinter einem Fahrzeug an einer Leine laufen zu lassen. Und was ein „Fahrzeug" ist, regelt StVO §2: Fahrräder gehören jedenfalls dazu. .......
Quelle:http://www.wuff.at/artikel.php?artikel_id=158

Hallo!

Auf der Strasse mit dem Hund zu biken ist meiner Meinung nach nicht nur fahrlässig sondern auch aus gesundheitlicher Sicht bedenklich! Strassen sind in der Regel asfaltiert - für die Pfoten und die Gelenke der Hunde GIFT!
Abgesehen davon sollten Hunde immer vor dem Fahrrad laufen - sie sollen das Tempo bestimmen und nicht neben oder hinter dem Fahrrad "nachgeschliffen" werden.
Mit den Hunden Rad zu fahren ist in Österreich nicht generell verboten, sondern nur dort wo die StVO anzuwenden ist!

lG
thom
 
Hallo!

Auf der Strasse mit dem Hund zu biken ist meiner Meinung nach nicht nur fahrlässig sondern auch aus gesundheitlicher Sicht bedenklich! Strassen sind in der Regel asfaltiert - für die Pfoten und die Gelenke der Hunde GIFT!
Abgesehen davon sollten Hunde immer vor dem Fahrrad laufen - sie sollen das Tempo bestimmen und nicht neben oder hinter dem Fahrrad "nachgeschliffen" werden.
Mit den Hunden Rad zu fahren ist in Österreich nicht generell verboten, sondern nur dort wo die StVO anzuwenden ist!

lG
thom
ähm...also die hunde mit denen ich bisher fahrrad gefahren bin, liefen neben oder halb hinter dem fahrrad...grad damit ich eben nich über sie rüber fliege, falls ich mal ncih rechtzeitig bremsen kann...oder sie meinen plötzlich doch mal stehen bleiben zu wollen (das gilt jetz nur, wenn ich sie an der leine habe)

und komischerweise konnten die auch neben dem fahrrad das tempo angeben...bzw. ich musste es angeben, weil madame immer gleich lospreschen wollte...und das nun wirklcih nich über längere zeit ausgehalten hätte...also musste ich sie ganz schön abbremsen...
 
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