B
Bonsai
Guest
Bis jetzt konnte folgendes leider niemand beantworten:
Ist es erlaubt, als Privatmensch auf öffentlichem Grund Rattengift auszulegen?
Es ist nämlich so, dass es in meiner Gegend einen Hundehasser gibt, der jetzt den Bereich um seinen Garten (also vor der Gartenmauer, also öffentlich) mit Rattengift "gesichert" hat. Es stehen zwar Warnschilder daneben, würde mich aber trotzdem wundern, wenn jeder Mensch einfach so Gift ausstreuen dürfte.
Weiß jemand wie die gesetzliche Lage ist, kann man ihn anzeigen?
Ist es erlaubt, als Privatmensch auf öffentlichem Grund Rattengift auszulegen?
Es ist nämlich so, dass es in meiner Gegend einen Hundehasser gibt, der jetzt den Bereich um seinen Garten (also vor der Gartenmauer, also öffentlich) mit Rattengift "gesichert" hat. Es stehen zwar Warnschilder daneben, würde mich aber trotzdem wundern, wenn jeder Mensch einfach so Gift ausstreuen dürfte.
Weiß jemand wie die gesetzliche Lage ist, kann man ihn anzeigen?