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Steirisches Jagdgesetz:
§ 60 (5)
Revierende Hunde und umherstreifende Katzen
(1) Hunde, die abseits von Häusern, Wirtschaftsgebäuden, Herden und Wegen
Wild jagend angetroffen werden, und im Wald jagende Katzen, dürfen vom
Jagdberechtigten oder vom beeideten Jagdschutzpersonal oder von mit
schriftlicher Erlaubnis versehenen Jagdgästen getötet werden. In der Zeit vom
15.September bis 15.März jedoch nur bei konkreter Gefährdung des Wildes,
insbesondere im Bereich von Fütterungsanlagen und Einstandsgebieten.
(2) Das Recht zur Tötung von Hunden besteht nicht gegenüber Jagdhunden,
Blindenhunden, Polizeihunden, Hunden der Gendarmerie, der Zollwache, des
Bundesheeres und Hirtenhunden, sowie Fährten und Lawinenhunden, wenn sie
als solche gekennzeichnet oder sonst erkennbar sind.
(3) Hundebesitzer, die ihre Hunde im fremden Jagdgebiet wiederholt
herumstreifen lassen, machen sich einer Übertretung schuldig.
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Sprich, ganz ähnlich wie in NÖ, der Hund darf nicht jagen oder hetzen oder alleine im Wald herumstreifen und "revieren" = mit der Nase am Boden Wildspuren suchen bzw verfolgen.
Es besteht KEINE allgemeine Leinenpflicht im Wald.
Schilder aufhängen kann jeder, aber solange das keine gesetzliche Grundlage hat, würde ich es nicht allzu ernst nehmen.
Mir ist wichtig, dass meine Hunde tatsächlich keinen Schaden anrichten, dafür trage ich die Verantwortung und darum kümmere ich mich auch.
Hallo ihr!
Also ich finde man sollte Hunde im Wald nicht umbedingt frei herumlaufen lassen. Klar ist es schwer seinem Hund den nötigen Auslauf zu geben, aber gerade im Wald kann es schonmal passieren das einem ein Reh über den Weg läuft. Ich durfte damit einmal Bekanntschaft machen, dass einer meiner Hunde das Reh doch sehr interessant gefunden hat und ich mir dadurch ganz schön meine Schulter verrenkt habe (dank Leine)
Ich bin aber sehr froh darüber das "nur" meine Schulter darunter leiden musste und nicht das Reh quer durch den Wald gehetzt wurde.
Das kann für den Hund und auch das Reh schlimme Folgen haben
Ich denke kein Tierliebhaber könnte damit Leben, das sich ein (Wild)Tier verletzt nur weil man selbst verantwortunglos handelt.
Schönen Tag noch und viel Spaß mit euren Wuffels
LG Nora
Doris1960 schrieb:es gibt aber auch hunde,die nicht hinter rehen herjagen und sich abrufen lassen und beim besitzer bleiben.bei diesen hunden ist es okay,wenn sie frei im wald sein dürfen.jeder besitzer sollte selber wissen,wie sein hund reagiert bei wild und dementsprechend den hund anleinen oder frei lassen.lg
Keine Sorge, das ist verboten. Waldbesitzer können das schon alleine wegen der Haftungsfrage nicht erlauben, nur hilft das Verbieten halt nicht immer.juka schrieb:und wenn einer mit fast 100 km einen berg runter donnert, sich nicht einmal bemerktbar macht, und selbst menschen zu tode erschrecken, dann gehört diesen menschen das radfahren im wald verboten, weil sie andere gefährden!
Ich kann hier nur folgendes sagen : Nur der angeleinte Hund , ist der
gesicherte Hund .
Will den Schießwütigen Jägern keinen Grund geben .................... !
LG . Josef![]()
Ausgegraben und extra registriert um hier die Kaste der Jäger zu beweihräuchern. Selbstverständlich von einem Mitglied derselbigen.![]()
Pssst! Er hat noch gar nicht meinen thread entdeckt..... :sleeping2: