die sache mit den jägern....

Daphy&Bazooka

Profi Knochen
mir hat eine jägerin gesagt, dass es auch auf feldwegen ein generelles hundefreilaufverbot gibt. wenn der hund frei läuft und sich innerhalb von 100m vom hundebesitzer befindet, muss sie den besitzer verwarnen, dass er den hund anleint.
wenn der hund aber mehr als 100m entfernt ist, dann darf ein jäger den hund ohne vorwarnung einfach erschießen :eek:

kennt sich damit jemand aus?
 
wenn der hund aber mehr als 100m entfernt ist,
Da muss der Jäger/Jägerin aber ein gutes Augenmaß haben, um 101 Meter genau "messen" zu können.

Mansi hat recht,
es darf nicht einfach ohne Grund geschossen werden. Wäre ja noch schöner
 
mir hat eine jägerin gesagt, dass es auch auf feldwegen ein generelles hundefreilaufverbot gibt. wenn der hund frei läuft und sich innerhalb von 100m vom hundebesitzer befindet, muss sie den besitzer verwarnen, dass er den hund anleint.
wenn der hund aber mehr als 100m entfernt ist, dann darf ein jäger den hund ohne vorwarnung einfach erschießen :eek:

kennt sich damit jemand aus?

Welches Bundesland?

Wie auch immer, sie soll Dir sagen, an welcher Stelle in welchem Gesetz bzw Verordnung dieser Text zu finden ist. Wenn sie das nicht kann, dann stimmt es wohl auch nicht.

In NÖ ist es zB definitiv nicht so.
 
Meines Wissens nach darf der Jäger nur einen offensichtlich jagenden Hund erschießen :confused:

Bloß passiert es trotzdem immer wieder, dass ein übereifriger Jäger einen freilaufenden Hund erschießt und wie willst du im nachhinein beweisen, ob er einem Wild nachgelaufen ist oder nicht. Dann steht Aussage gegen aussage und vor allem wenn dein Hund erschossen erschossen wurde, hillft es dir leider auch nichts mehr, dass du vielleicht im Recht warst. Habe noch nie gehört, dass ein Jäger zur Rechenschaft gezogen wurde und wenn wahrscheinlich nur mit einer Verwarnung.
Insofern bin ich froh, dass ich am Stadtrand wohne und die angrenzenden Wälder von relativ vielen Walkern und Läufern frequentiert werden, sodass tagsüber selten Jäger mit schußbereiten Waffen unterwegs sind.
 
mir hat eine jägerin gesagt, dass es auch auf feldwegen ein generelles hundefreilaufverbot gibt. wenn der hund frei läuft und sich innerhalb von 100m vom hundebesitzer befindet, muss sie den besitzer verwarnen, dass er den hund anleint.
wenn der hund aber mehr als 100m entfernt ist, dann darf ein jäger den hund ohne vorwarnung einfach erschießen :eek:

kennt sich damit jemand aus?

Auch wenn das Jagdrecht Ländersache ist und in jedem Bundesland die Regelungen unterschiedlich sind, kann ich mit an Sicherheit grenzender Bestimmtheit sagen, dass so etwas wie oben behauptet nicht stimmt. Aber von einer Person, die Freude am Töten hat, und nach Gelegenheiten sucht, ihrem Trieb nachzugehen, kann man nicht erwarten, dass sie die Grenzen ihrer Erlaubnis offen zugibt.

Marcus
 
Bei uns ist es gesetzlich, dass der Jäger schießen darf wenn der Hund wildert oder streunt. Aber ob man sich daran hält oder nicht, weiß ich net.
 
Es kommt auf den Jäger an. Manche betrachten es schon als Hetzjagd, wenn ein Rudel Rehe 500m weiter ein Feld quert, ohne vom Hund gehetzt worden zu sein.
'Unserer' macht auch Spaziergänger ohne Hund zur Sau und legte auf meinen angeleinten Langhaardackel an mit der Bemerkung: "schaut aus wie ein Fuchs".:mad::mad::mad:
 
Es kommt auf den Jäger an. Manche betrachten es schon als Hetzjagd, wenn ein Rudel Rehe 500m weiter ein Feld quert, ohne vom Hund gehetzt worden zu sein.
'Unserer' macht auch Spaziergänger ohne Hund zur Sau und legte auf meinen angeleinten Langhaardackel an mit der Bemerkung: "schaut aus wie ein Fuchs".:mad::mad::mad:


Und warum meldest so etwas nicht?

BH, Jagdverband, etc...
 
die Jäger und ihr Imponiergehabe.
Er möge dir bitte direkt dieses Gesetz vorlegen. Ansonsten ist das eine handfeste Drohung, die du dir nicht gefallen lassen musst.
 
es ist echt ein jammer...:(

aber es geht ja nicht nur mir so.

ich hab halt trotzdem immer bisserl bammel wenn ich rico frei laufen lasse. er ist zwar ein dt.kurzhaar - also jagdhund - aber ein totaler antijäger.
vor dem können rehe und hasen nur so herumhoppeln, er schaut und wenn ich nur kurz pfeif oder ihn rufe kommt er sofort. darüber bin ich sehr froh. meine anderen beiden sind ja jäger mit leidenschaft, da muss ich sehr gut überlegen wo ich sie frei lasse wenn ich auf feldwegen unterwegs bin.

aber die jäger glauben ja nicht dass so ein hund wie rico nicht jagd....bis auf einen, der hats mal live erlebt wie er die hasen ignoriert. der sagt nix mehr :p

aber ich kenn jemanden, der wurde vor jahren der hund an der leine erschossen!!:eek::eek:
mit der begründung er hätte gejagt und der jäger hat gewonnen :mad:

schade dass es nicht friedlicher zugehen kann...
 
aber ich kenn jemanden, der wurde vor jahren der hund an der leine erschossen!!:eek::eek:
mit der begründung er hätte gejagt und der jäger hat gewonnen :mad:
...
wie das denn??? :eek:

Da hätte ich mich bitter gerächt. :mad: Diejenigen, die einem keine Waffe erlauben (Legislative, Judikative und Exekutive) und dann erwarten, dass man sich von bewaffneten Idioten alles gefallen lässt, müssen damit rechnen, dass die Menschen vermehrt zur Selbstjustiz greifen. Und genau das tue ich. Das verlangt der Gerechtigkeitssinn.
 
ich hatte mal vor Jahren ein großes Problem mit Jägern (war aber nicht hier bei mir und hatte nichts mit Hunden zu tun). Da hab ich dann einen Brief an Herrn Lebersorger (war damals und ich glaub ist es auch noch heute, der Oberste der Jägerschaft) geschrieben und bekam eine sehr nette Antwort, daß er alles regeln würde.
Also ich würde raten, daß, falls man wirklich mal ein großes Problem mit einem Jäger hat und weiß daß man im Recht ist, seinen Namen, das Datum, die Uhrzeit etc. mit einem Brief an die Jägerschaft (ich weiß jetzt nicht wie das heißt, sorry) schreibt.

LG Biggi
 
Hallo!
Ich würde wirklich mal gerne wissen, wie das Gesetz jetzt wirklich aussieht.
Man hört so viele verschiedene Meinungen, dass man nicht mehr weiß wem man glauben soll.

Auch wenn leinenplicht ist: ich muss meinen Hund frei lassen, denn ich kann nicht immer nur mit leine gehen, das wäre für mich und Amigo ein horror.
Außerdem müsste ich sicher die dreifache Strecke gehen, damit er ausgelastet ist.
Außerdem hat Amigo mir schon öfter bewiesen dass er auch in der nähe von wildtieren abrufbar ist, obwohl er ein jagdhund ist.
Einmal sind wir 3 Rehen begegnet die natürlich sofort in ein Maisfeld geflüchtet sind, Amigo ist zwar sofort nach aber ich bin weitergefahren (ich war mit dem Rad unterwegs) und hab ihn gerufen und er ist sofort zurückgekommen, meine beste waffe bei ihm ist es nämlich einfach wegzugehen denn er kommt immer wenn er merkt dass ich verschwinde.

Es wäre aber toll, wenn ich weiß ob ich um meine Hund angst haben muss!
 
Ich hab soundso das Gefühl das Jäger zuerst auf alle Fälle am längeren Ast sitzen. Wie gesagt, wie soll man beweisen das sein Hund wirklich nicht gejagt hat? Man kann ja nicht bei jedem Spaziergang Zeugen mitnehmen die unvoreingenommen an die Sache rangehen...

Und wenn ich bedenke was erst alles passieren muß, damit ein JÄger seinen Jagdschein abgeben muß... Hier bei uns im Ort waren ja die zwei JÄger die über 70 Katzen, teils im eigenen Garten gefangen haben und dann am Feld ausgesetzt und erschossen bzw. gleich aus dem Auto aus abgeschossen haben. Verurteilung gegen Tierquälerei war bald mal am Tisch, aber bis auch geklärt war ob die zwei ihre Jagdlizenz wirklich verlieren vergingen damals ein paar Monate - wie kann sowas sein!? Die Jägerlobby bringt einfach einigen Gemeinden viel zu viel Geld ein....
 
Hab folgenden Text im NÖ Jagdgesetz 1974 gefunden:

§ 135 Abs. 1 Zi. 6b
Eine Verwaltungsübertretung begeht wer
6b. als Halter von Hunden seine Verwahrungs- und Aufsichtspflicht gegenüber diesen Tieren in einer solchen Art vernachlässigt, daß diese im Jagdgebiet wildern oder revieren bzw. herumstreunen können (§ 64 Abs. 2 Z. 2);
§ 64 Abs. 2 Z. 2
2) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berufenen Organe sind demnach
insbesondere berechtigt und im Falle der Z. 1 sowie der ersten beiden
Worte der Z. 2 auch verpflichtet, in ihrem dienstlichen Wirkungskreis
2. wildernde Hunde, sowie Hunde, die sich erkennbar der Einwirkung ihres Halters entzogen haben und außerhalb ihrer Rufweite im Jagdgebiet abseits öffentlicher Anlagen umherstreunen und Katzen, welche in einer Entfernung von mehr als 300 m von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden umherstreifen, zu töten. Das Recht zur Tötung von Hunden besteht nicht gegenüber den Jagd-, Blinden-, Behinderten-, Lawinen-, Katastrophensuch- und Hirtenhunden, wenn sie als solche erkennbar sind, für die Aufgaben, für die sie ausgebildet wurden, verwendet werden und sich bei der Erfüllung dieser Aufgaben vorübergehend der Einwirkung ihres Halters entzogen haben. Das Recht zur Tötung besteht auch nicht gegenüber Hunden, die aufgrund ihrer Rasse, ihrer Größe oder ihrer Schnelligkeit erkennbar für das freilebende Wild keine Gefahr darstellen; zum Abschuß revierender oder wildernder Hunde und umherstreifender Katzen sind neben den Jagdaufsehern in gleicher Weise auch die Jagdausübungsberechtigten und über deren besondere Ermächtigung auch andere ortskundige im Jagdgebiet ständig zur Jagd berechtigte Personen mit Jagderlaubnisschein berechtigt; den Eigentümern der nach Maßgabe der vorstehenden Vorschriften getöteten Hunde und Katzen gebührt kein Schadenersatz; die Erlegung eines Hundes ist unter Darlegung der hiefür maßgebenden Umstände der Bezirksverwaltungsbehörde bekanntzugeben;
In Kurzfassung:
Hunde, die sich erkennbar der Einwirkung ihres Halters entzogen haben und außerhalb ihrer Rufweite im Jagdgebiet abseits öffentlicher Anlagen umherstreunen, da steht nichts davon, dass es generell verboten ist Hunde frei laufen zu lassen.
 
Halli hallo,
also ich hab am Samstag zufällig einen Jäger mit ausgebildeter Labbi- Dame kennengelernt und ihn bezüglich den Jagdgesetzen bzgl. Hund gefragt.

Er meinte, der Hund muss in Rufweite sein und darf nicht wildern. Naja nur meinte er selber, nur wenige Jäger halten sich an das und verwarnen gleich.

Tja, also muss man selber wissen, ob man sich auf das Gesetz verlässt oder ob man aus Schutz seinen Hund an der Leine behält.

Lg :)
 
Diese Information stellte Miss Merlin in Nov. 07 hier herein:

"
Sooooooooooooo

Ich hab jetzt mal nachgefragt bei der OÖ- Landesregierung (Name des Juristen gerne per PN)

1) Leine ODER Maulkorb im Ortsgebiet.
2) Leine UND Maulkorb im Freibad, im Öffi, im EKZ
3) Leine soll 1,5 m nicht länger sein.

So und jetzt kommts (Zitat):
"Darüber hinaus besteht dieses Gesetz NICHT. Ein Hundehalter ist NICHT verpflichtet seinen Hund außerhalb des Ortsgebietes an die Leine zu nehmen oder ihm einen Maulkorb drauf zu geben.
Natürlich ist der Hundehalter selbstverantwortlich dafür, dass der Hund keinen Schaden anrichtet. Also Wild aufstöbert oder ähnliches. Das muss eh jeder selber wissen.
Was es noch geben kann, ist, wenn ein Bauer sagt, er will nicht, dass auf seinem Feld ein Hund frei rumläuft. Das kann er dann dem HH sagen und das ist maximal eine Besitzstörung. Aber wie schon gesagt, es gibt hierbei sonst keine Verpflichtung. Es steht nicht im Gesetz, also gibt es das nicht."
Er hat auch gemeint, dass da schon so viele Anfragen gekommen sind, weil offensichtlich die Jäger das den HHs so sagen, dass der Hund im Wald an der Leine sein muss.
"Das ist zumindest laut Hundehaltergesetz nicht so."
Was noch sein kann, ist, dass die Gemeinde bestimmte Plätze extra kennzeichnet als Hundezone oder das der Hund da nicht rein darf, dafür brauchts aber eine Verordnung und die kann man am zuständigen Gemeindeamt nachfragen.

So, das wars mal von meiner Seite und jetzt erkundige ich mich noch, wie es lt. Jagdgesetz aussieht.

Soooooooooooo.
Nächste Auskunft:

Ein Jäger darf einen Hund erschießen, wenn er wildert.
Ich: Was heißt genau wildern?
Antwort: Wildern heißt, wenn er das Wild hetzt oder reißt. Bzw. angetroffen wird, wenn er es frisst.

Ich: Darf ein Jäger mir sagen, dass ich meinen Hund an die Leine nehmen muss?

Antwort: Natürlich ist es besser, wenn Sie der Jäger oder ein Waldaufsichtsorgan bittet, weil dann kanns nix geben. Um halt Schaden abzuwenden wenn grad Jungwild da ist, kommt halt auch auf die Jahreszeit drauf an. Und wenn der Hund an der Leine ist, dann kann nichts passieren, weil etwas Jagdtrieb hat ja jeder Hund

Ich: Aber er hat nicht das Recht, mir zu sagen, dass ich es tun muss.
Antwort: Zwingen kann er Sie nicht. Da hat er kein Recht dazu.

ich: Außer es ist sein Wald?
Antwort: Genau, dann wärs Besitzstörung.

"
 
hmmm.. wir haben ein abkommen mit dem jäger, dass hunde die mit leuchti gesichtet werden (in der dämmerung z.B) NICHT geschossen werden. auch wenn er nicht gleich den HH sieht.

ebensolches gilt bei hund mit maulkorb.

aber das ist halt eher die ausnahme. :o

aber vielleicht kann man mit den zuständigen jägern ein solches abkommen schließen.

lg
 
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