Diese Information stellte Miss Merlin in Nov. 07 hier herein:
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Sooooooooooooo
Ich hab jetzt mal nachgefragt bei der OÖ- Landesregierung (Name des Juristen gerne per PN)
1) Leine ODER Maulkorb im Ortsgebiet.
2) Leine UND Maulkorb im Freibad, im Öffi, im EKZ
3) Leine soll 1,5 m nicht länger sein.
So und jetzt kommts (Zitat):
"Darüber hinaus besteht dieses Gesetz NICHT. Ein Hundehalter ist NICHT verpflichtet seinen Hund außerhalb des Ortsgebietes an die Leine zu nehmen oder ihm einen Maulkorb drauf zu geben.
Natürlich ist der Hundehalter selbstverantwortlich dafür, dass der Hund keinen Schaden anrichtet. Also Wild aufstöbert oder ähnliches. Das muss eh jeder selber wissen.
Was es noch geben kann, ist, wenn ein Bauer sagt, er will nicht, dass auf seinem Feld ein Hund frei rumläuft. Das kann er dann dem HH sagen und das ist maximal eine Besitzstörung. Aber wie schon gesagt, es gibt hierbei sonst keine Verpflichtung. Es steht nicht im Gesetz, also gibt es das nicht."
Er hat auch gemeint, dass da schon so viele Anfragen gekommen sind, weil offensichtlich die Jäger das den HHs so sagen, dass der Hund im Wald an der Leine sein muss.
"Das ist zumindest laut Hundehaltergesetz nicht so."
Was noch sein kann, ist, dass die Gemeinde bestimmte Plätze extra kennzeichnet als Hundezone oder das der Hund da nicht rein darf, dafür brauchts aber eine Verordnung und die kann man am zuständigen Gemeindeamt nachfragen.
So, das wars mal von meiner Seite und jetzt erkundige ich mich noch, wie es lt. Jagdgesetz aussieht.
Soooooooooooo.
Nächste Auskunft:
Ein Jäger darf einen Hund erschießen, wenn er wildert.
Ich: Was heißt genau wildern?
Antwort: Wildern heißt, wenn er das Wild hetzt oder reißt. Bzw. angetroffen wird, wenn er es frisst.
Ich: Darf ein Jäger mir sagen, dass ich meinen Hund an die Leine nehmen muss?
Antwort: Natürlich ist es besser, wenn Sie der Jäger oder ein Waldaufsichtsorgan bittet, weil dann kanns nix geben. Um halt Schaden abzuwenden wenn grad Jungwild da ist, kommt halt auch auf die Jahreszeit drauf an. Und wenn der Hund an der Leine ist, dann kann nichts passieren, weil etwas Jagdtrieb hat ja jeder Hund
Ich: Aber er hat nicht das Recht, mir zu sagen, dass ich es tun muss.
Antwort: Zwingen kann er Sie nicht. Da hat er kein Recht dazu.
ich: Außer es ist sein Wald?
Antwort: Genau, dann wärs Besitzstörung.
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