• Liebe WUFFler, Clubber und andere Forum-Nutzer!

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    Liebe Grüße und au revoir!

    Euer Team von DER HUND Club

die sache mit den jägern....

Zur Ergänzung: Das Jagdgesetz ist Landessache, daher kann es schon zu Unterschieden zwischen den Bundesländern kommen.

Tatsache ist, dass der Hund im Einflussbereich des HH frei laufen darf. Man kann auch nicht sagen wieviele Meter das sind, weils ja auf den Hund ankommt. Viele Jäger wollen uns immer wieder einreden, dass Leinenpflicht besteht. Und sie verstehen es die Leute einzuschüchtern. (Es gibt natürlich auch umgängliche) Deshalb ist es gut, wenn man das Gesetz kennt.

Zum Thema Besitzstörung: Auch in einem Privatwald (das sind ja die meisten Wälder in Österreich) darf man auf den Wegen spazieren gehen. Der Waldbesitzer darf nur das Radfahren und Reiten verbieten aber nicht spazieren gehen. Und auch hier gilt "im Einflussbereich des HH", da auch der Wald Jagdgebiet ist. Ich achte im Wald allerdings darauf, dass mein Hund möglichst am Weg bleibt. Mit ein bisschen Rücksichtnahme von beiden Seiten könnte es funktionieren.

lg
 
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