In meiner Nähe wird ein kleiner Hund (Pekingese oder ähnliches) in einem kleinen Häuschen(erinnert mich an einen Unterschlupf für Kaninchen) mit Zaun drumherum(2,5 mal 2 Meter in etwa) im Garten entlang des Gartenzauns gehalten, wo die Strasse vorbeiführt. Im Häuschen ist er aber nicht eingesperrt.
Drinnen im Haus der Familie soll er immer angebunden sein.
Spazierengehen darf er anscheinend nie.
Der Hund ist etwas älter, das Herrl hat aber eine neue Frau mit Kleinkind, die möchte das Tier nicht beim Kind haben.
Er bellt oder tobt nicht, wenn Pippin reinschnuppert.
Ist sowas legal? In Österreich ist Zwingerhaltung erlaubt oder nicht?
Deswegen die Frage: Kann der Tierschutz was dagegen tun?
Ich fürchte, dass, wenn ich den Tierschutz benachrichtige, der Hund dann im Keller versteckt wird.
Evi
Drinnen im Haus der Familie soll er immer angebunden sein.
Spazierengehen darf er anscheinend nie.
Der Hund ist etwas älter, das Herrl hat aber eine neue Frau mit Kleinkind, die möchte das Tier nicht beim Kind haben.
Er bellt oder tobt nicht, wenn Pippin reinschnuppert.
Ist sowas legal? In Österreich ist Zwingerhaltung erlaubt oder nicht?
Deswegen die Frage: Kann der Tierschutz was dagegen tun?
Ich fürchte, dass, wenn ich den Tierschutz benachrichtige, der Hund dann im Keller versteckt wird.
Evi