Chaya
Super Knochen
Betrifft Ö zwar nicht, aber dennoch toll!
Dann hoff ma mal, dass die Berufung nix bringt !!
http://portal.gmx.net/de/themen/ges...ebernehmen,cc=000000185900049413721nypuO.html
Blindenhund: Krankenkasse muss Kosten übernehmen
Aachen (dpa/tmn) - Auch wenn ein Blinder sich mit einem Taststock in vertrauter Umgebung bewegen kann, hat er Anspruch auf einen Blindenhund. Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Aachen hervor (Az.: S 13 KR 99/06), auf das die "Ärztliche Praxis" hinweist.
Assistenzhund-Ausbildung in Rostock
Blinde Menschen haben Anspruch sowohl auf einen Stock als auch auf einen Hund. (Bild: ZB-Funkregio Ost)
© dpa
Vergr??ern (Symbol)
In dem entschiedenen Fall hatte ein 51-Jähriger Mann, der als Erwachsener erblindete, zwar ein so genanntes Orientierungs- und Mobilitätstraining mit einem Taststock absolviert. Er beantragte dennoch bei der Kasse einen Hund. Die Kasse weigerte sich, diese Kosten in Höhe von rund 19 000 Euro zu übernehmen. Der Kläger komme im täglichen Lebens auch mithilfe seines Stocks zurecht.
Das Gericht schloss sich jedoch der Auffassung eines Sachverständigen an: Demnach bietet der Langstock in vielen Situationen keine Sicherheit, etwa beim Auffinden von Ampelmasten, bei Schnee, in großen Menschenansammlungen und beim Überqueren großer Plätze. Blinde Menschen hätten daher Anspruch sowohl auf einen Stock als auch auf einen Hund. Voraussetzung sei allerdings, dass sie den Hund artgerecht halten können. Die Kasse hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Dann hoff ma mal, dass die Berufung nix bringt !!
http://portal.gmx.net/de/themen/ges...ebernehmen,cc=000000185900049413721nypuO.html
Blindenhund: Krankenkasse muss Kosten übernehmen
Aachen (dpa/tmn) - Auch wenn ein Blinder sich mit einem Taststock in vertrauter Umgebung bewegen kann, hat er Anspruch auf einen Blindenhund. Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Aachen hervor (Az.: S 13 KR 99/06), auf das die "Ärztliche Praxis" hinweist.
Assistenzhund-Ausbildung in Rostock
Blinde Menschen haben Anspruch sowohl auf einen Stock als auch auf einen Hund. (Bild: ZB-Funkregio Ost)
© dpa
Vergr??ern (Symbol)
In dem entschiedenen Fall hatte ein 51-Jähriger Mann, der als Erwachsener erblindete, zwar ein so genanntes Orientierungs- und Mobilitätstraining mit einem Taststock absolviert. Er beantragte dennoch bei der Kasse einen Hund. Die Kasse weigerte sich, diese Kosten in Höhe von rund 19 000 Euro zu übernehmen. Der Kläger komme im täglichen Lebens auch mithilfe seines Stocks zurecht.
Das Gericht schloss sich jedoch der Auffassung eines Sachverständigen an: Demnach bietet der Langstock in vielen Situationen keine Sicherheit, etwa beim Auffinden von Ampelmasten, bei Schnee, in großen Menschenansammlungen und beim Überqueren großer Plätze. Blinde Menschen hätten daher Anspruch sowohl auf einen Stock als auch auf einen Hund. Voraussetzung sei allerdings, dass sie den Hund artgerecht halten können. Die Kasse hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.