Zuchtvertrag

KleinE

Medium Knochen
Hiho!

Jemand von euch eine Ahnung wie sich das in Österreich mit einem """üblichen""" Zuchtvertrag eigentlich verhält? Kann mich der Züchter wirklich dazu verpflichten mit einer Hündin zu züchten oder ist dies blos Wunschvorstellung. Und wie verhält es sich wenn ich eine Hündin die mit Zuchtvertrag verkauft wurde nun zu mir nehme und zwischen dem 1. Besitzer und mir nichts vertraglich vereinbart wird. Steige ich dann automatisch in den Vertrag ein oder muss dies im Vertrag extra angeführt sein?

Wie kann man einer Einlösung dieses Vertrages entkommen? TA-Gutachten? :confused:

Thx 4 Inputs!

KleinE
 
grundsetzlich ist es so, dass man nicht gezwungen werden kann mit einem hund zu züchten. es kann aber passieren, dass "druck" ausgeübt wird. darfst dich halt nicht einschüchtern lassen.

wenn du einen hund erwirbst, dann solltest du immer einen vertrag (schutzvertrag) machen, der belegt, wem der hund gehört. wenn er dann vertraglich dein eigentum ist, kann dir niemand vorschreiben, was du mit dem hund tun sollst.

grundsetzlich ist es nicht so einfach möglich in einen vertrag, der mit einer anderen person vereinbart wurde zu den selben konditionen einzusteigen.
also jedenfalls gilt der vertrag nicht für dich, solange du nichts unterschrieben hast.


lg
 
solltest du den hund erworben haben, ohne vertrag, so würde ich das schnell nachholen, denn der hund gilt als besitz, und wenn er nicht ausdrücklich auf dich überschrieben wurde, dann kann der vorbesitzer seinen "besitz" zurückfordern wenn er will und du hast rechtlich nichts in der hand.

aber wenn du für den hund bezahlt hast, so hast du doch sicherlich einen kaufvertrag unterschrieben ??
oder ??

das hoffe ich zumindest für dich.
sogar wenn du aus dem tierheim einen hund bekommst, musst du einen vertrag unterschreiben, der festhällt, wem der hund letztendlich gehört.

hast du das alles nicht, so würde ich das ganz schnell nachholen.

lg
 
Es kann durchaus sein, dass die Hündin vom 1. Besitzer in "Zuchtmiete" genommen wurde, dh. er hat für den Hund nichts bezahlt und hat sich verpflichtet, den Hund zuchttauglich zu machen und dem Züchter für einen Wurf zu überlassen. Nach dem Wurf geht der Hund in den Besitz des eigentlichen Besitzers über.
 
@ Peci: und vor dem Wurf ist der Hund Eigentum des Züchters, er (der Züchter) kann den Besitzer also zwingen ihm den Hund wieder rauszugeben? Eigentlich ja, oder? :confused:
Und wenn der Besitzer den Hund bevor es zum Deckackt kommt weitergibt, gilt der alte "Zuchtmiete-Vertrag" aber ohnedies als gelöscht oder?


Ich hab meine Maus zwar mit Vertrag aber ohne Zuchtmiete erhalten, ganz im Gegenteil, ich hab ein "Zuchtverbot" aufgebrummt bekommen (ihr fehlen 2 Zähne). Nachdem mir von meinem TA ohnedies geraten wurde sie zu kastrieren, hat mich das nicht weiter betroffen. Für mich ist allerdings einfach interessant ob der Züchter in mein Leben mit dem Hund derart nachhaltig eingreifen kann bzw. auf welche Klauseln ich besonders achten müsste.
 
hi,
einanständiger Mietzuchtvertrag (Vertrag zur Zuchtabtretung) müßte die fraglichen Punkte genau beantworten...Üblicherweise ist der "Käufer" der Zuchtmiethündin nur Mitbesitzer oder auch oft nur Halter der Hündin (d.h. der Besitzer ist weiterhin der Züchter)...in diesen Fällen ist der "Käufer" nicht berechtigt den Hund einfach so weiterzugeben.
In deinem Fall ist der Hund jedoch nicht zuchttauglich...es sollte mit dem Züchter im Guten die weitere Vorgehensweise wenn sie nicht aus dem Zuchtmietvertrag eindeutig hervorgeht (Nachzahlung des Welpenpreises o.ä.)besprochen werden. Da wird sich doch sicher eine zufriedenstellende Lösung finden...
Grüsse,
Valerie
 
Stimme Valerie da zu. Kenne sogar Züchter, die - wenn der Hund zuchtuntauglich ist - dem Halter die Hündin schenkt (weil es ja das Risiko des Züchters ist, ob der Hund auch wirklich zuchttauglich wird).
Auf jeden Fall solltest du mit dem Züchter Kontakt aufnehmen, schon allein deswegen, damit er weiß, wo seine Hündin hingekommen ist!
 
@kleinE

du hast geschrieben, dass du einen vertrag mit dem vorbesitzer abgeschlossen hast ?
kaufvertrag ? schutzvertrag ?

wenn du einen dieser beiden verträge abgeschlossen hast, dann brauchst du dir keine sorgen mehr zu machen.
ein kaufvertrag hällt fest, wer der vorbesitzer war und wem der hund jetzt gehört. wenn beide parteien unterschrieben haben, dann sind beide damit einverstanden. vor den gesetz ist es (wenn du unterschrieben hast) dein hund. der züchter kann da nicht mehr machen. er könnte höchstens den vorbesitzer aus schadenersatz verklagen, aber das ist nicht dein bier.


sollte der vorbesitzer die hündin als zuchtmiethündin erworben haben und gegen den vertrag (züchter & vorbesitzer) in irgend einer art und weise verstoßen haben, dann hat das mit dir nichts zu tun, sofern der hund nicht gestohlen ist. in dem fall, gehört der hund immer noch dem bestohlenen. (aber das dürfte hier nicht der fall sein)
der züchter hat also kein recht auf den hund (ausser gestohlen). das ist dann eine sache zwischen vorbesitzer und züchter.

du hast den hund rechtmäßig erworben und brauchst dir keine sorgen zu machen.

es kann zum beispiel sein, dass in dem vertrag (züchter/vorbesitzer) drin steht, dass er den hund nicht an eine dritte person weiter geben darf (schenken oder verkaufen, das spielt keine rolle). in diesem fall hätte der vorbesitzer vertragsbruch begangen und der züchter könnte ihn anzeigen. du hast aber gegen kein gesetz verstoßen und es hätte mit dir nichts zu tun. du hast den hund rechtmäßig erworben (vertrag). in so einem fall (würde es zu einer verhandlung kommen) müsste der vorbesitzer den züchter entschädigen (meistens mit geld).

solltest du einen schutzvertrag abgeschlossen haben:
meistens (nicht immer) steht in einem schutzvertrag extra eine klausel drinnen, dass du dich verpflichtest, mit dem hund nicht zu züchten. wenn du es doch tun würdest, dann würdest du sich strafbar machen.

ich hoffe, ich konnte dir weiter helfen.

lg
 
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