Zuchtalter im ÖKV

UlRieke

Super Knochen
Ist jemand von Euch Mitglied in einer ÖKV-Verbandskörperschaft :confused:

Oder züchtet jemand über den ÖKV :confused:

Ich möchte gerne wissen, bis zu welchem Alter Eure Rasse im ÖKV zu Zucht eingesetzt werden darf.


Bei Google habe ich was über den Englische Bulldogge gefunden, und bin auf Eure Antworten gespannt.


Aus http://www.bulldog.or.at/zuchtordnung.htm:

"Zuchtordnung des Österreichischen Bulldog Klubs (ÖBUK)

§ 8 Zuchtalter

Das Zuchtalter wird für den Deckrüden auf vollendete 15 Monate und für die Hündin auf vollendete 14 Monate festgesetzt; maßgebend ist der Decktag. Mit Hündinnen, die älter als 8 Jahre und mit Rüden die älter als 9 Jahre, darf nur in Ausnahmefällen, nach Einwilligung des Zuchtwartes, gezüchtet werden. Eine Zuchthündin darf innerhalb von 12 Monaten nur einen Wurf bringen. Eine Hündin scheidet nach drei Schnittgeburten aus der Zucht aus."

Ich werde mich mal in einem österreischen Forum schlau machen, wie es bei anderen Rassen im ÖKV gehandhabt wird.
 
Bei den Belgischen Schäferhunden:
Die Zuchttauglichkeit wird auf der Ahnentafel, aus der auch der HD-Befund hervorgeht, durch einen Spezialstempel und der Unterschrift des Zuchtwartes oder Stellvertreters bescheinigt. Hündinnen dürfen frühestens im Alter von 20 Monaten für die Zucht eingesetzt werden, Rüden nach Vollendung des 18. Lebensmonates. Die erteilte Zuchtzulassung ist bis 31.12 des Jahres gültig, in dem die Hündinnen acht Jahre werden, die Rüden sind altersmäßig unbegrenzt zur Zucht zugelassen.

bei den Dobermännern:
1. Der Rüde darf ab dem vollendeten fünfzehnten Lebensmonat, unbegrenzt bis zu seinem Ableben zur Zucht verwendet werden.

2. Die Hündin darf ab dem vollendeten achtzehnten Lebensmonat bis zu ihrem vollendeten achten Lebensjahr (Stichtag 8. Geburtstag) gedeckt werden.
 
leonberger

hündinnen dürfen ab der 3. lebensjahr bis zum 9. gedeckt werden. maximal 4 würfe pro hündin und zwischen den geburten mindestens 12 monate abstand.
alle hunde mit denen gezüchtet wird, müssen mindestens 2 sehr gute bewertungen von leonbergerspezialrichter haben, in beiden nachzuchtkontrollen zuchttauglich sein und der HD-befund darf höchstens ein HD-B1 sein und in einem solchen fall muß der andere Leonberger HD-frei sein. (HD-A mit HD-A ist lt. verband zugelässig)
 
Britische Hütehunde:

Die Hündin muss zum Zeitpunkt der Deckung ein Mindestalter von 13 Monaten erreicht haben.
Ein Rüde darf mit einem Mindestalter von 14 Monaten zu Deckung verwendet werden. Voraussetzung ist, dass er genügend kräftig ist. Eventuelle Ausnahmen nur mit Einverständnis des Zuchtwartes.
Bei Hündinnen muss nach jedem Wurf eine Frist von 12 Monaten bis zum nächsten Wurf eingehalten werden. Ebenso bei erfolgtem Kaiserschnitt, auch wenn kein Welpe aufgezogen wurde. Eventuelle Ausnahmen nur mit Bewilligung des Zuchtwartes.
Hündinnen die älter als 8 Jahre sind, dürfen nur mit besonderer Bewilligung des Zuchtwartes und nur in Ausnahmefällen für die Zucht verwendet werden.

Details über Untersuchungen z.B. HD, usw. sind hier nachzulesen:

http://www.huetehunde.at

lg Yve
 
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