Chaya
Super Knochen
Zitiere mich selbst aus einem anderen Beitrag:
**Hunde und Katzen in Tierhandlungen: §31 (5) besagt, dass Hunde und Katzen in gewerblichen Einrichtungen, in denen Tiere zum Verkauf angeboten werden, zum Zwecke des Verkaufs nicht gehalten oder ausgestellt werden dürfen. Der Tierombudsmann von Wien, http://www.wien.gv.at/umwelt/tow/ hat auf Anruf angegeben, dass bis Mitte Februar in Wien noch Hunde und Katzen in den Zoogeschäften "abverkauft" werden dürfen.
Falls ihr Hunde und Katzen in Zoohandlungen seht ruft am besten beim Veterinäramt unter 01/4000 80 60 an, und teilt denen mit, dass so und soviele Hunde bei diesem (Name + Adresse) drinnen sind.**
Der Gesetzestext:
http://www.parlament.gv.at/pls/port...name_018212.pdf
**Hunde und Katzen in Tierhandlungen: §31 (5) besagt, dass Hunde und Katzen in gewerblichen Einrichtungen, in denen Tiere zum Verkauf angeboten werden, zum Zwecke des Verkaufs nicht gehalten oder ausgestellt werden dürfen. Der Tierombudsmann von Wien, http://www.wien.gv.at/umwelt/tow/ hat auf Anruf angegeben, dass bis Mitte Februar in Wien noch Hunde und Katzen in den Zoogeschäften "abverkauft" werden dürfen.
Falls ihr Hunde und Katzen in Zoohandlungen seht ruft am besten beim Veterinäramt unter 01/4000 80 60 an, und teilt denen mit, dass so und soviele Hunde bei diesem (Name + Adresse) drinnen sind.**
Der Gesetzestext:
http://www.parlament.gv.at/pls/port...name_018212.pdf