Zoll und Tollwutimpfung - Erfahrung

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IRLFlecky

Guest
Ich hatte gestern eine Frage zu einem Tollwut-Impfstoff, die sich inzwischen erledigt hat (http://www.wuff-online.com/forum/showthread.php?t=95140)

Jetzt brächte ich neuer Rat zu diesem Thema und zwar wie ich gestern schon geschrieben habe, hat unsere Tierärtzin die falsche Gültigkeitsdauer in dem Heimtierpass eingetragen, jetzt habe ich eine E-Mail vom Hersteller in der steht, der Impfstoff eine Gültigkeit von 2-3 Jahre und nicht nur ein Jahr wie sie im Heimtierpass eingetragen hat (ändern will (kann?) sie dass nicht). Jetzt habe ich ein Brief in Deutsch, Englisch und Französisch aufgesetzt in dem da steht, dass die Eintragung falsch ist und die richtige Gültigkeitsdauer eingefügt.
Hat jemand damit Erfahrung ob es reicht wenn ich Beipackzettel, Brief und E-Mail vom TA stempeln und unterschreiben lasse und dass beim Zoll vorzeige wenn Fragen aufkommen?

Die Reise geht über Frankreich nach UK – ich habe Angst, dass wir ankommen am Hafen und wir nicht einreisen dürfen obwohl wir alles nötige gemacht haben, dass das Tier mit kann
 


Das is ja klar, die Bestimmungen haben wir schon längst erfüllt (wir waren auch schonmal mit dem Hund in GB) das Problem ist, der TA hat jetzt eine falsche Eintragung gemacht die uns evtl. an einer erneute Einreise hindern könnte
 
Hallo!

Nein, ein Brief oder Mail genügt nicht. Es gilt das, was im EU-Petpass drinnen steht. Die TÄ muss in einer frischen Zeile den Eintrag nachholen.
Mit Datum der Impfung und Stempel + Unterschrift und Eintrag im Gütlig bis-Feld. Drüberschreiben oder irgendwie ausbessern gilt nicht.

Ein Eintrag auf 1 Jahr bei einem Impfstoff mit einer österr. Zulassung von drei Jahren, gilt höchstens im Inland beim Amtsvet als gültige Tollwutimpfung, wenn die noch innerhalb der Dreijahresfrist beanstandet wird.

Falls sie dir den Eintrag nicht ändert, dann sollte es der Amtsvet in deinem Bezirk tun.
 
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