also "Zaunpflicht" herrscht in NÖ allgemein nicht - du mußt Strassenseitig eine Einfriedung haben, aber niemand sagt, dass ich hinten einen haben muß

und schon gar nicht wird mir die Art des Zaunes vorgeschrieben, es gibt eine max. Höhe, aber es ist egal ob Maschendrahtzaun, Holzzaun, oder sonst was
Ausnahmen werden allerdings Wohnsiedlungen sein - das sagt aber dann die Gemeinde und das weiß man schon bei Erwerb des Grundstückes!!
ansonsten ist mein Haus als fertig gemeldet und ich habe
"noch" keinen Zaun - der Gemeinde ist das aber egal, solange ich eben Strassenseitig ein durchgehendes Fundament hab und die Strasse somit dann befestigt ist - wann ich vorne eine Mauer mit Zaun mach (oder halt was anderes) wird nicht mehr nachgeschaut - ist aber von Gemeinde zu Gemeinde verschieden und gilt eben nicht in ganz NÖ!!
wenn ich einen Hund hab und keinen Zaun, dann kann der Hund nicht raus, weil ich ihn ja so verwahren muß, dass er das Grundstück nicht aus eigenen Stücken verlassen kann - also wird ein Hundebesitzer schauen, dass er einen ordentlichen Zaun hat!