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Super Knochen
Grad auf ORF entdeckt...
http://orf.at/100205-47715/index.html
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Normen-Wirrwarr in den Bundesländern
Die tödliche Attacke von Rottweilern auf eine Frau in Niederösterreich und die Diskussion über die Einführung eines Hundeführscheins in Wien haben das öffentliche Interesse wieder auf den Umgang des Gesetzgebers mit Hunden und ihren Besitzern gelenkt. Ein Blick auf die Regeln der Bundesländer reicht, um die Ratlosigkeit des Staats bei dem Thema zu zeigen. Eine Gemeinsamkeit haben freilich alle Regeln: Sie zeigen kaum Wirkung - weil sie entweder ohnehin zahnlos sind oder einfach nicht angewendet werden.
Verantwortungslose Hundehalter müssen wenig fürchten
In den meisten Bundesländern greift das Gesetz erst ein, wenn etwas passiert ist.
Die tödliche Rottweiler-Attacke auf eine 78-Jährige in Niederösterreich am Donnerstagabend rückt die Diskussion über gefährliche Hunde wieder in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit. Die Rechtslage in Österreich hilft solche Fälle kaum verhindern.
In Niederösterreich ist zwar seit gut einer Woche ein neues Hundehaltegesetz in Kraft. Die Regelungen für einen Hundeführschein - für einschlägig konnotierte Rassen "mit erhöhtem Gefährdungspotenzial" wie etwa auch Rottweiler - müssen jedoch erst umgesetzt werden.
Höhere Steuern für bestimmte Rassen
Zusätzlich ist für diese Rassen eine höhere Hundesteuer zu bezahlen. Es wird jedoch nicht nur auf die Rasse abgestellt: Mögliche Konsequenzen gehen bis zur Beschlagnahme von Tieren - aber erst, wenn es mit einem Hund zu einem gefährlichen Vorfall gekommen ist.
Auch in anderen Bundesländern greift das Gesetz erst ein, wenn etwas passiert ist. Das Salzburger Landesrecht spricht von "auffällig gewordenen" Hunden, deren Besitzern Auflagen erteilt werden können. Welche das sein sollen, bleibt dem zuständigen Beamten überlassen.
Erst zum Tierarzt, wenn es zu spät ist?
In Tirol müssen Hundehalter mit ihrem Tier erst zum Amtstierarzt, wenn es zugebissen hat. Künftig soll es auch Vorladungen geben, wenn das Tier Menschen oder Tiere gefährdet hat. Außerdem sollen Hundebesitzer künftig eine Haftpflichtversicherung abschließen müssen.
Im Burgenland haben die Behörden lediglich die Möglichkeit, eine Leinen- und Maulkorbpflicht zu verordnen. Das sei im Gegensatz zum "Hundeführschein" von der Exekutive leicht kontrollierbar, heißt es aus der Landesregierung.
"Totes Recht" in Vorarlberg
Tatsächlich hilft auch das strengste Gesetz nichts, wenn es nicht angewendet wird. In Vorarlberg etwa ist das Halten von Kampfhunden theoretisch bewilligungspflichtig. Landesveterinär Erik Schmid spricht von der Regelung jedoch als "totes Recht".
Ähnliche Kritik wird bei den Plänen für einen Hundeführschein für 13 besonders häufig in Attacken verwickelte Hunderassen in Wien laut, über die die Wiener derzeit in einer Volksbefragung abstimmen. Besitzer solcher Hunde müssten dann den Schein vorweisen können.
Wo keine Kontrolle, da keine Strafe
Ob und wie ein solches Gesetz exekutiert würde, steht auf einem anderen Blatt. Es braucht nur einen Blick in einen Wiener Park, um zu wissen, dass etwa die dort geltende Leinenpflicht vor allem auf dem Papier existiert. Wiener Gehsteige zeugen zudem vom Hygienebegriff vieler Hundebesitzer.
Kärnten mit "einfachster Regelung"
Wohl auch aus diesem Grund entschied sich Oberösterreich für eine Regelung ohne jede Sanktion: Dort müssen sich Hundehalter, die ihr Tier registrieren lassen, zwei Stunden lang Expertenvorträge anhören. Prüfungen gibt es keine.
An eine ähnliche Regelung ist in der Steiermark gedacht. Am einfachsten und zumindest eindeutig ist schließlich die Regelung in Kärnten: Dort gibt es überhaupt keine Regelung im Hinblick auf problematische Hunde beziehungsweise deren Besitzer.
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