Schweden ! ! ! Da die Quarantänebestimmungen aufgehoben wurden, ist die Einreise mit Hunden und Katzen unter besonderen Voraussetzungen möglich.
Zunächst ist eine Einfuhrgenehmigung des Schwedischen Zentralamtes für Landwirtschaft erforderlich (erhältlich bei der Schwedischen Botschaft). Das Tier muss eindeutig identifizierbar sein (Tätowierung, Microchip).
Außerdem muss das Tier innerhalb der letzten 13,5 Monate gegen Tollwut geimpft und die Wirksamkeit dieser Impfung durch ein autorisiertes Laboratorium bestätigt werden(für Österreich: Bundesanstalt für Tierseuchenbekämpfung Die Bestimmung des Impftiters kann frühestens 120 Tage nach der Tollwutimpfung erfolgen und muss muss 0,5 Internationale Einheiten (IU) pro Milliliter betragen.
Impfungen gegen Leptospirose und Staupe innerhalb der letzten 13,5 Monate sind ebenfalls für Hunde vorgeschrieben.
Innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise nach Schweden ist das Tier mit einem anerkannten Präparat (Wirkstoff: Praziquantel) gegen Bandwürmer zu behandeln.
Das ist leider alles was ich sagen kann.
LG Sylvia