Wieder mal ne Rechtssache!

Eve-Francis

Super Knochen
Hallo zusammen,

ich hab ja schonmal von meiner Arbeitskollegin und deren beiden Hunden (1x großer Mischling, 1 x Rottweiler) geschrieben. Einmal wegen dem verletzten Hinterlauf, einmal wegen dem Vater der die Hunde "weghaben" wollte.

Jetzt ist folgendes passiert: Der Bruder meiner Arbeitskollegin kam mit seiner Freundin nachts "etwas" angetrunken nach Hause. Diese ist dann im zu den Hunden hin, und hat sich mehr oder weniger auf den Rottweiler draufgelegt/drangekuschelt. (Anmerkung: sie kennt die Hunde nicht) Der Hund hat sich natürlich erschreckt und wollte aufspringen. Dabei sind die Beiden mit dem Kopf aneinandergekrackt und die Freundin hat eine Platzwunde auf der Lippe. 1 Tag später wurde jetzt meine Arbeitskollegin jetzt von dieser Freundin verklagt, da der "Kampfhund" sie gebissen hätte.

Meine Arbeitskollegin war inzwischen 2x auf der Polizei und musste eine Aussage abgeben, ihr Bruder ebenfalls. Man sieht auch, das die Platzwunde nicht von einem Biss stammen kann, hätte der Rotti zugebissen, wäre sicherlich um einiges mehr passiert. Außerdem hat ja der Bruder gesehen das es kein Biss war. (aber er ist ein Familienmitglied, da ist die Aussage nicht viel wert)

Jetzt hat meine Freundin auch schon ein Attest vom Rotti abgeben müssen, das er auch ja gesund ist, und in 5 Tagen muss sie ein weiteres Attest machen, ob der Hund nicht doch Tollwut haben könnte. Die Inkubationszeit dauert wohl 10 Tage.

*ironiean* Woher soll der Hund plötzlich Tollwut haben - soll er sich bei der Freundin angesteckt haben. Darf man die dann darauf verklagen? *ironieaus*

Meine Freundin hat jetzt natürlich Angst, das ihr der Hund weggenommen wird, schlimmer noch eingeschläfert, und nur, weil jemand so doof ist und sich zu einem fremden Hund dazu legt.

LG Evelyn

D
 
ich hoffe sie hat ihrem Bruder einen Tritt in den A... verpasst, für soviel Blödheit wie kann er sowas nur zulassen.....

Ansonsten ein Attest ist gemacht worden ?
Die Umstände angegeben worden ?
Ich würde ja eine Gegenanzeige machen, wegen Nötigung eines Hundes :mad:
 
hi,

wie gesagt, beide waren betrunken - ich denke mal der bruder hat auch nicht schnell genug geschaltet - und dann ist es auch schon passiert.

ja, die umstände wurden angegeben, der polizist hat zum glück selbst einen hund, und hat eh geschmunzelt, aber da gibts ja noch mehrere polizisten. das erste attest liegt bei der polizei vor, das zweite muss sie wie gesagt in 5 tagen einreichen.

eine anzeige wegen nötigung eines hundes kann man echt machen? was gibt man dann an?

lg evelyn
 
wir wurden 2 mal angezeigt wegen Beißvorfälle.
es sollte nichts passiern, außer die Tollwutkontrolle. Nanook lebt immer noch, hat keine Auflagen oder sonstiges.

lg
 
wir wurden 2 mal angezeigt wegen Beißvorfälle.
es sollte nichts passiern, außer die Tollwutkontrolle. Nanook lebt immer noch, hat keine Auflagen oder sonstiges.

lg


hi, danke für die info. ist ja schon mal ein lichtblick.

meiner arbeitskollegin wurde beim heutigen polizeibesuch gesagt - egal was jetzt rauskommen würde - sie bzw. der hund wären auf alle fälle gemeldet, bei gemeinde, polizei usw. was heißt das genau?

lg evelyn

ps: du wohnst übrigends nur 75 km von uns entfernt! :-)
 
wenn ein hund "gemeldet" ist, dann ist da so, als hätten wir eine vorstrafe. eine saublöde sache, da er ja absolut nicht dafür konnte und wenn dann wieder einmal etwas passieren sollte, ist er bereits ein "amtsbekannter" hund.... :mad:
 
wenn ein hund "gemeldet" ist, dann ist da so, als hätten wir eine vorstrafe. eine saublöde sache, da er ja absolut nicht dafür konnte und wenn dann wieder einmal etwas passieren sollte, ist er bereits ein "amtsbekannter" hund.... :mad:


hi monika,

genau das dachte ich mir. :mad:

gemeldet sind die hunde natürlich, im heiligen land tirol würde man wahrscheinlich schon nach 2 tagen eine anzeige bekommen wenn ein hund nicht angemeldet ist. die bürokratie hier ist der hammer! :(

lg evelyn

ps: upps, hab grade gesehen das du mit "gemeldet" das gemeldet bei der polizei meinst, nicht das "angemeldet", oder? ;)
 
ich denke auch, dass deine freundin nichts zu befürchten hat...

hat sie ne hundehaftpflicht (meistens bei haushaltsversicherung dabei)?
kann sein, dass sie schmerzensgeld will, wird dann aber vermutlich durch die versicherung abgedeckt sein

aber der hund wird ihr bestimmt nicht abgenommen oder eingeschläfert werden
 
ich denke auch, dass deine freundin nichts zu befürchten hat...

hat sie ne hundehaftpflicht (meistens bei haushaltsversicherung dabei)?
kann sein, dass sie schmerzensgeld will, wird dann aber vermutlich durch die versicherung abgedeckt sein

aber der hund wird ihr bestimmt nicht abgenommen oder eingeschläfert werden

sie wohnt noch bei ihrer mutter mit ihm haus. die hat natürlich eine haushalsversicherung inkl. haftpflicht. (ob mit oder ohne hund weiß sie jetzt nicht). die hunde gehören aber lt. anmeldung meiner arbeitskollegin, können die dann trotzdem in die haftpflicht der mutter mit reinrutschen?

lg evelyn
 
Ich würde schleunigst mit einem RA verlangen dass sich die Freundin die Lippe untersuchen läßt so dass festgestellt werden kann dass es kein Biss ist. Dann würde ich Gegenazeige wegen Falschaussage bzw Verleumdung machen. Selbst wenn sie die Untersuchung verweigert - ist dass dann in den Akten. Dann vor Gericht gehen - vorher mit dem Hund einen freiwilligen Wesenstest machen - so lustig ist das nicht wenn Dein Hund wegen "BISS" aktenkundig ist ....
 
hi monika,

genau das dachte ich mir. :mad:

gemeldet sind die hunde natürlich, im heiligen land tirol würde man wahrscheinlich schon nach 2 tagen eine anzeige bekommen wenn ein hund nicht angemeldet ist. die bürokratie hier ist der hammer! :(

lg evelyn

ps: upps, hab grade gesehen das du mit "gemeldet" das gemeldet bei der polizei meinst, nicht das "angemeldet", oder? ;)


ja, ich meinte mit gemeldet, dass der vorfall gemeldet wurde!
 
Keine Ahnung ob das in Tirol anders ist.
Aber bei uns wird kein Hund wegen eines einmaligen Bisses "vorgemerkt" oder wie auch immer.
Kenne einige Hunde (inklusiv meinem vorigen) die schon mal gebissen haben (der Nachbarhund z.B. mal mich).
Besuch eines Gemeindemitarbeiters, 2 malige Kontrolle beim TA in einem gewissen Abstand und je nach dem ob derjenige Ansprüche gestellt hat Schmerzensgeld über die Haftpflicht. Aus und Ende.
TA-Rechnung für die Kontollen zahlen sogar einige Hundeversicherungen.

Außerdem - wenn es denn gar kein Biss war! Würd auf jeden Fall, sollte es zu einem Streit und Beteiligung der Versicherung kommen diese hinweisen, dass sie nicht einfach zahlen sollen, da es keinen Biss gegeben hat.

Müsste ja auch im Krankenprotokoll eindeutig zu sehen sein. Platzwunde durch Hundezähne ist wohl eher nicht möglich.
 
wenn ein hund "gemeldet" ist, dann ist da so, als hätten wir eine vorstrafe. eine saublöde sache, da er ja absolut nicht dafür konnte und wenn dann wieder einmal etwas passieren sollte, ist er bereits ein "amtsbekannter" hund.... :mad:

Diese Aussage würde ich sehr ernst nehmen.

Außerdem wenn Dein Hund jemanden BEISST ist das fahrlässige Körperverletzung auf die Du geklagt werden kannst.
 
Aja...was sagt der Bruder überhaupt dazu. Wenn mir das mein Freund machen würde, würd ich dem gewaltig was sagen....:eek:
 
Aja...was sagt der Bruder überhaupt dazu. Wenn mir das mein Freund machen würde, würd ich dem gewaltig was sagen....:eek:

dem bruder tut es total leid, eh klar, er liebt die hunde ja auch (wohnt ebenfalls noch zu hause), uns seine "freundin" ist seit dem vorfall wie vom erdboden verschluckt, geht nicht mehr ans handy... :(

lg evelyn
 
da in Tirol sowieso eine "Kampfhundehysterie" ist, würde ich den Vorfall sehr Ernst nehmen und alles dafür tun, damit festgestellt wird, dass der Hund nicht gebissen hat und nicht agressiv reagiert hat !!
Es kann passieren, dass er sein Leben lang Maulkorbpflicht oder Leinenpflicht bekommt.

Und die "Freundin" würde ich auf alle Fälle wegen Falschaussage und Verleumdnung anzeigen....geht zu einem RA und klärt das bitte.

Die Haushaltsversicherung hat 1 Hund mitversichert, aber nicht wenn mehrere Hunde in einem Haushalt sind...dann kannst das vergessen.
 
Hallo, ich würde auch zu einem Anwalt gehen.
Wie alt ist denn das "verletzte" Mädl und wie alt der Bruder?
Hatte sie die Erlaubnis das Haus zu betreten (von der Hausbesitzerin)?
 
Die Aussage des Bruders als Zeuge ist nicht automatisch weniger wert, nur weil er ein Verwandter ist.
Was hat der Polizist denn gesagt, wird die Anzeige ans Gericht weitergeleitet? Wenn nicht, würde ich gar nicht mehr viel machen. Nur wegen einem nicht wirklich nennenswerten Vorfall wird in den meisten Gemeinden nicht viel passieren. Wenn es zu einem Verletzungsvorfall mit einem Hund kommt, kann der BM Leinen- und Maulkorbpflicht verhängen, aber da sind die meisten BM sehr zurückhaltend und da es ja doch recht eindeutig kein aggressiver Vorfall war glaub ich nicht, dass noch viel passiert.

Würde allerdings schnell klären, ob die Hunde haftpflichtversichert sind. Für den Vorfall jetzt ist es eh schon zuspät, wenn sie es nicht sind. Aber wenn sie es nicht sind, würde ich sie schnellstens versichern. Der Hund kann ja auch an der Laufleine wo langgehen und ein Radfahrer muss evt schnell bremsen und stürzt oä. Versicherung ist nicht nur gut, wenn der Hund beißt.

Es kann noch eine Schmerzensgeldforderung kommen, auch wenn die Anzeige nicht weiter verfolgt wird.
 
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