Wie oft lässt ihr impfen?

Ich finde es ganz wichtig zu erwähnen, dass die Leute aber vor dem Aussetzen unbedingt eine Titerbestimmung machen lassen sollen! Es gibt auch Hunde, da greift die Grundimmunisierung nicht oder sie entwickeln keine ausreichenden Antikörper. Nicht jeder Hund muß einen so "gesunden Titer" haben wie Günni's.
Wir sind ja jetzt auch wieder zum Impfen dran, nachdem wir ein Jahr lang ausgesetzt haben. Tollwut wird jährlich geimpft, da wir öfter im Ausland unterwegs sind.
 
Das Problem daran wird aber sein ,dass dir der TA nicht die Wahrheit sagen wird ....Schliesslich verdienen sie auch daran .:rolleyes: Auch werden die von der Pharmaindustrie so *geschult*, dass sie das zT. auch wirklich voll und ganz glauben und von der Richtigkeit der Impfintervalle überzeugt sind.
 
na wenn das so ist, dann werd ich vor der nächsten Impfung mal mit meinem TA reden, was der dazu sagt........

stell Dich schon mal auf die Antwort "na, weiterimpfen" ein ;) . Du solltest Dir, wenn Du mit einem TA diskutieren willst, sehr sehr gute Argumente bereit legen - schließlich verdient er das meiste Geld mit Impfungen ;) .

Ich kenne Deinen TA natürlich nicht, vielleicht ist er ja eine der wenigen (aber durchaus langsam häufiger werdenden) Ausnahmen :) .

Mein Rat hierzu: informier Dich mal selbst über das Thema (Du schreibst ja, Du hast bisher noch nicht darüber nachgedacht), z. B. auf haustierimpfungen.de - dann kannst Du schon mal anders argumentieren.

Viele TA haben nämlich bisher auch noch nicht drüber nachgedacht :p :( .

lg
Nicole
 
Also über die Grenze ja, in Tulln auf's Messegelände nein?!:( :mad: :rolleyes:


raus ja. rein nein!!! achtung, nach wie vor gilt, dass die tollwutimpfung bei der einreise nach österreich nicht älter als ein jahr alt sein darf!

nicht entsprechend geimpfte hunde kommen - so denn kontrolliert wird - in quarantäne ... und sorry, das möcht ich meinem hund nicht antun. also beissen wir bei der TW-impfung rein. ausstellungen geh ich mit enya nicht. rennen muss ich nicht besuchen, beim training gilt das eine jahr nicht.

ich "jongliere" also, versuche, die TW-impfung möglichst lange hinaus zu zögern. bis sich auch österreich an die EU-richtlinien bei der einreise hält ... (ein thema für WUFF? ;)) - achtung! wenn nicht "durchgeimpft" ist, dann muss manchesmal die TW-impfung mindestens einen monat zurück liegen.

sollte TW-verdacht sein, oder der hund in eine beisserei verwickelt sein, kann der amtstierarzt die tötung des tieres anordnen, wenn kein anerkannter impfschutz vorliegt. titer-bestimmung ist da nicht mehr ... ich weiss, alles sehr theoretisch, aber nicht auszuschliessen.

überhaupt nicht impfen halte ich persönlich für fahrlässig. deshalb mag ich ja das buch auch so. weil es eben nicht schwarz-weiss-malt. und - ja, das buch ist zur zeit nur über die verlagsseite (ev. auch über buchhandel?) beziehbar. ich bin bei vorauszahlung immer skeptisch, das buch wollte ich aber unbedingt. bei mir hat alles geklappt, ich bekam das buch sehr rasch. werde auch das angekündigte impfbuch für katzen kaufen, sobald es erscheint.

lg,
margot
 
hallo,

eine bekannte von mir ist ta in wien und gleichzeitig auch zuchtwartin für windhunde. sie erzählte mir, wie gefärlich diese kombi impfungen sind und dass sie selber in ihrer ordi diese impfungen gar nicht verabreicht.

es ist ein absoluter irrsinn wenn man seinen hund mit einer 8fach impfung zudröhnt.
sicherlich geht es sehr oft gut - aber starten wir mal eine umfrage welcher hund schon einen schaden durch oder nach einer impfung hatte....

ich habe mir den luxus geleistet und nach vielen jahren wo ich hunde habe, habe ich auch mal bei meinen sechs eine titer bestimmung machen lassen. das ergebniss war auch für den ta sehr verwunderlich - KEINER der hund hatte genügend impfschutz aufgebaut, dabei sind sie alles jedes jahr geimpft worden, und alles hatten einen sehr gute grundimmunisierung.

einer der hund ist 20min nach der kombi impfung gestorben, also ich habe dazu gelernt.

natürlich wird dir kein tierarzt sagen, dass die viele impferei schädlich ist, es ist ja eine sichere einnahme quelle..

liebe grüße,
brida
 
Huhu Margot.

nicht entsprechend geimpfte hunde kommen - so denn kontrolliert wird - in quarantäne ... und sorry, das möcht ich meinem hund nicht antun.
EU-Verordnug steht über Länderrecht.
Wenn dich der Ösi-Gernzer nicht reinlässt... handelt er nicht nach gültigem Recht.
Das würde ich drauf ankommen lassen.
Mit einer GÜLTIGEN Impfe im Impfausweis MÜSSEN sie dich reinlassen!

ich "jongliere" also, versuche, die TW-impfung möglichst lange hinaus zu zögern. bis sich auch österreich an die EU-richtlinien bei der einreise hält
Wie schon gesagt.. das lasse ich drauf ankommen.
Und kontrolliert wird an der Grenze eh nimmer...

sollte TW-verdacht sein, oder der hund in eine beisserei verwickelt sein, kann der amtstierarzt die tötung des tieres anordnen, wenn kein anerkannter impfschutz vorliegt. titer-bestimmung ist da nicht mehr ... ich weiss, alles sehr theoretisch, aber nicht auszuschliessen.
Das ist so nicht ganz korrekt.
Man bekommt die Möglichkeit des Nachweises, dass der Hund keine Tollwut hat.. fertig ist die Laube.
Nicht immer so Horrorstories erzählen.

überhaupt nicht impfen halte ich persönlich für fahrlässig. deshalb mag ich ja das buch auch so. weil es eben nicht schwarz-weiss-malt.
Hier stimme ich dir uneingeschränkt zu.

Liebe Grüße
Günni
 
Hi,
innerhalb der EU gilt laut EU-Verordnung die im Impfpass eingetragene Gültigkeit der Tollwutimpfung. D.h. wenn der Hund in Ö mit Nobivac T geimpft wurde und der TA auch brav wie im Beipacktaxt steht die 2-Jahre-Gültigkeit eingetragen hat, ist die Impfung 2 Jahre gültig. Wenn der Hund in D eine 3-Jahres-Tollwutimpfung bekommen hat, ist sie wenn 3 Jahre gültig - wenn es so im Impfpass steht. Der ÖKV hat leider noch seine eigenen Regelungen - am Ausstellungsgelände von ÖKV-Ausstellungen muss die Tollwutimpfung max. 1 Jahr und min. 4 Wochen alt sein:mad:
Außerdem gibt es keine Impfpflicht mehr in Ö - weder für Kinder noch für Hunde, Katzen...habe aber auch schon gehört, dass TÄ den Leuten glaubhaft machen wollen, dass man in Ö das volle Programm impfen MUSS:eek:

Das Impfbuch kann ich sehr empfehlen - sehr fundiert, viele Quellenangaben, vielseitig beleuchtet...kann man in Ö über mich beziehen, habe ich auf Lager.

Grüsse,
Valerie
 
Huhu Margot.


EU-Verordnug steht über Länderrecht.
Wenn dich der Ösi-Gernzer nicht reinlässt... handelt er nicht nach gültigem Recht.
Das würde ich drauf ankommen lassen.
Mit einer GÜLTIGEN Impfe im Impfausweis MÜSSEN sie dich reinlassen!

ja. das kannst du dann ausjudizieren. während dein hund in quarantäne sitzt ... ich gelte als streitbar. aber ich würde nicht auf dem rücken meines hundes streiten. sorry.

<...>Mitnahme von Haustieren im Reiseverkehr:
Für Haustiere wie Hunde oder Katzen wird ab einem Alter von 12 Wochen ein gültiges Impfzeugnis (Tollwut) in deutscher Sprache oder mit amtlich beglaubigter Übersetzung benötigt. Die Impfung muß mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein, darf aber nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Jedes Tier muss entweder durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein.<...>

http://www.austria.info/xxl/_site/at/_area/383537/_subArea/384111/anreiseoesterreich.html

Das ist so nicht ganz korrekt.
Man bekommt die Möglichkeit des Nachweises, dass der Hund keine Tollwut hat.. fertig ist die Laube.
Nicht immer so Horrorstories erzählen.

Nach § 41 Abs. 2 TSG sind im Zuge der Bekämpfung der Wutkrankheit verdächtige
darunter fallen auch ansteckungsverdächtige Hunde und Katzen zu töten.

Ausnahmsweise kann an Stelle der Tötung die Absperrung und tierärztliche
Beobachtung eines verdächtigen Hundes stehen, wenn diese mit genügender
Sicherheit verlässlich durchgeführt werden kann. In der Durchführungsverordnung
wird darauf hingewiesen, daß diese Ausnahmebestätigung nur in ganz
berücksichtigungswürdigen Fällen und wenn keinerlei im öffentlichen Interesse
dagegen sprechenden Gründe vorliegen, gestattet werden soll.
Ein solcher berücksichtigungswürdiger Fall liegt für ansteckungsverdächtige Hunde
dann vor, wenn diese mindestens 4 Wochen und höchstens 1 Jahr vor dem
Zeitpunkt, zu dem sie mit wutkranken oder verdächtigen Tieren in Berührung kamen,
nachweislich gegen Wutkrankheit geimpft worden sind.
Die Hunde sind in diesem
Fall unverzüglich mit einem inaktivierten Impfstoff auf Kosten des Tierbesitzers zu
revakzinieren. Die Wiederholungsimpfung ist vom Amtstierarzt zu veranlassen. Wird
diese nicht vom Amtstierarzt durchgeführt, so ist sie diesem vom Impftierarzt
unmittelbar zu melden.
Die Dauer der Absperrung und amtstierärztlichen Beobachtung hat zumindest 4
Wochen zu betragen. Sie hat in der Wohnung oder auf dem Grundstück des
Tierbesitzers zu erfolgen. Außerhalb dieser Bereiche sind die Hunde mit einem
Maulkorb zu versehn und an der Leine zu führen. Ein Wechsel des Standortes der
Tiere während der Beobachtungszeit ist nur mit Genehmigung der zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörde möglich. Diese hat die für den neuen Standort
zuständige Bezirksverwaltungsbehörde hievon zu verständigen.
Während der Absperrung getötete oder gestorbene Tiere sind der Bundesanstalt für
Tierseuchenbekämpfung in Mödling einzusenden.
http://www.bmgf.gv.at/cms/site/detail.htm?thema=CH0066&doc=CMS1042113745256


eod,
margot
 
Hi,
EU Verordnung 998/2003 legt fest, dass der Hersteller des Impfstoffes festzulegen hat, wann eine Auffrischung zu erfolgen hat - dies gilt EU-weit für das innerEustaatliche Verbringen von Heimtieren und vor Ort.
Im grünen Forum sind einige Leute der Sache genau nachgegangen und haben von den zuständigen österr.Bundesministerien schriftlich dazu Stellungnahmen erhalten - es wurde bestätigt. Ich darf nur laut Forumsregel nichts aus dem grünen Forum hier reinkopieren, kann aber gerne Kontakt zu den Leuten herstellen, die die Antworten des Bundesministeriums erhalten haben

Grüsse,
Valerie
 
Danke, Günni und Valerie - ich habe mich da auch genau erkundigt ( und mich beim ÖKV beschwert wegen der Ausstellungen, aber die waschen ihre Hände in Unschuld mit Verweis auf das Tierschutzgesetz:mad: ) wegen der Bestimmungen beim Grenzübertritt, u.a. bei der Tierärztekammer. Es gilt die EU-Verordnung - innerhalb der EU halt.
Es ärgert mich daher ein bißchen, wenn wieder jemand sagt, im Interesse seines Hundes usw usf - es gibt ohnehin mehr als genug Tierbesitzer, die sich sehr leicht und sehr schnell einschüchtern lassen und im Zweifelsfall lieber öfter impfen, da muss man nicht noch Öl ins Feuer gießen.
 
Meine Hündin hatte noch beim Züchter (1. Impfung zur Grundimmunisierung) einen Kreislaufkollaps und es ging ihr besch.....
Sie wird im April zwei Jahre alt, im Juli wäre wieder eine Impflung fällig und ich bin schon lange am überlegen ob ich nicht einfach ein Jahr auslasse.
Die Tierärzte verdienen natürlich an der Impfung, sie verdienen aber auch wenn man Titer bestimmen lässt, wenn man z.b. einmal im Jahr den Titer bestimmen lässt, dann kommen die Vetmeds doch auch auf ihr Geld oder?

Lg
 
Meine Hündin hatte noch beim Züchter (1. Impfung zur Grundimmunisierung) einen Kreislaufkollaps und es ging ihr besch.....
Sie wird im April zwei Jahre alt, im Juli wäre wieder eine Impflung fällig und ich bin schon lange am überlegen ob ich nicht einfach ein Jahr auslasse.
Die Tierärzte verdienen natürlich an der Impfung, sie verdienen aber auch wenn man Titer bestimmen lässt, wenn man z.b. einmal im Jahr den Titer bestimmen lässt, dann kommen die Vetmeds doch auch auf ihr Geld oder?

Lg

Bei der Titerbestimmung darf der Arzt nur das Blutabnehmen in Rechnung stellen.
Das ist nicht so viel.... die Titerbestimmung macht ein Labor und lässt sich das teuer bezahlen.
Der Vet verdient daran nichts.
Am Imfpstoff schon...
 
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