Wie ist das eigentlich: Volltrunkenheit&Hund?

Lykaon

Super Knochen
Sehr unangenehmer Vorfall heute morgen:

Wir begegneten an einer Kreuzung einem eher ungepglegten Mann mit Akita Inu, der auf der anderen Straßenseite war. Edit: Wir wären uns im rechten Winkel an der Gehsteigecke begegnet, wenn beide weiter gegangen wären.

Ich blieb auf meiner Seite der Straße stehen. Er auch. Unlogisch. Normalerweise würde der andere Hundebesitzer weitergehen und danach könnte ich die Kreuzung überqueren.
Er deutete, ich solle weiter und an ihm vorbei gehen. Selber weitergehen wollte er nicht. Naaa gut, wenn wir Abstand halten.

Ich wollte so großräumig wie möglich ausweichen, aber als ich den ersten Schritt machte, zerrte der Akita bellend nach vorne.

Herrchen wurde mitgezerrt, stolperte mitten auf der Fahrbahn und knallte aufs Gesicht, wobei die Flasche zu Bruch ging, die er in der Hand hatte.
Die Leine hat er glücklicherweise festgehalten.

Hunde abgelegt, Rettung, Polizei...
Zuerst hab ich mich gar nicht zu dem Mann hin getraut, denn der Akita hatte keinen Beißkorb drauf. (Der baumelte unten am Hals.)
Dann konnte ich mithilfe einer Dame den Hund zur Seite bringen und an einem Pfosten anhängen.
War eh ein freundliches Tier, nur andere Hunde (Rüden?) schien er nicht unbedingt zu mögen und wenn dann noch das Herrl nicht bei sich ist...

Die Rettung sagte: Ist gestürzt, weil betrunken.
Die Polizei schien den Mann sogar zu kennen und eine Vermutung zu haben, wo genau er über den Durst getrunken hat.

Fazit: Ach hätt ich doch das Auto genommen, um in den Garten zu fahren, und mich nicht für Bus& Gehstrecke entschieden.
Hoffentlich kommt kein Ärger nach.
Hoffentlich hat der Mann nichts Ernstes, die Platzwunde sah arg aus und all die Glasscherben lagen nahe bei einem Auge. :eek::eek::eek: Hoffentlich ist soweit nichts passiert.

Wie ist das eigentlich geregelt?
Man darf nicht betrunken ein Pferd reiten oder Vieh führen. Darf man unter Alkohol-oder sonstigem Drogeneinfluß einen Hund führen?

Es wäre unlogisch, da man körperlich und geistig nicht mehr in der Lage ist, mit dem Tier umzugehen. Aber ich kenne die Regelung wirklich nicht. (Weil ich nicht rauche und nur zu Anlässen trinke.)
 
es gibt keinen paragrafen, der dir verbietet "mit deinem dackel von grinzing heimwärts zu wackeln".

solange nichts passiert, ist das, als ob du allein heimtorkelst.

man wird auch nicht bestraft, wenn man betrunken stürzt.

richtet der hund einen schaden an, ist für den aufzukommen, egal ob man als halter betrunken oder nüchtern war.

ein eindeutiges gesetz, das betrunkenen untersagt, mit ihrem tier heimzugehen gibt es m.m. nicht.
es sei denn, man reitet auf dem hund - dann wäre das inbetriebnahme eines fortbewegungsmittels im alkoholisierten zustand.
oder so.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das wäre dann sehr bedauerlich, denn es ist ein Unterschied, ob ich alleine heimwärts wackle oder ob ich dabei auch noch für ein potentiell gefährliches Tier VERANTWORTUNG tragen muss.

Es muss überhaupt nicht böse oder bissig sein.
Es reicht, wenn es überlegene physische Kraft entwickeln kann und eigenständig agieren kann.

Außerdem wirkt ein Ausnahmezustand des Besitzers beunruhigend auf jeden Hund. Er könnte sich in einer Weise verhalten, die nicht seinem Alltagsverhalten entspricht. Und der benebelte Mensch kanns u.U. nicht richtig einschätzen, nicht mal bei einem Dackel. (Der auch ganz schön beißen kann, wie Füchse bestätigen könnten.)

Mit Pferd, Kuh, Ziege darf man nur nüchtern umgehen. Ich nehme eigentlich schon an, dass dies bei Hunden auch so ist.

Mir ist schon klar, dass du, liebe Ludmilla, dies vermutlich ähnlich locker siehst wie tierärztliche Vorsorge bei deinen Tieren. :rolleyes: Aber das sieht hoffentlich nicht jeder so.
 
Das wäre dann sehr bedauerlich, denn es ist ein Unterschied, ob ich alleine heimwärts wackle oder ob ich dabei auch noch für ein potentiell gefährliches Tier VERANTWORTUNG tragen muss.

Es muss überhaupt nicht böse oder bissig sein.
Es reicht, wenn es überlegene physische Kraft entwickeln kann und eigenständig agieren kann.

Außerdem wirkt ein Ausnahmezustand des Besitzers beunruhigend auf jeden Hund. Er könnte sich in einer Weise verhalten, die nicht seinem Alltagsverhalten entspricht. Und der benebelte Mensch kanns u.U. nicht richtig einschätzen, nicht mal bei einem Dackel. (Der auch ganz schön beißen kann, wie Füchse bestätigen könnten.)

Mit Pferd, Kuh, Ziege darf man nur nüchtern umgehen. Ich nehme eigentlich schon an, dass dies bei Hunden auch so ist.

Mir ist schon klar, dass du, liebe Ludmilla, dies vermutlich ähnlich locker siehst wie tierärztliche Vorsorge bei deinen Tieren. :rolleyes: Aber das sieht hoffentlich nicht jeder so.

es geht nicht um mich, sondern darum, was der gesetzgeber vorschreibt.
der schreibt viel vor - aber nicht alles und nicht alles explizit.

so gibt es z.b. den begriff der aufsichtspflicht (bei kindern).

die aufsichtspflicht gibt es - sowie es das gesetz bezüglich hundehaltung gibt.
aber es regelt nur den groben rahmen - es sagt nicht, dass du neben deinem kind keinen doppler leeren darfst.
solange nichts passiert, darfst du.

WENN allerdings was passiert, DANN fangen die räder an zu drehen.
das kann dann je nachdem, WAS passiert, allerlei sein. verletzung der aufsichtspflicht, fahrlässige körperverletzung, gefährdung schutzbefohlener usw.

UND es gibt auch kein gesetzt dass da lautet: über XX promille dürfen sie ihren hund nicht ausführen.
wenn du allerdings angesoffen herumtaumelnd einen verkehrsunfall provozierst, weil dir der hund auskommt, kann es blöd für dich ausgehen.

und ich dachte mir schon, dass du in diesem thread genauso unsachlich angriffig reagieren würdest, wie in meinem thread über meinen hund.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir ist schon klar, dass du, liebe Ludmilla, dies vermutlich ähnlich locker siehst wie tierärztliche Vorsorge bei deinen Tieren. :rolleyes: Aber das sieht hoffentlich nicht jeder so.


Sag mal geht's noch :eek:?
Da erwartest du dir Antworten auf deine Fragen,
und dann redest du immer so mit den Menschen hier im Forum!?
Unglaublich :mad:
 
Sag mal geht's noch :eek:?
Da erwartest du dir Antworten auf deine Fragen,
und dann redest du immer so mit den Menschen hier im Forum!?
Unglaublich :mad:


geh - das ist fast harmlos (aber trotzdem lieben dank für die moralische unterstützung).
im anderen thread unterstellt mir die gleiche person geldgier und dass der TA in der klinik nur deswegen keinen schall und keine blutabnahme bei meinem hund gemacht hat, weil er gemerkt hat, dass ich eh kein geld auslassen will für mein tier.
 
geh - das ist fast harmlos (aber trotzdem lieben dank für die moralische unterstützung).
im anderen thread unterstellt mir die gleiche person geldgier und dass der TA in der klinik nur deswegen keinen schall und keine blutabnahme bei meinem hund gemacht hat, weil er gemerkt hat, dass ich eh kein geld auslassen will für mein tier.


Da hast du Recht, das kenn ich nur zu gut ;)!
Immer diese Anschuldigungen und die überhebliche Besserwisserei :mad:,
anscheinend brauchen das manche Menschen,
ich finde das traurig und armselig :(
 
Mit Pferd, Kuh, Ziege darf man nur nüchtern umgehen. Ich nehme eigentlich schon an, dass dies bei Hunden auch so ist.

Mir ist schon klar, dass du, liebe Ludmilla, dies vermutlich ähnlich locker siehst wie tierärztliche Vorsorge bei deinen Tieren. :rolleyes: Aber das sieht hoffentlich nicht jeder so.

Nennst Du bitte das Gesetz, das die Promille-Grenze vorschreibt im sogenannten Umgang mit Pferd, Kuh und Ziege?
 
......
Mir ist schon klar, dass du, liebe Ludmilla, dies vermutlich ähnlich locker siehst wie tierärztliche Vorsorge bei deinen Tieren. :rolleyes: Aber das sieht hoffentlich nicht jeder so.

Sowas ist nicht nötig :mad: ich gehe mit Ludmilla in dem anderen Thread auch überhaupt nicht konform, aber das muss man nicht in den nächsten Thread weitertragen, noch dazu weil das Posting von Ludmilla den Tatsachen entspricht und auch sehr humorvoll ist. Das schau ich mir an wenn HH ab jetzt aufgehalten werden und ins Röhrl blasen müssen, und vor allem wieviele Promille gelten dann für HH ? Müssen sie Strafe zahlen, wenn sie darüber liegen, wie hoch ist die ? :D
 
Nennst Du bitte das Gesetz, das die Promille-Grenze vorschreibt im sogenannten Umgang mit Pferd, Kuh und Ziege?

Das hätt ich gefunden (keine Ahnung ob das (noch) stimmt - hätte aber in etwa das gleiche von einem Reitlehrer gehört)
http://www.reit-sport.at/verhalten.html
Aus aktuellem Anlaß sie darauf hingewiesen, daß seit dem Inkrafttreten der 20. StVONovelle, BGBl. 1 Nr. 92/1998, unter anderem auch für Reiter, Fahrzeuglenker - also auch Lenker von Pferdegespannen - und für Personen, die Vieh treiben oder führen, die bisher nur für Kraftfahrer geltende alte 0,8 Promille-Grenze gilt (§ 99 Abs. 3 lit. a iVm § 5 StVO in der seit dem 22. Juli 1998 geltenden Fassung).

Auf seinem Grundstück kann man diesbezüglich machen was man will.
 
Es wäre unlogisch, da man körperlich und geistig nicht mehr in der Lage ist, mit dem Tier umzugehen. Aber ich kenne die Regelung wirklich nicht. (Weil ich nicht rauche und nur zu Anlässen trinke.)

Raucher sollten auch keinen Hund mehr führen ? Und im übrigen schöner Scheiss wenn du bei einem Trinkanlass womöglich Hund mithast, dann darfst nicht mehr mit Hund heimgehen oder musst einen Hundenachhausebringdienst anrufen :D:D:D:D:D
 
Ich bin überhaupt dafür dass nur mehr Menschen zwischen 25 und 55, die keinen Alkohol trinken, nicht rauchen, auch sonst keine Drogen zu sich nehmen, sich zumindestens biologisch aber noch besser vegetarisch und im Idealfall vegan ernähren , topfit und sportlich sind , einen Garten haben, regelmäßig mit dem Hund arbeiten möglichst in einer Huschu und wenn schon dann nur halbtags arbeiten, überhaupt Hunde halten sollten :D
 
Das hätt ich gefunden (keine Ahnung ob das (noch) stimmt - hätte aber in etwa das gleiche von einem Reitlehrer gehört)
http://www.reit-sport.at/verhalten.html


Auf seinem Grundstück kann man diesbezüglich machen was man will.

Ja, das gilt. Ist die Fahrlässigkeit bzw. gefährliche Verhältnisse....das ist ja auch logisch.... wenn man sich in einen Zustand versetzt, in welchem die Tatsachen nicht mehr eingeschätzt werden können, ist das strafverschärfend..... und das mit der StVO ist ja auch bekannt...

aber man sollte halt nicht einfach was behaupten (nüchtern+Umgang Rind+Ziege) , was es schlicht nicht gibt.

Klar darf jeder mit einem "Schwips" seinen Hund führen....wenn allerdings die Leine losgelassen wird, der Hund Sachen beschädigt oder Lebewesen verletzt, der HH 1,5 Promille hat, dann hat dies eine strafverschärfende Wirkung....
 
Rechtlich wird es wohl als fahrlässig gelten. Solange nix passiert, ok, wenn aber etwas passiert, könnte die Haftpflichtversicherung aussteigen. Zumindest teilweise.

ZB wenn einem - weil besoffen - die Leine aus der Hand rutscht und der Hund dann einen teuren Verkehrsunfall verursacht.
 
Man kann auch stocknüchtern sein, wenn einem die Leine aus der Hand rutscht, wer genau mißt denn dann den Alkoholspiegel ? Und zwar selbstverständlich sofort nach dem Vorfall und ab wieviel Promille steigt die Versicherung aus ?

Die meisten Punks mit ihren Hunden im 6. sind so gut wie immer bummzu und unzurechnungsfähig durch Alk und sonstige bewusstseinseinschränkende Substanzen, da hilft grundsätzlich nur weiträumiges Ausweichen ;)
 
Per wiener gesetz sollte man es nicht dürfen, da man in der lage sein muss den hund ordentlich führen zu können. Grundsätzlich gibts den glaub ich sogar noch mit nem Mindestalter, aber da bin ich mir nicht sicher - vom Prinzip her ists so geschrieben, das kleine Kinder einen Hund nicht alleine führen dürfen (bzw nicht wennsie ihn nicht halten können). Das wär dann auf das beispiel ummünzbar.
 
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