Eve-Francis
Super Knochen
Hallo zusammen!
Da ich ja grade wegen des Themas "Hund im Garten - Haftung" geschrieben habe, habe ich dafür auch ein wenig gegoogelt, und bin unter anderem auch auf folgendes gestoßen:
"Auf Grund dieser gesetzlichen Regelung bedarf es jetzt einer Bewilligung für das Halten und Führen von Hunden, die von einem Amtstierarzt als bissig beurteilt worden sind und für das Halten und Führen bestimmter im Gesetz taxativ aufgezählter Hunderassen und deren Kreuzungen, seitens der Wohnsitzgemeinde für den Hundehalter bzw. Hundeführer.
Es handelt sich hiebei um folgende Hunderassen und der Kreuzung mit oder unter den angeführten Hunderassen: Rottweiler, Dobermann, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Rhodesian Ridgeback und Pitbullterrier.
Der Hundehalter bzw. Hundeführer hat diese Bewilligung mitzuführen und auf Verlangen den Organen der öffentlichen Aufsicht vorzuweisen, wobei angemerkt wird, dass unter dem Begriff eines Hundehalters der Eigentümer dieses Hundes und unter Hundeführer jede Person, die sich mit dem Hund in der Öffentlichkeit aufhält, zu verstehen ist.
Zusätzlich zu dieser Bewilligungspflicht sind die genannten Rassen und deren Kreuzungen außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundstücken an der Leine zu führen, oder mit einem Maulkorb zu versehen. Im Falle, dass durch ein Gutachten eines Tierarztes die Gutartigkeit und Ungefährlichkeit eines solchen Hundes nachgewiesen werden kann, darf dieser Hund außerhalb von geschlossenen Ortschaften ohne Leine oder Maulkorb geführt werden. In diesem Fall ist dieses Gutachten neben der Bewilligung zum Halten und Führen mitzuführen."
(Quelle: http://www.dobermann.at/tv04.doc)
Weiß jetzt nicht ob das auch in anderen Bundesländern gilt, aber wer von den Tirolern hat seinen "Kampfhund"-Mischling offiziell so gemeldet?
Lana ist allem Anschein nach ja auch ein Entlebucher Sennenhund-Staffordshire Bullterrier-Mischling, wir haben sie aber als Sennenhundmix gemeldet. (muss aber dazu sagen, damals wussten wir noch nicht genau was mitgemischt hat, und wir wurden bei der Gemeinde auch gar nicht danach gefragt). Bin mir aber ehrlich gesagt auch nicht sicher ob ich es ansonsten zugegeben hätte (Lana sieht ja für ungeschulte Augen doch wie ein "Schweizer Sennenhund" aus
), denn sonst dürfte der Hund ja nur mittels Gutachten vom TA außerhalb von Ortschaften ohne Leine und Maulkorb laufen und im Ort immer nur mit Maulkorb!
LG Evelyn
Da ich ja grade wegen des Themas "Hund im Garten - Haftung" geschrieben habe, habe ich dafür auch ein wenig gegoogelt, und bin unter anderem auch auf folgendes gestoßen:
"Auf Grund dieser gesetzlichen Regelung bedarf es jetzt einer Bewilligung für das Halten und Führen von Hunden, die von einem Amtstierarzt als bissig beurteilt worden sind und für das Halten und Führen bestimmter im Gesetz taxativ aufgezählter Hunderassen und deren Kreuzungen, seitens der Wohnsitzgemeinde für den Hundehalter bzw. Hundeführer.
Es handelt sich hiebei um folgende Hunderassen und der Kreuzung mit oder unter den angeführten Hunderassen: Rottweiler, Dobermann, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Rhodesian Ridgeback und Pitbullterrier.
Der Hundehalter bzw. Hundeführer hat diese Bewilligung mitzuführen und auf Verlangen den Organen der öffentlichen Aufsicht vorzuweisen, wobei angemerkt wird, dass unter dem Begriff eines Hundehalters der Eigentümer dieses Hundes und unter Hundeführer jede Person, die sich mit dem Hund in der Öffentlichkeit aufhält, zu verstehen ist.
Zusätzlich zu dieser Bewilligungspflicht sind die genannten Rassen und deren Kreuzungen außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundstücken an der Leine zu führen, oder mit einem Maulkorb zu versehen. Im Falle, dass durch ein Gutachten eines Tierarztes die Gutartigkeit und Ungefährlichkeit eines solchen Hundes nachgewiesen werden kann, darf dieser Hund außerhalb von geschlossenen Ortschaften ohne Leine oder Maulkorb geführt werden. In diesem Fall ist dieses Gutachten neben der Bewilligung zum Halten und Führen mitzuführen."
(Quelle: http://www.dobermann.at/tv04.doc)
Weiß jetzt nicht ob das auch in anderen Bundesländern gilt, aber wer von den Tirolern hat seinen "Kampfhund"-Mischling offiziell so gemeldet?
Lana ist allem Anschein nach ja auch ein Entlebucher Sennenhund-Staffordshire Bullterrier-Mischling, wir haben sie aber als Sennenhundmix gemeldet. (muss aber dazu sagen, damals wussten wir noch nicht genau was mitgemischt hat, und wir wurden bei der Gemeinde auch gar nicht danach gefragt). Bin mir aber ehrlich gesagt auch nicht sicher ob ich es ansonsten zugegeben hätte (Lana sieht ja für ungeschulte Augen doch wie ein "Schweizer Sennenhund" aus

LG Evelyn