Oder man könnte sich auch mal dran setzen, dass man kontrolliert ob die bestehenden Gesetze eingehalten werden. Denn das passiert definitiv nicht. Ob aus Faulheit oder Überforderung kann ich nicht sagen.
In Österreich dürften Welpen öffentlich gar nicht feilgeboten werden, außer es ist eine spezielle Veranstaltung oder es ist ein Gewerbe angemeldet (sprich es ist ein angemeldeter Züchter). Trotzdem ist Willhaben etc pp voll davon. Genauso wie mit Deckgesuchen oder Deckrüdenangeboten von nicht eingetragenen Hunden, was ebenso verboten ist laut Tierschutzgesetz.
Aber gut, hier gehts wirklich nach dem Prinzip wo kein Kläger da kein Richter. Und die Transporte die sie erwischen, sind nur ein Tropfen auf dem heißen Stein
Ein EU einheitliches Zuchtgesetz wäre natürlich der Hammer, aber ich glaub da warten wir noch ein Weilchen