Welches Warnschild rechtlich "abgesichert"?

Nice

Gesperrt
Super Knochen
Hallo,

ich meine irgendwo aufgeschnappt zu haben, dass das Warnschild:
Vorsicht - Freilaufender Hund
die einzige Information ist, die rechtlich gültig ist.

Wenn jetzt jemand einbricht z.B., wird er nur mit diesem Schild vor einem freilaufenden Hund gewarnt. Bei allen anderen Schildern ist man dennoch gezwungen, den Hund so zu verwahren, dass er niemandem schaden kann.
(ich weiß, verquere Gesetzeslage generell :rolleyes: )

Da wir bald 2 große Hunde mit doch vorhandenem Schutztrieb haben, die (vor allem zusammen) auch Eindringlinge stellen würden, wollen wir uns jetzt erst recht absichern.

Bitte auch mit Verweisen zur Informationsquelle dazu!!

lg
Nice
 
Generell darfst du nur Schilder hinhängen, die auf die "mögliche Gefahr" hinweisen!

"Hier wache ich" etc.

Nichts wo bissig, gefährlich... und so draufsteht!

Die VfGH Entscheidung kann ich dir im Moment nicht raussuchen! ;)
 
Auf meiner Gartentüre steht:

Warnung vor den Hunden!

und noch irgendwas von Privatgrund, nicht reingreifen und betreten verboten oder so in der Art :D

Aber unter Warnung vor den Hunden ist auch ein Bild von Leyla wo sie grad auf "Beutetrieb" war, also nicht grade einladend. Verwahre aber die Hunde hinten im Garten und nicht vorne bei der Gartentüre. Aber man weiß ja nie...

Mich ärgert, dass die Kaufschilder (z.B. Baumax) alle nur drauf haben: "Warnung vor dem Hund" und nicht "vor den Hunden".

LG Sylvia
 
wir haben das schild "hier wache ich, betreten auf eigene gefahr"
wurde mir von der versicherung (haftpflicht) mehr oder weniger vorgeschrieben. wenn man kein warnschild hat, ist man selbst haftbar, wenn jemand UNBEFUGTER das grundstück betritt und event. gebissen wird. ich sehe es als einbruch, aber das gesetz sieht es leider anders :mad:
 
Hallo,

ich meine irgendwo aufgeschnappt zu haben, dass das Warnschild:
Vorsicht - Freilaufender Hund
die einzige Information ist, die rechtlich gültig ist.
Hallo!
Das gilt aber nur für Garten , oder?
Haben vor der Wohnungstür ein Foto von Eastwick mit aufschrift Achtung - hier pass ich auf.
Bei "bissiger Hund", oder so, weiß ich laut Versicherung ja das mein HUnd beisst:rolleyes: habe ich gehört. Genaue Links oder so habe ich aber darüber nicht.
Wann muss bzw. braucht man überhaupt solche Schilder - nur bei Hof und Garten - oder auch bei der Wohnung - und nur wegen der Versicherung, oder wenn Einbrecher/Unbefugte mein Grundstück betreten und gebissen werden oder was anderes passiert- damit man nicht belangt werden kann deswegen(Polizei)?



lg
Jasmin
 
du brauchst es als absicherung (für polizei und versicherung), wenn fremde - egal ob einbrecher oder sonstige - dein grundstück betreten und event. vom hund angegriffen werden
 
Was ist mit "Betreten verboten" ?

Das müsste doch auch den freilaufenden Hund einschliessen und klingt eindeutiger als "Betreten auf eigene Gefahr".

lg marion
 
du brauchst es als absicherung (für polizei und versicherung), wenn fremde - egal ob einbrecher oder sonstige - dein grundstück betreten und event. vom hund angegriffen werden
Ja, aber ist Grundstück gleich Wohnung? Bzw. muss ich das wenn man es ganz genau nimmt auch bei der Wohnung anbringen?
Da hatten wir schon mal eine blöde Situation - Ein Mädchen mit Ihrem kleinen Bruder(damals 3 Jahre) kommen zu uns sammeln für die Kinderkrebshilfe oder so(Ich kenne beide) - Eastwick steckt den Kopf zur Tür raus - der kleine erschrickt sich, geht einen Schritt zurück und fällt bei uns die Stiege runter. Ist Gsd nix passiert, hätte aber blöd ausgehen können.
lg
Jasmin
 
Ich wollte auch mal ein Schild anbringen (warnung vor dem Hund). Allerdings hat mir ein bekannter (er ist polizist) gesagt, das es mich deswegen rechtlich im falle eines bisses nicht absichert. egal ob ein schild hängt oder nicht, ich muß meinen hund so verwahren, das er niemanden beisst. selbst wenn bei mir jemand einbricht und dieser wird von ihm gebissen, bin ich schuld. es wird zwar jeder richter mir nur eine kleine schuld geben, aber die schuld daran bekommt ich als hundehalter auf alle fälle...
 
Ja, aber ist Grundstück gleich Wohnung? Bzw. muss ich das wenn man es ganz genau nimmt auch bei der Wohnung anbringen?
Da hatten wir schon mal eine blöde Situation - Ein Mädchen mit Ihrem kleinen Bruder(damals 3 Jahre) kommen zu uns sammeln für die Kinderkrebshilfe oder so(Ich kenne beide) - Eastwick steckt den Kopf zur Tür raus - der kleine erschrickt sich, geht einen Schritt zurück und fällt bei uns die Stiege runter. Ist Gsd nix passiert, hätte aber blöd ausgehen können.
lg
Jasmin

bei einer wohnungstüre braucht man kein schild und bei dem vorfall hätte auch kein schild genützt. kind ist ja nicht eingebrochen, sondern hund wäre raus gekommen ;)
 
Also unser Versicherungsmaxi (Grawe) sagt, dass auch die Jux-Schilder gelten. Wir haben: Vorsicht Kampfhund - Hund kämpft mit seinem Gewicht :D

LG Baerlie
 
wir haben auch 2 schilder direkt am gartentor befestigt mit der aufschrift "warnung vor dem hund" jeweils mit einem foto vom hund drauf.
weiters, da es ja keinen abgehalten hat einfach rein zu marschieren, hab ich mit großen roten buchstaben noch folgendes dazu geschrieben.
"wenn hunde im garten, AUSNAHMSLOS zutritt verboten"!! mit pfeil zur darunter liegenden glocke hinweisend.
ich muss sagen, seit das zusätzlich oben steht, ist keiner mehr einfach reingegangen, wenn die hunde im garten waren :)
 
Hatte neulich auch mein erstes Erlebnis der ländlichen Art: plötzlich stand der Rauchfangkehrer mitten im WZ....
Zufällig waren zwei von drei Hunden gerade in der Box, weil ein Handwerker im Haus war, aber auf meinen Hinweis, dass das normalerweise nicht so empfehlenswert wäre, hat der gute Mann nur "Achso?" gemeint....:rolleyes:
 
seit ich das schild am gartentor habe, traut sich kein mensch mehr auch nur einen schritt rein zu machen. früher stellte mir der postler, wenn ich nicht zuhause war, die pakete vor die haustüre, aber DAS macht er jetzt auch nicht mehr. naja, kein vorteil ohne nachteil ;)
 
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