Hallo,
ich meine irgendwo aufgeschnappt zu haben, dass das Warnschild:
Vorsicht - Freilaufender Hund
die einzige Information ist, die rechtlich gültig ist.
Wenn jetzt jemand einbricht z.B., wird er nur mit diesem Schild vor einem freilaufenden Hund gewarnt. Bei allen anderen Schildern ist man dennoch gezwungen, den Hund so zu verwahren, dass er niemandem schaden kann.
(ich weiß, verquere Gesetzeslage generell )
Da wir bald 2 große Hunde mit doch vorhandenem Schutztrieb haben, die (vor allem zusammen) auch Eindringlinge stellen würden, wollen wir uns jetzt erst recht absichern.
Bitte auch mit Verweisen zur Informationsquelle dazu!!
lg
Nice
ich meine irgendwo aufgeschnappt zu haben, dass das Warnschild:
Vorsicht - Freilaufender Hund
die einzige Information ist, die rechtlich gültig ist.
Wenn jetzt jemand einbricht z.B., wird er nur mit diesem Schild vor einem freilaufenden Hund gewarnt. Bei allen anderen Schildern ist man dennoch gezwungen, den Hund so zu verwahren, dass er niemandem schaden kann.
(ich weiß, verquere Gesetzeslage generell )
Da wir bald 2 große Hunde mit doch vorhandenem Schutztrieb haben, die (vor allem zusammen) auch Eindringlinge stellen würden, wollen wir uns jetzt erst recht absichern.
Bitte auch mit Verweisen zur Informationsquelle dazu!!
lg
Nice