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aussage der polizei: wir können erst etwas unternehmen, wenn es etwas passiert ist!![]()
Besteh darauf, dass die Anzeige aufgenommen wird und teile ihnen mit, dass es den Tatbestand der gefährlichen Drohung erfüllt. Die Polizei entscheidet nicht, das hat die Staatsanwaltschaft zu machen. Punkt. Ich kenn das Problem mit der Polizeiaussage der polizei: wir können erst etwas unternehmen, wenn es etwas passiert ist!![]()
gibt es das? Den Tatbestand der gefährlichen Drohung? Nie gehört.
Dein Strafantrag gehört nicht zu den Akten, sondern zur Staatsanwaltschaft. Die Polizei ist verpflichtet, diese weiterzuleiten. Punkt. Dass die Polizei erst eingreifen kann, wenn Gefahr in Verzug ist, ist eh klar, aber die StA muß Kenntnis davon bekommen, um dann ihrerseits die entsprechenden Schritte in die Wege zu leiten.die polizei nimmt das ganze morgen auf.. und das papier kommt zu den akten.. mehr nicht! sie können nicht eingreifen, wenn nichts passiert ist!
ich hab´ heute verschiedene stellen angerufen... man stösst überall auf taube ohren *gibtsjanicht* die einzige, die mir laufend tipps gibt, ist unsere landtierärztin. aber weiterkommen tu ich nicht....![]()
mein neuerster plan ist, dem telefonnummern von trainern zu geben (bitte keine diskussion von welchen) und zu sagen, wenn er sich keine professionelle hilfe holt, zeig´ ich ihn an..... der wird sicher wissen, dass das anscheinend nicht so einfach geht![]()
anscheinend ist es wirklich besser, man hält sich aus allem raus![]()