weiss nicht wie ich mich verhalten soll-rotti besitzer

aussage der polizei: wir können erst etwas unternehmen, wenn es etwas passiert ist!:mad:

sind die noch ganz richtig im kopf?? na mahlzeit. dann kann man echt hoffen dass nichts passiert. und wenn was ist, dass ist wieder der böse, böse hund schuld, obwohl vorher bekannt war wie der mit seinem hund umgeht und dass er ihn als waffe einsetzt....
dann kannst echt nur eins machen: geh im aus dem weg.
 
aussage der polizei: wir können erst etwas unternehmen, wenn es etwas passiert ist!:mad:
Besteh darauf, dass die Anzeige aufgenommen wird und teile ihnen mit, dass es den Tatbestand der gefährlichen Drohung erfüllt. Die Polizei entscheidet nicht, das hat die Staatsanwaltschaft zu machen. Punkt. Ich kenn das Problem mit der Polizei
 
die polizei nimmt das ganze morgen auf.. und das papier kommt zu den akten.. mehr nicht! sie können nicht eingreifen, wenn nichts passiert ist!

ich hab´ heute verschiedene stellen angerufen... man stösst überall auf taube ohren *gibtsjanicht* die einzige, die mir laufend tipps gibt, ist unsere landtierärztin. aber weiterkommen tu ich nicht.... :mad:

mein neuerster plan ist, dem telefonnummern von trainern zu geben (bitte keine diskussion von welchen) und zu sagen, wenn er sich keine professionelle hilfe holt, zeig´ ich ihn an..... der wird sicher wissen, dass das anscheinend nicht so einfach geht :o

anscheinend ist es wirklich besser, man hält sich aus allem raus :rolleyes:
 
die polizei nimmt das ganze morgen auf.. und das papier kommt zu den akten.. mehr nicht! sie können nicht eingreifen, wenn nichts passiert ist!

ich hab´ heute verschiedene stellen angerufen... man stösst überall auf taube ohren *gibtsjanicht* die einzige, die mir laufend tipps gibt, ist unsere landtierärztin. aber weiterkommen tu ich nicht.... :mad:

mein neuerster plan ist, dem telefonnummern von trainern zu geben (bitte keine diskussion von welchen) und zu sagen, wenn er sich keine professionelle hilfe holt, zeig´ ich ihn an..... der wird sicher wissen, dass das anscheinend nicht so einfach geht :o

anscheinend ist es wirklich besser, man hält sich aus allem raus :rolleyes:
Dein Strafantrag gehört nicht zu den Akten, sondern zur Staatsanwaltschaft. Die Polizei ist verpflichtet, diese weiterzuleiten. Punkt. Dass die Polizei erst eingreifen kann, wenn Gefahr in Verzug ist, ist eh klar, aber die StA muß Kenntnis davon bekommen, um dann ihrerseits die entsprechenden Schritte in die Wege zu leiten.
Besteh UNBEDINGT DARAUF; DASS DU IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT WURDEST!
 
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