Was tun wenn der Hund zuhause stirbt?

beim eingraben hat meine ta gesagt, ich soll löschkalk dazutun, das wars
wennst hund kremieren lässt bekommst so eine art urkunde


Ich habe vom Krematorium noch nie eine "Urkunde" bekommen.
Nur eine Rechnung.

Kenne es auch nur so, dass ein ("Abmeldungs")Formular in der Ordi ausgestellt wird.
Ob die Gemeinde auch andere Formulare akzeptiert weiß ich nicht. Bei uns wollten sie jedenfalls so einen Wisch.
 
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass wenn der Hund zu Hause stirbt, man gezwungen ist noch einen Tierarzthausbesuch zu organisieren und zu bezahlen, weil man ohne "Totenschein" sonst ewig weiter Hundesteuer bezahlen muss.

In Wien hat es gereicht, dass ich die Bestätigung von Antares geschickt habe, da stand ja eh alles drauf, also Chip Nummer, Halter etc., das war genug!
LG Ingrid
 
Ich denke, wenn man zum TA ein langjähriges Vertrauensverhältnis hat, wird der auch eine Bestätigung ausstellen, ohne den Hund vorher gesehen zu haben. Wenn man zb ein Grundstück hat, wo man das Tier begraben kann.
Zumindest dann, wenn es sich um ein älteres Tier womöglich mit Vorerkrankungen handelt.

Bei der Heimtierdatenbank habe ich glaube ich keine Bestätigung gebraucht, bei der Gemeinde auch nicht, wenn ich mich richtig erinnere.
 
Wenn Du den Hund abmelden willst - Gemeinde oder Heimtierdatenbank - brauchst eine Bescheinigung von einem TA, dass es verstorben ist.

Hab ich damals nicht gebraucht in Wien. Hab angerufen und gesagt der Hund ist gestorben und die meinten nur so "okay, er ist jetzt abgemeldet"
 
Welche Bestätigung sollte das sein? Ich habe noch nie eine Bestätigung vom TA erhalten (Blacky und Snoopy wurden eingeschläfert, Nero verstarb zuhause von selbst). Es hat weder auf der Gemeinde jemanden interessiert. Auf unserer Gemeinde ist sowieso nur interessant, wieviele Hunde man hat und ob ein Listenhund dabei ist. Noch war es bei Animaldata ein Problem. Ich habe einfach den Tod gemeldet und fertig.

Bei uns ist es so, dass man im eigenen Garten das Tier eingraben darf, ist aber von Gemeinde zu Geminde verschieden. Man kann das Tier zur TKV bringen, zum TA oder von einem Tierbestatter abholen lassen bzw. bringen.
 
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